Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 17. März 2006
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Hiermit übersende ich gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582) und zugleich gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273) den von der Bundesregierung beschlossenen

Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.

Dr. Angela Merkel

1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

Im Jahr 2005 ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um real 0,9 Prozent gestiegen. Bereinigt um den Arbeitstageeffekt belief sich die Zuwachsrate auf 1,1 Prozent, dies entspricht dem Vorjahreswert. Unter Berücksichtigung des statistischen Unterhangs aus dem Jahr 2004, mit dem die deutsche Wirtschaft ins vergangene Jahr startete, hat sich die gesamtwirtschaftliche Dynamik im Jahr 2005 sogar beschleunigt. Gleichwohl blieb es auch im vergangenen Jahr bei der nun schon seit geraumer Zeit andauernden heterogenen Entwicklung zwischen außenwirtschaftlicher Stärke und binnenwirtschaftlicher Schwäche. So trug der Überschuss der Exporte gegenüber den Importen mit 0,7 Prozentpunkten zum Zuwachs des BIP bei, während die inländische Verwendung weiterhin schwach blieb (+0,2 Prozentpunkte Wachstumsbeitrag). Zwar deutete sich eine Erholung der Ausrüstungsinvestitionen an, aber der private Konsum stagnierte.

In diesem Jahr dürften angesichts einer lebhaften Weltkonjunktur sowie einer weiter verbesserten Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf dem Weltmarkt die wesentlichen Wachstumsimpulse weiterhin von der Auslandsnachfrage ausgehen. Allerdings sind die Aussichten gut, dass die Impulse aus dem Ausland mehr und mehr auf die Binnenwirtschaft ausstrahlen. Für den privaten Konsum ist im Jahr 2006 zwar auch mit einer leichten Belebung zu rechnen.

Diese dürfte allerdings im Wesentlichen auf Sonderfaktoren(Fußballweltmeisterschaft, Vorzieheffekte im Vorfeld der Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007) zurückzuführen sein.

Der Rückgang der registrierten Arbeitslosigkeit dürfte sich in diesem Jahr fortsetzen. Allerdings wird der Rückgang dadurch überzeichnet sein, dass infolge der - zum 1. Januar 2005 erfolgten - Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die registrierte Arbeitslosigkeit zunächst markant zugenommen hatte, im weiteren Jahresverlauf dann aber wieder deutlich abgenommen hat. Auch aus der Entwicklung der Erwerbstätigkeit kann noch keine wesentliche Besserung abgelesen werden. Im Jahresdurchschnitt ist von einer Stagnation auszugehen.

Auf dieser Grundlage erwartet die Bundesregierung in ihrer Jahresprojektion in diesem Jahr eine Zunahme des BIP um real etwa 1 ½ Prozent (spitz gerechnet 1,4 Prozent). Mittelfristig werden die stärksten Wachstumsimpulse - wie in den Jahren zuvor - von den Exporten ausgehen, während die Binnennachfrage erst allmählich wieder stärker zum Wirtschaftswachstum beitragen dürfte. Unter der Berücksichtigung der makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie der Maßnahmen des Regierungsprogramms dürfte das BIP im Zeitraum 2005 bis 2009 um durchschnittlich real etwa 1 ½ Prozent p. a. zunehmen.

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

Die schwierige ökonomische Ausgangslage hat deutliche Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen.

Der Bund verzeichnete 2005 eine Nettoneuverschuldung, die mit 31,2 Mrd. € den ursprünglichen Planwert (22,0 Mrd. €) deutlich um 9,2 Mrd. € überschritt.

Diese Mehrbelastungen haben sich im Wesentlichen aus den Mehrausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem geringeren Bundesbankgewinn und den gegenüber der Sollveranschlagung geringeren Steuereinnahmen ergeben. Darüber hinaus konnten die im Haushaltsplan vorgesehenen Einnahmen aus Einmalmaßnahmen nicht in vollem Umfang realisiert werden. Unter Berücksichtigung realisierter Einmalentlastungen von rund 20 Mrd. € belief sich der "Negativ-Saldo" zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben auf über 50 Mrd. €. Das entspricht einem Anteil von etwa 20 Prozent des gesamten Ausgabevolumens des Bundeshaushalts.

Die dauerhaften Finanzierungsmöglichkeiten sind zuletzt hinter den Erwartungen zurück geblieben. Die Steuereinnahmen des Bundes betrugen im letzten Jahr rd. 190 Mrd. €, das sind fast 2 ½ Mrd. € weniger als im Jahr 1999. Die Steuerquote, die 1999 noch bei 22 ½ Prozent des BIP lag, ist mittlerweile auf 20 Prozent gesunken (Abgrenzung der Finanzstatistik).

Sanieren, Reformieren und Investieren - das ist der neue politische Dreiklang, der für alle Politikbereiche handlungsleitend ist. Für die Haushalts- und Finanzpolitik bedeutet das, die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte voranzubringen, durch Wachstumsimpulse bereits kurzfristig die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu stellen und durch Strukturreformen und Investitionen in die Zukunft die dauerhafte Finanzierbarkeit der staatlichen Leistungen sicherzustellen.

Die Förderung des Wirtschaftswachstums und die nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen gehen Hand in Hand. Die Wachstumsschwäche der vergangenen Jahre hat deutlich gemacht, welche finanziellen Probleme niedrige gesamtwirtschaftliche Zuwachsraten für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme mit sich bringen. Ohne ein erhöhtes Wirtschaftswachstum sind der Abbau der viel zu hohen Arbeitslosigkeit, die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme und die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht zu erreichen.

Umgekehrt sind solide Staatsfinanzen und ein verlässlicher Konsolidierungskurs wichtige Voraussetzungen zur Verbesserung der Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven.

Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu stabilen Preisen und niedrigen Zinsen und stärken das Vertrauen der Konsumenten und Investoren. Die Bundesregierung hat sich der Aufgabe gestellt, die strukturelle Schieflage, die bereits mit den im letzten Sommer vorgelegten Eckwerten offen gelegt worden war, nachhaltig und dauerhaft zu beseitigen. Mit einem Bündel struktureller Maßnahmen sollen Ausgabenniveau und Finanzierungsmöglichkeiten künftig wieder in Einklang gebracht werden. Dabei gilt es, das Wachstum konsumtiver Ausgaben weiter zu bremsen, Subventionen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten abzubauen, Missbrauchsmöglichkeiten entschlossen zu bekämpfen und die Einnahmebasis durch moderate Steuersatzanpassungen dauerhaft zu sichern.

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Angesichts der Dimension des Konsolidierungsbedarfs muss die Rückwirkung des Maßnahmenpakets auf die Wirtschaftsentwicklung genau austariert werden. Vor dem Hintergrund des derzeit noch nicht ausreichend gefestigten Wirtschaftswachstums wird die Konsolidierung in diesem Jahr auf der Ausgaben- und Einnahmenseite konjunkturgerecht fortgesetzt: Im Vordergrund stehen Anpassungen bei konsumtiven Ausgaben (z.B. gezielte Einsparungen bei Subventionen und sonstigen Fördertatbeständen, Einsparungen bei der öffentlichen Verwaltung) und Maßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen.

Eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen (Abbau der Eigenheimzulage, Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen, Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm) hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, weitere werden noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurde parallel zu den Beratungen zum Bundeshaushalt 2006 auf den Weg gebracht. Die wesentlichen strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen greifen ab 2007. Das Sanierungskonzept beinhaltet folgende wesentliche Eckpunkte:

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Die Bundesregierung verbindet die notwendige Konsolidierungspolitik, die auf längere Sicht die Basis für ein dauerhaftes Wachstum verbessert, mit Maßnahmen, die bereits kurzfristig die Wachstumsdynamik erhöhen. Notwendig ist ein kräftiger und nachhaltiger Wachstumsschub durch Innovationen und Investitionen, auch um ein ausreichend stabiles konjunkturelles Umfeld für die notwendige weitere Haushaltskonsolidierung ab 2007 zu erreichen. Das noch labile Wirtschaftswachstum in 2006 könnte nicht nur eine sofortige hohe Konsolidierung nicht verkraften, sondern bedarf auch einer zusätzlichen Stützung.

Die Bundesregierung legt in dieser Legislaturperiode zur Stärkung besonders zukunftsträchtiger Bereiche ein Sofortprogramm mit einem Gesamtvolumen von rd. 25 Mrd. € (Bund) auf, um bereits kurzfristig übergreifend wirkende Wachstumsimpulse zu setzen. Die stärkere Akzentuierung von "Zukunftsbereichen" wird mittel- und langfristig positiv auf den Haushalt zurückwirken.

Angesichts der auf ein historisch niedriges Niveau gesunkenen Investitionsquote ist auch die Belebung der Investitionen von zentraler Bedeutung für eine Trendwende auf dem Arbeitsmarkt und für die Stärkung des Wachstumspotentials. Hierzu werden die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen verbessert, die Investitionszulage in den neuen Ländern wird fortgeführt und die Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung ausgedehnt. Mit der Aufstockung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms werden die Investitionsausgaben über die zur Verfügung gestellten Mittel hinaus angestoßen und somit zusätzliche Impulse für die Bauwirtschaft und das Handwerk gegeben.

Eine Aufstockung der Verkehrsinvestitionen wurde beschlossen, und um neue Beschäftigungsmöglichkeiten auch bei den privaten Haushalten zu erschließen, wird die steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen deutlich verbessert. Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Kinderbetreuungs- und Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden, so dass auch die privaten Haushalte zusätzliche Nachfrage entfalten werden.

Weitere Mittel werden bereitgestellt für die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie für Familien. Diese zukunftsbezogenen Felder verbessern die Wachstumsperspektiven und wirken damit bereits vertrauensbildend auf Entscheidungen in der Gegenwart ein.

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

Die Innovations- und Investitionsimpulse werden ihr volles Potenzial nur entfalten, wenn sie auf verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für Beschäftigung und Wachstum treffen. Dazu zählen insbesondere die Senkung der Lohnzusatzkosten, die vereinbarten Veränderungen beim Kündigungsschutz und ein neuer Anlauf beim Bürokratieabbau vor allem für kleine und mittlere Betriebe.

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Der Bundeshaushalt 2006 und der Finanzplan bis 2009 sehen die aus Tabelle 1 ersichtlichen Eckwerte vor.

Die Bundesregierung setzt mit dem Haushaltsentwurf 2006 und der bis 2009 reichenden Finanzplanung den moderaten Ausgabenkurs der vergangenen Jahre fort:

Die Ausgaben im Regierungsentwurf 2006 liegen mit rd. 262 Mrd. € nur um etwa 0,7 Prozent über den Ist-Ausgaben des vergangenen Jahres. Die Bundesausgabenquote(Bundesausgaben bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt) liegt damit in diesem Jahr bei 11,4 Prozent (2005: 11,6 Prozent).

Tabelle 1
Der Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009 Gesamtübersicht

Ist Ist Entwurf Finanzplan
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Mrd. €
1234567
I. Ausgaben251,6259,8261,7269,1272,5275,3
Veränderung ggü. Vorjahr in v. H..+3,3+0,7+2,8+1,3+1,0
II. Einnahmen251,6259,8261,7269,1272,5275,3
Steuereinnahmen187,0190,1192,5212,3221,1228,2
Sonstige Einnahmen25,138,530,934,830,127,1
Nettokreditaufnahme39,531,238,322,021,320,0
nachrichtlich:
Ausgaben für Investitionen22,422,923,223,323,323,4


Differenzen durch Rundung möglich

Der Finanzplan weist für das Jahr 2007 einen deutlichen Ausgabenanstieg um 7,4 Mrd. € ggü. dem Jahr 2006 auf. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Zuweisung des Aufkommens eines zusätzlichen Mehrwertsteuerpunktes an die Bundesagentur für Arbeit (2007: rd. 6,5 Mrd. €), mit dem eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 2 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent ermöglicht wird. Bereinigt um die (haushaltsneutrale) Umfinanzierung zur Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags steigen die Ausgaben im Jahr 2007 nur um rd. 0,4 Prozent an; über den gesamten Finanzplanungszeitraum (2005 bis 2009) hinweg beträgt die bereinigte jahresdurchschnittliche Ausgabensteigerungsrate rd. 0,7 Prozent.

Die Investitionen des Bundes erhöhen sich trotz des moderaten Ausgabenkurses auf über 23 Mrd. € jährlich.

Hierzu trägt vor allem die Bereitstellung zusätzlicher Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 4,3 Mrd. € für Verkehrsinvestitionen im Rahmen des 25-Mrd.-€-Programms bei.

Der Haushalt 2006 und das Haushaltsbegleitgesetz sind Elemente eines mittel- und langfristigen Konzepts, mit dem die Bundesfinanzen strukturell verbessert werden.

Es vermeidet am aktuellen Rand durch eine konjunkturgerecht einsetzende Konsolidierung eine Gefährdung des Wirtschaftswachstums. Der Regierungsentwurf 2006 weist eine Nettokreditaufnahme von 38,3 Mrd. € aus. Die Nettokreditaufnahme überschreitet damit deutlich die Regelgrenze des Art. 115 GG. Dies ist aus konjunkturellen Gründen jedoch gerechtfertigt und wird in solchen Fällen in der Verfassung auch ermöglicht.

Obwohl - mit konkreten Einzelmaßnahmen und dem Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren - zusätzliche Wachstumsimpulse gesetzt werden, liegt die diesjährige Nettokreditaufnahme unterhalb der Ergebnisse für die Jahre 2003 (38,6 Mrd. €) und 2004 (39,5 Mrd. €). Der Bundeshaushalt 2006 ist damit ein Haushalt des Übergangs, mit dessen Wachstumsimpulsen der Boden für die ab 2007 verstärkt einsetzende strukturelle Konsolidierung bereitet wird.

Ab 2007 liegt die Nettokreditaufnahme wieder unterhalb der verfassungsrechtlichen Regelgrenze. Die - in der Entwicklung der Steuereinnahmen zu Ausdruck kommende - dauerhafte Stabilisierung der Einnahmenbasis sowie der moderate Ausgabenkurs tragen dazu bei, dass die Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr auf 22,0 Mrd. € zurückgeführt werden kann, um dann bis 2009 auf 20,0 Mrd. € zu sinken.

Das Staatsdefizit wird in diesem Jahr mit 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf dem Niveau des Vorjahres verbleiben. Der Grund hierfür ist, dass strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen durch wachstumspolitische Impulse flankiert werden. Ab dem Jahr 2007 wird Deutschland den Referenzwert des Maastricht-Vertrages wieder einhalten. Die geplanten Maßnahmen bewirken einen Rückgang des gesamtstaatlichen Defizits auf 2 ½ Prozent des Bruttoinlandsprodukts in 2007. Die in der Planung enthaltene Konsolidierungslinie bewirkt bis zum Jahr 2009 ein weiteres Absinken des Staatsdefizits um jährlich ½ Prozent des Bruttoinlandsprodukts, so dass die Defizitquote im Jahre 2009 1 ½ Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen wird.

 

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

Die Ausgaben des Bundes lassen sich unter verschiedenen Aspekten ordnen. Nach ihrer prozentualen Verteilung auf die einzelnen Ministerien (bzw. Einzelpläne) ergibt sich das in Schaubild 3 dargestellte Bild. Eine Unterteilung nach Aufgabenbereichen findet sich in Kap. 3.2. Diese Untergliederung der Staatsausgaben orientiert sich weitgehend am Funktionenplan zum Bundeshaushalt. Dadurch sind die Haushaltsmittel ersichtlich, die für einzelne Aufgabenbereiche/ Politikbereiche vorgesehen sind - unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie etatisiert sind.

Von ökonomischem Interesse ist darüber hinaus die Unterteilung in konsumtive und investive Ausgaben, die in Kap. 3.3 ausführlicher behandelt wird.

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

Die Abgrenzung und Gliederung der einzelnen Aufgabengebiete in Tabelle 2 und in der nachfolgenden Darstellung entspricht weitgehend - jedoch nicht in allen Einzelheiten - dem Funktionenplan zum Bundeshaushalt.

Um das Zahlenmaterial zum Finanzplan aussagefähiger und transparenter zu machen, wurden die Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung, teils in tieferer Aufgliederung sowie in anderer Reihenfolge dargestellt.

3.2.1 Soziale Sicherung

Der Bereich der sozialen Sicherung ist der größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Im Haushaltsentwurf 2006 sind hierfür rd. 134 Mrd. € vorgesehen. Dies sind rd. 51 Prozent der gesamten Ausgaben des Bundes. Die Ausgaben sinken in den Folgejahren auf 132,5 Mrd. €.

Der größte Ausgabenposten in 2006 sind die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung, die von rd. 77,4 Mrd. € im Jahre 2006 bis auf rd. 79,6 Mrd. € am Ende des Finanzplanzeitraums anwachsen. Bei den Arbeitsmarktausgaben (rd. 38,5 im Haushaltsentwurf 2006) stellen die Leistungen der Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitslose mit rd. 38,3 Mrd. € den größten Posten dar.

3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen

Insgesamt sind für Leistungen des Bundes an die Gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2006 rd. 77,4 Mrd. € in den Bundeshaushalt eingestellt.

Gegenüber dem Vorjahr gehen die Leistungen des Bundes um rd. 0,5 Mrd. € zurück. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt in 2006 mit 19,5 Prozent stabil. Die Ausgaben des Bundes für die Rentenversicherung werden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf rd. 79,6 Mrd. € ansteigen.

Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung setzen sich aus verschiedenen Ausgabenbereichen zusammen. Den Hauptanteil bilden die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung (früher: Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten (ArV/AnV)). Sie steigen im Jahre 2006 gegenüber 2005 geringfügig um rd. 0,1 Mrd. € auf rd. 54,9 Mrd. €. Der Anteil der Bundeszuschüsse an den Rentenausgaben der allgemeinen Rentenversicherung in den alten Ländern wird im Jahre 2006 einschließlich des zusätzlichen Bundeszuschusses rd. 27,4 Prozent betragen.

In den neuen Ländern beteiligt sich der Bund in gleichem Maße an den Rentenausgaben.

Den Bundeszuschüssen hinzuzurechnen sind weitere Beitragszahlungen und Erstattungen des Bundes wie beispielsweise die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten in Höhe von rd. 11,4 Mrd. € und Erstattungen für einigungsbedingte Leistungen in Höhe von rd. 0,5 Mrd. €.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung leistet der Bund im Jahre 2006 mit 6,8 Mrd. € einen gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,2 Mrd. € reduzierten Defizitausgleich an die Bundesknappschaft.

Darüber hinaus erstattet der Bund der Deutschen Rentenversicherung die Aufwendungen, die dieser aufgrund der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung entstehen.

Hierfür sind im Finanzplanungszeitraum rd. 13 Mrd. € (in 2006 2,6 Mrd. €) vorgesehen. Rund zwei Drittel dieser Aufwendungen werden dem Bund von den neuen Ländern erstattet.

Der Bund erstattet des weiteren die Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Im Finanzplanungszeitraum sind hierfür insgesamt rd. 5,2 Mrd. € (in 2006 rd. 1 Mrd. €) vorgesehen.

3.2.1.2 Arbeitsmarkt

Im Jahr 2005 ist die Arbeitslosigkeit mit 4,863 Millionen noch sehr hoch ausgefallen. Dies war auch auf die statistischen Effekte der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) zurückzuführen, da erwerbsfähige frühere Empfänger von Sozialhilfe nunmehr in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen werden. Nach den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Bundesregierung wird sich die Zahl der Arbeitslosen im Jahre 2006 jedoch auf 4,512 Millionen verringern und bis zum Jahr 2009 kontinuierlich auf 3,950 Millionen zurückgehen (Schaubild 5).

Im Jahr 2006 wird der Fälligkeitstermin des Sozialversicherungsbeitrags vorgezogen, wodurch die Bundesagentur für Arbeit (BA) 13 statt 12 Monatsraten erhält, was eine Mehreinnahme von 3,1 Mrd. € bedeutet. Aufgrund dieses Sondereffektes sowie der Effizienzsteigerungen der BA durch die wirkungsorientierte Steuerung ist im Jahr 2006 kein Zuschuss an die BA erforderlich. Vielmehr ist ein Überschuss von 1,8 Mrd. € zu erwarten.

Zum 1. Januar 2007 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte auf 4,5 Prozent gesenkt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung durch Einsatz des Mehraufkommens eines Umsatzsteuerpunktes. Hierfür werden in den Jahren 2007 bis 2009 jährlich zwischen rd. 6,5 Mrd. € und rd. 7,8 Mrd. € aufgebracht. In den Folgejahren steigt der Betrag mit dem Wachstum des Umsatzsteueraufkommens.

Die wirkungsorientierte Steuerung sowie ihr Umbau haben die BA in die Lage versetzt, ihre Kernaufgaben wesentlich besser erfüllen zu können. Damit wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass über den Transfer aus der Umsatzsteuer hinaus künftig keine Zuschüsse des Bundes mehr gezahlt werden müssen. Defizite ab 2007 werden durch Darlehen ausgeglichen. In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass die BA keine Darlehen benötigt.

Tabelle 2
Die Ausgaben des Bundes 2004 bis 2009 nach Aufgabenbereichen

Ist Soll Entwurf Finanzplan
2004 2005 2006 2007 2008 2009
3.2.1 Soziale Sicherung
3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen 77 388 77 937 77 425 78 365 78 656 79 612
3.2.1.2 Arbeitsmarkt 24 274 33 300 38 544 39 631 39 470 38 240
3.2.1.3 Familienpolitische Leistungen 3 527 3 428 3 461 4 437 4 424 4 410
3.2.1.4 Wohngeld 3 009 850 1 000 980 960 960
3.2.1.5 Wohnungsbauprämie 568 521 525 436 442 446
3.2.1.6 Kriegsopferleistungen 3 430 3 041 2 899 2 620 2 397 2 229
3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen 536 670 663 618 593 570
3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik 3 884 3 677 3 780 3 823 3 874 3 904
3.2.1.9 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich 4 170 4 718 6 2714 3 608 2 076 2 042
3.2.2 Verteidigung
3.2.2.1 Militärische Verteidigung 23 921 23 900 23 880 24 280 24 580 24 880
3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten 124 119 113 100 109 107
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.3.1 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 678 685 615 615 615 615
3.2.3.2 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes 415 494 468 468 511 421
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.4.1 Energie 2 412 2 054 2 018 2 377 2 339 2 301
3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung 484 497 529 514 512 492
3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung 815 675 649 690 747 793
3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung 1 194 875 859 682 649 598
3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung 1 265 1 881 1 926 1 691 1 654 1 634
3.2.5 Verkehr
3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes 9 571 9 514 9 418 9 495 9 203 9 570
3.2.5.2 Bundesfernstraßen 5 848 5 515 5 783 5 526 5 444 5 452
3.2.5.3 Bundeswasserstraßen 1 522 1 548 1 607 1 672 1 737 1 787
3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden; 1 700 1 667 1 667 1 667 1 667 1 667
3.2.5.5 Sonstige Maßnahmen im Verkehrsbereich 529 1 295 1 461 1 547 1 515 1 526
3.2.6 Bauwesen
3.2.6.1 Wohnungs- und Städtebau 1 734 1 746 1 641 1 925 1 813 1 832
3.2.6.2 Verlagerung des Parlaments- und Regierungssitzes 413 209 98 85 49 48
3.2.7 Forschung, Bildung und Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten
3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen 6 418 6 692 7 057 7 323 7 537 7 841
3.2.7.2 Hochschulen 1 065 1 095 1 216 1 500 1 628 1 644
3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 1 330 1 403 1 488 1 487 1 516 1 545
3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens 786 1 179 1 286 1 169 709 662
3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten 1 433 1 452 1 434 1 431 1 433 1 427
3.2.8 Umweltschutz 474 498 503 499 492 483
3.2.9 Sport 118 132 127 109 110 110
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung 3 272 3 444 3 513 3 560 3 619 3 598
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 3 675 3 802 3 974 4 078 4 276 4 431
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft 3.2.12.1 Zinsausgaben 36 314 38 932 38 049 39 813 41 267 42 680
3.2.12.2 Versorgungsleistungen 12 956 8 821 8 476 11 183 14 791 14 806
3.2.12.3 Sondervermögen 2 255 - - 180 670 700
3.2.12.4 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt 406 386 349 302 268 263
3.2.12.5 Sonstiges 7 680 7 719 8 083 7 971 8 1728 249
3.2.12.6 Globale Mehr-/Minderausgaben, soweit nicht bei 3.2.1.1 bis 3.2.11 berücksichtigt-- 2 073- 1 1486596 755


Rundungsdifferenzen möglich

Die Beiträge des Bundes zur Arbeitslosenversicherung für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind, sind gemäß § 345a SGB III i. H. v. 170 Mio. € veranschlagt. Das 2004 begonnene Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) wird in 2006 mit 68 Mio. € fortgeführt.

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Bund im Jahr 2006 insgesamt 38,3 Mrd. € vorgesehen.

Die Grundsicherung umfasst insbesondere das Arbeitslosengeld II(24,4 Mrd. €), Verwaltungskosten (3,5 Mrd. €), Eingliederungsleistungen (6,5 Mrd. €) und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (3,6 Mrd. €). Die Kommunen sind Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, mit detaillierten und passgenauen Veränderungen beim Arbeitslosengeld II auf die Erfahrungen des vergangenen Jahres zu reagieren. Dazu gehören u. a. die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags für Empfänger von Arbeitslosengeld II von 78 € auf 40 €, die Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für erwerbstätige Leistungsbezieher, die Einbeziehung unter 25-jähriger in die Bedarfsgemeinschaft bei Neufällen und Weiterbewilligungen, die Einschränkung des Erstwohnbezugs unter 25-jähriger bei Neufällen und die konsequente Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.

Im Jahr 2006 beteiligt sich der Bund zu 29,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft, die grundsätzlich von den Kommunen zu tragen sind. Hierfür sind 3,6 Mrd. € im Haushalt 2006 veranschlagt.

Zu den Mitteln im Rahmen der Grundsicherung zählen außerdem auch die Beschäftigungspakte für Ältere, die zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitsloser mit der Wirtschaft, mit den Ländern und in den Regionen vereinbart werden. Im Rahmen des Beschäftigungspakts mit den Ländern werden bis zu dreijährige Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 SGB II für 58-jährige und ältere Bezieher von Arbeitslosengeld II bewilligt. Durch Einbeziehung von Wirtschaft und Gewerkschaften soll ferner das Potenzial der Regionen für die Eingliederung älterer Arbeitsloser genutzt werden. Insgesamt sind für die Beschäftigungspakte im Haushalt 2006 267 Mio. € veranschlagt.

Seit 2005 hat die BA einen Aussteuerungsbetrag an den Bundeshaushalt zu entrichten, dessen Höhe sich nach der Anzahl der Personen, die im Laufe eines Jahres vom Arbeitslosengeld I zur Grundsicherung für Arbeitsuchende(Arbeitslosengeld II) überwechseln, und den jährlichen durchschnittlichen Aufwendungen pro Bedarfsgemeinschaft richtet. Im Haushalt 2006 wird der Aussteuerungsbetrag auf 5,3 Mrd. € geschätzt.

3.2.1.3 Familienpolitische Leistungen

Mit dem seit 1986 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz honoriert die Bundesregierung die Erziehungsleistung der berufstätigen und nicht berufstätigen Mütter und Väter, die die Betreuung ihres Kindes nach der Geburt übernehmen.

Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz haben Eltern, die

Das Erziehungsgeld wird einkommensabhängig bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes gewährt und beträgt bis zu 300 € monatlich. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen betragen in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes bei Verheirateten mit einem Kind 30.000 € bzw. bei Alleinerziehenden mit einem Kind 23.000 € jährlich. Bei einem Familieneinkommen oberhalb dieser Einkommensgrenzen wird in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes kein Erziehungsgeld gezahlt. Ab dem siebten Lebensmonat des Kindes beträgt die Einkommensgrenze für das jährliche Einkommen bei Ehepaaren mit einem Kind 16.500 € bzw. bei Alleinerziehenden 13.500 €. Bei Überschreiten dieser Einkommensgrenzen wird das Erziehungsgeld stufenweise bis auf Null abgesenkt. Für jedes weitere Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um einen Zuschlag in Höhe von derzeit 3.140 €.

Die Eltern haben die Wahl, ob sie bis zum zweiten Geburtstag des Kindes ein Erziehungsgeld von bis zu 300 € erhalten wollen oder ob sie ein auf das erste Lebensjahr begrenztes, erhöhtes Erziehungsgeld von bis zu 450 € (Budget) bevorzugen. Die Einkommensgrenzen für das Budget liegen für die gesamten 12 Monate für Verheiratete mit einem Kind bei 22.086 € bzw. für Alleinerziehenden mit einem Kind bei 19.086 € jährlich.

Die Ausgaben des Bundes nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz betrugen im Jahre 2005 rd. 2,87 Mrd. €. Für das Jahr 2006 sind 2,83 Mrd. € vorgesehen.

Die Entscheidung für Kinder soll erleichtert werden.

Dabei sollen Männer und Frauen besser darin unterstützt werden, Familie und Beruf zu vereinbaren zu können.

