Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 26. Januar 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/11005 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes - Drucksachen 18/10455, 18/10821 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.03.17
Erster Durchgang: Drucksache. 651/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 werden in § 1b Absatz 3 Nummer 4 Buchstabe b die Wörter "Kino- und Röntgenfilme" durch die Wörter "Kine- und Röntgenfilme" ersetzt.

2. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

3. Nummer 6 § 5a wird wie folgt gefasst:

" § 5a Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung

4. Nummer 7 Buchstabe a wird wie folgt geändert:

5. Nummer 11 wird wie folgt geändert:

6. Nummer 13 wird wie folgt geändert:

7. Nummer 14 wird wie folgt geändert: