Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren KOM (2010) 83 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zu Artikel 2 Absatz 2 und Absatz 3

Zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Unterbuchstabe i

Zu Artikel 3 Absatz 3

Zu Artikel 3 Absatz 4 und Absatz 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu den Übergangsregelungen