Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 21. Februar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12417 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 17/11819 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

"1a. In § 46 Absatz 2 wird die Angabe " § 6 Abs. 4 Satz 3" durch die Wörter " § 6 Absatz 6 Satz 5" ersetzt."

Fristablauf: 15.03.13
Initiativgesetz des Bundestages