Die Bundesregierung wird deshalb für Eltern von ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kindern ein neues Elterngeld einführen, das als einkommensabhängige Leistung ausgezahlt wird und das bisherige Erziehungsgeld ablöst. Insgesamt stellt der Bund hierfür von 2007 bis 2009 3 Mrd. € zusätzlich bereit. Im ersten Lebensjahr des Kindes erhält der auf Erwerbstätigkeit verzichtende Elternteil 67 Prozent des Nettoeinkommens - bis zu 1.800 € monatlich. Zur Sicherung der sozialen Ausgewogenheit wird das Elterngeld um ein Leistungselement für Eltern mit geringen Einkommen ergänzt.

Alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung. Die Einführung eines Elterngeldes wird im Zusammenspiel mit dem Ausbau der Kinderbetreuung die Entscheidung für Kinder unterstützen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme leisten.

Mit Wirkung vom Jahre 1996 an wurde der bestehende Familienlastenausgleich zu einem Familienleistungsausgleich weiterentwickelt. Danach wird der Teil des Einkommens, den Eltern für das Existenzminimum ihrer Kinder einzusetzen haben, nicht besteuert. Dies wird entweder über das monatlich als Steuervergütung gezahlte Kindergeld oder über von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbare Freibeträge erreicht.

Nachdem zunächst nur das sächliche Existenzminimum der Kinder bei den Eltern steuerfrei gestellt wurde, wird

Weiterhin wurden folgende Maßnahmen ergriffen, die Familien mit Kindern vom Jahre 2002 an um jährlich 2,3 Mrd. € entlasten:

Der Haushaltsfreibetrag wurde stufenweise sozialverträglich abgeschmolzen. Letztmalig wurde der Haushaltsfreibetrag 2003 gewährt. Die besonderen Belastungen Alleinerziehender werden ab 1.1.2004 mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € berücksichtigt.

Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse ist gestrichen worden.

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten Kinder unter 12 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen ab dem 1. Juli 2005 von monatlich bis zu 170 €. Dies setzt voraus, dass sie bei einem alleinstehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt (bzw. Waisenbezüge) zumindest in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrags-VO abzüglich des halben Erstkindergeldes erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für die Dauer von 72 Monaten gewährt. Mit der Leistung soll den Schwierigkeiten begegnet werden, die alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder haben, wenn der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht leistungsfähig ist. Unterhaltsansprüche der Kinder gegen den anderen Elternteil gehen auf das Land über, das die eingezogenen Beträge anteilig an den Bund abführt.

Insgesamt haben sich die Aufwendungen für das UVG von rd. 38,8 Mio. € im Jahre der Einführung (1980) auf rd. 805 Mio. € im Jahre 2005 erhöht. Für 2006 ist im Bundeshaushalt ein Ansatz von 277,5 Mio. € veranschlagt.

Der Bundesanteil an der staatlichen Unterhaltsvorschussleistung beträgt ein Drittel, der Anteil der Länder/ Kommunen zwei Drittel.

Ab dem 01.01.2005 erhalten Eltern mit geringem Einkommen, die mit ihrem Einkommen (bzw. Vermögen) zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre Kinder, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 € monatlich pro Kind.

Maßstab für die entsprechende Bedürftigkeit ist das ebenfalls ab dem 01.01.2005 eingeführte Arbeitslosengeld II. Der Kinderzuschlag ist eine dem Arbeitslosengeld II vorgelagerte einkommensabhängige Leistung, die zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld den durchschnittlichen Arbeitslosengeld-II-Bedarf von Kindern abdeckt. Das eigene Einkommen (bzw. Vermögen) des Kindes, dazu zählen auch die Unterhaltsleistungen, werden angerechnet.

Die konkrete Einkommensgrenze der Eltern ist abhängig von den persönlichen Gegebenheiten im Einzelfall, d.h. von der Höhe des Arbeitslosengeld-II-Bedarfs der Eltern. Übersteigt das Erwerbseinkommen der Eltern ihren eigenen Bedarf, vermindert sich der Kinderzuschlag für jede 10 €, die Eltern darüber hinaus verdienen, um 7 €. Der Kinderzuschlag wird für maximal drei Jahre gewährt.

Für den Kinderzuschlag sind 150 Mio. € in 2006 veranschlagt.

3.2.1.4 Wohngeld

Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens in einem grundsätzlich marktwirtschaftlich orientierten Wohnungswesen wird die Sozialleistung "Wohngeld" nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Seit Einführung einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in 2003 übernimmt der Bund zusätzlich einen Festbetrag vom Länderanteil in Höhe von 409 Mio. € jährlich.

Mit einer Wohngeldleistungsnovelle wurde 2001 das Wohngeld familienfreundlich erheblich verbessert. Seit dem 1. Januar 2005 erhalten wegen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") Wohngeld nach dem WoGG nur noch Haushalte, die keine Transferleistungen (Arbeitslosenhilfe II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter u. a.) beziehen. Transferleistungsempfänger erhalten jetzt Leistungen für ihre Unterkunftskosten aufgrund anderer Rechtsgrundlagen durch die Kommunen, woran sich der Bund beteiligt. Die Ausgaben für Wohngeld nach dem WoGG betragen in 2005 rd. 1,1 Mrd. €.

Für 2006 sind Bundesmittel in Höhe von 1,0 Mrd. € eingeplant.

3.2.1.5 Wohnungsbauprämie

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz ist ein Bestandteil der staatlichen Wohnungsbauförderung. Hierbei fördert der Bund insbesondere Beiträge an Bausparkassen im Rahmen jährlicher Höchstbeträge von 512/1.024 € (für

Alleinstehende/Verheiratete) mit einer Prämie, wenn das Einkommen des Bausparers jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt. Die Höhe der Prämie wurde im Rahmen des Hauhaltsbegleitgesetzes 2004 für laufende und neue Verträge ab dem Sparjahr 2004 von 10 Prozent auf 8,8 Prozent gemindert. Die Wohnungsbauprämie wird in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren seit Vertragsabschluss oder Zuteilung und Verwendung der Bausparsumme für den Wohnungsbau ausgezahlt. Damit werden in den Jahren des Finanzplans auch Ansprüche auf Wohnungsbauprämie kassenmäßig wirksam, die in früheren Sparjahren entstanden sind.

Für 2006 sind Bundesmittel in Höhe von rd. 0,5 Mrd. € eingeplant. 3.2.1.6 Kriegsopferleistungen Die Kriegsopferversorgung ist mit 2,5 Mrd. € auch im Jahre 2006 das Kernstück der "Sozialen Entschädigung" bei Gesundheitsschäden. Sie umfasst die Gesamtheit der staatlichen Leistungen (Heil- und Krankenbehandlung, Versorgungsbezüge), die nach dem Bundesversorgungsgesetz(BVG) an Personen, die durch Krieg, Militärdienst oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind, oder an deren Hinterbliebene erbracht werden. Darüber hinaus stellt der Bund in entsprechender Anwendung des BVG Mittel für die soziale Entschädigung folgender Personenkreise zur Verfügung: Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, Opfer von Gewalttaten und SED-Unrecht sowie Wehr- und Zivildienstgeschädigte.

Ende 2005 erhielten rd. 421.000 Personen in den alten und rd. 88.000 Personen in den neuen Ländern Versorgungsleistungen.

Die Kriegsopferversorgung wird durch die bedürftigkeitsabhängige Kriegsopferfürsorge flankiert, für die rd. 412 Mio. € im Haushaltsjahr 2006 veranschlagt sind. Diese umfasst vor allem Hilfen zur Pflege für Beschädigte und Hinterbliebene, soweit der Bedarf nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, ferner Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.

3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich,

Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen Für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung sind 2006 insgesamt rund 510,2 Mio. € zugunsten von Opfern vorgesehen, die in der Zeit des Nationalsozialismus wegen politischer Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder Weltanschauung verfolgt worden sind und hierdurch Schaden (z.B. an Körper oder Gesundheit oder im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkommen) erlitten haben. Die Leistungen des Bundes betragen bis 2005 insgesamt 40,4 Mrd. €, die Leistungen der Länder rd. 22 Mrd. €

Der größte Teil der Wiedergutmachungsleistungen des Bundes entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, das durch die Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Lastenverteilung nach § 172 BEG anteilig vom Bund und den alten Bundesländern getragen(Bundesanteil 2006: 245 Mio. €).

Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage von Art. 2 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages gegenüber der Jewish Claims Conference (JCC) am 29. Oktober 1992 verpflichtet, für Härteleistungen an jüdische Verfolgte zusätzlich Mittel zur Verfügung zu stellen. Danach hat der Bund bisher rd. 2,2 Mrd. € geleistet (2006: rd. 220 Mio. €). Außerdem werden an einen Fonds der JCC-Zuschüsse für jüdische NS-Verfolgte in Osteuropa geleistet (Ist 1999 - 2005: 196,1 €, 2006: 30,7 Mio. €).

Ferner werden 2006 für die Wiedergutmachung Mittel in Höhe von rund 14,5 Mio. € eingesetzt für Rentenzahlungen an NS-Verfolgte, die aufgrund der Verfolgung einen Gesundheitsschaden erlitten haben und für einmalige Leistungen, insbesondere Pauschalabfindungen für Personen, die Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren.

Für den Lastenausgleich wurden seit 1949 rd. 73,9 Mrd. € an öffentlichen Mitteln eingesetzt. Heute bestehen diese Ausgaben vor allem in der Zahlung der Unterhaltshilfe als Form der Kriegsschadensrente, die nach § 6 Abs. 4 LAG von Bund und Ländern zu finanzieren ist sowie in der Auszahlung der noch nicht erledigten Anträge auf Hauptentschädigung (Ende 2005 noch rd. 1.200). Mit zunehmendem Abstand zu den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und seinen Folgen sowie nach der deutschen Wiedervereinigung sind die Ausgaben von in der Spitze über 2 Mrd. € p.a. (50er und 60er Jahre) auf unter 100 Mio. € (Ist 2005: 70,6 Mio. €, Soll 2006: 65,6 Mio. €) p.a. zurückgegangen.

Die Schwerpunkte für die Leistungen im Zuammenhang mit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamt rd. 80,3 Mio. € im Jahr 2006 liegen bei den Erstattungen an die Länder und an sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften (41 Mio. €), bei den Nachversicherungen ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz(AKG) (30 Mio. €) und bei den abschließenden Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG (7 Mio. €)

3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik

Die landwirtschaftliche Sozialpolitik dient dazu, den anhaltenden Agrarstrukturwandel sozial zu flankieren und die sozial-ökonomische Lage der Landwirte und ihrer Familien zu verbessern. Agrarsozialpolitik ist zugleich zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und Altenteiler und damit Teil der Politik für den ländlichen Raum.

Für die agrarsozialen Sicherungssysteme werden im Jahr 2006 mit rd. 3,78 Mrd. € rd. 75 Prozent der Gesamtausgaben des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgewendet.

Damit bleibt die Agrarsozialpolitik auch künftig ein Schwerpunkt im Agrarhaushalt.

Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Landwirte als größter Ausgabeposten der landwirtschaftlichen Sozialpolitik wird von 2,35 Mrd. € im Jahre 2006 bis zum Jahre 2009 auf 2,39 Mrd. € ansteigen. Damit werden auch künftig mehr als drei Viertel der Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte im Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse finanziert. Die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft wirken sich damit nicht auf die Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund getragen. Die Ansätze berücksichtigen die Auswirkungen der Reformmaßnahmen in der Rentenversicherung auf die Höhe der Beiträge und Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte. Dies gilt auch für das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, aus dem sich neben einer geringeren Steigerung der Renten eine Dämpfung des Beitragsanstiegs in der Alterssicherung der Landwirte ergibt.

In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung hat der Bund bis zum Jahr 2004 alle Leistungsausgaben der Altenteiler übernommen, soweit diese die Einnahmen aus Beiträgen der Altenteiler überstiegen. Die aktiven Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung leisteten hierzu bisher lediglich durch die Beteiligung an den Verwaltungskosten für die Krankenversicherung der Altenteiler einen Solidarbeitrag. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 wurde dieser Solidarbeitrag der aktiven Mitglieder angemessen erhöht, und zwar um einen Betrag von 82 Mio. € im Jahr 2005, steigend bis auf 91 Mio. € im Jahr 2008. Die bei Einführung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Jahr 1972 geschaffene Finanzierungsstruktur bleibt dabei erhalten, die Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftliche Krankenversicherung steigen von rd. 1,1 Mrd. € im Jahr 2006 bis zum Jahre 2009 voraussichtlich auf rd. 1,3 Mrd. € an.

Die Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Bundesmittel LUV) dienen der Senkung der Unfallversicherungsbeiträge und entlasten damit finanziell die zuschussberechtigten landwirtschaftlichen Unternehmer. Zusätzlich erfolgt eine Annäherung regional unterschiedlicher Wettbewerbsbedingungen durch unterschiedlich hohe Entlastungsraten bei den Beiträgen. Im Bundeshaushalt 2006 und im Finanzplanungszeitraum sind jährlich 200 Mio. € vorgesehen.

3.2.1.9. Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich

Von den übrigen sozialpolitischen Maßnahmen haben die folgenden besonderes Gewicht:

Schwerpunkte der Förderung sind Einrichtungen der fachübergreifenden Frührehabilitation im Krankenhaus.

Für die Erstattung von Fahrgeldausfällen, die durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen Personenverkehr entstehen, sind 2006 195 Mio. € vorgesehen. Durch die Eigenbeteiligung eines Teils der schwerbehinderten Menschen ergeben sich für den Bund gleichzeitig Einnahmen von 17,0 Mio. €.

Bund und Länder wenden für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen rd. 500 Mio. € jährlich auf.

3.2.2 Verteidigung

Die Sicherheitspartnerschaft zwischen Europa und Nordamerika in der Nordatlantischen Allianz bleibt das Fundament jeder Friedensordnung in Europa. Deutsche

Außen- und Sicherheitspolitik ist Friedenspolitik. Sie orientiert sich an den Leitlinien präventiven Engagements, umfassender Kooperation und dauerhafter Integration auf der Grundlage gesicherter Verteidigungsfähigkeit.

Eingebunden in die internationale Staatengemeinschaft und mit eigenem sicherheitspolitischen Engagement leistet die Bundesrepublik Deutschland einen aktiven Beitrag zu politischen Konfliktlösungen, der dem politischen Gestaltungsanspruch und dem Gewicht der Bundesrepublik Deutschland in der Welt angemessen ist. Dementsprechend müssen deutsche Streitkräfte zur Landes- und Bündnisverteidigung bereit sein, zur Lösung von internationalen Krisen und Konflikten beitragen können,

Partnerschaft und Kooperation pflegen und zur Rettung und Hilfeleistung befähigt sein.

Dies drückt sich auch in den im November 2002 beim Prager Gipfel durch die Bundesregierung gegenüber der NATO eingegangenen Verpflichtungen zur Gewährleistung von Fähigkeiten und zur Aufstellung der NATO Response Force sowie in den Zielen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) aus.

Hierdurch sollen die militärischen Fähigkeiten der NATO- und der EU, insbesondere für friedenserhaltende Aufgaben, Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen, gestärkt werden.

Darüber hinaus ist Deutschland bereit, substantielle Beiträge für internationale VN-Friedensmissionen zu leisten.

3.2.2.1 Militärische Verteidigung

Im Hinblick auf die Erfüllung der gegenüber NATO und EU eingegangenen quantitativen und qualitativen Verpflichtungen wurden von der Bundesregierung am 14. Juni 2000 die "Eckpfeiler der konzeptionellen und planerischen Neuausrichtung der Bundeswehr" verabschiedet.

Allerdings hat sich die internationale Lage seitdem signifikant weiterentwickelt. Die Bedingungen der Auslandseinsätze haben sich hinsichtlich Anzahl, Art und Dauer erheblich verändert. Das hierfür erforderliche Fähigkeitsprofil der Bundeswehr kann mit dem bisherigen Stand der Struktur, des Materials und der Ausrüstung nicht erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund sind am 21. Mai 2003 die Verteidigungspolitischen Richtlinien und am 1. Oktober 2003 die Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr mit dem Ziel erlassen worden, Auftrag, Ausrüstung und Mittel in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Aufgaben werden angesichts einer gewandelten sicherheitspolitischen Lage neu gewichtet, die Fähigkeiten der Bundeswehr entsprechend angepasst.

Dabei wird insbesondere ein streitkräftegemeinsamer Ansatz in allen Planungskategorien verfolgt.

Am Ende dieses Transformationsprozesses wird eine moderne, leistungsfähige und für qualifizierten Nachwuchs attraktive Bundeswehr stehen, die ihren Auftrag auch künftig erfüllen kann.

Grundlage für die Weiterentwicklung der Bundeswehr ist dabei ein Personalumfang von 250.000 Soldatinnen und Soldaten (ohne Wehrübungsplätze) sowie 75.000 Haushaltsstellen für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bis zum Jahr 2010 einzunehmenden Zielstruktur. In die neue Streitkräftestruktur wird auch der neu auszugestaltende Grundwehrdienst eingepasst.

Die Begleitung der umfassenden Umstrukturierung der Streitkräfte mit dem Ziel einer grundlegenden Neuausrichtung von Fähigkeiten und Aufgaben sowie die Einbindung der Bundeswehr in die neu eingegangenen bzw. erweiterten Bündnisverpflichtungen gegenüber der NATO- und der EU waren die entscheidenden Eckpfeiler für die Plafondausgestaltung des Verteidigungshaushaltes.

Vor diesem Hintergrund ist das veranschlagte Ausgabevolumen für das Jahr 2006 auf rd. 23,9 Mrd. € festgesetzt worden. In der Finanzplanung steigt der Plafond auf rd. 24,3 Mrd. € im Jahr 2007, sowie auf rd. 24,6 Mrd. € im Jahr 2008 und auf rd. 24,9 Mrd. € im Jahr 2009.

Ergänzt wird die finanzielle Ausstattung der Bundeswehr dadurch, dass der Verteidigungshaushalt durch Erlöse aus der Veräußerung beweglichen und unbeweglichen Vermögens verstärkt werden kann.

Darüber hinaus werden Mittel zur Modernisierung der Bundeswehr durch Einsparung von Betriebskosten mobilisiert, die sich vor allem aus einer intensivierten Kooperation mit der Wirtschaft ergeben. Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (g.e.b.b.) unterstützt diesen Prozess. Die Bundeswehr kann sich damit stärker auf ihre militärischen Kernfähigkeiten konzentrieren und wird von Service-Aufgaben, die die Wirtschaft besser und günstiger erbringen kann, entlastet. .

3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten

Der Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenen Streitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.

Für das Haushaltsjahr 2006 sind Ausgaben in Höhe von 114,6 Mio. € veranschlagt. Hierin enthalten sind 2 Mio. € für die Abgeltung von Schäden in Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug der Westgruppe der Truppen (WGT).

Die Ausgabenschwerpunkte liegen in:

Durch Aufgabe von Standorten sind die Ausgaben rückläufig.

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ziel der Landwirtschafts- und Forstpolitik der Bundesregierung ist es, ländliche Räume und den Agrarstandort Deutschland zu stärken.

Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist für die Bundesregierung ein wichtiger Baustein aktiver Politikgestaltung für die Menschen auf dem Lande. Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Strukturentwicklung in der Land- und Forstwirtschaft sollen die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verbessert und Arbeitsplätze schaffende Aktivitäten auf dem Land ermöglicht und unterstützt werden. Schwerpunkte hierbei sind innovative Produkte und Verfahren, insbesondere auch nachwachsende Rohstoffe für Energiezwecke oder für die stoffliche Nutzung in der Industrie.

Ziel der Forstpolitik der Bundesregierung ist es die Holznutzung zu steigern und die gesellschaftlichen Funktionen der Wälder zu bewahren. Holz ist ein bedeutender nachwachsender Rohstoff in Deutschland.

Es sollen insbesondere Maßnahmen ergriffen werden, um strukturelle Nachteile nichtstaatlicher Forstbetriebe zu überwinden. Darüber hinaus haben die Möglichkeiten zur naturnahen Erholung im Wald und die Leistungen der Wälder für Naturschutz, Boden-, Klima- und Trinkwasserschutz eine Bedeutung.

Die Fischereipolitik der Bundesregierung strebt angesichts des Problems der Überfischung eine dem Nachhaltigkeitsgrundsatz verpflichtete Bewirtschaftung natürlicher Fischbestände und Ausweitung der Aquakultur an. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände kann nur mit wirksamen Kontrollen der Fischereiaktivitäten und auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse über die Bestandssituation gewährleistet werden. Deshalb sind im Finanzplan Mittel in Höhe von 60 Mio. € für den Ersatz von zwei Fischereischutzbooten und 6 Mio. € für den Ersatz eines Fischereiforschungskutters veranschlagt.

Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe und berührt nahezu sämtliche Lebensbereiche. Sie steht im Einklang mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung, nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für funktionierende Märkte, nachhaltiges Wachstum und eine starke Binnennachfrage zu sorgen. Hierfür kommt auch der Stärkung des Verbrauchervertrauens durch angemessenes Einbeziehen der Verbraucherinteressen hohe Bedeutung zu.

Der Schutz von Gesundheit und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher ist Grundlage des verbraucherpolitischen Handelns. So setzt sich die Bundesregierung für die Bekämpfung von Übergewicht und ernährungs- und bewegungsmangelbedingten Erkrankungen, eine größtmögliche Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, Kosmetika, sonstigen Bedarfsgegenständen sowie allgemeine Produktsicherheit ein und nimmt die Wirtschaft mit in die Pflicht, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung orientiert sich am Leitbild der mündigen Verbraucher. Allerdings benötigen mündige Verbraucher für ihre Konsumentscheidungen ein ausreichendes Maß an Informationen, Transparenz und Schutz vor Täuschung und Irreführung. Die Verbesserung der Verbraucherinformation, die Sicherstellung unabhängiger Verbraucherberatung und eine gleichberechtigte Teilhabe der Verbraucherinnen und Verbraucher am Markt sind somit wesentliche Voraussetzungen, damit Verbraucher Eigenverantwortung für ihr Handeln übernehmen können

3.2.3.1 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) koordiniert die Agrarstrukturförderung in Deutschland.

Zur Flankierung des Strukturwandels in der Land- und Forstwirtschaft wie auch der Anpassungsprozesse infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP) kommt ihr eine zentrale Rolle zu. Hierzu gehört insbesondere die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; aber auch die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Die überbetrieblichen Maßnahmen werden auf der Basis von integrierten Entwicklungskonzepten verknüpft, mit denen die Einzelmaßnahmen in einen strategischen Rahmen eingebunden und besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Unter Beteiligung der Akteure vor Ort sollen so vorhandene Potenziale im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" aktiviert und Impulse für die Entwicklung ländlicher Räume gegeben werden.

Für die GAK sind im Bundeshaushalt 2006 615 Mio. € vorgesehen und im Finanzplan für die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 fortgeschrieben. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der GAK regelmäßig mit 60 Prozent; bei Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes beträgt die Bundesbeteiligung 70 Prozent.

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz(PLANAK) hat mit Rücksicht auf das letzte Jahr der laufenden EU-Förderperiode im Rahmenplan der GAK2006 bis 2009 weitgehend unveränderte Fördermaßnahmen beschlossen.

3.2.3.2. Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes

Nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft leisten einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung.

Nachwachsende Rohstoffe sollen 2006 mit 53,6 Mio. € gefördert werden. Die Mittel kommen vor allem Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie der Markteinführung zugute, um Produktions-, Absatz- und Verwendungsmöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe auszubauen bzw. zu erschließen und so dazu beizutragen, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

Für die Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sind im Jahre 2006 insgesamt 9,8 Mio. € angesetzt; darunter sind für Vorhaben, die dem Übergewicht bei Kindern entgegenwirken, insgesamt 5 Mio. € und für Vorhaben im Bereich der Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt 1,5 Mio. € vorgesehen.

Im Bundesprogramm Ökolandbau werden mit 20 Mio. € gezielt Schulungs-, Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen sowie Forschung gefördert.

Für die Unterstützung von Innovationen in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind 5 Mio. € eingeplant, die im Finanzplanungszeitraum bis 2009 um jährlich jeweils 5 Mio. € angehoben werden.

Für Aufklärungsmaßnahmen der Verbraucherinnen und Verbraucher stehen 2006 15 Mio. € zur Verfügung.

Für die Bundesforschungsanstalten sind im Haushalt 2006 insgesamt rd. 198 Mio. € vorgesehen, davon rd. 127 Mio. € für Personalausgaben und rd. 35 Mio. € Ausgaben für Investitionen. Für Forschung und Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung sind 2006 rd. 36 Mio. € vorgesehen.

Agraralkohol wird in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend in kleinen und mittleren Brennereien hergestellt, die mit landwirtschaftlichen Betrieben verbunden sind. Dabei werden teure Rohstoffe (z.B. Obst, Getreide, Kartoffeln) verarbeitet. Nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol ist die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verpflichtet, den im Branntweinmonopol erzeugenden Brennereien den Alkohol zu kostendeckenden Preisen abzunehmen. Da der Alkohol nicht zu diesen Preisen abgesetzt werden kann, wird der Absatz aus dem Bundeshaushalt gestützt.

Im Jahre 2006 stehen hierfür rd. 86 Mio. € zur Verfügung.

3.2.4 Wirtschaftsförderung

Die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung wird mit dem beschlossenen Impuls- und Konsolidierungsprogramm dazu beitragen, die Wachstumsdynamik der Wirtschaft zu erhöhen sowie die Voraussetzungen für mehr Beschäftigung und den nachhaltigen Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verbessern. Dies erfordert eine innovative, leistungs- und wettbewerbsfähige Wirtschaft.

Aus dem für die gesamte Legislaturperiode aufgelegten Programm werden deshalb auch zukunftsorientierte Maßnahmen der Wirtschaftsförderung verstärkt.

Wirtschaft und Gesellschaft befinden sich im Zeitalter der Kommunikationstechnologien und Globalisierung.

Neue Technologien durchdringen alle Bereiche wirtschaftlichen und staatlichen Handelns. Die Globalisierung der Waren-, Dienstleistungs- und Finanzmärkte schreitet mit hohem Tempo weiter voran. Dies stellt hohe Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität von Unternehmen, Arbeitnehmern und Staat und eröffnet zugleich Chancen für mehr Wohlstand, zusätzliche Beschäftigung und zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Die Bundesregierung wird diesen Strukturwandel und Modernisierungsprozess weiterhin aktiv begleiten und unterstützen.

3.2.4.1 Energie

Um eine wirtschaftliche, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten, sind im Finanzplan erhebliche Beiträge eingestellt:

In der Forschung unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des 5. Energieforschungsprogramms ein breites Spektrum von nichtnuklearen Forschungsvorhaben. Mit 367 Mio. € fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Finanzplanzeitraum 2006 bis 2009 Projekte aus dem Bereich der rationellen Energieverwendung sowie der Umwandlungs- und Verbrennungstechnik.

Die Mittel werden bereit gehalten für "Leuchtturmprojekte" in den Bereichen "Kraftwerkstechnik" und "Brennstoffzellen" zur Stärkung des Technologiestandorts Deutschland. Darüber hinaus wird vor allem die Förderung von Effizienztechnologien auf der Nachfrageseite (insbesondere Gebäude und Industrie), von zentralen und dezentralen Effizienztechnologien bei der Energieerzeugung (einschließlich Speichertechnologien) sowie von Wasserstofftechnologien (einschließlich Brennstoffzellen) verstärkt.

Darüber hinaus wendet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit insgesamt 83,4 Mio. € für Forschungsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien auf. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt insgesamt 73,3 Mio. € bereit für die institutionelle Förderung der rationellen Energieumwandlung und der erneuerbaren Energien sowie 11,5 Mio. € für die Projektförderung im Vernetzungsfonds.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft fördert Projekte aus dem Bereich Bioenergie mit insgesamt 10,6 Mio. €.

Der Einsatz erneuerbarer Energien wird über die Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und über steuerliche Vergünstigungen hinaus durch zinsverbilligte Darlehen und/oder Investitionskostenzuschüsse unterstützt. Schwerpunkte sind dabei die Stromerzeugung aus Sonnenenergie und ein Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien, das vor allem die Errichtung von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien unterstützt.

Für die Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung durch Projekte der Deutschen Energieagentur GmbH (dena) und Beratungsprojekte für private Verbraucher stehen im Finanzplanzeitraum 2006 bis 2009 Mittel in Höhe von 39 Mio. € zur Verfügung. Die Beratungsprojekte haben zum großen Teil Maßnahmenvorschläge für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes zum Inhalt.

Um die heimischen Hersteller und Anbieter von Anlagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken, hat die Bundesregierung 2002 eine Initiative zur Unterstützung des Exports von Technologien im Bereich erneuerbarer Energien beschlossen.

Insbesondere die Veranstaltungen der Auslandshandelskammern, aber auch die Kontaktveranstaltungen der Bundesagentur für Außenwirtschaft und das Messeprogramm werden von den beteiligten Unternehmen gut angenommen und von diesen sehr positiv bewertet. Dies wird durch zunehmende Nachfrage der Erneuerbare-Energien-Branche an den angebotenen Aktivitäten und konkreten Geschäftsabschlüssen dokumentiert. Des Weiteren wird der KfW-Klimaschutzfonds für den Handel mit Emissionsgutschriften gefördert; ebenso der BASREC-Klimaschutzfonds für den Ankauf von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten im Ostseeraum.

Aufgrund des großen Interesses an der Exportinitiative beschloss der Deutsche Bundestag im Februar 2005, dass die Maßnahmen fortgesetzt und intensiviert werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2006 sind dafür insgesamt 13 Mio. € bereitgestellt worden. Im Finanzplanzeitraum 2007 bis 2009 stehen weitere insgesamt 45 Mio. € im Rahmen der bestehenden Förderinstrumente des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Verfügung. Eine Evaluierung des Programms ist im Jahr 2006 vorgesehen.

Der deutsche Steinkohlenbergbau leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland und ist von erheblicher regionaler Bedeutung.

Wegen der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Steinkohle sieht sich die öffentliche Hand in der Verantwortung, den Steinkohlenbergbau finanziell zu flankieren. Er wird daher mit plafondierten Hilfen zur Förderung des Absatzes (Ausgleich der Differenz zwischen heimischen Förderkosten und Weltmarktpreis) und zur Bewältigung der notwendigen Stilllegungsmaßnahmen unterstützt. Die enger werdenden finanzpolitischen Spielräume der öffentlichen Hand machen es allerdings notwendig, diese Flankierung zu reduzieren.

Der Kohlekompromiss von 1997 über die Gewährung von Steinkohlebeihilfen lief im Jahr 2005 aus. Die von der Bundesregierung im Jahr 2003 beschlossene Anschlussregelung für die Steinkohlefinanzierung ab 2006 sieht degressiv ausgestaltete Beihilfen bis 2012 vor. Für die Jahre 2006 bis 2008 wurden Zuwendungsbescheide erlassen. Die Auszahlung wird für diese Jahre jeweils erst im Januar des Folgejahres erfolgen (2007: 1.937 Mio. €; 2008: 1.900 Mio. €; 2009: 1.862 Mio. €). Nordrhein-Westfalen leistet für diese Jahre Finanzhilfen in Höhe von 564 Mio. €, 540 Mio. € bzw. 516 Mio. €. Der jährliche Eigenbeitrag der RAG beläuft sich auf 150 Mio. €. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wurde bestätigt, dass die Zuwendungsbescheide bis 2008 rechtsverbindlich sind.

Weitere Einsparungen gegenüber den bisherigen Verabredungen für die Zeit nach 2008 sollen geprüft werden.

Der Weg der sozialverträglichen Anpassung soll dabei nicht verlassen werden.

Im Jahre 2006 zahlt der Bund einen Betrag von rd. 1.582 Mio. € (NRW: 572 Mio. €) aus. Dabei handelt es sich um die Begleichung ausstehender Verpflichtungen aus der Kohlerunde 1997, die so genannte Bugwelle.

Die Verpflichtungen resultieren aus dem Zuwendungsbescheid an die RAG AG für die Jahre 2001 bis 2005 und aus der Rahmenvereinbarung "Neuorientierung des deutschen Steinkohlenbergbaus" vom April 1998.

Beihilfen für den deutschen Steinkohlenbergbau müssen durch die Europäische Kommission genehmigt werden.

Grundlage für die jährlichen Beihilfegenehmigungen ist die Bestätigung eines langfristigen Umstrukturierungsplans für den Steinkohlenbergbau. Der von der Kommission am 22. Juni 2005 genehmigte Umstrukturierungsplan umfasst den Zeitraum bis 2010.

Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenbergbaus, die aus Anlass von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ausscheiden, wurde am 25. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Für die Jahre 2006 bis 2009 hat der Bund für seinen Anteil insgesamt rd. 476 Mio. € vorgesehen. Nordrhein-Westfalen und das Saarland beteiligen sich insgesamt mit einem Drittel.

3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung

In Anpassung an die veränderten internationalen Rahmenbedingungen wurde die bisherige direkte Subventionierung zugunsten der deutschen Werftindustrie beendet. Die Neuausrichtung der Schiffbaupolitik unterstützt in erster Linie die Anstrengungen der heimischen Werften zur Stärkung ihrer Wettbewerbskraft. Innerhalb des Förderprogramms "Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" können deutsche Werften eine staatliche Beteiligung am Innovationsrisiko von bis zu 20 Prozent der Aufwendungen für Investitionen, Entwurfs-, Ingenieur- und Testtätigkeiten beantragen. Ein wesentliches Kriterium ist die Anwendungsnähe, d.h. die zuwendungsfähigen Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Realisierung eines konkreten Schiffbauauftrages. Für das Innovationsbeihilfeprogramm sind im Finanzplanzeitraum insgesamt 59,5 Mio. € etatisiert. Sofern ein wirtschaftlicher Erfolg aus der innovativen Maßnahme zu verzeichnen ist (Folgeaufträge), sind die aus dem Bundeshaushalt geleisteten Beihilfen zurück zu zahlen.

Zum Bau von Schiffen bestimmter Marktsegmente(Containerschiffe, Produkten-, Chemikalien- und Gastanker), waren bis einschließlich 31. März 2005(Vertragsdatum) direkte Subventionierungen der Kaufverträge zulässig. Der EU-rechtliche Geltungsrahmen dieser befristeten Schutzmaßnahmen war an die Dauer eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens gegen Korea gebunden und ist zwischenzeitlich ausgelaufen.

Die Realisierung der Förderverträge erfolgt in drei Raten, wobei die letzte Rate mit Ablieferung des Schiffes fällig wird. Im Finanzplanzeitraum 2006 bis einschließlich 2008 (letztmögliche Ablieferung) sind dafür 45,2 Mio. € eingeplant.

Auf Grundlage der vorher geltenden OECD-Exportkreditvereinbarung für Schiffe von 1981 erhielten deutsche Werften Finanzierungshilfen für die Akquisition von Neubauaufträgen in Form von Zinszuschüssen. Aus den veranschlagten Mitteln (32,4 Mio. €) sind auch Ausgaben zur Finanzierung von Studien, Gutachten, Begleitforschung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen zulässig.

Mit Fördermaßnahmen für die technologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allem hochqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vor dem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden internationalen Wettbewerbs gesichert werden.

Airbus S.A.S. betreibt zur Zeit die Weiterentwicklung der A330-Familie. Der Bund hat im Haushalt 2006 hierfür die notwendigen haushaltstechnischen Voraussetzungen für die Ausreichung verzinslicher, rückzahlbarer Darlehen für die deutsche Luftfahrtindustrie geschaffen. Das Ausfallrisiko aus diesen Darlehensverhältnissen einschließlich evtl. Zinsbeträge kann der Bund aufgrund einer im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen zu schließenden Vereinbarung tragen. Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 820 Mio. € (für zukünftige Haushaltsjahre) deckt das Darlehens- und Zinsrisiko ab. Diese Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Für die Weiterentwicklung eines Triebwerkes durch den Triebwerkhersteller Rolls Royce Deutschland Ltd. & Co. KG wird mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150 Mio. € in gleicher Weise Vorsorge getroffen.

Daneben werden Absatzfinanzierungshilfen im Rahmen des OECD-Sektorenabkommens für die Exportfinanzierung von Großraumflugzeugen und Triebwerken gewährt, mit denen es Käufern ermöglicht wird, Airbus-Flugzeuge und Triebwerke zu international üblichen Bedingungen zu finanzieren. Im Finanzplanungszeitraum 2006 bis 2009 sind hierfür insgesamt 158 Mio. € vorgesehen.

Der Bund unterstützt das derzeitige Luftfahrtforschungs- und -technologieprogramm III (2003 2008) mit insgesamt 160 Mio. €. Er erwartet, dass sich die Länder und die Industrie gleichfalls angemessen beteiligen. Die programmatische Ausrichtung der zivilen Luftfahrtforschungs- und -technologieförderung erstreckt sich auf solche Projekte, die den künftigen industrie- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen des Luftverkehrs entsprechen. Insbesondere die Senkung der Schadstoffemissionen, des Energieverbrauchs und des Lärms sowie die Sicherheit und Passagierfreundlichkeit erfordern die Bündelung aller Kräfte bei Industrie und Forschung. Neben den Forschungsaufgaben zur Flugzeug-, Hubschrauber- und Antriebsentwicklung sind erstmals auch innovative Luftfahrzeuge und Elemente des Luftverkehrs, insbesondere sicherheitsrelevante Bereiche, in das Programm integriert. Gefördert werden Verbundvorhaben der Systemführer- und der Ausrüsterindustrie in technologisch sensitiven Bereichen unter Beteiligung der Wissenschaft mit Zuwendungen bis zur Höhe von 50 Prozent der Kosten. Die von der Industrie zu übernehmenden Finanzierungsanteile sollen insgesamt 60 Prozent nicht unterschreiten. Wegen der hohen regionalwirtschaftlichen Bedeutung der Luftfahrtindustrie haben die Länder zugesagt, ihre Möglichkeiten der Förderung bei Vorhaben mit vorrangigem Interesse des jeweiligen Landes zu prüfen. Ziel ist es, dass die von Bund und Ländern eingesetzten Mittel in den Jahren 2003 bis 2008 ein Gesamtvolumen von 320 Mio. € erreichen.

Für das neue nationale Luftfahrtforschungsprogramm IV mit einer Laufzeit von 2007 bis 2012 sind im Bundeshaushalt 2006 für Zusagen ab 2007 im Rahmen einer ersten Tranche zunächst 160 Mio. € als Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Eine weitere Projekttranche in 2008 ist geplant. Im Finanzplanzeitraum 2006 bis 2009 sind für die Luftfahrtforschung insgesamt 229 Mio. € vorgesehen.

Für Maßnahmen der Außenwirtschaft sind 2006 169,2 Mio. € vorgesehen (2005: rd. 174,8 Mio. €).

Hierdurch wird die Außenwirtschaftsoffensive der Bundesregierung weiterhin massiv unterstützt. Dazu gehört auch die Fortsetzung der Standortkampagne, die die bundeseigene Gesellschaft "Invest in Germany GmbH" durchführt, auf hohem Niveau. Weitere Schwerpunkte bilden das Auslandsmesseprogramm sowie die Netzwerke der Auslandshandelskammern und der Korrespondenten der Bundesagentur für Außenwirtschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist das im Rahmen der Globalen G 8-Partnerschaft mit Russland vereinbarte Projekt zur Entsorgung und Zwischenlagerung von außer Dienst gestellten Atom-U-Booten der russischen Nordmeerflotte. Für das im Jahr 2003 begonnene Projekt sind in 2006 wie in 2005 57 Mio. € veranschlagt. Für das ab 2008 beginnende Folgeprojekt sind weitere 300 Mio. € vorgesehen.

Für die Stilllegung der ehemaligen Uranerzbergbau- und Aufbereitungsbetriebe sowie für die Sanierung und Revitalisierung von Betriebsflächen der Wismut GmbH wurden bis Ende 2005 insgesamt rd. 4,6 Mrd. € ausgegeben. Für 2006 sind Mittel in Höhe von 195 Mio. € vorgesehen sowie weitere 500 Mio. € für die Jahre 2007 bis 2009 veranschlagt. Aus diesen Mitteln ist auch der Bundesanteil für die Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte zu finanzieren. Das zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen am 5. September 2003 unterzeichnete Verwaltungsabkommen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sieht vor, dass sowohl der Bund als auch der Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2012 jeweils insgesamt bis zu 39 Mio. € für die Sanierung der Wismut-Altstandorte bereitstellen.

3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung

Nur mit hoher Innovationsdynamik wird es kleinen und mittleren Unternehmen gelingen, im globalen technologischen Wettbewerb zu bestehen und neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Die Fördermaßnahmen der Bundesregierung für den innovativen Mittelstand setzen genau hier an. Gründung und Entwicklung von technologieorientierten Unternehmen, Forschungskooperationen und innovativen Netzwerke sind dabei die wichtigsten Hebel.

Die Bundesregierung erwartet von drei jungen Programmen im Jahr 2006 besondere Impulse:

Mit dem Jahr 2004 trat das Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung bei Wachstumsträgern in benachteiligten Regionen (innovative Wachstumsträger / INNO- WATT) in Kraft.

Es baut auf der erfolgreichen Projektförderung des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung in den neuen Ländern auf und modifiziert diese. Das neue Programm zielt auf die Stimulierung des wirtschaftlichen Aufholprozesses in benachteiligten Regionen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen, die in effizienter und wirksamer Weise die Ergebnisse der FuE-Förderung am Markt umsetzen bzw. in kleine und mittlere Unternehmen transferieren. Damit werden nur solche Unternehmen und Einrichtungen unterstützt, die sich tatsächlich als Wachstumsträger in ihrer Region erwiesen haben. Im Jahr 2006 stehen hierfür 98 Mio. € (91,5 Mio. € in 2005) zur Verfügung.

Um innovative Ideen erfolgreich in neue Produkte umsetzen zu können, ist eine frühzeitige Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erforderlich. Im Rahmen der Indirekten Förderung der Forschungszusammenarbeit und von Unternehmensgründungen werden mit dem "PROgramm Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen (PRO INNO)" die nationale und internationale Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen bei anspruchsvollen Forschungsvorhaben (einschließlich gemeinsamer Arbeiten mit Forschungseinrichtungen) sowie der zeitweilige Personalaustausch zwischen Unternehmen und mit Forschungseinrichtungen unterstützt. Mit den geförderten Vorhaben gelingt es, zahlreiche Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Für 2006 stehen für den Gesamttitel rd. 182 Mio. € (157,3 Mio. € in 2005) für bewilligte und neue Vorhaben zur Verfügung.

Das Programm "Förderung von innovativen Netzwerken(InnoNet)" gibt der Vernetzung mittelständischer Unternehmen mit Forschungseinrichtungen wichtige Anstöße. Auch sollen die Arbeitspläne der Forschungsinstitute früher und stärker als bisher auf den Bedarf der Unternehmen ausgerichtet werden. Im Jahr 2006 stehen 20 Mio. € zur Verfügung (17,5 Mio. € in 2005).

Für den Markterfolg junger Technologieunternehmen ist die Verfügbarkeit von Beteiligungskapital von entscheidender Bedeutung. Nur so kann schnelles Wachstum in neuen Märkten mit innovativen Produkten und Dienstleistungen finanziert werden. Der Eigenkapitalschwäche junger, innovativer Unternehmen trägt die Bundesregierung durch das Programm "Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen(BTU)" weiterhin Rechnung. Die Bundesregierung übernimmt dabei Teil-Haftungsfreistellungen für Engagements der KfW bzw. der tbg-Technologiebeteiligungsgesellschaft.

Hierfür sind für Ausfälle der Jahrgänge bis einschließlich 2000 im Bundeshaushalt 2006 noch 37 Mio. € innerhalb des Ansatzes "Abwicklung von Altprogrammen" veranschlagt.

Im Bereich der Informationsgesellschaft bestehen folgende Förderprogramme:

3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung

Die regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"(GA) werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen gefördert und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt.

Insbesondere in den neuen Ländern und Berlin, die in Gänze zum Fördergebiet der GA gehören, stellt die GA ein zentrales Instrument der Investitionsförderung dar.

Seit 2005 werden die GA-Zuweisungen für die neuen Länder und Berlin sowie für die alten Länder in einem einheitlichen Titel zusammengefasst.

Für die GA-Investitionsförderung sind im Jahr 2006 Barmittel in Höhe von 694 Mio. € und ab dem Jahr 2007 Barmittel in Höhe von 594 Mio. € vorgesehen.

Rückflüsse von den Ländern nach § 11 Abs. 3 des GA-Gesetzes können im Titel vereinnahmt und für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesmittel werden von den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert. Im Bundeshaushalt 2006 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 587 Mio. € vorgesehen. Diese kann nach dem Beschluss des Planungsausschusses der GA vom 20. Februar 2006 zu rd. 503 Mio. € (6/7) von den neuen Ländern und Berlin sowie zu rd. 84 Mio. € (1/7) von den alten Ländern in Anspruch genommen werden.

Von der Europäischen Gemeinschaft werden die neuen Länder seit 1994 als sog. Ziel 1-Gebiet gefördert. Im Förderzeitraum 2000 bis 2006 stehen insgesamt 20,8 Mrd. € (einschl. der Übergangsunterstützung für Berlin Ost in Höhe von 780 Mio. €) aus den EU-Strukturfonds und dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei zur Verfügung. Auf den EU-Regionalfonds(EFRE) entfallen hiervon 11,3 Mrd. €. Ein Teil der Regionalfondsmittel wird weiterhin im Rahmen der GA eingesetzt.

Ausgewählte Gebiete in den alten Bundesländern werden innerhalb der sog. Ziel 2-Programme in der Förderperiode 2000 bis 2006 aus den EU-Strukturfonds mit insgesamt 3,78 Mrd. € gefördert. Diese Beträge schließen die Übergangsmittel in Höhe von 530 Mio. € ein. Davon entfallen auf den EU-Regionalfonds (EFRE) 3,1 Mrd. €. Auch hiervon wird ein Teil weiterhin im Rahmen der GA eingesetzt.

Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG) vom 17. März 2004 wurde im betrieblichen Bereich eine gleichwertige Anschlussregelung für das Ende 2004 auslaufende Investitionszulagengesetz 1999 geschaffen.

Die Fortsetzung der Investitionsförderung in den neuen Ländern ist ein zentraler Baustein der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Das InvZulG 2005 bietet die Chance, den wirtschaftlichen Aufbauprozess Ostdeutschlands voranzutreiben.

Nach dem InvZulG 2005 werden in den Jahren 2005 und 2006 Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin gefördert.

Die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2005 führt für die Anspruchsjahre 2005/06 zu jährlichen Steuermindereinnahmen in Höhe von rd. 600 Mio. €. Hiervon entfallen auf den Bund jeweils rd. 285 Mio. €.

3.2.4.5. Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung

Der Bund übernimmt Garantien für förderungswürdige Vorhaben sowohl im außen- als auch binnenwirtschaftlichen Bereich. Die entsprechenden Ermächtigungen sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2006 enthalten, wobei auch in den nächsten Jahren mit Entschädigungen für in der Vergangenheit übernommene Gewährleistungen zu rechnen ist.

Von den im Jahre 2006 erwarteten Ausgaben für Gewährleistungen in Höhe von 1,4 Mrd. € entfällt mehr als die Hälfte auf den Außenwirtschaftsbereich (53 Prozent). So muss für politische Schäden (Staatsrisiko) Vorsorge getroffen werden, außerdem nehmen die durch private Schuldner verursachten wirtschaftlichen Schäden an Bedeutung zu. Auch in den folgenden Jahren ist mit nicht unerheblichen Entschädigungen zu rechnen.

3.2.5 Verkehr

Bei den Verkehrsinvestitionen handelt es sich um eines der wichtigen Zukunftsfelder für den wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Standort Deutschland.

Die Verkehrsinvestitionen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und wirken sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland aus.

Im Jahre 2006 stehen einschließlich der Mittel aus der streckenbezogenen LKW-Maut insgesamt rd. 11 Mrd. € zur Finanzierung moderner, leistungsfähiger und umweltfreundlicher Verkehrssysteme zur Verfügung.

Die Verkehrsinvestitionen werden im Zeitraum 2006 bis 2009 um zusätzlich 4,3 Mrd. € verstärkt. Damit wird es möglich, das Verkehrsnetz in seiner Leistungsfähigkeit zu verbessern, bedarfsgerecht auszubauen und zukunftsfähig zu gestalten. Im Jahr 2006 werden insgesamt rund 9,1 Mrd. € für die drei klassischen Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße sowie für den Verkehrsträger Transrapid zur Verfügung stehen. Die Mittel werden so eingesetzt, dass schnell hohe Beschäftigungsimpulse und Verkehrswerte erzielt werden können.

Die Priorität des Aus- und Neubaus der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern bleibt erhalten. Schwerpunkt sind nach wie vor die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE), die entsprechend den jeweiligen Planungs- und Baufortschritten vorrangig finanziert werden. Darüber hinaus werden begonnene Investitionsvorhaben zügig umgesetzt. Neben der Finanzierung von Neu- und Ausbaumaßnahmen werden die zur Verfügung stehenden Mittel verstärkt für die Sicherung des Bestandes der Verkehrsinfrastruktur und deren Optimierung verwendet. Im Verkehrshaushalt steht das Mautaufkommen, nach Abzug der Ausgaben für Betrieb, Überwachung und Kontrolle des Mautsystems, zusätzlich zu den herkömmlichen Mitteln zweckgebunden für Verkehrsinvestitionen zur Verfügung. Damit können das Anti-Stau-Programm 2003 - 2007 (ASP) und ergänzende Maßnahmen finanziert werden. Zusätzlich zu den Investitionen aus dem Bundeshaushalt kommt der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland das Bundesprogramm "Verkehrsinfrastruktur" zugute. Mit rund 1,6 Mrd. € des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung"(EFRE) können bis 2006 Vorhaben, die sonst erst mittelfristig begonnen werden könnten, deutlich beschleunigt werden. Durch die gezielte Kombination von Mitteln des Bundes, der Länder und der EU werden Investitionen von rund 3,2 Mrd. € angestoßen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur regionalen und überregionalen Entwicklung und zum Wachstum der Wirtschaft in den neuen Ländern geleistet Das heutige Verkehrswachstum kann nur mit dem Einsatz neuer, zukunftsweisender Technologien effizient und umweltgerecht bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund kommt verkehrsbezogenen Kommunikations-, Leit- und Informationssystemen (Telematik im Verkehr) ein steigender Stellenwert in der Verkehrspolitik zu. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur innovativen Entwicklung unserer Wirtschaft geleistet.

Hierzu tragen auch die Entscheidungen bei, die Transrapidtechnik sowie den Aufbau des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo aus dem Bundeshaushalt zu unterstützen.

3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes

Im Rahmen der ersten Stufe der Bahnreform im Jahr 1994 sind die Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" unter dem Namen "Bundeseisenbahnvermögen" (BEV) zusammengeführt worden. Aus dem Bundeseisenbahnvermögen ist die Deutsche Bahn AG (DB AG) ausgegliedert worden. Ihr wurde das Eigentum an den Bundesschienenwegen übertragen (zu den Bundesleistungen an das BEV und die DB AG vgl. Schaubild 6). Die zweite Stufe der Bahnreform 1999 brachte die Aufspaltung in die fünf Aktiengesellschaften DB Netz AG, DB Station & Service AG, Railion Deutschland AG, DB Regio AG und DB Fernverkehr AG unter dem Dach der DB AG als Management-Holding.

Eigentümer der Schieneninfrastruktur sind zwischenzeitlich die DB Netz AG, die DB Station & Service AG sowie die DB Energie GmbH als Schieneninfrastrukturunternehmen des Bundes nach Artikel 87 e Grundgesetz.

Für Schienenwegeinvestitionen werden aus dem zusätzlichen 2 Mrd. €-Verkehrsprogramm in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt 750 Mio. € bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen wichtige neue Vorhaben begonnen und insbesondere die Fertigstellung bereits im Bau befindlicher prioritärer Vorhaben beschleunigt werden.

Aus den Mauteinnahmen werden für Schienenwegeinvestitionen in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt weitere rd. 3,3 Mrd. € zur Verfügung gestellt.

Das BEV ist Dienstherr der der DB AG zugewiesenen Beamten. Es verwaltet und verwertet die nichtbahnnotwendigen Immobilien. Die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Aufwendungen des BEV werden aus dem Bundeshaushalt getragen (Verwaltungskostenzuschuss des Bundes an das BEV). Die wichtigsten Ausgaben des Wirtschaftsplans sind die Personalkosten für die Mitarbeiter des BEV, für die der DBAG zugewiesenen Beamten sowie für die Versorgungsbezüge der Ruhestandsbeamten. Die bedeutendsten Einnahmepositionen im Wirtschaftsplan des BEV sind die Personalkostenerstattungen der DBAG für die zugewiesenen Beamten sowie die Erlöse aus der Immobilienverwertung.

Die hoheitlichen Aufgaben im Eisenbahnbereich nimmt das Eisenbahn-Bundesamt gegen Gebühren wahr.

3.2.5.2 Bundesfernstraßen

Das Bundesfernstraßennetz gehört zu den leistungsfähigsten Europas. Es spiegelt die Bedeutung Deutschlands als eine der führenden Wirtschaftsnationen und als wichtigstes Transitland wider.

Mit der Einführung einer fahrleistungsabhängigen Autobahngebühr für schwere Lastkraftwagen im Jahr 2005 hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, über die streckenbezogene Gebühr den LKW- Verkehr gemäß den tatsächlichen Fahrleistungen an den Wegekosten zu beteiligen. Darüber hinaus wird erreicht, dass Güterverkehr von der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Eisenbahn und Schiff verlagert und eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Transportkapazitäten im Güterkraftverkehr geschaffen wird. Außerdem ermöglicht die streckenbezogene Gebühr langfristig eine flexible Tarifstaffelung (örtlich und/oder zeitlich) im Hinblick auf Verkehrs- und umweltpolitische Zwecke.

Unter Einbeziehung des auf die Straße entfallenden Anteils aus der von der Bundesregierung beschlossenen Verstärkung der Verkehrsinvestitionen in Höhe von 4,3 Mrd. € und des 2 Mrd. € Verkehrsprogramms 2005 - 2008 sind mit den Verkehrsinvestitionen aus der Autobahnmaut für LKW (rd. 1,1 Mrd. €) für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßen mit Grunderwerb, betrieblicher Unterhaltung und baulicher Erhaltung im Bundeshaushalt 2006 Ausgaben von rd. 5,8 Mrd. € vorgesehen. Davon entfallen rd. 4,9 Mrd. € auf Investitionen. Die Vorbelastung des Straßenbauplafonds aus den privat vorfinanzierten Bundesfernstraßen beträgt für die Jahre 2006 bis 2009 rd. 290 Mio. €/Jahr.

Außerhalb der Finanzierung aus der Autobahnmaut für LKW sind für Maßnahmen des Bedarfsplanes in 2006 insgesamt rd. 1,9 Mrd. € eingeplant. Auf die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) entfallen davon Ausgaben von rd. 0,5 Mrd. €. Es wird angestrebt, alle noch im Bau befindlichen VDE- Strecken bis zum Jahr 2010 für den Verkehr freizugeben.

Die Zunahme des Schwerverkehrs, die Erhöhung der Achslast und die Altersstruktur des Bundesfernstraßennetzes erfordern die Verstärkung der substanzerhaltenden und funktionssichernden Maßnahmen. Daher werden die Ausgaben für die Erhaltungsmaßnahmen in 2006 mit rd. 1,7 Mrd. € und im Finanzplanungszeitraum rd. 1,8 Mrd. €/Jahr auf hohem Niveau fortgeschrieben.

3.2.5.3 Bundeswasserstraßen

Für den Bereich der Bundeswasserstraßen sind im Haushaltsjahr 2006 rd. 1,3 Mrd. € veranschlagt. Davon entfallen 427,8 Mio. € auf Investitionen. Außerdem werden aus den LKW-Mauteinnahmen zusätzlich 257,2 Mio. € für Wasserstraßeninvestitionen bereitgestellt.

Bei der Investitionsplanung werden diese Mittel auf vordringliche Projekte konzentriert, die für den Erhalt und die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Wasserstraßennetzes von besonderer Bedeutung sind und den höchsten verkehrswirtschaftlichen Nutzen versprechen.

Schwerpunkte der Investitionsplanung sind der Ausbau des Projektes 17 Deutsche Einheit (Bundeswasserstraßenverbindung Rühen-Magdeburg-Berlin), des westdeutschen Kanalnetzes (hier insbesondere Dortmund-Ems-Kanal) und des Mittellandkanals sowie

Maßnahmen am Rhein. Weitere Investitionsschwerpunkte sind Ausbaumaßnahmen mit erheblichen Ersatzinvestitionsanteilen, z.B. am Nord-Ostsee-Kanal sowie an Main, Neckar, Weser und im Wasserstraßennetz der neuen Bundesländer.

3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden;

Regionalisierungsgesetz

Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG) erhalten die Länder Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden durch Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich Investitionszuschüsse an die Eisenbahnen des Bundes.

Hierfür stellt der Bund 1,667 Mrd. € aus Mineralölsteuereinnahmen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GVFG) zur Verfügung.

Nach Abzug der Mittel für Forschungszwecke ist ein Betrag von rd. 1,3 Mrd. € (75,8 Prozent) für die alten Länder und rd. 0,4 Mrd. € (24,2 Prozent) für die neuen Länder einschließlich Berlin zu verwenden. Den Ländern werden davon 80 Prozent für Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des ÖPNV nach dem gesetzlich festgelegten Aufteilungsschlüssel im Rahmen von Länderprogrammen zur Verfügung gestellt. Sie können die Bundesfinanzhilfen auf der Grundlage des GVFG für eigene Verkehrsprogramme flexibel - je nach regionalen Erfordernissen und politischen Schwerpunkten - einsetzen.

Auf der Grundlage der vom Bund erstellten Programme werden den Ländern die verbleibenden Mittel in Höhe von 20 Prozent für Neu- und Ausbaumaßnahmen von Schienenwegen des ÖPNV in Verdichtungsräumen mit Gesamtkosten von über 51 Mio. € zweckgebunden zugewiesen. Nach den Festlegungen zur Föderalismusreform wird sich der Bund ab 2007 aus den Länderprogrammen des GVFG vollständig zurückziehen. Die Länder erhalten hierfür jedoch Kompensationszahlungen in entsprechender Höhe.

Mit dem Regionalisierungsgesetz (RegG) übernahmen die Länder im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 die Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr.

Dafür steht den Ländern gemäß Artikel 106 a Grundgesetz für den ÖPNV ein Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zu. Für das Jahr 2006 stehen 7,053 Mrd. € zur Verfügung. Für die Folgejahre sind 6,710 Mrd. € (2007) bzw. 6,610 Mrd. €/Jahr (ab 2008) veranschlagt.

3.2.6 Bauwesen

3.2.6.1 Wohnungs- und Städtebau

Der Wohnungsmarkt ist weitgehend entspannt. Die in der ersten Hälfte der neunziger Jahre bestehenden Engpässe wurden durch vielfältige staatliche Fördermaßnahmen für den Wohnungsbau überwunden. Auf Grund dieser allgemein verbesserten Wohnungsmarktlage konnten die auf der Grundlage des Art. 104a Abs. 4 des Grundgesetzes gewährten Finanzhilfen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung (früher: sozialer Wohnungsbau) in den letzten Jahren deutlich zurückgefahren werden. Nach den Festlegungen zur Föderalismusreform wird sich der Bund ab 2007 aus der sozialen Wohnraumförderung vollständig zurückziehen.

Die Länder erhalten dann jährliche Kompensationszahlungen durch den Bund in Höhe von 518,2 Mio. €.

Die Modernisierung des Wohnungsbestandes wird mit zinsgünstigen Krediten der KfW Förderbank unterstützt.

Das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm I diente der Kreditfinanzierung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den neuen Ländern. Von 1990 bis 2000 wurde ein Kreditvolumen von 40,4 Mrd. € zugesagt, mit dem Investitionsmaßnahmen an rd. 3,6 Mio. Wohnungen gefördert wurden. Zur Zinsverbilligung stellt der Bund bis 2010 insgesamt rd. 7 Mrd. € zur Verfügung. Wegen des nach wie vor hohen Modernisierungsbedarfs insbesondere bei Altbauten, denkmalgeschützten Gebäuden und Hochhäusern starteten der Bund und die neuen Länder im Februar 2000 ein gemeinsam finanziertes Nachfolgeprogramm II, aus dem bis Ende 2002 rd. 2,3 Mrd. € an Darlehen zur Verfügung gestellt wurden.

Zusätzlich unterstützte der Bund mit dem im Zuge der Agenda 2010 aufgelegten KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 bundesweit die Durchführung von Investitionsmaßnahmen. Gefördert wurden vorrangig Maßnahmen an bestehenden, vermieteten und selbstgenutzten Wohngebäuden. Für die Zinsverbilligung hat der Bund 0,55 Mrd. € bereitgestellt, die ein Kreditvolumen von 8 Mrd. € erreichen sollten. Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2004. Aufgrund der Zusageentwicklung hat die KfW einen Zuschussbedarf von ca. 0,26 Mrd. € ermittelt.

Ferner wurde im Jahre 2001 für das gesamte Bundesgebiet das KfW-CO₂-Gebäudesanierungsprogramm auf den Weg gebracht. Das Programm, für das der Bund bis 2005 rd. 1 Mrd. € Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, schafft zahlreichen Bauherren zusätzliche finanzielle Anreize zur CO₂-Reduzierung. Mit einem Volumen von rd. 5,1 Mrd. € zinsverbilligter Darlehen können Investitionsmaßnahmen an über 330.000 Wohnungen des Altbaubestandes gefördert werden.

In Ergänzung zum Gebäudesanierungsprogramm wurde ab 2003 mit dem Programm "Niedrigenergiehaus im Bestand" die Verbesserung des Klimaschutzes weiter vorangetrieben. Das Programm dient u.a. zum Austausch von Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen, Kohleund Nachtspeicherheizungen sowie für den Einbau von Brennwertkesseln in Kombination mit Solaranlagen.

Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen der KfW Förderbank, die bei der Sanierung auf Niedrigenergiehausstandard mit einem Teilerlass (sog. Teilschulderlass) kombiniert werden können. Hierfür hat der Bund in den Jahren 2003 und 2005 je 0,16 Mrd. € zur Verfügung gestellt.

Die bisherigen Fördermaßnahmen des Bundes zur Gebäudesanierung werden mit verbesserten Programmbedingungen ab 2006 fortgeführt und erheblich ausgeweitet.

Gefördert werden zusätzlich energetische Maßnahmen bei kommunalen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten usw. durch Kreditverbilligungen. Ferner werden energetische Maßnahmen an Wohngebäuden nunmehr auch durch Investitionszuschüsse gefördert.

Für das neue CO₂-Gebäudesanierungsprogramm stehen von 2006 bis 2009 jährlich 1,0 Mrd. € Programmmittel bereit.

Auf der Grundlage von Art. 104a Abs. 4 des Grundgesetzes gewährt der Bund den Ländern auch Finanzhilfen zur Städtebauförderung. Die Förderung erfolgt bundesweit im Rahmen von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

In den neuen Ländern werden darüber hinaus der städtebauliche Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne gefördert.

Neben diesem "klassischen" Bereich bestehen weitere Programme zur Lösung spezieller Problemlagen.

Im Jahr 2002 wurde wegen der Leerstandsprobleme in innerstädtischen Altbau-Bereichen und in Plattenbau-Großsiedlungen in den neuen Ländern das Programm Stadtumbau Ost aufgelegt, mit dem der Bund Kommunen und Wohnungswirtschaft bei Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtquartieren und bei dem unvermeidlichen Rückbau leer stehender, langfristig nicht mehr benötigter Wohngebäude unterstützt. Zur Lösung sich vermehrt auch in den alten Ländern abzeichnender struktureller Probleme wurde im Jahr 2004 entsprechend das Programm Stadtumbau West gestartet.

Seit 1999 läuft ferner das bundesweite Programm Soziale Stadt. Die Finanzhilfen des Bundes werden dabei für Investitionen zur innovativen, nachhaltigen Stadtteilentwicklung eingesetzt. Ziel des Programms ist es, eine zeitgleiche Durchführung investiver und nichtinvestiver Maßnahmen durch Bündelung mit anderen finanziellen Ressourcen zu erreichen.

Bei der Städtebauförderung werden die Programmmittel für das Jahr 2006 um 76 Mio. € auf 546 Mio. € aufgestockt.

Die zusätzlichen Mittel kommen den Programmen Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und Stadtumbau West zu Gute.

Für die verschiedenen Bereiche im Rahmen der Städtebauförderung stellt der Bund den Ländern auch in den Folgejahren im Finanzplanungszeitraum jährlich rd. 0,5 Mrd. € (als Verpflichtungsrahmen) für neue Maßnahmen zur Verfügung.

Hinzu kommen weitere Hilfen für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft im Rahmen der Altschuldenhilfeverordnung.

Bis 2012 werden hierfür insgesamt rd. 1,1 Mrd. € Bundesmittel bereitgestellt.

3.2.6.2 Verlagerung des Parlaments- und Regierungssitzes

Für die Verlagerung von Parlamentssitz und Regierungsfunktionen nach Berlin wurde eine Kostenobergrenze von 10,2 Mrd. € festgelegt. Dieser Kostenrahmen wird eingehalten. Seit dem Ausgabenschwerpunkt im Umzugsjahr 1999 sinken die Ausgaben kontinuierlich. Bis 2005 wurden rd. 8,8 Mrd. € in Anspruch genommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2009 sind einschließlich aller Personal- und Sachaufwendungen rd. 0,4 Mrd. € vorgesehen.

3.2.7 Forschung, Bildung und Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten

Forschung, Bildung und Wissenschaft haben für die Bundesregierung hohe Priorität. Die Verstärkung der Investitionen in diesen Bereichen ist wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, die Erschließung neuer Wachstumsmärkte und die Verbesserung der Qualifikation der jungen Generation.

Der Hauptteil der für diesen Bereich vorgesehenen Ausgaben entfällt auf den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Für 2006 ist hier unter Berücksichtigung der Verlagerung von Aufgaben vor allem im Raumfahrtbereich an BMWi ein Plafond in Höhe von rd. 8 Mrd. € vorgesehen. Zusätzlich werden rd. 1,3 Mrd. € für den BAföG-Darlehensanteil und die Investitionszuschüsse für Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt.

Schwerpunkte des Haushalts im laufenden Jahr bei Bildung und Forschung sind:

3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen

Wichtige forschungspolitische Ziele sind:

Im Fokus des 6 Mrd. € Programms stehen im Finanzplanungszeitraum

Maßnahmen mit Hebelwirkung auf zusätzliche FuE-Investitionen der Wirtschaft und der Länder, die auf die Forschung im Bereich von Spitzentechnologien zielen und die die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb steigern.

Die Etats der großen außeruniversitären Forschungsorganisationen sollen jährlich um 3 Prozent steigen.

Damit entfallen auf die institutionell geförderten Forschungseinrichtungen und -organisationen in 2006 insgesamt über 3,3 Mrd. €. Mit einem Pakt für Forschung erhalten die Forschungsorganisationen Planungssicherheit bis 2010 im Gegenzug für zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung von Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems.

Heute hängen mehr als 50 Prozent der Bruttowertschöpfung und der Arbeitsplätze des verarbeitenden Gewerbes und mehr als die Hälfte des deutschen Exportes mit Entwicklungen in neuen Technologien und auf ihnen basierenden Innovationen zusammen. Die Forschungspolitik steht mehr denn je vor der Aufgabe, Innovationen anzustoßen und so der Gesellschaft auf mittel- und längerfristiger Perspektive Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu sichern. Für die Projektförderung werden insgesamt mehr als 2,3 Mrd. € eingesetzt (+ 14,1 Prozent).

Noch vor der Sommerpause wird unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine "High Tech Strategie für Deutschland" erarbeitet.

In dieser wird die Bundesregierung in dem für die künftige technologische Leistungsfähigkeit des Landes so wichtigen Bereich der Spitzentechnologien ihre "Innovationspolitik aus einem Guss" bündeln.

Schwerpunkte der Förderung bleiben die Biotechnologie und biomedizinische Forschung. Die wichtigsten Handlungsfelder sind die klinische und biomedizinische Forschung zur Erkennung der Ursachen und Entstehungsprozesse von Krankheiten, die medizintechnische Forschung und Entwicklung sowie die Nutzung bzw. Erschließung des Potenzials biomedizinischer Forschung, insbesondere der Humangenomforschung. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Entwicklung neuer, effizienter Therapieverfahren und die Entwicklung neuer Medikamente. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung innovativer junger Biotech-KMU.

Die Informationstechnik hat eine herausragende Bedeutung für die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Ziel muss es daher sein, dass Deutschland künftig bei der Nutzung moderner IuK-Techniken eine internationale Spitzenstellung einnimmt.

Forschungsförderung und Unterstützung des Einsatzes neuer Medien in der Bildung gehören dabei zu den Hauptschwerpunkten, mit denen die Bundesregierung diese ehrgeizige Zielsetzung zusammen mit anderen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik verfolgt.

Schwerpunkte der Forschungsförderung im Rahmen des Programms "IT-Forschung 2006" sind die Bereiche Nanoelektronik, Softwaresysteme, Vernetzte Welt sowie e-science.

Eine vergleichbare Leitfunktion wie der Biotechnologie kommt den Neuen Technologien, und hier besonders der Materialforschung, den Produktionstechnologien, den optischen Technologien, der Mikrosystemtechnik und der Nanoelektronik zu. Die Nanotechnologie stellt hier ein wichtiges verbindendes Element dar. In der Titelgruppe "Innovationen durch neue Technologien" werden die Aktivitäten hierzu gebündelt.

Eine zentrale Querschnittaktivität ist die internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung. Kooperationen und Knowhow-Transfer dienen dabei einerseits der Arbeitsteilung und damit der Kostenersparnis. Vor allem aber fördert die Bundesregierung damit die Mobilität im Bildungs- und Forschungsbereich. Dies ist angesichts der Globalisierung eine unerlässliche Voraussetzung für eine Spitzenstellung Deutschlands in Bildung und Forschung sowie für dessen künftige wirtschaftliche Leistungskraft.

Die Innovationsförderung für die neuen Länder erfolgt weiterhin auf hohem Niveau. Für die regionenspezifische Initiative "Unternehmen Region" stehen in 2006 93 Mio. € zur Verfügung. Aktuell startet die Förderung wirtschaftsorientierter Nachwuchsforschungsgruppen.

Weiterhin erfolgt die Finanzierung des InnoRegio-Prozesses, die Unterstützung innovativer regionaler Wachstumskerne und Innovationsforen sowie die Förderung der Zentren für Innovationskompetenz.

Für die Raumfahrt stehen im Jahr 2006 Mittel in Höhe von 718,3 Mio. € zur Verfügung, davon 551,8 Mio. € für Beiträge zur Europäischen Weltraumorganisation(EWO/ESA) und 166,5 Mio. € für Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Programms. Schwerpunkte der Aktivitäten Deutschlands im Rahmen der ESA liegen in den Bereichen des Wissenschaftsprogramms, der Raumfahrtträgersysteme, robotischer Exploration des Sonnensystems, der internationalen Raumstation ISS, der Telekommunikation und der Erdbeobachtung.

Deutschland hat im Rahmen der ESA- Ministerkonferenz vom Dezember 2005 in Berlin seine Mittel für die europäischen Raumfahrtaktivitäten der Jahre 2006 bis 2009 im Vergleich zu den vorherigen Jahren erhöht. Damit wurde die Systemführerschaft in ausgewählten neuen europäischen Programmen wie GMES(Global Monitoring for Enviroment and Security) und dem Telekommunikationsprogramm ARTES 11 übernommen.

Darüber hinaus wird das Nationale Programm bis 2009 deutlich anwachsen. Damit sollen insbesondere die deutsche Raumfahrtindustrie und -wissenschaft im Wettbewerb um Projekte in der EU und Aufgaben im ESA-Rahmen gestärkt werden.

Das Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt(DLR) als Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft wird institutionell im Jahr 2006 mit rd. 202 Mio. € ausgestattet. Die Förderung betrifft programmorientierte Aktivitäten in den Forschungsbereichen Struktur der Materie, Erde und Umwelt, Verkehr und Weltraum, Gesundheit, Energie und Schlüsseltechnologien.

Das DLR ist das nationale Zentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt und beschäftigt sich in dieser Funktion mit umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten in nationaler und internationaler Kooperation. Über die eigene Forschung hinaus ist das DLR als Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung für die Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Luft- und Raumfahrt tragen maßgeblich zur Gestaltung unserer Lebensbedingungen bei. Der Luftverkehr sichert unsere globale Mobilität, Satelliten ermöglichen eine weltweite Kommunikation. Die Fernerkundung liefert wichtige Daten über unsere Umwelt, und die Erforschung des Weltraums bringt neue Erkenntnisse über Ursprung und Entwicklung des Sonnensystems, der Planeten und damit des Lebens.

Darüber hinaus profitieren wichtige andere Industriezweige von Innovationen aus Luft- und Raumfahrt, von der Werkstoff-Technologie über neue medizintechnische Verfahren bis zu Software-Entwicklungen.

Das DLR dient wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zwecken. Ziel ist es, mit den Mitteln der Luft- und Raumfahrt unser Leben zu bereichern, zur Sicherung und Gestaltung unserer Zukunft beizutragen.

Für den Bereich "Schifffahrt und Meerestechnik" ist im Jahr 2006 ein Ansatz in Höhe von rd. 19,5 Mio. € vorgesehen. Damit wird die Förderung von Forschung und Entwicklung im Schiffbau gezielt auf die Verbesserung des Produktes Schiff und die Kostensenkung sowie eine Erhöhung der Produktivität der Werften und Zulieferer abgestellt. In der Meerestechnik werden in den Technologiefeldern Offshore-Technik, maritime Umwelttechnik und Polartechnik innovative Systemlösungen zur Erschließung neuer Weltmärkte gefördert.

Die Aktivitäten für das Forschungsprogramm "Mobilität und Verkehr" werden im Jahr 2006 mit 47 Mio. € gefördert. Die geplanten FuE-Aktivitäten sind schwerpunktmäßig auf intelligente und nachhaltige Mobilität gerichtet, um möglichst gleichzeitig Leistungsfähigkeit, Effizienz, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit des Verkehrssystems zu verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Verkehrswirtschaft zu erhöhen.

3.2.7.2 Hochschulen

Zur Sicherung der allgemeinen und strukturierten Forschungsförderung an Hochschulen ist die Erhöhung des Etats der Deutschen Forschungsgemeinschaft für 2006 um 3 Prozent auf nunmehr rd. 792 Mio. € (58 Prozent Bundesanteil) vorgesehen. Diese Steigerungsrate soll auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. 2006 stellt die Bundesregierung 13 Mio. € für die "Nationale Umsetzung des Bologna-Prozesses" zur Verfügung. Ziel ist es, die Studienbedingungen zu verbessern, die Zahl der Studienabbrecher zu senken und lange Studienzeiten zu verkürzen. Seine Kernbereiche sind die umfassende Verbesserung der Studienbedingungen, ein schlüssiges System der Nachwuchsförderung, die weitere Internationalisierung unserer Hochschulen, die Stärkung der Hochschulautonomie und der Profilbildung sowie ein vergleichendes Hochschulranking.

Bund und Länder setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Weiterentwicklung von Hochschulen und Wissenschaft sowie zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre fort. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind dies vor allem die Verstärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit. Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern vom 16. Dezember 1999 und vom 11. Dezember 2003 zur "Förderung der Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft sowie Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" bestehen ferner folgende Fachprogramme zur Förderung:

Die Programme werden vom Bund von 2004 bis 2006 mit rd. 300 Mio. € finanziert.

Der Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken gehört zu den im Grundgesetz verankerten Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind im Jahre 2006 925 Mio. € vorgesehen.

Bund und Länder werden nach Abschluss der anstehenden Föderalismusreform ihre Zusammenarbeit im Hochschulbereich neu ordnen. Die Bundesregierung hat den Ländern in diesem Zusammenhang den Abschluss eines Hochschulpakts 2020 angeboten. Die Ergebnisse der Beratungen mit den Ländern werden im Bundeshaushalt 2007 sichtbar.

3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist die soziale Öffnung und Offenhaltung des Bildungswesens.

Unabhängig von den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten soll jedem eine den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung ermöglicht werden. Der den einzelnen Auszubildenden hierfür zustehende Förderbetrag orientiert sich an dem durch die erforderlichen Ausgaben für Lebensunterhalt und Ausbildung bestimmten Bedarf.

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2001 das Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG) grundlegend reformiert. Damit steht mehr Geld für junge Menschen zur Verfügung. Das neue BAföG hat bei vielen jungen Menschen die positive Entscheidung für ein Studium erst ermöglicht. Die spürbare Erhöhung der Bedarfssätze auf 585 € Höchstförderung sowie die Begrenzung der Rückzahlungsbelastung auf höchstens 10.000 € haben vor allem den Einkommensschwächsten die Entscheidung zugunsten der Aufnahme eines Studiums erleichtert. So ist die Zahl der geförderten Deutschen im Ausland nach der BAföG-Reform deutlich gestiegen.

Dies zeigt, dass immer mehr Studierende die Möglichkeit der BAföG-Förderung im EU-Ausland nutzen.

Seit dem 1. April 2001 steht mit dem Bildungskreditprogramm des Bundes, unabhängig vom BAföG, ein weiteres Finanzierungsangebot für Ausbildungen zur Verfügung. Im Rahmen des Bildungskreditprogramms können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen einen zinsgünstigen Kredit in bis zu 24 Monatsraten erhalten. Die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau auszuzahlenden Kredite werden vom Bund garantiert. Ein Rechtsanspruch auf den Kredit besteht nicht.

Im Förderansatz grundlegend verschieden von den sozialrechtlich abgesicherten Leistungsansprüchen im BAföG ist die Begabtenförderung des Bundes durch die Begabtenförderungswerke, die vom Bundeshaushalt finanzierte Stipendien für das Grundstudium und die Promotion vergeben. Die Träger dieser Werke decken weitgehend das gesellschaftspolitische Spektrum der Bundesrepublik ab. Zurzeit sind es elf Begabtenförderungswerke: zwei in kirchlicher Trägerschaft, sechs den politischen Parteien nahestehende Stiftungen, je ein Förderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes bzw. der Deutschen Wirtschaft und - als größtes - die weltanschaulich neutrale Studienstiftung des deutschen Volkes.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Bundesregierung bei der Förderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Hierfür stehen beispielhaft die Förderung in der Promotionsphase(DFG-Exzellenzprogramm "Graduiertenkolleg" und die Förderung in der Postdoktorandenphase durch das Emmy-Noether-Programm der DFG. Vor dem Besuch der Hochschule wird der wissenschaftliche Nachwuchs unter anderem durch Bundeswettbewerbe wie z.B. "Jugend forscht" gefördert.

3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Meisterlehrgängen und ähnlichen auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse vorbereitenden Maßnahmen finanziell unterstützt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen besteht darauf ein Rechtsanspruch.

Bei Vollzeitmaßnahmen werden - anteilig als Zuschuss und als zinsgünstiges Bankdarlehen - einkommens- und vermögensabhängige Leistungen zum Lebensunterhalt geleistet. Die Höhe der Unterhaltsbeiträge orientiert sich am Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist je nach Familiengröße gestaffelt.

Darüber hinaus werden - auch bei Teilzeitmaßnahmen - für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommensunabhängige Beiträge in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Bankdarlehen in Höhe von bis zu 10.226 € geleistet. Des Weiteren wird das sog. Prüfungsstück (Bankdarlehen) sowie die Kinderbetreuungskosten (Zuschuss) finanziell unterstützt.

Die Bankdarlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit zins- und tilgungsfrei, die Zinsen werden in diesem Zeitraum von der öffentlichen Hand übernommen. Schaffen Existenzgründer nach Abschluss der Fortbildung mindestens zwei Arbeitsplätze, werden ihnen unter bestimmten Voraussetzungen 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Die Ausgaben, die bei der Ausführung des Gesetzes entstehen, werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen.

Im Finanzplanungszeitraum 2006 - 2009 sind im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung insgesamt 460 Mio. € Fördermittel vorgesehen.

Im Bereich der beruflichen Begabtenförderung fördert die Bundesregierung gegenwärtig etwa 13.000 begabte junge Berufstätige, die ihre Lehre besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Die Förderung anspruchsvoller Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird im Finanzplanungszeitraum mit rd. 72 Mio. € unterstützt.

Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) ergänzen mit ihrem Lehrangebot die betriebliche Ausbildung solcher Klein- und Mittelbetriebe, die aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung nicht in der Lage sind, die geforderten Ausbildungsinhalte in ihrer Gesamtheit zu vermitteln. Erst durch die ergänzenden Lehrangebote der ÜBS werden diese Betriebe in die Lage versetzt, ausbilden zu können. Im Finanzplanungszeitraum 062009 sind insgesamt 100 Mio. € vorgesehen. Nachdem der Neuaufbau der ÜBS-Infrastruktur in den neuen Ländern abgeschlossen ist, werden die Finanzmittel im Rahmen des neuen Förderkonzepts des BMBF auf die Modernisierung und die Entwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren konzentriert.

Gemeinsam mit den Ländern fördert der Bund darüber hinaus betriebsnahe Ausbildungsplätze in den neuen Ländern. Bundesregierung und Länder haben im Mai 2005 eine weitere Vereinbarung zur Förderung von 14.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen unterzeichnet.

Das Gesamtfördervolumen des Bundes für die laufenden Programme umfasst im Finanzplanungszeitraum 2006 bis 2009 321 Mio. €.

Derzeit sind im Sonderprogramm Ausbildungsplatzentwickler 151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sie leisten praktische Hilfestellung in den Betrieben der neuen Länder, um diese für zusätzliche oder erstmalige Ausbildung zu gewinnen. Seit dem Beginn des Programms am 1. Juli 1995 wurden bis Ende 2004 rd. 70 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Das Programm hat derzeit eine Laufzeit bis 31. Dezember 2005. Der jährliche Förderbetrag liegt bei rd. 9 Mio. €. Im Durchschnitt konnten jährlich rd. 17.000 Zusagen der Betriebe in den neuen Ländern zum Abschluss eines Lehrvertrages eingeworben werden.

Die Realisierung wurde anhand der Eintragungen in die Kammerrolle überprüft. Jährlich war danach die Realisierungsquote unterschiedlich und lag zwischen 72 und 80 Prozent. Seit 2004 werden weitere 14 Ausbildungsplatzentwickler/ innen auch in besonderen Problemregionen innerhalb der alten Länder gefördert. Dieser Teil des Programms ist kofinanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung endet zum 31.12.2006.

Das Projekt KAUSA richtet sich an ausländische Unternehmen in Deutschland, informiert und überzeugt und weckt damit die Ausbildungsbereitschaft dieser wichtigen Zielgruppe. Seit 1999 wurden rd. 4.700 zusätzliche Ausbildungsplätze generiert.

Das Projekt Regio-Kompetenz-Ausbildung initiiert und fördert regionale und lokale Netzwerke für betriebliche Ausbildungsplätze, um in den neuen Ländern vorhandene Initiativen miteinander zu verbinden und somit deren Wirkung zu erhöhen. Mittlerweile existiert ein breit gefächertes und stabiles Netz von rd. 60 Kooperationspartnern, die in den Regionen und auf lokaler Ebene verankert sind und eine Vielzahl von Kooperationsprozessen initiiert haben, um neue Potenziale für zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu erschließen.

Das Programm "Patenschaften für Ausbildung" initiiert über Ausbildungspatenschaften zusätzliche Lehrstellen, vor allem in neuen Berufen, in Regionen mit hohem Ausbildungsplatzdefizit und für bestimmte Zielgruppen. Zudem initiiert und unterstützt die Patenschaftsstelle Aktionen zur verstärkten Einbeziehung des Aspekts "Berufliche Bildung" in das Stiftungswesen.

Ziel des seit Ende 2003 laufenden Ausbildungsstrukturprogramms STARegio ist es, die Wirtschaft, d.h. ausbildende und nicht (mehr) ausbildende Betriebe in den alten Bundesländern, durch gezielte regionale Projekte und Maßnahmen für die Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze zu gewinnen.

Hierzu gehört die Organisation und Koordination von neuen und die Ausweitung von bestehenden Ausbildungsverbünden, ein gezieltes Ausbildungscoaching sowie die Beratung und Unterstützung von Betrieben im Rahmen eines externen Ausbildungsmanagements. Um den (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Ausbildung zu erleichtern, sollen von regionalen Projekten Ausbildungsinitiativen entwickelt werden, die die Betriebe administrativ weitgehend entlasten. Wegen der vergleichsweise überproportionalen Verschlechterung der Ausbildungsangebote liegt der Förderschwerpunkt des STARegio Programms in den alten Bundesländern (insofern als Ergänzung zu spezifischen Förderungen in den neuen Ländern, insbesondere Regio-Kompetenz).

Für das Programm stehen derzeit - kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds - bis 2007 insgesamt rd. 35 Mio. € bereit.

Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Ausbildungsstrukturförderung sieht das BMBF vor, ab 2006 ein bundesweites Ausbildungsprogramm mit Namen Jobstarter für strukturschwache Regionen zu etablieren. Insbesondere für die neuen Länder sind damit neue Förderangebote mit verbesserten Konditionen für eine finanziell und strukturell optimierte Förderung von Ausbildungsverbünden verbunden.

Ziel des Programms ist es, bei Zusammenfassung der bisherigen Programme STARegio Ausbildungsplatzentwickler, RegioKompetenz Ausbildung, KAUSA und Patenschaften für Ausbildung die regionalen Ausbildungsstrukturen in einem "ganzheitlichen" Ansatz durch Förderung aus einer Hand und einem Guss entsprechend dem regionalen Bedarf zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung betrieblicher und betriebsnaher Ausbildungsstrukturen und der Gewinnung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze in den Regionen.

3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten

Inländische Kulturpolitik Der Bund fördert - unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder - folgende Maßnahmen und Einrichtungen mit gesamtstaatlicher Bedeutung:

Dafür stehen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einschließlich dem ihm zugeordneten Bundesarchiv, dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR 1.067,8 Mio. € im Jahre 2006 zur Verfügung.

Schwerpunkte der Arbeit des Kulturbeauftragten im Finanzplanungszeitraum sind:

Neben der durch den Kulturbeauftragten durchgeführten Förderung werden im Jahre 2006 auf dem Gebiet der Kunst und Kultur eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einem Mittelvolumen von insgesamt rd. 111,6 Mio. € gefördert.

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Dem Auswärtigen Amt obliegt die Federführung auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Sie hat sich zum Ziel gesetzt, den Kulturaustausch mit den europäischen und transatlantischen Partnern sowie zwischen nördlicher und südlicher Hälfte der Erdkugel zu fördern. Darüber hinaus wirbt die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auch für den Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Schwerpunkte der Kulturarbeit im Ausland sind die Förderung der deutschen Sprache, Pflege und Ausbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte, der Austausch von Studierenden, das Auslandsschulwesen, der Medienbereich, die Präsentation deutscher Kultur, der Jugend- und Sportaustausch sowie die multilaterale Zusammenarbeit.

Die Ausgaben des Auswärtigen Amtes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik belaufen sich im Jahre 2006 auf rd. 605 Mio. €, die Gesamtausgaben des Bundes für diesen Zweck belaufen wie im Vorjahr auf rd. 1,1 Mrd. €.

3.2.8 Umweltschutz

Ziel der Umweltpolitik ist die ökologische Modernisierung, die sich am Leitbild der Nachhaltigkeit orientiert. Die Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen für alle Menschen muss in Einklang gebracht werden mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unter Berücksichtigung künftiger Generationen.

Die Bundesregierung verfolgt die genannten Ziele durch gesetzgeberische Regelungen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bzw. durch Rahmenvorschriften.

Die grundsätzliche Verantwortung der Länder für die Durchführung und Finanzierung der Gesetze im Umweltbereich bleibt davon unberührt.

Im Bereich Klimaschutz hat die Bundesregierung im internationalen Vergleich erhebliche Vorleistungen für den globalen Klimaschutz erbracht. Mit der Umsetzung des nationalen Klimaschutzprogramms im Umfang von 3,4 Mrd. € werden erhebliche Anstrengungen unternommen, die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen.

Im Jahre 2001 wurde das bis Ende 2005 befristete KfWCO₂-Gebäudesanierungsprogramm gestartet. Für die Kreditfinanzierung von besonders emissionsmindernden Maßnahmen der Heizungserneuerung und der energetischen Verbesserung der Gebäudeaußenhüllen hat der Bund jährlich 205 Mio. € bereitgestellt. Die im Jahr 2003 erfolgte Programmerweiterung wurde mit zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von 160 Mio. € p.a. gefördert. Die Fördermaßnahmen zur Gebäudesanierung werden ab 2006 fortgeführt und erheblich erweitert. In den Jahren 2006 bis 2009 sind hierfür für das neue CO₂-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank Bundesmittel in Höhe von insgesamt 4,0 Mrd. € Programmmittel vorgesehen. Das Programm ist Bestandteil des Maßnahmepakets der Bundesregierung für Wachstum, Beschäftigung und Familienförderung.

Dazu treten im Zeitraum 2006 bis 2009 weitere Maßnahmen zur CO₂-Minderung, wie die zusätzliche Bereitstellung von jährlich 120 Mio. € Programmmitteln zur energetischen Sanierung von Bundesbauten.

In erheblichem Umfange werden darüber hinaus Mittel für Förderprogramme im Bereich Umwelt- und Naturschutz bereitgestellt. Für die Förderung von Investitionen im Rahmen von Pilotprojekten zur Verminderung von Umweltbelastungen im Inland werden im Finanzplanungszeitraum 52 Mio. € bereitgestellt.

Weitere 13 Mio. € stehen für Pilotprojekte zur Verminderung von Umweltbelastungen im Ausland zur Verfügung. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind im Finanzplanungszeitraum rd. 697 Mio. € vorgesehen.

Naturschutzgroßprojekte mit gesamtstaatlichrepräsentativer Bedeutung werden weiterhin auf hohem Niveau mit 71 Mio. € gefördert. Außerdem werden im Jahre 2006 regenerative Energiequellen und rationelle Energienutzung mit insgesamt 180 Mio. € durch das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien gefördert. Zusätzlicher Schwerpunkt ist das "100.000 Dächer-Solarstrom-Programm" als Baustein des vorhandenen KfW-Programms zur CO₂-Minderung, aus dem seit 2004 die rund 65.000 zugesagten zinsverbilligten Kredite mit einem Volumen von 1,7 Mrd. € ausfinanziert werden.

Als zusätzlicher Schwerpunkt der Forschungsförderung im Umweltbereich wird im Rahmen der "Innovationsinitiative der Bundesregierung" die weitere Entwicklung der Photovoltaik und solarthermischen Stromerzeugung bis zum Jahr 2009 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 50 Mio. € gefördert.

Im Zuge der Fortsetzung der von der Bundesregierung eingeleiteten Energiewende betragen die Ausgaben im Bereich Strahlenschutz und Reaktorsicherheit im Finanzplanungszeitraum insgesamt 803 Mio. €. Auf den Endlagerbereich entfallen im Rahmen des Offenhaltungs- bzw. Stilllegungsbetriebs rd. 580 Mio. €.

Die Projektförderung auf dem Gebiet der umweltgerechten nachhaltigen Entwicklung aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Jahre 2006 beträgt 270 Mio. €. Länder der Dritten Welt unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahre 2006 mit 690 Mio. € im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit.

Im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind im Jahre 2006 für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen rationelle Energieverwendung sowie Umwandlungs- und Verbrennungstechnik 80 Mio. € veranschlagt. Außerdem wird im Jahre 2006 der Export von Technologien erneuerbarer Energien mit 13 Mio. € und die Energieeinsparberatung mit 10,5 Mio. € gefördert.

Auch Finanzhilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a Grundgesetz kommen teilweise dem Umweltschutz zugute. Hinzu kommen jährlich weitere 900 Mio. € an Umweltschutzkrediten, die der Bund aus ERP-Programmen zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus fördert die KfW-Förderbank aus Eigenmitteln und Bundesmitteln Umweltschutzvorhaben mit rund 2,5 Mrd. € jährlich.

Im Rahmen des 1996 aufgelegten KfW-Programms zur CO₂-Minderung im Gebäudebestand wurden bisher rund 268.000 Kredite mit einem Kreditvolumen von rd. 8,2 Mrd. € bewilligt. Das Programm wurde Ende 2004 geschlossen. Der Leistungsumfang findet sich in vollem Umfang in den ab 1. Januar 2005 neu geschaffenen Eigenmittelprogrammen der KfW-Förderbank "Wohnraum Modernisieren", "Ökologisch Bauen" und "Solarstrom Erzeugen" wieder.

Mit dem KfW-Infrastrukturprogramm werden kommunale Investitionen, u. a. Projekte der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger finanziert. Das KfW-Infrastrukturprogramm wurde nach Schließung des Sonderfonds "Wachstumsimpulse" im September 2004 als Eigenmittelprogramm der KfW-Förderbank fortgeführt und wird im August 2005 im Rahmen einer Neustrukturierung durch die neue Förderplattform "Kommunal und Sozial Investieren" ersetzt.

3.2.9 Sport

Die Förderung des deutschen Spitzensports wird 2006 auf hohem Niveau fortgeführt. Insbesondere werden durch den Bund unterstützt:

Insgesamt stehen für die Sportförderung im Bereich des Bundesministeriums des Innern rd. 127,2 Mio. € zur Verfügung. Weitere Mittel, die mittelbar oder unmittelbar der Förderung des Sports dienen, sind u.a. im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (rd. 52 Mio. €) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (rd. 5 Mio. €) veranschlagt.

Insbesondere die Erfolge bei den Olympischen Spielen und Paralympics in Salt Lake City 2002 und Turin 2006 haben die deutsche Spitzenstellung im internationalen Wintersport bestätigt. Diese Erfolge sowie das Abschneiden bei den Olympischen Sommerspielen und den Paralympics von Athen 2004 stehen zugleich dafür, dass die Spitzensportförderung der Bundesregierung greift.

Im Bereich des Bundesministeriums des Innern werden auch das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten unterstützt. Wegen der notwendigen optimalen Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Trainingspraxis der Athleten sowie zur Entwicklung und Optimierung von Sportgeräten ist diese Förderung von besonderer Bedeutung.

Herausragender Schwerpunkt der Sportpolitik der Bundesregierung ist die Unterstützung der Fußball WM 2006. Die WM soll u. a. dazu genutzt werden, Deutschland als Kulturnation und innovativen Wirtschaftsstandort zu positionieren. Die Vorbereitung umfasst neben der Umsetzung der von der Bundesregierung abgegebenen Regierungsgarantien (u. a. Nationales Sicherheitskonzept, Erleichterungen bei zoll- und steuerrechtlichen Regelungen) ein anspruchsvolles Kunst- und Kulturprogramm sowie eine gemeinsam von der Bundesregierung und BDI getragene Standort- und Imagekampagne.

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), dessen Aufgabenschwerpunkt bei der Umsetzung der Forschungsergebnisse auf dem Gebiet des Sports liegt, erhält im Jahre 2006 rd. 4,5 Mio. €.

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

Für die Innere Sicherheit sind 2006 rd. 2,9 Mrd. € vorgesehen.

Die Bundespolizei nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes, bahnpolizeiliche Aufgaben, Luftsicherheitsaufgaben, Schutz von Verfassungsorganen des Bundes, Grenzschutz und andere Aufgaben auf See, Unterstützungsaufgaben verschiedener Art, insbesondere Unterstützung der Länderpolizeien und des BKA im Personenschutz, sowie Mitwirkung an polizeilichen Auslandsmissionen unter Mandat der VN, der OSZE oder der EU.

Regional verteilt sich die Zuständigkeit auf fünf Bundespolizeipräsidien. Diesen sind insbesondere 19 Bundespolizeiämter, 11 Einsatzabteilungen, 5 Aus- und Fortbildungszentren sowie die Einheiten des BPOL-Flugdienstes nachgeordnet. Den Bundespolizeiämtern sind 126 Bundespolizeiinspektionen nachgeordnet.

Daneben ist für zentrale Aufgaben die Bundespolizeidirektion und als zentrale Aus- und Fortbildungsstätte die Bundespolizeiakademie zu nennen.

Die Einführung einer neuen Hubschraubergeneration wird fortgesetzt. Fortgesetzt werden die erforderlichen Investitionen zur Gewährleistung einer lückenlosen Kontrolle des Reisegepäcks auf Flughäfen.

Insgesamt sind für die Bundespolizei in 2006 Mittel in Höhe von rd. 2,043 Mrd. € vorgesehen; der Anteil der Personalausgaben beträgt rd. 69 Prozent.

Einen bedeutenden Schwerpunkt im Sachhaushalt des Bundeskriminalamtes stellen die Ausgaben für Informationstechnik dar. Die Ausgaben für Informationstechnik in Höhe von rd. 48,5 Mio. € haben einen Anteil in Höhe von rd. 13,2 Prozent an den Gesamtausgaben des BKA. Insbesondere für die Weiterentwicklung von INPOL- und für die Wartung und Pflege der bestehenden Informationssysteme sind Haushaltsmittel veranschlagt worden. Auch der Bedeutung der internationalen Arbeit des Bundeskriminalamts wird bei der Veranschlagung Rechnung getragen. Für Leistungen an internationale Organisationen wird ein Betrag in Höhe von rd. 16,6 Mio. € bzw. rd. 4,5 Prozent des Gesamtansatzes des BKA aufgewendet. Deutschland ist mit einem Anteil von rd. 22 Prozent größter Beitragszahler bei Europol. Daneben sind im Kapitel des BKA auch die Beiträge Deutschlands für die Internationale Polizeiliche Organisation (Interpol) in Höhe von rd. 3,5 Mio. € sowie für die Zentrale Unterstützungseinheit des Schengener Informationssystems (SIS) in Höhe von 1,6 Mio. € veranschlagt.

Das gegenwärtige Funksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beruht auf der veralteten analogen Funktechnik, die nicht mehr weiterentwickelt wird und wichtige operativtaktische Anforderungen an eine moderne BOS-Kommunikation nicht erfüllt. Bund und Länder beabsichtigen daher die Errichtung und den Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle inländischen BOS zu errichten und zu betreiben. Der Bundesminister des Innern und die Innenminister und -senatoren der Länder haben zu diesem gemeinsamen Zweck am 24. März 2004 die "Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS in der Bundesrepublik Deutschland" (Dachvereinbarung) geschlossen. Der Bund wird auf seine Kosten ein Rumpfnetz errichten, das rd. 50 Prozent der Fläche jedes Bundeslandes einschließlich besonderer Ballungsgebiete abdeckt. Die Länder tragen die Kosten für die Erweiterung des Netzes. Zur Wahrung der Interessen von Bund und Ländern soll eine Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) gegründet werden.

Der Beitrag des Bundes zur Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder mit Führungs- und Einsatzmitteln wird vor dem Hintergrund der seit dem 11. September 2001 veränderten Sicherheitslage mit einem Ansatz von rd. 13,5 Mio. € auf hohem Niveau fortgeschrieben. Gemäß den zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsabkommen trägt der Bund dazu bei, die Bereitschaftspolizeien der Länder durch moderne Ausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu befähigen und in allen Bereitschaftspolizeien gleiche Organisationsformen und Verwendungsgrundsätze zu gewährleisten.

Dem zur Bundesfinanzverwaltung zählenden Zollkriminalamt(ZKA) obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSI) wird zum zentralen IT-Sicherheitsdienstleister der Bundesregierung ausgebaut. Im Rahmen des Ausbaus der operativen Fähigkeiten bei informationstechnischen Angriffen sind bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen hervorzuheben:

Insgesamt sind im Jahre 2006 für das BSI Mittel in Höhe von rd. 62,9 Mio. € vorgesehen.

Die Neugestaltung des Ausländer- und Asylrechts durch ein umfassendes Gesamtkonzept zur Zuwanderung ist ein wichtiges politisches Vorhaben der Bundesregierung.

Insgesamt stehen hierfür beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Mittel in Höhe von rd. 195 Mio. € zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang wurde mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die Integrations-/Sprachförderung neu strukturiert. Neben die reinen Sprachkurse treten Orientierungskurse zur Heranführung an Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Vor allem zur Förderung der erfolgreichen Integration von Kindern und Jugendlichen in Schule, Beruf und Hochschule stellt der Bund umfassende Eingliederungshilfen bereit. Nach dem vereinbarten Integrationsmodell gibt es sowohl anspruchsberechtigte Neuzuwanderer als auch Bestandsausländer, die zur Teilnahme an Integrationskursen im Rahmen verfügbarer Kursplätze verpflichtet werden können.

Einen weiteren Schwerpunkt der Zuwanderungspolitik stellt der Ausbau des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem umfassenden Kompetenzzentrum für Migration und Integration dar. Es nimmt damit die Funktion einer zentralen migrationspolitischen Steuerungsstelle wahr. Hierfür wurde ihm durch das Zuwanderungsgesetz auch die Aufgabe übertragen, wissenschaftliche Forschungen über Migrationsfragen(Begleitforschung) zur Gewinnung analytischer Aussagen für die Steuerung der Zuwanderung zu betreiben. Neben der verbleibenden Aufgabe der Durchführung von Asylverfahren werden dort weitere Aufgaben gebündelt, die bislang vom Bundeserwaltungsamt wahrgenommen werden. Es handelt sich dabei um die Führung des Ausländerzentralregisters,

Dadurch sind sowohl eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes als auch Synergieeffekte zu erwarten; zugleich wird die zentrale Erfassung und Auswertung aller migrationspolitisch relevanten statistischen Daten ermöglicht, die für den künftigen Steuerungsprozess unerlässlich sind.

Auch die Integration von Spätaussiedlern - vor allem von Kindern und Jugendlichen - bleibt auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe. Das Zuwanderungsgesetz ist am 01.01.2005 in Kraft getreten und sieht u. a. einen im Heimatland durchzuführenden Sprachtest für Familienangehörige von Spätaussiedlern vor. Die Bundesregierung geht im Finanzplanungszeitraum von einer jährlichen Zuwanderung von rd. 45.000 Personen aus.

Derzeit sind ca. 50 Prozent der neu einreisenden Spätaussiedler jünger als 30 Jahre, bei ca. 80 Prozent handelt es sich um - Familienangehörige der Spätaussiedler. Es bedarf der fortwährenden Anstrengung aller Beteiligten, auch diesen Zuwanderern eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen.

Mit ihrer Politik für die deutschen Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa sowie in Zentralasien beabsichtigt die Bundesregierung einerseits, durch Hilfsmaßnahmen in den Herkunftsgebieten, hauptsächlich in den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR, Alternativen zu einer Aussiedlung nach Deutschland zu schaffen. Andererseits muss für diejenigen eine sozialverträgliche Aufnahme und Integration sichergestellt werden, die nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes als Spätaussiedler nach Deutschland kommen. Unter anderem sind für die Erstaufnahme, Hilfs- und Eingliederungsmaßnahmen für 2006 rd. 47 Mio. € vorgesehen.

Die Förderung der freiwilligen Rückkehr von ausländischen Flüchtlingen in die Herkunftsländer ist weiterhin ein zentrales Anliegen der Ausländer- und Asylpolitik der Bundesregierung. Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise mittelloser Ausländer erfolgt die Bezuschussung der Reisekosten Rückkehrwilliger. Im Haushalt 2006 sind dafür rd. 5,5 Mio. € vorgesehen. Ergänzend werden im Rahmen der Förderung der Reintegration mittelloser Ausländer unter Besonderer Berücksichtigung von Erkenntnissen über Fluchtursachen Überbrückungshilfen gewährt. Dafür stellt der Bundeshaushalt 2006 rd. 2,8 Mio. € zur Verfügung.

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Die Bundesregierung versteht Entwicklungspolitik als internationale Gemeinschaftsaufgabe und unterstützt aktiv die Entwicklung und Umsetzung der neuen globalen Partnerschaft zwischen Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern. Dabei hat sie sich zum Ziel gesetzt, mit ihrer Entwicklungspolitik dazu beizutragen, die weltweite Armut zu mindern, den Frieden zu sichern bzw. zu stiften, die Globalisierung gerecht zu gestalten, Demokratie und Menschenrechte voranzubringen und natürliche Lebensgrundlagen zu bewahren. Frieden, Sicherheit, Gerechtigkeit und Wohlstand in der einen Welt bedingen sich gegenseitig und hängen in zunehmendem Maße von einer sozial gerechten und ökologisch tragfähigen und damit nachhaltigen Globalisierung ab.

Den programmatischen Rahmen der Entwicklungspolitik bilden die Millenniumserklärung und die Millenniumsziele, der Konsens der Entwicklungsfinanzierung von Monterrey vom März 2002 sowie der Johannesburg-Aktionsplan des Weltnachhaltigkeitsgipfels.

Das "Aktionsprogramm 2015" konkretisiert den Beitrag der Bundesregierung zur Umsetzung der daraus erwachsenen Aufgaben in zehn Ansatzpunkten. Die Grundsätze der Pariser Erklärung über wirksame Entwicklungszusammenarbeit bestimmen den methodischen Rahmen. Entsprechend dem Leitbild einer global nachhaltigen Entwicklung umfassen diese Ansatzpunkte Maßnahmen zur Unterstützung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Tragfähigkeit und politischer Stabilität. In diesem Kontext will die Bundesregierung zur armutsmindernden Ausgestaltung internationaler Regelwerke (wie z.B. der Welthandelsordnung) beitragen, die Kooperationsländer vor Ort in ihren Anstrengungen zur Armutsbekämpfung und Stärkung entwicklungsfördernder Strukturen unterstützen und die Politik in Deutschland selbst kohärent gestalten.

Zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele finanziert, koordiniert bzw. fördert das BMZ die finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Kooperationsländern, die Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Träger (Kirchen, politische Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen) sowie die deutsche Beteiligung an den multilateralen Entwicklungsbanken und -fonds, an Einrichtungen der VN und anderen internationalen Organisationen. Gleichfalls finden Kooperationen mit privatwirtschaftlichen Akteuren (Public Private Partnerships) statt.

Deutschland zählt - in absoluten Zahlen gemessen - mit rd. 7,5 Mrd. US-$ bei den öffentlichen Leistungen an Entwicklungsländer (ODA) zu den fünf größten Gebernationen der Welt. Auch gemessen am Bruttonationaleinkommen(BNE) liegt Deutschland derzeit mit einer ODA/BNE-Quote von 0,28 Prozent über dem Verhältnis der ODA aller Geber zum BNE aller Geber (0,26 Prozent.). Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2006 und dem Finanzplan bis 2009 unternimmt die Bundesregierung weitere Schritte zur Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungspolitik.

Dazu müssen neben den Ausgaben des Einzelplans 23, Entwicklungsleistungen anderer Ressorts, entwicklungspolitischen Ausgaben der EU, der Verbundfinanzierung, und den Auswirkungen von Schuldenerlassen innovative Finanzierungsinstrumente einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Bundesregierung dokumentiert damit den hohen Stellenwert, den sie einer nachhaltigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zukommen lässt.

Aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden rd. 71 Prozent der ODA (2004) bereitgestellt.

Von dort aus wird zentral die wirtschaftliche, ökologische, soziale und politische Entwicklung in den Kooperationsländern aktiv gefördert. Andere Bundesministerien - insbesondere das Auswärtige Amt - tragen ebenfalls zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands bei. Der Rest verteilt sich u.a. auf die ODA-Wirkung von Schuldenerlassen, anrechenbare Anteile der europäischen Entwicklungszusammenarbeit und auf die Bundesländer.

Im Rahmen seines o.a. entwicklungspolitischen Ansatzes finanziert das BMZ Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Partnerländern, zur weltweiten Krisenprävention und gewaltfreien Konfliktbewältigung, zur Förderung von verantwortlicher Regierungsführung und zum Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz. Ausgaben sind hier u.a. zur Umsetzung der Initiative für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Kooperationsländern vorgesehen, die die Bundesregierung während der Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien renewables 2004 angekündigt hat. Auch die Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung von HIV/Aids werden fortgeführt. Schließlich wird besonderes Augenmerk in den kommenden Jahren der Hilfe für die Opfer der Tsunamis in Südostasien zukommen, mit einem Schwerpunkt auf Indonesien und Sri Lanka.

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

3.2.12.1 Zinsausgaben

Im Bundeshaushalt 2006 sind rd. 38 Mrd. € für Zinsausgaben veranschlagt (rd. 14,5 Prozent der gesamten Bundesausgaben).

Die Zinsausgaben werden bis zum Jahr 2009 auf rd. 42,7 Mrd. € ansteigen (Schaubild 8).

Die Zinsausgaben für die Haushaltsjahre 2006 - 2009 vermindern sich gegenüber dem bisherigen Finanzplan insbesondere auf Grund der Zinsentwicklung seit Frühjahr 2004. Wegen der in allen Laufzeiten gesunkenen bzw. weniger stark als erwartet gestiegenen Zinssätze lag die Durchschnittsverzinsung der Bruttokreditaufnahme sowohl 2004, 2005 als auch nach der aktuellen Planung für 2006 unter den Annahmen des bisherigen Finanzplans. Weitere Zinsminderausgaben ergeben sich aus der begonnenen Umsetzung der Optimierung des Schuldenportfolios sowie durch das Zugrundelegen aktueller Zinssätze.

Ab Haushaltsjahr 2005 wurden die Zinseinnahmen aus Beständen von börsennotierten Wertpapieren des Bundes bei den entsprechenden Zinsausgabetiteln dieser börsennotierten Wertpapiere gebucht.

3.2.12.2 Versorgungsleistungen

Der Versorgungshaushalt des Bundes Der Versorgungshaushalt des Bundes umfasst direkte Pensionszahlungen einschließlich der Beihilfen auf Grund der Beihilfevorschriften an ehemalige Beamte, Richter und Soldaten des Bundes und deren Hinterbliebene sowie an Versorgungsberechtigte nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen (G 131): ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus ihrem Amt verdrängt und nicht wieder verwendet wurden oder deren Versorgung weggefallen war. Daneben beteiligt sich der Bund an den Versorgungslasten anderer Dienstherren (u.a. Länder und Gemeinden) und erbringt Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern. Die Bundesländer erstatten dem Bund die Aufwendungen für das Sonderversorgungssystem der Volkspolizei (einschl. Feuerwehr und Strafvollzug).

Die Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten ist in den letzten fünf Jahren um 7,7 Prozent zurückgegangen.

Grund hierfür ist die spürbare Abnahme der Zahl der Versorgungsberechtigten nach dem G 131. Bis 2009 wird ein weiterer Rückgang auf rd. 192.000 erwartet(Tabelle 3).

Mit dem Versorgungsrücklagegesetz ist die Grundlage für die Bildung einer Versorgungsrücklage des Bundes geschaffen worden. Sie wird seit 1999 über eine Verminderung der Besoldung- und Versorgungsanpassungen gebildet und soll später zur Entlastung des Bundeshaushalts von Versorgungsausgaben verwendet werden. Um Doppelbelastungen in der 1. Übertragungsstufe der Rentenreform auf die Beamtenversorgung zu vermeiden, wird die Minderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für die ab 2003 folgenden acht allgemeinen Anpassungen ausgesetzt und anschließend parallel zur 2. Stufe der Rentenreform fortgesetzt.

Der bisher erreichte Basiseffekt der Versorgungsrücklage wird in der ersten Übertragungsstufe fortgeführt.

Daneben wird die Hälfte der Einsparung durch die Absenkung des Versorgungsniveaus der Versorgungsrücklage zugeführt. Die Mittelzuführungen zum Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes" beliefen sich im Jahre 2005 auf rd. 354 Mio. €. Nach den Anlagerichtlinien wurden diese Mittel von der Deutschen Bundesbank in handelbaren Schuldverschreibungen des Bundes zu marktüblichen Bedingungen angelegt. Ende des Jahres 2005 belief sich der Marktwert des Sondervermögens auf 1,4 Mrd. €.

Die Versorgungsleistungen bei der Bahn Beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) werden im Jahresdurchschnitt 2006 voraussichtlich für 131.100 Ruhegehaltsempfänger und 88.100 Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie Beihilfen, Unterstützungen u.ä. gezahlt. Hieraus entstehen Belastungen des BEV in Höhe von rd. 5,0 Mrd. € (ohne Auswirkungen durch die Bildung der Versorgungsrücklage).

Die weitere Entwicklung ist durch ein Absinken der Anzahl der Versorgungsberechtigten geprägt. Die Versorgungsleistungen sinken ebenfalls leicht.

Der Bund wird mit diesen Zahlungen insoweit belastet, als er verpflichtet ist, die sich aus den Einnahmen und Ausgaben des BEV ergebenden Defizite aus dem Verkehrshaushalt zu decken.

Die Versorgungsleistungen bei den Postnachfolgeunternehmen Ehemalige Postbeamte erhalten Versorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeamtenversorgungskasse.

Die Finanzierung der Gesamtleistungen tragen der Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Der Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen beträgt seit dem Jahre 2000 33 Prozent der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten. Der größere Finanzierungsanteil entfällt auf den Bund, der gesetzlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Postbeamtenversorgungskasse verpflichtet ist. Zur Deckung dieser Ausgaben können Privatisierungserlöse aus der Veräußerung von Anteilen der Postnachfolgeunternehmen eingesetzt werden. 2005 hat die Postbeamtenversorgungskasse einen Teil ihrer Forderungen gegenüber den Postnachfolgeunternehmen verwertet. Hierfür wurden marktfähige Papiere geschaffen, die über die Zahlungen der Postnachfolgeunternehmen bedient werden. Die Verwertungserlöse werden zur Finanzierung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen verwendet.

Tabelle 3
Versorgungsausgaben des Bundes 2005 bis 2009

2005 2006 2007 2008 2009
- in Mrd. € -
Beamte, Richter und Soldaten5,95,95,96,06,1
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.163.000163.000165.000167.000168.000
G 131-Fälle1,21,11,00,90,8
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.46.00037.00033.00028.00024.000
Leistungen für die Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern1,51,51,61,61,6
Summe Epl. 338,68,58,58,58,5
Ehemalige Bahnbeamte5,25,05,05,05,0
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.224.000219.000216.000213.000209.000
Ehemalige Postbeamte *)0,00,02,76,36,3
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.269.000269.000268.000268.000267.000
Gesamtversorgungsausgaben13,813,516,219,819,8


*) Die Postbeamtenversorgungskasse (BPS-PT) hat einen Teil ihrer Forderungen gegen die Postnachfolgeunternehmen verwertet. Hierfür wurden am Kapitalmarkt Wertpapiere begeben, die über die Zahlungen der PostAktiengesellschaften bedient werden. Das Volumen dieser Verwertungstranche deckt den Finanzierungsbedarf des BPS-PT 2005 vollständig und 2006 teilweise ab. Die restlichen Forderungen sollen ebenfalls verwertet werden. Die erwarteten Emissionserlöse werden voraussichtlich ausreichen, um den Finanzierungsbedarf des BPS-PT im Jahr 2006 vollständig und im Jahr 2007 noch zu einem erheblichen Teil zu decken.

3.2.12.3 Sondervermögen

Durch das Schuldenmitübernahmegesetz(SchuldMitüG) hat der Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten folgender drei Sondervermögen mit übernommen: des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens und des (Ende 2000 aufgelösten)

Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes(Verstromungsfonds).

Im Erblastentilgungsfonds (ELF) werden seit 1995 die wesentlichen Elemente der finanziellen Erblast der ehemaligen DDR zusammengefasst, verzinst und getilgt. Dazu gehören nach dem Stand Ende 2005:

Der Schuldenstand des ELF (ohne Gegenrechnung von Tilgungen) summiert sich danach per 31. Dezember 2005 auf rd. 181,4 Mrd. €. Unter Berücksichtigung der Tilgungen beläuft sich die Restschuld des ELF auf 15 Mrd. €.

Die neuen Länder leisteten nach Maßgabe des Altschuldenregelungsgesetzes von 1998 bis 2004 jährlich einen Beitrag von 143 Mio. € zur Finanzierung der Verbindlichkeiten des Fonds für den Bau gesellschaftlicher Einrichtungen. Gemäß Art. 4 Altschuldenregelungsgesetz wurde eine Anschlussregelung für den Zeitraum nach 2004 getroffen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Länder von 2005 bis 2008 jährlich 134 Mio. € als Beitrag zur Schuldentilgung des ELF zahlen. Der Bund übernimmt - wie bisher - den Anteil des Landes Berlin von 26,8 Mio. €. Für den Zeitraum 2009 bis 2011 erstatten die Länder dem Bund jährlich insgesamt 8,4 Mio. €.

Der ELF verfügt darüber hinaus über Finanzierungsquellen, die auf gesetzlichen Abführungspflichten beruhen (z.B. Abführungen nach dem D-Markbilanzgesetz und dem Altschuldenhilfe-Gesetz). Diese Beträge führt der ELF seit 1999 an den Bund ab, soweit sie nicht zur Abwicklung der Außenhandelsbetriebe benötigt werden.

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), das aus der Zusammenführung der Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn entstanden ist und aus dem die Deutsche Bahn AG ausgegründet wurde, hat deren Verbindlichkeiten bis zum In-Kraft-Treten des Schuldenmitübernahmegesetz(SchuldMitüG) übernommen. Diese Gesamtschuld belief sich Anfang 2005 auf rd. 15,7 Mrd. €.

Die Schuldeneingliederung gewährleistet, dass der Grundsatz der Haushaltsklarheit, der durch die Verteilung der Verschuldung des Bundes auf mehrere Sondervermögen beeinträchtigt wurde, voll zur Geltung kommt. Damit wird es der Öffentlichkeit ermöglicht, sich schnell und zuverlässig an zentraler Stelle einen Überblick über die Verschuldung des Bundes zu verschaffen.

Der Fonds "Deutsche Einheit" (FDE) wurde 1990 als Sondervermögen des Bundes errichtet. Finanziert durch den Bund (25,36 Mrd. €), die alten Bundesländer (8,22 Mrd. €) sowie eigene Kredite (48,57 Mrd. €) gehörte der FDE zu den bundesstaatlichen Maßnahmen, mit denen eine rasche Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet an das Niveau in den alten Bundesländern erreicht werden sollte.

Zum 1. Januar 2005 wurden die Schulden des FDE in die Bundesschuld integriert (Art. 8 § 6a Solidarpaktfortführungsgesetz), so dass der Zuschuss an den FDE ebenso wie die Erstattungen der Länder entfallen.

Der Bund übernimmt die Annuitäten für die Jahre 2005 bis 2019 sowie eine Restschuld von bis zu 6,54 Mrd. € am 31. Dezember 2019. Für die Jahre 2005 bis 2019 erhält der Bund jährlich einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 1,32 Mrd. €. Weist der Bund nach, dass der Restbetrag des FDE Ende 2019 aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung 6,54 Mrd. € übersteigt, erhält er von den alten Bundesländern 53,3 Prozent des übersteigenden Betrages.

Neben den vorgenannten Sondervermögen existiert das durch Erlass des BMF vom 7. Oktober 1991 errichtete nicht rechtsfähige Sondervermögen Entschädigungsfonds(EF). Aus dem EF sind insbesondere Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für die nicht durch Rückgabe wiedergutzumachenden Vermögensschädigungen im Beitrittsgebiet zwischen 1933 und 1989 zu leisten. Gespeist wird der EF u. a. aus Veräußerungserlösen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, aus dem Finanzvermögen in Treuhandverwaltung des Bundes, aus Abführungen von Gebietskörperschaften und sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung, aus anderweitig nicht zuzuordnenden Vermögenswerten aus dem Bereich des früheren Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR, aus Rückflüssen von Lastenausgleichsmitteln und vom Jahre 2007 an aus Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt.

3.2.12.4 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt

Die Treuhandanstalt (THA) hatte ihren Kernauftrag nach Art. 25 des Einigungsvertrags - die Privatisierung der ehemals volkseigenen Betriebe - im Wesentlichen bereits Ende 1994 beendet. Die wettbewerbliche Strukturierung führte zu Finanzschulden von rd. 104,6 Mrd. €, die der Erblastentilgungsfonds übernommen hat. Seit 1995 wird der Finanzbedarf der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen direkt aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Für das Jahr 2006 sieht der Bundeshaushalt für die Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen Zuwendungen in Höhe von rd. 353 Mio. € vor.

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben(BvS) hat die Aufgaben, die sie von der Treuhandanstalt übernommen hat, inzwischen fast vollständig erledigt. Die Struktur der BvS wurde entsprechend dem Abarbeitungsfortschritt laufend angepasst.

Ende Dezember 2000 hat sie ihre letzte Dienststelle geschlossen. Seither ist die BvS nur noch Rechtsund Vermögensträgerin. Abgesehen von einem Präsidenten als Organ der Anstalt besaß sie kein eigenes Personal mehr. Die verbliebenen Restaufgaben werden für die BvS von Dritten erledigt.

Durch das Gesetz zur Abwicklung der BvS vom 28. Oktober 2003 wurde der letzte Schritt der Umstrukturierung vollzogen. Ab 1. Januar 2004 ist der Präsident durch einen Abwickler ersetzt und der Verwaltungsrat aufgelöst. Außerdem ist der BvS die Möglichkeit eingeräumt, ihr Vermögen im Zuge der Abwicklung auf den Bund, Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften des Bundes zu übertragen. Vorerst werden die verbliebenen Restaufgaben weiterhin von Geschäftsbesorgern erledigt.

Restaufgaben betreffen hauptsächlich noch die Bereiche Vertragsmanagement, Reprivatisierung, Abwicklung, ökologische Altlasten und Verwertung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

Im Vertragsmanagement wird insbesondere auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen wie

Arbeitsplatz- und Investitionszusagen geachtet. Im Bereich der ökologischen Altlasten konnte der Bund mit drei der neuen Ländern Pauschalierungsvereinbarungen abschließen: Hierdurch werden die Refinanzierungsverpflichtungen des Bundes und der BvS abschließend abgegolten.

Damit können die Länder noch ausstehende Sanierungen in eigener Verantwortung durchführen. Mit Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wurden entsprechende Generalverträge abgeschlossen.

Geschäftsbesorger der BvS sind insbesondere:

Sie hat diese Aufgabe ihrer Tochtergesellschaft AMS Altlasten Management und Service GmbH übertragen.

Der Übergang der Aufgaben von der BvS auf die Geschäftsbesorger ist weitgehend mit dem zugehörigen Personal erfolgt, um das vorhandene Knowhow zu erhalten und die Kontinuität der Aufgabenerledigung sicherzustellen.

Die BvS konnte ihre Ausgaben bislang durch eigene Einnahmen decken und wird auch in 2006 ohne Zuwendungen auskommen.

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als unmittelbare Beteiligung des Bundes ist zuständig für die Sanierung und Verwertung der Flächen der stillgelegten, nicht privatisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue und -verarbeitungsanlagen. Die bis zur Währungsunion entstandenen bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen teilen sich der Bund und die betroffenen Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Verhältnis 75 Prozent zu 25 Prozent Die LMBV als bergrechtlich Verpflichtete nimmt die Aufgaben als Projektträgerin wahr und beauftragt Dritte mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. An der Finanzierung der nach der Währungsunion aus dem befristeten Weiterbetrieb einzelner Betriebsteile entstandenen bergrechtlichen Sanierungs-, Rekultivierungs- und Verwaltungsverpflichtungen beteiligen sich die Länder nicht. Die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV), eine Tochtergesellschaft der LMBV, befasst sich mit der Stilllegung der unwirtschaftlichen Bergwerksbetriebe des Kali-, Erz- und Spatbergbaus der ehemaligen DDR sowie der Verwertung der dazugehörigen Flächen. Die Energiewerke Nord GmbH (EWN), eine unmittelbare Beteiligung des Bundes, ist mit der Stilllegung, dem Rückbau und der notwendigen Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg betraut. Alle drei Gesellschaften - LMBV, GVV und EWN - erhalten Zuwendungen des Bundes. Liegenschaftsbezogene Aufgaben nehmen die in TLG Immobilien GmbH umbenannte Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH und die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) wahr. Die Tätigkeit der BVVG konzentriert sich auf die Verwertung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen für die BvS. Ihren Einnahmeüberschuss führt sie an die Alleingesellschafterin BvS ab. Die bundeseigene TLG ist, nachdem der ursprüngliche Gesellschaftszweck - Erfüllung der auf das Bundesministerium der Finanzen übertragenen liegenschaftsbezogenen Aufgaben der ehemaligen Treuhandanstalt - entfallen ist, heute ein auf Dauer angelegtes, renditeorientiertes Immobilienunternehmen mit dem Geschäftszweck der Vermietung, Verwaltung, Entwicklung, Verkauf und Erwerb von Grundstücken.

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

Die Ausgaben des Bundes lassen sich mit Blick auf ihre Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe in konsumtive und investive Ausgaben gliedern. Der bei weitem größere Anteil der Ausgaben des Bundeshaushaltes ist den konsumtiven Ausgaben zuzuordnen. In § 10 Abs. 3 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz ist geregelt, welche Ausgaben zu den Investitionen zu zählen und welche als konsumtive Ausgaben anzusehen sind. Der Begriff der "Investitionsausgaben" erhält erhebliche Bedeutung durch die Vorschrift des Art. 115 Abs. 1 Grundgesetz, nach der die Einnahmen aus (neuen) Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen; Ausnahmen hiervon sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Außer durch eigene Investitionsausgaben unterstützt der Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem Umfang auch auf der Einnahmenseite, z.B. durch Einnahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen Investitionsförderung und im Rahmen von Zuweisungen an die Länder, z.B. aus dem Mineralölsteueraufkommen zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 5 Regionalisierungsgesetz oder infolge der Umwidmung der Finanzhilfen an die neuen Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost in Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.

Die Einordnung einer Ausgabe als Investition ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit ihrer höheren Qualität gegenüber konsumtiven Ausgaben; die Höhe der Investitionen in absoluten Zahlen oder als Quote der Gesamtausgaben ist kein zuverlässiger Indikator hinsichtlich der Qualität der Haushaltsstruktur. Dies zeigt ein Blick auf die Bereiche Forschung und Bildung, Kinder oder Umwelt, bei denen auch viele im haushaltsrechtlichen Sinne "konsumtive" Ausgaben tatsächlich "Investitionen in die Zukunft" bedeuten.

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

Im Jahr 2006 werden die konsumtiven Ausgaben des Bundes (ohne sonstige Vermögensübertragungen) mit 239,3 Mrd. € etwa 91,4 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen (Tabelle 4).

Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sowie für Zinsen belaufen sich auf insgesamt 196,8 Mrd. €.

Die Ausgaben für Personal und den laufenden Sachaufwand betragen 42,5 Mrd. €. Von den Personalausgaben in Höhe von 26,2 Mrd. € entfallen auf Aktivitätsbezüge 19,8 Mrd. € und auf Versorgungsleistungen von 6,4 Mrd. €. Damit setzt sich der Trend auch in absoluten Zahlen sinkender Personalausgaben im Jahr 2006 fort. Im Finanzplanungszeitraum stagnieren die Personalausgaben. Insgesamt konnte der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben seit dem Jahr 1970 von 16,4 Prozent auf 10,0 Prozent im Jahr 2006 reduziert werden. Der rückläufige Anteil der Personalausgaben ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Rückführung des Personalbestandes sowie der mit den Haushaltsbegleitgesetzen 2004 und 2006 vorgenommenen Sparmaßnahmen bei Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern des Bundes.

3.3.3. Investive Ausgaben

Nach Maßgabe von § 10 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft in Verbindung mit § 50 Abs. 5 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wird im Folgenden näher auf Volumen und Struktur der Investitionsausgaben des Bundes im Finanzplanungszeitraum eingegangen. Einerseits lassen sich die Investitionen in Sachinvestitionen und Finanzierungshilfen (vgl. 3.3.3.1), andererseits nach Aufgabenbereichen gliedern (vgl. 3.3.3.2).

Die Investitionsausgaben des Bundeshaushalts 2006 liegen mit 23,2 Mrd. € über dem Soll des Vorjahres von 22,7 Mrd. €. Im Finanzplanungszeitraum werden sie durchschnittlich 23,3 Mrd. € erreichen. Gegenüber der letztjährigen Finanzplanung steigen die investiven Ausgaben des Bundes um rd. 1 Mrd. € p.a. in den Jahren 2006 und 2007 und um rd. 2,5 Mrd. € p.a. in den Folgejahren. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere die Aufstockung der Verkehrsinvestitionen und die investiven Maßnahmen im Rahmen des CO₂-Minderungsprogramms.

3.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten

Die Finanzierungshilfen des Bundes zugunsten von Investitionsvorhaben Dritter werden im Jahr 2006 16,2 Mrd. € betragen (Tabelle 5). Über den gesamten Zeitraum 2006 bis 2009 liegen diese durchschnittlich bei 16,5 Mrd. €. Die Finanzierungshilfen teilen sich auf in Hilfen für den öffentlichen Bereich, hier auf Länder und Gemeinden, sowie auf sonstige Bereiche. Die jährlichen Finanzierungshilfen für den öffentlichen Bereich liegen im den Jahren 2006 bis 2009 in einer Größenordnung von 5 bis 5 ½ Mrd. € pro Jahr, während die Hilfen für sonstige Bereiche im Jahr 2006 10,7 Mrd. € betragen und im Finanzplanungszeitraum auf 11,4 Mrd. € im Jahr 2009 ansteigen.

Die Sachinvestitionen des Bundes bewegen sich 2006 bis 2009 im Bereich von 6,8 bis 7 Mrd. €. Hiervon entfallen durchschnittlich rd. drei Viertel auf Baumaßnahmen(Tabellen 4 und 5).

Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen bewegen auf einem Niveau von rd. 950 Mio. € jährlich, während die Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichen Sachen bei rund 500 Mio. € liegen.

Nicht zu den Sachinvestitionen gehören die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung und -entwicklung sowie für militärische Anlagen. Diese Ausgaben der Obergruppe 55 betragen im Mittel über den Planungszeitraum 2006 bis 2009 knapp 9 Mrd. € pro Jahr. In der Summe ergeben sich für diese Jahre Ausgaben in Höhe von 35,7 Mrd. €.

Die eigenen Sachinvestitionen des Bundes machen nur einen relativ geringen Teil der öffentlichen Investitionen aus.. Vielmehr liegt das Schwergewicht bei den Finanzierungshilfen zugunsten von Investitionsvorhaben Dritter.. Allerdings tragen auch die Kreditinstitute des Bundes (z.B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau) in erheblichem Umfang zu öffentlichen und privaten Investitionen bei.

Tabelle 4
Aufteilung der Ausgaben 2004 bis 2009 nach Ausgabearten *)

Ist Soll Entwurf Finanzplan
2004 2005 2006 2007 2008 2009
- in Mrd. € -
1. Laufende Rechnung
1.1 Personalausgaben26,826,926,226,226,326,2
1.1.1 Aktivitätsbezüge20,320,119,819,819,819,7
1.1.2 Versorgung6,46,76,46,46,56,5
1.2 Laufender Sachaufwand16,917,418,118,418,618,8
1.2.1 Unterhaltung unbeweglichen Vermögens1,51,51,51,51,51,5
1.2.2 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.8,08,18,48,79,29,6
1.2.3 Sonstiger laufender Sachaufwand7,47,88,28,27,97,8
1.3 Zinsausgaben36,338,938,039,841,242,6
1.3.1 An Verwaltungen------
1.3.2 An andere Bereiche36,338,938,039,841,242,6
1.4 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse149,0150,2157,0160,4162,8163,1
1.4.1 An Verwaltungen14,813,013,812,212,412,8
- Länder6,77,78,36,66,66,6
- Gemeinden0,20,10,00,00,00,0
- Sondervermögen7,85,25,45,65,86,2
- Zweckverbände0,00,00,00,00,00,0
1.4.2 An andere Bereiche134,2137,2143,2148,2150,5150,3
- Unternehmen15,116,516,720,023,723,9
- Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen25,422,230,427,325,924,4
- Sozialversicherung90,194,692,196,996,998,1
- private Institutionen ohne Erwerbscharakter0,80,90,80,80,80,8
- Ausland2,83,13,23,23,13,1
- Sonstige0,00,00,00,00,00,0
Summe
Ausgaben der laufenden Rechnung228,9233,3239,3244,8248,9250,8
2. Kapitalrechnung
2.1 Sachinvestitionen6,96,77,06,86,86,8
2.1.1 Baumaßnahmen5,55,45,55,35,35,4
2.1.2 Erwerb von beweglichen Sachen0,90,90,91,01,01,0
2.1.3 Grunderwerb0,50,40,50,50,50,5
2.2 Vermögensübertragungen12,912,913,113,513,513,0
2.2.1 Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen12,612,512,713,113,112,7
2.2.1.1 An Verwaltungen5,65,45,55,65,25,1
- Länder5,55,45,55,55,15,1
- Gemeinden0,10,10,10,10,10,1
- Sondervermögen-0,00,0---
2.2.1.2 An andere Bereiche6,97,17,27,58,07,5
- Inland4,95,15,05,35,75,2
- Ausland2,02,02,22,22,32,4
2.2.2 Sonstige Vermögensübertragungen0,40,40,40,40,30,3
2.2.2.1 An Verwaltungen------
- Länder------
2.2.2.2 An andere Bereiche0,40,40,40,40,30,3
- Unternehmen - Inland0,0-----
- Sonstige - Inland0,20,20,20,20,20,2
- Ausland0,20,20,20,20,20,2
2.3 Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligungen2,93,53,53,43,33,9
2.3.1 Darlehensgewährung2,42,92,92,82,53,1
2.3.1.1 An Verwaltungen0,10,00,00,00,00,0
- Länder0,10,00,00,00,00,0
- Gemeinden------
2.3.1.2 An andere Bereiche2,32,92,92,72,53,1
- Sonstige - Inland - (auch Gewährleistungen)1,41,91,91,81,52,0
- Ausland0,91,01,01,01,01,1
2.3.2 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 0,5 0,6 0,6 0,6 0,8 0,8
- Inland0,00,00,0---
- Ausland0,50,60,60,60,80,8
Summe
Ausgaben der Kapitalrechnung22,723,123,623,723,623,8
3. Globalansätze--2,2-1,20,6-0,00,7
4. Ausgaben zusammen251,6254,3261,7269,1272,5275,3


*) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.


Rundungsdifferenzen möglich
*) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.

Tabelle 5
Die Investitionsausgaben des Bundes 2004 bis 2009

- aufgeteilt nach Ausgabearten -
Ist Soll Entwurf Finanzplan
2004 2005 2006 2007 2008 2009
- in Mrd. € -
1. Sachinvestitionen6,96,77,06,86,86,8
1.1 Baumaßnahmen5,55,45,55,35,35,4
- Hochbau0,60,80,70,70,70,7
- Tiefbau4,94,64,84,64,64,7
1.2 Erwerb von beweglichen Sachen0,90,90,91,01,01,0
1.3 Erwerb von unbeweglichen Sachen0,50,40,50,50,50,5
2. Finanzierungshilfen15,516,016,216,516,416,6
2.1 Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich5,75,55,65,65,25,2
- Darlehen 1)0,10,00,00,00,00,0
- Zuweisungen5,65,45,55,65,25,1
2.2 Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche9,810,510,710,911,211,4
- Darlehen1,21,41,51,51,31,9
- Zuschüsse6,97,17,27,58,07,5
- Beteiligungen0,50,60,60,60,80,8
- Inanspruchnahme aus Gewährleistungen1,11,51,41,21,21,2
Investive Ausgaben insgesamt 1)22,422,723,223,323,323,4


Rundungsdifferenzen möglich

3.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen

Von den vorgesehenen Sachinvestitionen des Bundes für 2006 in Höhe von knapp 7 Mrd. € entfällt der ganz überwiegende Teil mit annähernd 5,7 Mrd. € auf den Verkehrsbereich. Dies entspricht einem Ausgabenanteil von rd. 81,6 Prozent der gesamten Aufwendungen für Sachinvestitionen. Auch unter Einschluss der Finanzierungshilfen bildet der Verkehrsbereich das größte Investitionsfeld des Bundes. Die Investitionen in Bundesfernstraßen, Eisenbahnen des Bundes, Bundeswasserstraßen, den kommunalen Straßenbau und sonstige Verkehrsbereiche machen 2006 rd. 10,9 Mrd. € aus, rund 47 Prozent des gesamten Investitionsvolumens von 23,2 Mrd. € (Tabelle 6). Weitere Schwerpunkte bilden die Bereiche Bildung und Forschung, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Gewährleistungen sowie Wohnungs- und Städtebau.

Verkehr

Durch eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag werden die Verkehrsinvestitionen im Zeitraum bis 2009 um zusätzliche Mittel in Höhe von 4,3 Mrd. € aufgestockt So steigt der Ansatz für Verkehrsinvestitionen im Jahr 2006 gegenüber 2005 um 200 Mio. € an.

Einschließlich der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz belaufen sich die Ausgaben im Jahr 2006 auf rd. 11 Mrd. €. Für die drei klassischen Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße sowie für den Verkehrsträger Transrapid stehen im Jahre 2006 rund 9,1 Mrd. € bereit. Im Finanzplanungszeitraum sind dafür jährlich Ausgaben von rund 9 Mrd. € vorgesehen.

Verteilt auf die einzelnen Verkehrsträger ergibt sich folgendes Bild: Im Bundesfernstraßenbau beträgt das Investitionsvolumen in den Finanzplanungsjahren durchschnittlich 4,6 Mrd. €. Für die Eisenbahnen des Bundes konnten im Finanzplanungszeitraum Investitionsmittel in Höhe von durchschnittlich 3,5 Mrd. € pro Jahr vorgesehen werden. Für die Wasserstraßen des Bundes sollen künftig pro Jahr rd. 0,77 Mrd. € eingesetzt werden. In diesen Angaben sind die zusätzlichen Mittel aus der streckenbezogenen LKW-Maut enthalten.

Darüber hinaus sind im Finanzplanungszeitraum Finanzierungshilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf jährlich rd. 1,7 Mrd. € gesetzlich festgelegt. Die Kostenerhöhungen für die Entwicklungsphase des Programms Galileo werden im Einzelplan 12 getragen. Damit wird der Aufbau des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo als einem innovativen und zukunftsgerichteten Raumfahrtprojekt nachhaltig gesichert. Mit der Entscheidung, die Transrapidtechnik aus dem Bundeshaushalt zu unterstützen, wird zudem ein wichtiger Beitrag zur innovativen Entwicklung unserer Wirtschaft geleistet.

Wirtschaftsförderung

Im Jahre 2006 im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) rd. 0,7 Mrd. € für regionale Fördermaßnahmen vorgesehen.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Die investiven Ausgaben im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) liegen 2006 bei rund 3,1 Mrd. €.

Bildung und Forschung

Die größten Anteile an den vorgesehenen Investitionen im Bereich Bildung und Forschung haben im Finanzplanungszeitraum das Investitionsprogramm der Bundesregierung zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen und die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mit zusammen rd. 7,7 Mrd. €. Daneben werden im Bereich der institutionellen Förderung mit dem Ziel des Ausbaus einer international wettbewerbsfähigen und leistungsstarken Wissenschaftsinfrastruktur insbesondere die Max-Planck-Gesellschaft, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren sowie die Einrichtungen der Blauen Liste durch erhebliche Finanzmittel gefördert.

Wohnungsbau

Mit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Wohnungsbaureform wurde der "soziale Wohnungsbau" zur "sozialen Wohnraumförderung" weiterentwickelt.

In 2006 stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 202,4 Mio. € (als Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung.

Städtebau

Die Städtebauförderung ist von städtebaulicher, sozial- und kommunalpolitischer Bedeutung. Die Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung sind ein wirksames wirtschafts-, konjunktur- und beschäftigungspolitisches Instrument insbesondere im Bereich von mittelständischem Handwerk, Handel und Gewerbe mit hoher sektoraler und regionaler Zielgenauigkeit. Damit leistet die Städtebauförderung gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zur Beschäftigungspolitik (Sicherung und Schaffung von Arbeits- Ausbildungsplätzen). In den Jahren 2006 bis 2009 sind für die Städtebauförderung jährlich Bundesfinanzhilfen in Höhe von rd. 0,5 Mrd. €(Verpflichtungsrahmen) vorgesehen.

Tabelle 6
Die Investitionsausgaben des Bundes 2004 bis 2009

- aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben -
Ist Soll Entwurf Finanzplan
2004 2005 2006 2007 2008 2009
- in Mrd. € -
1. Bundesfernstraßen 4,94,64,94,64,54,5
2. Eisenbahnen des Bundes 3,53,73,53,53,63,5
3. Entwicklungshilfe 2,82,93,13,23,43,6
4. Kommunaler Straßenbau/ÖPNV 1,71,71,71,71,71,7
5. Gewährleistungen 1,11,51,41,21,21,2
6. Bildung und Forschung 1,31,31,41,51,61,6
7. GA "Aus- und Neubau von Hochschulen" 0,90,90,90,90,90,9
8. Wohnungsbau (einschl. Wohnungsbauprämie) 1,00,90,81,21,21,2
9. Investitionsprogramm Ganztagsschulen 0,30,70,80,70,30,3
10. GA "Regionale Wirtschaftsstruktur" 1,10,70,70,60,60,6
11. Bundeswasserstraßen 0,60,60,70,70,80,9
12. Städtebau 0,50,50,50,50,50,5
13. GA "Agrarstruktur und Küstenschutz" u.ä. 0,40,40,40,40,40,4
14. Verteidigung einschl. zivile Verteidigung und Aufenthalt und Abzug ausl. Streitkräfte 0,40,30,30,40,40,4
15. Bundesliegenschaften 0,20,30,40,40,50,6
16. Innere Sicherheit 0,20,30,30,30,30,3
17. Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz 0,20,20,20,20,20,2
18. Kulturelle Angelegenheiten 0,20,20,20,20,20,2
19. Investitionen im Zusammenhang mit der Verlagerung des Parlaments- und Regierungssitzes 0,10,10,10,00,00,0
20. Pflege- und Reha-Einrichtungen 0,20,00,00,00,00,0
21. Sonstiges 0,70,80,90,91,00,9
Insgesamt 22,422,723,223,323,323,4
Veränderung gegenüber Vorjahr in v. H. -13,0+1,62,10,3-0,20,7
Anteil an den Gesamtausgaben in v. H. 8,98,98,98,78,58,5


Rundungsdifferenzen möglich

Umweltschutz

Im Umweltschutzbereich werden aus dem Umweltetat Investitionen auch künftig mit rd. 229 Mio. € (2006) auf hohem Niveau gefördert. Dabei ist zu beachten, dass der Hauptteil der öffentlichen Umweltschutzausgaben grundgesetzlich bedingt bei den Ländern und Gemeinden liegt. Der Bund ergänzt die Förderung von Umweltschutzvorhaben Dritter. Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist das Verursacherprinzip, um bei wirtschaftlichen Tätigkeiten Anreize für umweltgerechtes Verhalten zu schaffen. Die Investitionen des Bundes bilden deshalb nur einen kleinen Ausschnitt der Aktivitäten des Bundes zur Verbesserung der Umweltbedingungen.

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

Nach Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz kann der Bund den Ländern "Finanzhilfen" für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind.

Im Finanzplan steht jedoch nicht die verfassungsrechtliche Abgrenzung im Vordergrund, sondern die subventionspolitische Abgrenzung nach § 12 StWG.

Unter Finanzhilfen werden hierbei Hilfen aus dem Bundeshaushalt für private Unternehmen und Wirtschaftszweige verstanden. Daneben werden sonstige Hilfen berücksichtigt, die bestimmte Güter und Dienstleistungen für private Haushalte verbilligen und gleichzeitig mittelbar dem Wirtschaftsgeschehen zugeordnet werden können (z. B Hilfen für den Wohnungsbau).

Subventionen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Dauerhafte Subventionen können zu Verzerrungen des unternehmerischen Preis-Leistungswettbewerbes führen und so Fehlallokationen von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit sind dann die Folge. Trotz der bereits erzielten Erfolge bei der Rückführung der Subventionen bleibt auch aus haushaltspolitischen Gesichtspunkten der Subventionsabbau eine wichtige Aufgabe. Die Bundesregierung hat sich beim Subventionsabbau folgende Ziele gesetzt:

Neue Subventionen sollen künftig vorrangig als Finanzhilfen und nicht als Steuervergünstigungen gewährt werden. Stärker als Finanzhilfen haben Steuervergünstigungen die Tendenz, sich zu verfestigen; sie werden nicht mehr als Subvention wahrgenommen. Finanzhilfen werden für jeden nachvollziehbar einzeln im Haushalt ausgewiesen und sind Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Demgegenüber lassen sich die finanziellen Auswirkungen steuerlicher Vergünstigungen nur schätzen und werden im Haushalt mit den gesamten Steuereinnahmen saldiert. Neue und bestehende Finanzhilfen sollen grundsätzlich nur noch befristet und degressiv ausgestaltet werden sowie eine Erfolgskontrolle ermöglichen.

Im Jahr 2006 wird der Abbau der Finanzhilfen des Bundes fortgesetzt (Schaubild 9). Die Finanzhilfen des Bundes sinken im Zeitraum 2005 bis 2009 um 10 Prozent von 6,0 Mrd. € im Jahr 2005 auf 5,4 Mrd. € im Jahr 2009.

Wesentlichen Anteil an dem Rückgang haben die Hilfen für das Wohnungswesen, die von 1,26 Mrd. € im Jahr 2005 um 0,65 Mrd. € auf 0,61 Mrd. € im Jahr 2009 sinken. Hintergrund ist die Übernahme der Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung durch die Länder ab dem Jahr 2007 im Rahmen der föderalen Neuordnung.

Gegenüber dem Vorjahr sinken die Finanzhilfen des Bundes im Jahr 2006 geringfügig um 0,04 Mrd. €. Auch dieser Rückgang wird vom Wohnungswesen getragen.

Im Jahr 2006 verteilen sich die Finanzhilfen des Bundes im Wesentlichen auf die Wirtschaftsbereiche gewerbliche Wirtschaft (Anteil: 58,3 Prozent), Wohnungsbau(Anteil: 17,3 Prozent) und Landwirtschaft (Anteil: 14,6 Prozent). In Summe erhalten die genannten Wirtschaftsbereiche im Jahr 2006 etwa 90 Prozent der Finanzhilfen des Bundes.

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

Der Bereich der Personalausgaben des Bundes wird maßgeblich bestimmt von den Bezüge- und Vergütungszahlungen an die aktiven Beschäftigten (Zivil- und Militärpersonal) sowie den Versorgungsleistungen an die Pensionäre. Die Personalausgaben insgesamt konnten in den letzten zehn Jahren trotz einer durchschnittlichen jährlichen Besoldungs- und Tarifverbesserung von annähernd 2 Prozent sowohl nominal als auch in Relation zum Gesamthaushalt in etwa auf einem konstanten Niveau gehalten werden. So stiegen die Personalausgaben nach der Wiedervereinigung zunächst an und erreichten im Jahre 1993 mit rd. 27 Mrd. € das Niveau, welches sie mit kleineren Schwankungen bis heute beibehalten haben. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes erreichte im Jahr 2003 mit 10,6 Prozent seinen bisher niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Dieses Verhältnis wird - unter Berücksichtigung der sich aus dem Haushaltsstabilisierungskonzept ergebenden Einsparungen - voraussichtlich auch in den nächsten Jahren nicht nur gehalten sondern sogar verringert werden können(Schaubild 10).

Innerhalb des Ausgabenblocks der Personalausgaben ist es auf Grund des überproportional hohen Stellenabbaus im Angestellten-/Arbeiterbereich in der zivilen Bundeswehrverwaltung und der Ausgabensteigerungen für den Bereich der inneren Sicherheit zu Verschiebungen vom Tarif- zum Beamtenbereich gekommen.

Ein wachsender Aufwuchs bei den Beihilfeausgaben entfällt dabei im Wesentlichen auf den Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Hauptursache hierfür sind neben den allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen insbesondere auch die Zunahme der Zahl sowie die Lebenserwartung der Pensionäre. In den Folgejahren kann mit einer Fortsetzung dieser Entwicklung gerechnet werden.

 

Dass es trotz dieser kostensteigernden Faktoren und der kontinuierlichen Besoldungs- und Tarifverbesserungen nicht zu einem Anstieg der Personalausgaben gekommen ist, ist nicht zuletzt auf die haushaltsgesetzliche Stelleneinsparung in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent p. a. zurückzuführen. Die Gesamtzahl der zivilen Planstellen/Stellen im Bundeshaushalt 2006 wird gegenüber dem einigungsbedingten Höchststand von 1992 um rd. 110.000 reduziert, davon sind rd. 54.900 im Zuge der haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparung der Jahre 1993 bis 2005 weggefallen. Neben der haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparung tragen auch andere Maßnahmen wie vor allem die Halbierung des bisherigen Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte(Volumen: 511 Mio. €) zur Ausgabenbegrenzung bei.

Die im Regierungsentwurf 2006 ausgebrachten neuen

Planstellen/Stellen werden durch einen gezielten Stellenwegfall an anderer Stelle, durch die Aufnahme von neuen kw-Vermerken und durch zusätzlichen Stellenwegfall in der zivilen Bundeswehrverwaltung im Zuge der Umstrukturierung der Bundeswehr anzahlmäßig mehr als ausgeglichen. Die haushaltsgesetzliche Stelleneinsparung von 1,5 Prozent wird auch im Jahr 2006 fortgeführt. Der Stellenbestand 2006 des Bundes im zivilen Bereich - ohne Ersatz(plan)stellen - wird sich unter Einbeziehung des Stellenwegfalls auf Grund der Stelleneinsparung gem. §§ 20 und 21 HG 2005 voraussichtlich auf rd. 270.000 Planstellen/Stellen reduzieren(Schaubild 11). Gegenüber dem Stellensoll 1998 bedeutet dies einen Abbau um rd. 14 Prozent; gegenüber dem einigungsbedingten Höchststand von 1992 reduziert sich der Stellenbestand im Jahr 2006 um rd. 29 Prozent.

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

Bund, Länder und Gemeinden suchen nicht zuletzt auch mit Blick auf knapper werdende Ressourcen nach Wegen, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu steigern. Aufgaben und Verfahrensweisen der öffentlichen Verwaltung werden daher kontinuierlich überprüft mit dem Ziel, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen.

Eine moderne Haushaltswirtschaft zeichnet sich durch ein flexibles Instrumentarium bei Einhaltung der wesentlichen Eckpunkte aus. Diese Form der Haushaltswirtschaft setzt auf größere Verantwortung des Einzelnen. Die Ergebnisse eigener Entscheidungen werden unmittelbar ersichtlich und tragen wesentlich zu einer Erhöhung von Motivation und Interesse des Bearbeiters bei. Damit einhergehen muss die Entwicklung von Kostentransparenz sowie ein verstärktes Kostenbewusstsein bei jedem Entscheidungsträger. Wesentliches Element der heutigen Haushaltswirtschaft in diesem Sinne ist die Haushaltsflexibilisierung, in die im Jahre 2006 insgesamt 108 Kapitel mit 3.029 Titeln einbezogen sind. Damit ist ein Ausgabevolumen in Höhe von rd. 14,9 Mrd. € flexibilisiert, was einem Anteil an den Gesamtausgaben von rd. 5,7 Prozent. entspricht. Die Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit diesen Mitteln gilt sowohl hinsichtlich der weit reichenden Deckungsfähigkeit als auch hinsichtlich der überjährigen Verfügbarkeit nicht in Anspruch genommener Haushaltsmittel.

Die durch die Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft geschaffenen Möglichkeiten sind in sinnvoller Weise durch betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente zu ergänzen. Diese werden in der Bundesverwaltung bis in die Ministerialverwaltung hinein in großem Umfang angewandt. Besonders weit vorangeschritten ist die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung(KLR), die durch § 7 Abs. 3 BHO für geeignete Bereiche vorgeschrieben ist (Schaubild 12). Als Teil des internen Rechnungswesens liefert die KLR Informationen, die es ermöglichen, die Verwaltung optimal nach innen und außen zu steuern: über die Berechnung von Kosten und Leistungen (Produkte) einer Behörde, die Schaffung von Kostentransparenz, die Ermittlung kostendeckender Gebühren und die Identifizierung von Privatisierungspotentialen. Zur Festlegung einer einheitlichen Struktur der KLR hat das BMF das KLR-Handbuch für die Bundesverwaltung (Standard-KLR) herausgegeben. Schwerpunkte der Weiterentwicklung der KLR sind die Einbindung in Controlling-Systeme und die Integration von KLR-Daten in das Haushaltsverfahren(Produkthaushalte).

Zentrale Aufgabe des Controllings ist es, steuerungsrelevante Informationen zeitnah und bedarfsgerecht zusammenzuführen und der Leitung als Planungs- und Steuerungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Neben den Daten aus der KLR sind auch Ergebnisse aus Kunden- und Mitarbeiterbefragungen sowie Qualitätskennzahlen zu berücksichtigen. Zielvereinbarungen auf allen Ebenen (von der strategischen bis zur operativen Ebene) dienen der sachgerechten und wirtschaftlichen Aufgabensteuerung. Im Idealfall übersetzen sich Ziele auf unterer Ebene in Kostenträger / Produkte, die über die KLR bebucht und berechnet werden können.

Produkthaushalte stellen die von einer Behörde erbrachten Leistungen (Output) in den Vordergrund und schaffen damit die Voraussetzung für einen stärker ergebnisorientierten Mitteleinsatz sowie eine höhere Transparenz über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch auf Grundlage der Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Während die Titelveranschlagung die Frage nach dem "Wie viel" beantwortet, ergänzt die KLR bzw. der Produkthaushalt bei der Mittelbereitstellung die Informationen um das "Wofür". An einem Pilotprojekt "Produkthaushalt" nehmen derzeit sechs Behörden teil: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das Kraftfahrt- und das Eisenbahn-Bundesamt, die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, das Statistische Bundesamt und die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg. Bei drei der sechs Pilotbehörden wurde das Haushaltsverfahren zum Bundeshaushalt 2006 auf der Grundlage des Produkthaushaltes durchgeführt.

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

Bei den Einnahmen des Bundes im Jahre 2006 (261,7 Mrd. €) lassen sich drei große Bereiche unterscheiden(Schaubild 13). Den größten Anteil (192,5 Mrd. €) stellen die Steuereinnahmen (vgl. 4.2.), bestehend aus den Bundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer), speziellen Verbrauchsteuern (z.B. Mineralöl-, Tabak-, Versicherungs- und Stromsteuer) und weiteren Bundessteuern (Solidaritätszuschlag). Die Steuern machen im Jahre 2006 73,6 Prozent der Gesamteinnahmen des Bundes aus.

Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahre 2006 Sonstige Einnahmen (vgl. 4.3.) in Höhe von 30,9 Mrd. €. Hierzu gehören insbesondere ein Anteil am Gewinn der Deutschen Bundesbank, Einnahmen aus Gewährleistungen, die LKW-Maut, Erstattungen der Länder, Einnahmen aus Privatisierungen und Grundstücksverkäufen sowie Zinseinnahmen und Darlehensrückflüsse.

Schließlich ist im Entwurf des Bundeshaushalts 2006 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 38,3 Mrd. € veranschlagt. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahre 2009 wird die Neuverschuldung auf 20,0 Mrd. € zurückgeführt.

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Familien, private Haushalte und mittelständische Unternehmen werden mit den in der 14. und 15. Legislaturperiode umgesetzten steuerlichen Maßnahmen - dies sind insbesondere die Steuerreform 2000, die Familienförderungsgesetze(Stufen 1 und 2) und weitere Reformmaßnahmen u.a. auf dem Gebiet der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für die Altersvorsorge - nachhaltig entlastet. Allein die tarifliche Steuerbelastung wurde sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen deutlich auf ein historisch niedriges Niveau gesenkt. Die Steuerpolitik wurde verstärkt an der Steuergerechtigkeit, der Förderung von Wachstum und Beschäftigung, der nachhaltigen Sicherung der Steuerbasis und der Europatauglichkeit ausgerichtet.

Auch in der 16. Legislaturperiode bleiben diese Grundsätze für die Steuerpolitik maßgebend. Die Bundesregierung legt neben der Stärkung der Wachstumskräfte und der Haushaltskonsolidierung ebenso viel Gewicht auf soziale Ausgewogenheit. Das zeigt sich an den Maßnahmen, die bereits in Kraft getreten sind.

So wurde mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3680) die Eigenheimzulage für Neufälle ab dem Jahr 2006 abgeschafft. Die kostenträchtige Förderung von Wohneigentum war nicht mehr zeitgemäß, an der Versorgung mit Wohnraum besteht kein Mangel mehr. Damit wird der umfassende Abbau nicht mehr gerechtfertigter Subventionen und steuerlicher Ausnahmetatbestände konsequent fortgesetzt - dies ist ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit, weil die Steuerbasis stabilisiert wird und die öffentlichen Haushalte finanzielle Freiräume zurück gewinnen.

Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3682) wurden weitere Steuervergünstigungen abgebaut:

Alle diese Ausnahmeregelungen waren nicht mehr vertretbar, die steuerliche Begünstigung war überflüssig oder sogar kontraproduktiv. Auch der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten ist im Interesse einer Verbreiterung der Steuerbasis entfallen.

Steuerberatungskosten können aber weiterhin als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Vom Leitgedanken der Steuergerechtigkeit geprägt war auch die Entscheidung, reine Steuersparmodelle mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S 3683) abzuschaffen.

Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, "New Energy Fonds" dieser Kategorie waren oft einzig darauf angelegt, ihren Anlegern in der Anfangsphase hohe Verluste zu bescheren, um deren Steuerlast zu senken. Für den Staat zog diese volkswirtschaftlich fragwürdige Regelung milliardenschwere Steuerausfälle nach sich, die letztlich von der Allgemeinheit zu tragen waren.

Tabelle 7
Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 1998

1998 1999 2000/2001 ab 2002
Kinderfreibeträge
Sächliches Existenzminimum3.534 3.534 3.534 3.648
Betreuung und Erziehung oder Ausbildung- - 1.546 *) 2.160
Kindergeld
1. Kind112 128 138 154
2. Kind112 128 138 154
3. Kind153 153 153 154
4. Kind179 179 179 179


*) Betreuungsfreibetrag nur für Kinder unter 16 Jahre

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Die Einnahmeerwartungen bei den Steuern für das Jahr 2006 basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom November 2005 und für die Jahre 2007 bis 2009 auf den Ergebnissen des Arbeitskreises vom Mai 2005.

Neben dem federführenden Bundesministerium der Finanzen gehören diesem Arbeitskreis das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die Obersten Finanzbehörden der Länder, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Bundesamt, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und die führenden wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute an.

Die Schätzung basiert auf gesamtwirtschaftlichen Grundannahmen für den Zeitraum bis 2009, die federführend vom BMWi erarbeitet wurden.

Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 2004 wurden in der Steuerschätzung Mai 2005 die finanziellen Auswirkungen

Darüber hinaus waren für die Jahre 2006 bis 2009 die finanziellen Auswirkungen

Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2005 waren in der Steuerschätzung im November 2005 die finanziellen Auswirkungen des Siebten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes einzubeziehen.

Eine aufgrund der Verzögerung der Verabschiedung des Haushalts 2006 im Januar 2006 durchgeführte BMF-interne Steuerschätzung für die Jahre 2006 - 2009 berücksichtigt die Auswirkungen zwischenzeitlich verabschiedeter und geplanter Rechtsänderungen aus dem Koalitionsvertrag. Sie basiert weiterhin auf einer neuen Mittelfristprognose des BMWi über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung vom Januar 2006. Für die Zunahme des nominalen Bruttoinlandsprodukts wurden + 2,2 Prozent im Jahre 2006 (November: + 1,8 Prozent), im Jahre 2007 + 2,6 Prozent (Mai: + 2,9 Prozent) und in den Jahren 2008 und 2009 + 2,7 Prozent (Mai: + 2,9 Prozent) zugrunde gelegt.

Die Anpassung an das Ist-Ergebnis 2005 (positiver Basiseffekt) und die gegenüber früheren Schätzungen veränderte gesamtwirtschaftliche Entwicklung spiegeln sich im Korrekturbetrag in der Tabelle 8 wider.

Tabelle 8
Die Steuereinnahmen des Bundes 2005 bis 2009

2005 2006 1) 2007 2) 2008 2) 2009 2)
- in Mrd. € -
1. Steuerschätzung
- Bundesanteil an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer 54,7 55,8 58,8 62,9 66,0
- Bundesanteil an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer 16,2 16,2 17,4 18,1 18,4
- Bundesanteil an Steuern vom Umsatz (nach Abzug EU - MwSt-Eigenmittel) 70,9 71,8 73,8 75,3 76,8
- Bundesanteil an Gewerbesteuerumlage 1,5 1,3 1,3 1,3 1,4
- Tabaksteuer 14,3 14,6 14,6 14,7 14,8
- Branntweinsteuer 2,2 2,2 2,1 2,1 2,1
- Mineralölsteuer abzüglich: 40,1 39,9 41,1 41,1 41,1
Länderbeteiligung - 7,1 - 7,2 - 7,3 - 7,4 - 7,5
- Stromsteuer 6,5 6,6 7,0 7,0 7,1
- Sonstige Bundessteuern
abzüglich:
20,5 20,5 21,2 21,8 22,3
- Ergänzungszuweisungen - 14,6 - 14,5 - 14,5 - 14,5 - 13,9
- EU-BNE-Eigenmittel - 15,1 - 16,6 - 18,6 - 19,4 - 17,6
2. Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen, die unter Nr. 1 nicht erfasst sind- 0,617,522,123,9
3. Korrekturbetrag 2,4 - 2,1 - 4,1 - 6,6
Steuereinnahmen 190,2 192,5 212,3 221,1 228,2


Rundungsdifferenzen möglich


1) Ergebnis AK "Steuerschätzungen" vom November 2005
2) Ergebnis AK "Steuerschätzungen" vom Mai 2005

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

Vor dem Hintergrund ihrer finanzpolitischen Strategie der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitiger Förderung des Wirtschaftswachstums setzt die Bundesregierung den Reformkurs in der Steuerpolitik mit dem Ziel fort, das deutsche Steuerrecht zu modernisieren und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks hat dabei die Reform des Unternehmenssteuerrechts Priorität. Die für das Jahr 2008 geplante Reform zielt darauf ab, die Steuerbasis in Deutschland zu sichern, Investitionsanreize zu setzen, so zur Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze beizutragen und das wirtschaftliche Wachstum insgesamt nachhaltig zu beleben. Daneben gilt es, die Besteuerungspraxis zu vereinfachen, die kommunalen Finanzen zu stabilisieren und verstärkt gegen Steuermissbrauch vorzugehen bzw. Steuergestaltungen einzudämmen. Auch Effektivität und Effizienz des Steuervollzugs müssen spürbar gesteigert werden.

Angesichts des bestehenden Konsolidierungsdrucks in allen öffentlichen Haushalten ist eine weitere Senkung der Steuereinnahmen nicht vertretbar, Nettoentlastungen werden kaum zu realisieren sein. Die Bundesregierung kann nicht darauf verzichten, zusätzliche Beiträge aller gesellschaftlichen Gruppen zu fordern. Ihre Strategie ist aber darauf ausgerichtet, unvermeidbare Belastungen in einem verträglichen Umfang und sozial ausgewogen auszugestalten und zugleich Wachstumsimpulse zu geben.

Steuerliche Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Die spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung ist für die Bundesregierung ein herausragendes Ziel. Nur durch ein höheres Wirtschaftswachstum entstehen dauerhaft mehr Arbeitsplätze, sinken die Ausgaben für den Arbeitsmarkt und steigt auch das Steueraufkommen. Zur kurzfristigen Stärkung der Wachstumskräfte sind eine gezielte Wiederbelebung der Investitionstätigkeit und die steuerliche Gewährung von Liquiditätsvorteilen für kleinere und mittelständische Unternehmen erforderlich.

Darüber hinaus muss der private Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich besser erschlossen werden. Damit wird zugleich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Dazu sind im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, das weitgehend bereits ab dem Jahr 2006 gelten soll, folgende Maßnahmen vorgesehen:

In einem gesonderten Gesetz soll die Investitionszulage für die neuen Bundesländer über das Jahr 2006 hinaus verlängert werden.

Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und um die äußerst angespannte Lage der öffentlichen Haushalte zu verbessern, ist es unerlässlich, dass die vorhandenen Steuergesetze nicht unterlaufen werden. Legale, aber unerwünschte Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten müssen deshalb eingeschränkt werden.

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen, das ebenfalls weitgehend bereits ab dem Jahr 2006 in Kraft treten soll, wird dem Gestaltungsmissbrauch und der nicht gerechtfertigten Ausnutzung von Gesetzeslücken im Steuerrecht insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegengewirkt:

Stärkung der Einnahmebasis

Weitere Unterstützung für die Konsolidierungsanstrengungen erwartet die Bundesregierung aus dem Steueränderungsgesetz 2007 (Arbeitstitel), das am 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Dazu sollen insbesondere folgende Maßnahmen beitragen:

Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Versicherungsteuer

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 werden zum 1. Januar 2007 im Interesse der Haushaltskonsolidierung der Regelsteuersatz bei der Mehrwertsteuer und der Versicherungsteuersatz jeweils von 16 Prozent auf 19 Prozent angehoben.

Mit diesen Maßnahmen - betrachtet man sie isoliert - können dämpfende Wirkungen auf das Wachstum verbunden sein. In der Gesamtschau jedoch schwächen sich etwaige negative Wirkungen deutlich ab, die positiven Auswirkungen durch den Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte und damit zur Schaffung von mehr Vertrauen bei Investoren und Konsumenten überwiegen.

Denn im Gegenzug senkt die Bundesregierung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte. Mit der erst 2007 wirksam werdenden Anhebung erhalten Unternehmen wie Konsumenten Planungssicherheit, während das kurzfristig wirksame Wachstumspaket der Bundesregierung den beginnenden Aufschwung bereits ab 2006 unterstützen kann. Ein Konsumschub aufgrund vorgezogener Anschaffungen kann in der zweiten Jahreshälfte 2006 zudem die Binnenkonjunktur beleben, so dass die deutsche Wirtschaft Anfang 2007 - auch wegen des finanzpolitischen Gesamtpakets - wieder auf einem solideren Fundament stehen wird. Die Mehrwertsteuererhöhung trifft Unternehmen und Konsumenten damit in einer Lage, in der sie die unvermeidliche Belastung besser tragen können als in einer fragileren Konjunktursituation.

Zudem wird auf die Wahrung der sozialen Balance geachtet: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent und sein Anwendungsbereich bleiben unverändert.

Im Übrigen liegt Deutschland selbst nach der Anhebung der Mehrwertsteuer im europäischen Vergleich immer noch im Mittelfeld.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Die Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland sind Personenunternehmen. Ihre Gewinne unterliegen der Einkommensteuer. Mit der Steuerreform 2000 wurden für Personenunternehmen attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geschaffen.

Dies gilt jedoch nicht für die Kapitalgesellschaften, deren nominale und auch effektive Steuerlast trotz signifikanter Senkung des Körperschaftsteuersatzes im europäischen Vergleich eine Spitzenposition einnimmt, wodurch Anreize für die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland geschaffen werden, die das nationale Steueraufkommen dauerhaft gefährden. Es ist daher unerlässlich, insbesondere im internationalen Wettbewerb stehenden, global operierenden Unternehmen ein adäquates steuerliches Umfeld zu bieten. Damit würde der Standort Deutschland auch für internationale Investitionen attraktiver.

Deshalb ist vorgesehen, zum 1. Januar 2008 eine grundlegende Unternehmenssteuerreform umzusetzen.

Mit der Reform sollen die Struktur der Unternehmensbesteuerung und die Position Deutschlands im internationalen Standortwettbewerb verbessert werden.

Reformziele sind auch eine weitgehende Rechtsform-, Finanzierungs- und Investitionsneutralität, die Europatauglichkeit der Unternehmensbesteuerung, die Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte.

Reformkonzeptionen aus der Wissenschaft liegen bereits vor. Die Entscheidungsfindung wird unter Leitung des Bundesministeriums der Finanzen unter Einbeziehung externer Fachleute aus Ländern, Kommunen und Wissenschaft erfolgen. Um den ehrgeizigen Zeitplan einzuhalten, wird die Bundesregierung bis zum Herbst 2006 die Eckpunkte der Reform erarbeiten. Das Gesetzgebungsverfahren selbst soll möglichst bis zur parlamentarischen Sommerpause 2007 abgeschlossen werden, damit sich Wirtschaft und Finanzerwaltung darauf einstellen können und die Reform wie geplant ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.

Ein mit der Unternehmenssteuerreform verknüpftes Thema ist die Zukunft der Gewerbesteuer. Hierüber wird ebenso zu entscheiden sein wie über die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne und Kapitaleinkünfte.

Abbau unnötiger Steuerbürokratie

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren bereits in großem Ausmaß zum Abbau überflüssiger Steuerbürokratie beigetragen, u.a. durch die Anhebung der Buchführungsgrenzen nach der Abgabenordnung um bis zu 35 Prozent, die Abschaffung der papiergebundenen Lohnsteuerbescheinigungen, die Vereinfachung der Riester-Rente, den Abbau von fast 1.000 Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Besitz- und Verkehrsteuerrechts, die Einführung eines für alle Unternehmer und Arbeitgeber verbindlichen und flächendeckenden elektronischen Verfahrens zur Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Einführung einer Einkommensteuererklärung für einfach gelagerte Fälle, die auf ein DIN-A4-Blatt passt.

Dieser Kurs wird mit Nachdruck fortgesetzt. Als Sofortmaßnahmen werden im Rahmen des geplanten "Mittelstand-Entlastungs-Gesetzes" u.a. die Buchführungspflichtgrenze nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung weiter von 350.000 Euro auf 500.000 Euro und die umsatzsteuerliche Betragsgrenze für Kleinbetragsrechnungen nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung auf 150 Euro angehoben werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers abgeschafft werden kann. Im Rahmen der Umsetzung der Föderalismusreform ist geplant, einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung verbindlicher steuerrechtlicher Auskünfte ausdrücklich zu regeln. In Abstimmung mit den Ländern wird der Abbau von Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern fortgesetzt.

Des Weiteren wird die bereits begonnene Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens weiter vorangetrieben. Durch den Ausbau der elektronischen Kommunikation sollen die bisherigen papiergebundenen Verfahrensabläufe weitgehend entbehrlich werden, sodass die herkömmliche Lohnsteuerkarte überflüssig wird.

Steuerpolitik im internationalen Kontext

Die Bundesregierung setzt ihre bisherige internationale Steuerpolitik fort. Dazu gehört, den nationalen Rechtsrahmen an EU-Standards anzupassen. Die erste Säule der EU-Strategie Deutschlands zur Fortentwicklung des Steuerrechts ist deshalb die stärkere EU- bzw. internationale Ausrichtung des nationalen Rechts. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang u. a. zum Ziel gesetzt, das Umwandlungssteuerrecht an die aktuellen EU-rechtlichen Vorgaben anzupassen. Die zweite Säule der deutschen EU-Strategie ist die Übernahme einer aktiven Rolle bei der Gestaltung des EU-Rechts.

Ansatzpunkte bieten sich beispielsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung, sowie der damit verbundenen Frage von Bandbreiten bei den Unternehmenssteuersätzen und einer Konsolidierung der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Im

Übrigen bemüht sich die Bundesregierung weiterhin um eine enge Zusammenarbeit mit den Partnern in der EU und in internationalen Organisationen wie z.B. der OECD.

Harmonisierung der Umsatzsteuer

Am 20. Januar 2004 hatte der ECOFIN-Rat die Richtlinie 2004/7/EG zur Änderung der 6. EG-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem bezüglich des Verfahrens zur Annahme von Ausnahmeregelungen und der Zuweisung von Durchführungsbefugnissen verabschiedet.

Hierdurch wurde u.a. erstmalig eine Rechtsgrundlage geschaffen, aufgrund derer der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission einstimmig die zur Durchführung der 6. EG-Richtlinie erforderlichen Maßnahmen beschließen kann. Durch den Erlass von Durchführungsvorschriften soll sichergestellt werden, dass die verbindlichen Regelungen der 6. EG-Richtlinie in den Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Am 17. Oktober 2005 hat der Rat schließlich die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie verabschiedet.

Hiermit wurden erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie festgelegt.

Am 12. Dezember 2005 hat der ECOFIN-Rat die Richtlinie 2005/92/EG zur Änderung der 6. EG-Richtlinie hinsichtlich der Geltungsdauer des Mehrwertsteuer-Mindestnormalsatzes verabschiedet. Hierdurch wurde der geltende Mindestsatz für den Normalsatz in Höhe von 15 Prozent bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

Schließlich hat sich der ECOFIN-Rat am 24. Januar 2006 hinsichtlich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze politisch wie folgt geeinigt:

Der politische Kompromiss wurde durch den ECOFIN-Rat am 14. Februar 2006 durch Verabschiedung entsprechender Änderungen der 6. EG-Richtlinie formal umgesetzt.

Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug

Bund und Länder haben bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in den letzten Jahren deutliche Erfolge erzielt. Die Zahlen des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung belegen das. Dennoch kommt es nach wie vor nach Einschätzung von Wirtschaftsinstituten zu jährlichen Umsatzsteuermindereinnahmen durch Steuerbetrug im zweistelligen Milliardenbereich. Deshalb werden nach den bisherigen gesetzgeberischen und organisatorischen Maßnahmen auch grundlegende Maßnahmen zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in Betracht gezogen. Aufgrund der Ergebnisse der im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen von der Münchner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peters Schönberger GmbH (PSP) durchgeführten Planspiele zu Modellüberlegungen bei der Umsatzsteuer befürwortet die Bundesregierung - ebenso wie die Finanzminister der Länder - die Umsetzung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens mit R-Check, um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verringern.

Dazu müssen aber zunächst die EG-Rechtsgrundlagen für die Anwendung eines derartigen Verfahrens geschaffen werden, da die 6. EGrichtlinie ein solches Verfahren flächendeckend gegenwärtig nicht zulässt.

Die Bundesregierung hat die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten schriftlich über die Ergebnisse der Planspiele informiert, in verschiedenen Gesprächen für das Modell geworben und wird zunächst einen Antrag auf Ermächtigung zur Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens mit R-Check nach Artikel 27 der 6. EG-Richtlinie bei der EU-Kommission stellen. Darüber hinaus müssen in Bund und Ländern noch zahlreiche organisatorische, personelle und automationstechnische Voraussetzungen geschaffen werden. Die Finanzminister des Bundes und der Länder prüfen derzeit gemeinsam, wie die dazu erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden können. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2010 realisierbar sein wird.

