Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 (2007/2146(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 302731 - vom 14. Februar 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Januar 2008 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 148/07(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass eine positive Korrelation zwischen den Gesundheits- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz und dem finanziellen Ergebnis im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit insgesamt, auf Fehlzeiten, die Fluktuation des Personals, die Motivation der Arbeitnehmer, ein verbessertes Ansehen des Unternehmens und eine höhere Produktivität besteht,

B. unter Hinweis darauf, dass die wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften die besten Arbeitsschutzbilanzen vorweisen und sich ein hohes Schutzniveau der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dank der Einsparungen bei den Systemen der sozialen Sicherheit und einer höheren Produktivität vorteilhaft auf den Staatshaushalt auswirkt; unter Hinweis darauf, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur zur Produktivität, zur Leistungsfähigkeit und zum Wohlbefinden der Arbeitnehmer beiträgt, sondern auch gesamtgesellschaftlich und volkswirtschaftlich Kostenersparnisse bringt,

C. in der Erwägung, dass die Langzeitfolgen einiger Tätigkeiten besser erforscht werden müssen, um die Arbeitnehmer besser zu schützen, da manche Erkrankungen erst mehrere Jahre nach Ausführung der sie verursachenden Tätigkeit auftreten,

D. beunruhigt über die Tatsache, dass die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht überall gleichermaßen zurückgegangen ist, sondern die Quote der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen bei bestimmten Arbeitnehmergruppen (wie Wanderarbeitnehmern, Arbeitnehmern in ungesicherten Arbeitsverhältnissen, Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern), bei bestimmten Unternehmen (insbesondere KMU und Mikrounternehmen), in bestimmten Branchen (insbesondere Bau, Fischerei, Landwirtschaft, Verkehr) und in bestimmten Mitgliedstaaten derzeit weit über dem EU-Durchschnitt liegt,

E. in der Erwägung, dass Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen konsequenter Bestandteil der Unternehmenskultur sein müssen und dass diese Kultur Hand in Hand mit lebenslanger Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und Managern gehen muss,

F. in der Erwägung, dass eine konsequent implementierte Kultur von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zur unbürokratischen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzprozeduren beitragen und somit effektiven Gesundheitsschutz bewirken kann,

G. in der Erwägung, dass Ruhezeiten für ein hohes Schutzniveau der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern von größter Bedeutung sind,

H. in der Erwägung, dass nach Schätzungen der ILO 2006 in der Europäischen Union etwa 167 000 Menschen durch Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen gestorben sind und der Mitteilung der Kommission zufolge schätzungsweise 300 000 Arbeitnehmer jedes Jahr in unterschiedlichem Grad arbeitsunfähig werden,

I. in der Erwägung, dass eine echte Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf der richtigen Mischung der folgenden Instrumente beruhen müsste: hinreichende Sensibilisierung aller Betroffenen, gezielte Aus- und Weiterbildung, angemessene Präventionsmaßnahmen und -kampagnen, sozialer Dialog und Beteiligung der Arbeitnehmer, Erlass und Durchsetzung angemessener Rechtsvorschriften, maßgeschneiderte Aufmerksamkeit für bestimmte Gruppen, Branchen und Unternehmenstypen, effiziente Aufsicht sowie wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen,

J. in der Erwägung, dass ältere Arbeitnehmer ihre Gesundheit, ihre Arbeits- und ihre Beschäftigungsfähigkeit so lange wie möglich erhalten sollten und dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden sollten,

K. in der Erwägung, dass der Arbeitsaufsicht bei der Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften und somit bei der Verhütung der Ausbeutung am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle zukommt und sie damit zur Förderung des Konzepts menschenwürdiger Arbeit beiträgt; in der Erwägung, dass die Aufsichtsbeamten durch eine engere Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten unterstützt werden müssen,

L. in der Erwägung, dass die Risikobewertung auf Unternehmensebene nicht als eine einmalige Angelegenheit betrachtet werden darf, sondern regelmäßig durchgeführt und an neue Gegebenheiten bzw. Risiken angepasst werden muss; in der Erwägung, dass ihr Ausbleiben oder ihre nicht ordnungsgemäße Durchführung gegen das Gesetz verstößt und eine der Hauptursachen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist,

M. in der Erwägung, dass es keine Statistiken über gesundheitsschädliche und sicherheitsgefährdende Auswirkungen von Bränden am Arbeitsplatz gibt,

N. in der Erwägung, dass im Gesundheitsbereich tätige Arbeitnehmer dem Risiko ausgesetzt sind, sich mit mehr als 20 lebensbedrohlichen Viren zu infizieren, darunter Hepatitis B, Hepatitis C und HIV/Aids,

O. in der Erwägung, dass mit der Lissabon-Strategie bis 2010 eine allgemeine Beschäftigungsquote von 70 % anvisiert wird mit einer Quote von 60 % für Frauen und 50 % für ältere Arbeitnehmer; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer mit chronischen oder langwierigen Erkrankungen oft nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, obwohl ihr Gesundheitszustand es zuließe, und dass sich Rückkehrer oft mit einer mehrfachen Diskriminierung konfrontiert sehen, wie zum Beispiel Einkommenseinbußen, und in der Erwägung, dass dies besonders oft auf Krebspatienten zutrifft, da jüngste Studien gezeigt haben, dass ein Fünftel der früheren Brustkrebspatientinnen nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, obwohl sie dazu in der Lage wären,

P. in der Erwägung, dass mehr Frauen ohne Versicherung in Schwarzarbeit beschäftigt sind als Männer, was unweigerlich beträchtliche Auswirkungen auf ihre Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz hat,

Q. in der Erwägung, dass Frauen und Männer keine homogene Gruppe bilden, so dass Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz an spezielle Arbeitsplätze angepasst werden müssen, wobei berücksichtigt werden muss, dass einige Faktoren sich unterschiedlich auf Frauen und Männer auswirken können,