Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren KOM (2010) 83 endg.

869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010

A.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 2 Absatz 2 und Absatz 3

Zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Unterbuchstabe i

Zu Artikel 3 Absatz 3

Zu Artikel 3 Absatz 4 und Absatz 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

22. Zu Artikel 8

Der Bundesrat fordert, dass den Mitgliedstaaten die gleichen Zugriffsmöglichkeiten auf die Informationen nach Artikel 8 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags eingeräumt werden wie Rat und Europäischem Parlament, um die Aufgabenwahrnehmung durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Zu den Übergangsregelungen

B.