Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates C(2018) 1649 final

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Europäische Kommission Brüssel, den 19.4.2018

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates (COM (2017) 489 final).

Dieser Vorschlag wurde als Teil des am 13. September 2017 vorgelegten Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Cybersicherheit in der Europäischen Union angenommen.

Mit diesem Maßnahmenvorschlag kommt die Kommission ihrer in der Europäischen Sicherheitsagenda (COM (2015) 185 final) eingegangen Verpflichtung nach, den aus dem Jahr 2001 stammenden Rechtsrahmen der Europäischen Union zu prüfen und die festgestellten Lücken zu schließen.

Die Europäische Union hat bereits eine Reihe von Instrumenten zur Verbesserung der Sicherheit von Online-Zahlungen geschaffen. Auch haben die Mitgliedstaaten den Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr in die Prioritäten der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen des EU-Politikzyklus einbezogen. Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität von Europa! hat in jüngster Vergangenheit mehrere erfolgreiche Einsätze unterstützt und mitgetragen.

Die technischen Entwicklungen haben zu erheblichen Veränderungen bei bargeldlosen Zahlungen geführt und so findet Betrug zunehmend online statt. Daher muss sich das Strafrecht weiterentwickeln, damit gewährleistet ist, dass Straftaten auch dann wirksam verfolgt werden können, wenn sie mit neueren Zahlungsinstrumenten begangen werden. Dasselbe gilt für Handlungen zur Vorbereitung von Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr, wie z.B. Diebstahl und Verkauf von Sicherheitszugangsdaten.

Um die festgestellten Lücken zu schließen, wurden die folgenden Ziele in den Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln aufgenommen:

Hinsichtlich der fachlicheren Anmerkungen aus der Stellungnahme verweist die Kommission auf den beigefügten Anhang.

Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Aspekte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Frans Tmmermanns Dimitris Aviamopoulos
Mitglied der Kommission Erster Vizepräsident

Anhang

Die Kommission hat alle in der Stellungnahme des Bundesrates dargelegten Bedenken sorgfältig geprüft und merkt dazu Folgendes an: