Beschluss des Bundesrates
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.