Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der GFP und den Ökosystemansatz beim Fischereimanagement

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0918 - vom 4. Februar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Januar 2009 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der GFP und den Ökosystemansatz beim Fischereimanagement (2008/2178(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in einem beliebigen Gebiet die Lebewesen (Menschen, Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen), ihre natürlichen Umweltbedingungen (wie etwa Boden, Wasser, Luft) und die natürlichen Kreisläufe, die ihre Lebensgrundlage bilden, durchweg miteinander verflochten sind,

B. in der Erwägung, dass Entwicklungen, Wechselbeziehungen und Veränderungen innerhalb eines solchen Ökosystems unmittelbare und häufig unerwünschte oder unvorhergesehene Auswirkungen auf andere Elemente innerhalb und außerhalb des Systems haben und dass auch Entwicklungen außerhalb des Systems unmittelbare Auswirkungen auf das System selbst haben können,

C. in der Erwägung, dass bei der Fischerei ein Ökosystemansatz zurzeit die beste Grundlage für den Aufbau eines umfassenden Bewirtschaftungs- und Entscheidungsfindungssystems bietet, bei dem sämtliche betroffenen Interessengruppen und Akteure und ihre Erfordernisse und Bedürfnisse wie auch die künftigen Auswirkungen auf dieses System und die mit ihm verbundenen Wechselbeziehungen berücksichtigt werden,

D. unter Hinweis auf die Bedeutung der Fischerei in den Gewässern der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) jedes Mitgliedstaates für dessen Souveränität und Unabhängigkeit, insbesondere im Bereich der Ernährung,

E. in der Erwägung, dass das Wissen über die Weltmeere und die sie beeinflussenden Faktoren noch gering ist, aber ausreicht, um zu wissen, dass zahlreiche sowohl

F. in der Erwägung, dass die wissenschaftliche Erforschung der Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen voraussetzt, dass alle Annahmen, die auf vorgefassten Meinungen beruhen, abzulehnen sind und dass folglich die vorgeschlagene ökosystemorientierte Analyse der Bewertung der Fischereiressourcen nur wirklich ökosystemorientiert sein wird, wenn ihr validierte wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde liegen,

G. in der Erwägung, dass die Informations- und Entscheidungsfindungsverfahren bei einem solchen Ökosystemansatz dynamisch und flexibel gestaltet sein müssen, weil seine ständige Anpassung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Zusammenhänge erforderlich sein wird,

H. unter Hinweis darauf, dass gravierende und bedenkliche Verletzungen der GFP-Vorschriften laut der Mitteilung der Kommission KOM (2008) 0670 weiterhin häufig vorkommen, und zwar trotz der Versuche zur Verringerung der Gemeinschaftsflotte,

I. in der Erwägung, dass in der Bewertung der Fischereiressourcen die Nachhaltigkeit der Quellenbestände behandelt wird, die für die Fangtätigkeit von grundlegender Bedeutung ist und deshalb von den Mitgliedstaaten gewährleistet werden muss,

J. unter Hinweis auf das Hauptziel der Fischereipolitik, das von allen Teilnehmerstaaten des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg angenommen wurde, nämlich die Festlegung von höchstmöglichen Dauererträgen,

K. in der Erwägung, dass der deutliche Rückgang der Einkommen in der Fischerei auf die Erschöpfung vieler kommerziell wertvoller Fischbestände, wodurch Beschränkungen der Fangtätigkeit erforderlich wurden, und auf die Stagnation bzw. den Rückgang der Erstverkaufspreise zurückzuführen ist, die mit einem exponentiellen Anstieg der Produktionsfaktoren (Benzin und Diesel) einhergeht, und die Lage in den Ländern noch schwieriger ist, wo die Kosten höher sind, vor allem wegen fehlender oder im Vergleich zu anderen Ländern unzureichender Fördermaßnahmen für die Fischerei,

L. unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission zur Eröffnung einer Debatte um eine mögliche Reform der GFP,