Umsetzung der EG-Energiesteuerrichtlinie

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes soll zum 1. August 2006 die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003(Energiesteuerrichtlinie) in nationales Steuerrecht umgesetzt werden. Die dazu erforderlichen Änderungen sind zum Teil grundlegend und können sowohl unter systematischen Aspekten als auch im Hinblick auf die Rechtsanwendung nicht mehr in das bestehende Mineralölsteuergesetz eingearbeitet werden. Deshalb wird mit dem Energiesteuergesetz das bisherige Mineralölsteuerrecht grundlegend neu gestaltet.

Daneben werden weitere Änderungen im Mineralöl- und Stromsteuerrecht vorgenommen, für die ein rechtlicher wie praktischer Regelungsbedarf besteht.

Schwerpunkte der Umsetzung der Energiesteuerrichtlinie sind die Besteuerung von Steinkohle,

Braunkohle und Koks und die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von zur Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnissen, weil zu diesem Zweck verwendete Energieerzeugnisse grundsätzlich von einer Besteuerung zu befreien sind. In diesem Zusammenhang werden auch die Vorschriften zur Steuerbegünstigung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung geändert.

Eine weitere wesentliche Änderung ist der Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen. Zum 1. Januar 2007 sind die Abschaffung der Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen und die Einführung einer Biokraftstoffquote in einem gesonderten Gesetzentwurf vorgesehen.

Zudem wird die zur Zeit bis zum 31. Dezember 2009 befristete Steuerbegünstigung für Flüssiggase, die als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet werden, bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Gleichzeitig wird die Dauer der Steuerbegünstigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, auf den 31. Dezember 2015 zurückgeführt.

Mit einer gesetzlichen Definition des Begriffes "Verheizen" im Energiesteuergesetz werden die gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 C-240/01 gezogen. Dabei soll durch eine steuerliche Begünstigung von bestimmten energieintensiven Prozessen auf der Grundlage der Energiesteuer-Richtlinie eine Schlechterstellung der betroffenen Industriezweige verhindert werden.

Weitere steuerliche Maßnahmen

Aus dem Koalitionsvertrag ergeben sich eine Reihe weiterer steuerpolitischer Handlungsaufträge, die in der 16. Legislaturperiode umgesetzt werden sollen bzw. mit deren Umsetzung begonnen werden soll:

Weitere noch konkretisierungsbedürftige Maßnahmen werden die Einführung einer Europäischen Gesellschaft, Änderungen im Bereich des Außensteuerrechts sowie Reformschritte auf dem Gebiet der Grundsteuer und Erbschaftsteuer betreffen.

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

Neben den Steuereinnahmen als größtem Einnahmeblock erzielt der Bund noch sonstige Einnahmen in Höhe von 30,9 Mrd. € im Jahre 2006 (Tabelle 9).

4.3.2 Privatisierungspolitik

Die Bundesregierung hat seit 1998 ihre Beteiligungen regelmäßig mit der Zielsetzung der Bestandsminderung auf den Prüfstand gestellt und ihre Privatisierungspolitik auf der Grundlage der Berichte des Bundesministeriums der Finanzen zur Verringerung der Beteiligung des Bundes - aktuell am 1. Februar 2006 - bekräftigt und umgesetzt. Mit dieser Vorgehensweise ist die Zahl der unmittelbaren Beteiligungen auf 109 zurückgeführt worden, davon sind mehr als die Hälfte Minderheitsbeteiligungen.

Bei vielen Beteiligungen nehmen die notwendigen Abstimmungen mit den Mitgesellschaftern auf Länder- und/oder Kommunalebene Zeit in Anspruch.

Privatisierung ist auch im internationalen Verständnis für staatliche Unternehmen der bessere Weg, Wachstums- und Beschäftigungschancen im Wettbewerb zu nutzen. Untersuchungen der OECD nennen die grundlegenden Zielsetzungen der Privatisierungspolitik bei uns wie auch in anderen Ländern: Bessere Kapitalausstattung und damit zukunftsorientierte Investitionen, stärkere Marktorientierung sowie verbesserte Wettbewerbsfähigkeit ehemals staatlicher Unternehmen.

Der vollständige Rückzug des Staates bei der Deutsche Post AG (DP AG) und der Deutsche Telekom AG(DT AG) schreitet weiter voran. Die Platzierungen von Aktien der DP AG in Juni 2005 und der DT AG im Oktober 2004 durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) haben wiederum an den Kapitalmärkten große Beachtung gefunden. Seit Juli 2005 hält der Bund an der DP AG keine unmittelbare Beteiligung mehr.

Im weiteren Focus der Privatisierungspolitik stehen in erster Linie die Privatisierung der Deutsche Flugsicherung GmbH und der Flughafenbeteiligungen sowie die Weiterentwicklung der Deutsche Bahn AG.

Tabelle 9
Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahre 2006

- in Mrd. € -
Steuerähnliche Abgaben (Münzeinnahmen und dgl.)0,2
Verwaltungseinnahmen 5,7
davon - Gebühren, Entgelte 4,9
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen) 3,8
davon - Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen (u.a. Gewinnabführung Bundesbank/EZB) 3,7
- Mieten, Pachten u.a.m 0,1
Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen 6,8
davon - Privatisierungserlöse 6,6
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen 2,7
Zinseinnahmen 0,3
Darlehensrückflüsse 1,9
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 9,4
davon - Aussteuerungsbetrag BA 5,3
Zusammen 30,9
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Die von der früheren Bundesvermögensverwaltung(BVV) wahrgenommenen liegenschaftsbezogenen sowie sonstigen, teils hoheitlichen Aufgaben sind - samt zugehöriger Grundstücke - seit 1. Januar 2005 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, einer bundesunmittelbaren rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, übertragen worden (Errichtungsgesetz vom 9. Dezember 2004).

Ziel der Neuordnung ist eine leistungsstarke, am Vorbild der Privatwirtschaft orientierte Aufgabenerledigung nach kaufmännischen Kriterien. Hierzu wurde die bisherige dreistufige Verwaltungsstruktur durch eine moderne Spartenorganisation ersetzt.

Zu der klassischen Liegenschaftsverwaltung neu hinzugekommen ist das auf Bundesebene ressortübergreifende Einheitliche Liegenschaftsmanagements(ELM).

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird dabei gegenüber allen inländischen Nutzern von Dienstliegenschaften des Bundes als Dienstleister auftreten und bis spätestens Ende 2011 grundsätzlich alle Dienstliegenschaften des Bundes auf der Grundlage eines neu entwickelten Vermieter-Mieter-Modells in ihr Eigentum übernehmen. Zwischen der Bundesanstalt und den Nutzern werden zivilrechtlich gewerbliche Mietverträge zu marktüblichen Konditionen geschlossen. Dies schafft eine bessere Kostentransparenz und ermöglicht einen messbaren wirtschaftlichen Umgang mit der Ressource Immobilien.

Aus den erwirtschafteten Erträgen leistet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben jährlich Abführungen an den Bundeshaushalt, die insbesondere vom Bestand der verwertbaren Liegenschaften, der Marktsituation für Immobilien sowie von der Entwicklung des ELM abhängig sind. Die Veräußerungserlöse werden sich tendenziell rückläufig entwickeln, da mit dem Abgang der höherwertigen und marktgängigen Objekte die Vermarktung der verbleibenden Liegenschaften schwieriger und aufwändiger wird. Eine der Hauptaufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird es daher sein, einerseits ihren eigenen Aufwand zu reduzieren und andererseits die Verkaufsaktivitäten mittels eines professionellen Portfoliomanagements an Rentabilitätsgesichtspunkten auszurichten und dadurch den Nachhaltigkeitsaspekt auch bei der Immobilienverwaltung stärker in den Vordergrund zu stellen. Ein modernes Controllingsystem trägt auf der Ausgabenseite entscheidend dazu bei, Kostenreduzierungspotentiale festzustellen und Einsparungen konsequent umzusetzen.

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sind infolge der Verwertung nicht mehr für Bundeszwecke benötigter Liegenschaften Einnahmen in Höhe von rd. 13,8 Mrd. € (Stand: 31.12.05) erzielt worden. Aus derzeitiger Sicht kann für den aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2009 ein durchschnittlicher Abführungsbetrag von rd. 445 Mio. € jährlich erwartet werden. In diesem Abführungsbetrag sind abweichend zu den bis 2004 ausgewiesenen Einnahmen der BVV als Folge des kaufmännischen Rechnungswesens die Aufwendungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, z.B. für Personal- und Sachkosten, ergebnismindernd berücksichtigt.

Tabelle 10
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2005

Haushaltsjahr Unternehmen
1994 Bayerischer Lloyd AG (Bundesanteil: 26,2 v. H.)
Vollprivatisierung (26,2 v. H.)
Deutsche Lufthansa AG (Bundesanteil: 51,4 v. H.)
Börsengang (6,9 v. H.) mit Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 35,7 v. H.
1995 Osthavelländische Eisenbahn AG (Bundesanteil: 5,3 v. H.)
Vollprivatisierung (5,3 v. H.)
Rhein-Main-Donau AG (Bundesanteil: 66,2 v. H.)
Vollprivatisierung (66,2 v. H.)
Deutsche Aussenhandelsbank AG (Bundesanteil: 46,3 v. H.)
Vollprivatisierung (46,3 v. H.)
Deutsche Vertriebsgesellschaft für Publikationen und Filme mbH (Bundesanteil: 100 v. H.)
Vollprivatisierung (100 v. H.)
Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH (Bundesanteil: 50 v. H.)
Vollprivatisierung (50 v. H.)
Heimbetriebsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 v. H.)
Vollprivatisierung (100 v. H.)
NILEG Niedersächsische Gesellschaft für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH(Bundesanteil: 20,2 v. H.)
Vollprivatisierung (20,2 v. H.)
1996 Neckar AG (Bundesanteil: 63,5 v. H.)
Vollprivatisierung (63,5 v. H.)
Deutsche Lufthansa AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (35,7 v. H.)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 100 v. H.)
Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 74 v. H.
1997 Mon Repos Erholungsheim Davos AG (Bundesanteil: 100 v. H.)
Vollprivatisierung (100 v. H.)
Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft mbH (Bundesanteil: 58,3 v. H.)
Vollprivatisierung (58,3 v. H.)
Deutsche Lufthansa AG
Vollprivatisierung durch Börsengang (35,7 v. H.)
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (13,5 v. H.); verbleibender Bundesanteil: 60,5 v. H.
Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 57,8 v. H.)
Vollprivatisierung (57,8 v. H.)
GBB Genossenschaftsholding Berlin (Bundesanteil: 100 v. H.)
Vollprivatisierung (100 v. H.)
Münchner Tunnelgesellschaft mbH (Bundesanteil: 10 v. H.)
Vollprivatisierung (10 v. H.) noch Tabelle 10
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2005
1998 Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (11,2 v. H.); verbleibender Bundesanteil: 43,6 v. H.
Autobahn Tank & Rast AG (Bundesanteil: 100 v. H.)
Vollprivatisierung (100 v. H.)
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 70 v. H.)
Teilprivatisierung (34,9 v. H.); verbleibender Bundesanteil: 35,1 v. H.
Saarbergwerke AG (Bundesanteil: 74 v. H.)
Vollprivatisierung (74 v. H.)
Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern mbH (Bundesanteil: 25,1 v. H.)
Vollprivatisierung (25,1 v. H.)
Gesellschaft für Lagereibetriebe mbH (Bundesanteil: 100 v. H.)
Vollprivatisierung (100 v. H.)
Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH (Bundesanteil: 25,8 v. H.)
Vollprivatisierung (25,8 v. H.)
DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank (Bundesanteil: 0,04 v. H.)
Vollprivatisierung (0,04 v. H.)
Lübecker Hafengesellschaft (Bundesanteil: 50 v. H.)
Vollprivatisierung (50 v. H.)
1999 Deutsche Postbank AG (Bundesanteil: 100 v. H.)
Veräußerung an die Deutsche Post AG (100 v. H.)
Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft (Bundesanteil: 27,5 v. H.)
Vollprivatisierung (27,5 v. H.)
Deutsche Telekom AG
Zweit-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 43,2 v. H.
Deutsche Post AG (Bundesanteil: 100 v. H.)
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (49,9 v. H.); verbleibender Bundesanteil: 50,1 v. H.
DSL Bank AG
Veräußerung an die Deutsche Post AG (51,5 v. H.)
2000 Deutsche Telekom AG
Dritt-Börsengang aus KfW-Bestand (6,6 v. H.); verbleibender KfW-Anteil: 16,8 v. H.; verbleibender Bundesanteil: 42,8 v. H.
Flughafen Hamburg GmbH (Bundesanteil: 26 v. H.)
Vollprivatisierung (26 v. H.)
Deutsche Post AG
Erst-Börsengang aus KfW-Bestand (28,8 v. H.); verbleibender KfW-Anteil: 21,1 v. H.; verbleibender Bundesanteil: 50,1 v. H.
Bundesdruckerei GmbH (Bundesanteil: 100 v. H.)
Vollprivatisierung (100 v. H.) noch Tabelle 10
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2005
2001 Gesellschaft für kommunale Altkredite und
Sonderaufgaben der Währungsumstellung GmbH (GAW)
Vollprivatisierung (100 v. H.)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 42,8 v. H.)
Kapitalerhöhung zur Ausgabe neuer Aktien zum Erwerb von Voice-Stream/Power-Tel; verbleibender Bundesanteil: 30,9 v. H.; verbleibender KfW-Anteil: 12,1 v. H. juris GmbH (Bundesanteil: 95,34 v. H.)
Teilprivatisierung (45,33 v. H.); verbleibender Bundesanteil: 50,01 v. H.
Fraport AG (Bundesanteil: 25,87 v. H.)
Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 18,4 v. H.
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 v. H.)
Veräußerung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau-KfW (100 v. H.)
Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 72,65 v. H.)
Vollprivatisierung (72,65 v. H.)
2002 GEWOBAG, Gemeinnützige Wohnungsbau-AG Berlin (Bundesanteil: 2,65 v. H.)
Vollprivatisierung (2,65 v. H.)
2003 LEG Saar, Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH (Bundesanteil: 25,28 v. H.)
Vollprivatisierung (25,28 v. H.)
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH(Bundesanteil: 6,99 v. H.)
Vollprivatisierung 6,99 v. H.
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH(Bundesanteil: 2,55 v. H.)
Vollprivatisierung: 2,55 v. H.
Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG (Bundesanteil: 2,82 v. H.)
Vollprivatisierung 2,82 v. H.
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG Bonn (Bundesanteil: 0,25 v. H.)
Vollprivatisierung: 0,25 v. H.
Gemeinnütziger Bauverein eG, Koblenz (Bundesanteil: 0,92 v. H.)
Vollprivatisierung 0,92 v. H.
Deutsche Telekom AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 5 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (30 v. H.); KfW-Anteil: 48,278 v. H.;
Bundesanteil: 20 v. H.
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (4,67 v. H.); KfW-Anteil: 16,74 v. H.;
Bundesanteil: 26,03 v. H.
Baugenossenschaft Holstein eG (Bundesanteil: 3,08 v. H.)
Vollprivatisierung 3,08 v. H. noch Tabelle 10
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2005
2003 Deutsche Post AG
Zweit-Börsengang (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren) aus KfW-Bestand; verbleibender
KfW-Anteil: 42,591 v. H.; verbleibender Bundesanteil: 20 v. H.
Deutsche Post AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 1,15 Mrd. €; Laufzeit 3 Jahre
2004 Deutsche Telekom AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); KfW-Anteil 11,9 v. H.;
Bundesanteil: 26,03 v. H.
Deutsche Telekom AG
Verkauf von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand, Volumen 1 Mrd. €, Laufzeit 6, 12, 18 Monate
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand; verbleibender KfW-Anteil 36,05 v. H.; verbleibender
Bundesanteil: 20 v. H.
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (3,3 v. H.); KfW-Anteil: 15,3 v. H.;
Bundesanteil: 22,7 v. H.
2005 Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (12,73 v. H.); KfW-Anteil: 48,78 v. H.;
Bundesanteil: 7,27 v. H.
Deutsche Baurevision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft(Bundesanteil: 30 v. H.)
Vollprivatisierung (30 v. H.)
Deutsche Telekom AG
Verkauf von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand; Volumen 1 Mrd. €, Laufzeit 6 Monate, KfW-Anteil: 14,8 v. H.; Bundesanteil: 22,74 v. H.
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfW-Anteil: 37,4 v. H.; verbleibender Bundesanteil: 7,3 v. H.
Bauverein Bentheim eG(Bundesanteil 0,38 v.H.)
Vollprivatisierung (0,38 v.H.)
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (7,27 v.H.); KfW-Anteil 44,67 v.H.;
Bundesanteil 0 v.H.
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW / Platzhaltervertrag (7,3 v.H.); KfW-Anteil 22,1 v.H.;
Bundesanteil 15,4 v.H.
Fraport AG(Bundesanteil 18,2 v.H.)
Direktverkauf von 11,6 v.H. sowie Bindung von 6,6 v.H. im Rahmen einer Umtauschanleihe
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

Bedeutsame Quellen für den Bundesbankgewinn sind:

Nettozinsertrag (2004: 3,1 Mrd. €)

Im Jahr 2004 entfielen beim Nettozinsertrag 889 Mio. € auf Fremdwährungen (im Wesentlichen aus Währungsreserven) und 2.272 Mio. € auf Euro (im Wesentlichen aus dem Einsatz geldpolitischer Instrumente).

Nettoergebnis aus Finanzgeschäften, Abschreibungen auf Währungsreserven und Rückstellungen(2004: - 2 Mrd. €)

Diese Position war im Jahr 2004 geprägt von den Abschreibungen auf Fremdwährungen und Wertpapieren.

Da der Wechselkurs des Euro am Jahresende 2004 (1 € = 1,3621 US$) abermals über dem Jahresendkurs des Vorjahres lag (1 € = 1,2630 US$) und der entsprechende Ausgleichsposten aus Neubewertung aufgezehrt war, musste die Deutsche Bundesbank nach den Rechnungslegungsprinzipien Abschreibungen i.H.v. 2,1 Mrd. € auf die US-Dollar-Position vornehmen.

Nettoergebnis aus monetären Einkünften (2004: 461 Mio. €)

Die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken des Eurosystems, die aus der Erfüllung der währungspolitischen Aufgaben anfallen, richtet sich nach einem Beschluss des EZB-Rats (EZB/2001/16).

Der Sache nach handelt es sich um "Seigniorage-Einkommen" Reale Erträge, die die Zentralbank dank des Notenbankmonopols aufgrund der Tatsache erzielen kann, dass Private freiwillig zinslos Zentralbankgeld(Basisgeld) halten., also hauptsächlich aus der Ausgabe von Banknoten. Da die nationalen Notenbanken als "operativer Arm" der EZB die währungspolitischen Aufgaben der EZB ausführen, fallen diese monetären Einkünfte bilanztechnisch bei den nationalen Zentralbanken an. Sie stehen aber wirtschaftlich der EZB zu.

Deshalb werden die monetären Einkünfte aller nationalen Zentralbanken zusammengefasst und grundsätzlich entsprechend ihrem Anteil an dem eingezahlten Kapital wieder verteilt. Durch diese Operation werden vor allem die regionalen Unterschiede in der volumenmäßigen Banknotenausgabe ausgeglichen, die sich aus der Aufgabenerfüllung durch die nationalen Zentralbanken "vor Ort" und der Einheitlichkeit der Währungspolitik für das gesamte Gebiet ergeben.

Ab dem Jahr 2003 erfolgt die Bemessung des Betrags der monetären Einkünfte einer jeden nationalen Zentralbank auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte, die sich aus den gesondert erfassten Vermögenswerten ergeben, die sie als Gegenposten zu ihrer monetären Basis hält. Allerdings erhalten Notenbanken, die in der Vergangenheit einen größeren Anteil am Banknotenumlauf im Euroraum im Vergleich zu ihrem eingezahlten Kapitalanteil an der EZB aufwiesen, für die Geschäftsjahre 2002 bis 2007 Ausgleichsbeträge, die von Jahr zu Jahr sinken und 2008 ganz wegfallen Die EZB wies für das Geschäftsjahr 2004 bedingt durch die Wechselkursentwicklung einen Verlust i.H.v. 1,6 Mrd. € aus, der anteilig das Jahresergebnis der Deutschen Bundesbank belastete. Da der EZB-Rat gemäß EZB-Satzung beschloss, seinen Fehlbetrag nur zum Teil durch Entnahme aus der Reserve zu decken (0,3 Mrd. €), wurde der verbleibende Betrag (1,3 Mrd. €) aus den monetären Einkünfte des Geschäftsjahres bestritten und so anteilig von den Zentralbanken getragen (Anteil Bundesbank: 402 Mio. €).

Der Bundesbankgewinn des Geschäftsjahres 2004 belief sich auf 676 Mio. €. Dazu haben sonstige Erträge in einem Volumen von 1,3 Mrd. € beigetragen, die insbesondere aus der Teilausbuchung von DM-Banknoten der Serie BBk I/Ia resultieren. Der Bundesbankgewinn wurde am 15. März 2005 gemäß § 27 Bundesbankgesetz in voller Höhe an den Bund abgeführt.

Der Haushaltsentwurf 2006 geht von einem Bundesbankgewinn i. H. v. 3 Mrd. Euro aus, der auch für die Jahre bis 2009 in dieser Höhe fortgeschrieben wird.

Anders als in den beiden Vorjahren wird das vom Vorstand der Deutschen Bundesbank noch festzustellende Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2005 nicht durch Abschreibungen auf US-Dollar-Devisenreserven beeinträchtigt, da der US-$ gegenüber dem Euro aufgewertet hat.

4.4. Kreditaufnahme

Die Nettokreditaufnahme ist der Teil der Bruttokreditaufnahme, der nicht zur Schuldentilgung, sondern zur Ausgabenfinanzierung (= Nettoneuverschuldung) verwendet wird. Diese für den Bund nach der Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebene Nettoveranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben(Anschlussfinanzierungen) wird in der Finanzierungsübersicht und im Kreditfinanzierungsplan(Gesamtplan des Bundeshaushalts, Teil II und III) dargestellt (vgl. Tabelle 11). Nach Artikel 115 des Grundgesetzes bedarf die Aufnahme von Krediten einer Ermächtigung durch Bundesgesetz (Haushaltsgesetz). Die Einnahmen aus Krediten zur Ausgabenfinanzierung dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen grundsätzlich nicht überschreiten.

Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Tabelle 11
Kreditfinanzierungsübersicht 2004 bis 2009

Ist Soll Entwurf Finanzplan
2004 2005 2006 2007 2008 2009
- in Mrd. € -
1. Bruttokreditaufnahme
1.1 Anschlussfinanzierung184,5 192,7 196,5 216,1 221,1 221,0
1.2 Nettoneuverschuldung39,5 22,0 38,3 22,0 21,3 20,0
Zusammen (1.1 - 1.2)224,0 214,7 234,8 238,1 242,3 241,0
2. Tilgung
2.1 von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren58,6 69,6 60,4 83,1 85,3 83,2
2.2 von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren51,0 49,1 62,0 59,7 63,5 65,8
2.3 von Schulden mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr75,0 74,0 74,2 73,4 72,4 72,0
Tilgung gesamt (2.1 - 2.3)184,6 192,6 196,6 216,2 221,2 221,0
2.4 Marktpflegesaldo - - - - - -
2.5 haushaltsmäßige Umbuchungen 3,1 3,7 3,7 - - -
2.6 Einnahmen zur Schuldentilgung 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0
- Länderbeitrag nach dem Altschuldenregelungsgesetz0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn- - - - - -


Rundungsdifferenzen möglich

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Das Volumen des EU-Haushalts 2005 beläuft sich auf 105,7 Mrd. Euro. Mit einem Finanzierungsanteil von 20,9 Prozent des EU-Haushalts ist Deutschland (vor Frankreich mit 16,6 Prozent) der mit Abstand größte Beitragszahler unter den 25 EU-Mitgliedstaaten (zu den Eigenmittelabführungen des Bundes vgl. Tabelle 12).

Auch unter Berücksichtigung der Zuflüsse aus dem EU-Haushalt trägt Deutschland die Hauptfinanzierungslast.

Im Jahr 2004 hat Deutschland erneut mit rd. 35 Prozent den mit Abstand größten Nettotransfers an den EU-Haushalt geleistet. Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wird allein vom Bund erbracht - im Wesentlichen durch Abzug von EU-Eigenmitteln an Mehrwertsteuer und Bruttonationaleinkommen - vom Anteil des Bundes am Steueraufkommen.

Das EU-Finanzierungssystem basiert auf den Beschlüssen des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften. Der geltende Finanzrahmen einschließlich der Finanzierungsregelungen läuft mit Ende des Jahres 2006 aus. Er geht zurück auf die Beschlüsse des Europäischen Rates in Berlin im März 1999 sowie des Europäischen Rates in Kopenhagen, bei dem der Finanzrahmen der Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten festgelegt wurde.

Eine Einigung über die neue Finanzielle Vorausschau und das künftige Finanzierungssystem wurde auf dem Europäischen Rat am 15./16.12.2005 erzielt. Sie sehen die Beibehaltung der wesentlichen Finanzierungsgrundregeln vor.

Die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union erfolgt hiernach durch folgende vier Eigenmittelarten:

Der Eigenmittelplafond wird im neuen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2013 weiterhin bei 1,24 Prozent des BNE beibehalten. Gleichzeitig hat der Europäische Rat das Bestehen von Haushaltsungleichgewichten anerkannt und Änderungen am bestehenden Eigenmittelsystem beschlossen, um die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten fairer zu gestalten. Dieses Ziel soll durch folgende Neuerungen des Eigenmittelsystems erreicht werden:

Die Unterscheidung zwischen maximalem Abrufsatz und auf die MwSt-Eigenmittel angewandten "einheitlichen Satz" entfällt.

De facto wird der MwSt-Abrufsatz auf Höhe des "einheitlichen Satzes" festgeschrieben.

Für den Zeitraum 2007 - 2013 wurden folgende Sonderregelungen getroffen:

Die Beschlüsse des Europäischen Rates sind in den neuen Eigenmittelbeschluss einzuarbeiten. Nach Verabschiedung des Rechtstextes ist dieser durch alle Mitgliedstaaten zu ratifizieren. Die neuen Finanzierungsregelungen sollen spätesten 2009 in Kraft treten und werden erforderlichenfalls ab dem 01.01.2007 rückwirkend angewandt.

Zur Ausgabenseite haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der "Finanziellen Vorausschau 2007-2013" eine neue verbindliche mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2013 vereinbart. Das im Dezember 2005 beschlossene Finanzpaket für den Zeitraum 2007 - 2013 umfasst 862 Mrd. € bzw. 1,045 Prozent des EU-BNE (Verpflichtungsermächtigungen, Preisbasis 2004) und ist damit deutlich unterhalb des ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Finanzrahmens in Höhe von 1.000 Mrd. € bzw. 1,21 Prozent des EU-BNE geblieben.

Der Europäische Rat hat die von der KOM vorgeschlagene Neustrukturierung des Finanzrahmens, der eine striktere Ausrichtung nach den künftigen Politikschwerpunkten der EU vorsieht, beibehalten und folgende Prioritäten gesetzt:

Diesen Beschluss gilt es nun im Rahmen der sogenannten Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und über die Verbesserung des Haushaltsverfahrens zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission umzusetzen.

Das Verhandlungsergebnis folgt der Linie der Bundesregierung, gemeinsam mit den ebenfalls großen Beitragszahlern der EU (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Österreich und Schweden), eine strikte Ausgabenbegrenzung und -disziplin einzufordern, um den künftigen Finanzrahmen an den finanziellen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten auszurichten.

Die Einigung des Europäischen Rates und der Abstand zu den Forderungen der Kommission zeigen, dass sich die Nettozahler mit diesem Ansatz in einem Maße durchgesetzt haben, wie es nach dem gescheiterten Europäischen Rat im Juni 2005 kaum mehr zu erwarten gewesen wäre.

Aufgrund der Erweiterung um 10 bzw. 12 Nettoempfängerländer und der damit verbundenen Kosten (rd. 157 Mrd. € allein im Strukturbereich) war bereits zu Beginn der Verhandlungen klar, dass sich die Belastungen der alten Mitgliedstaaten in der Finanzperiode 2007 - 2013 erhöhen werden. Aus deutscher Sicht wurde dies als logische Konsequenz der Erweiterung akzeptiert, allerdings eine Begrenzung der Nettobelastung und eine fairere Lastenteilung gefordert.

Der auf dem Europäischen Rat gefundene Kompromiss setzt einen wichtigen Schritt in Richtung gerechter Lastenteilung durch die Ausgabenbegrenzung einerseits und die zusätzlichen Entlastungen im künftigen Finanzierungssystem andererseits.

Eine erneute Überprüfung dieser Beschlüsse ist in einer sog. "review clause" vorgesehen. Danach ist die KOM aufgefordert, eine Neubewertung vorzunehmen, in der sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der

Tabelle 12
Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2004 bis 2009

2004 2005 2006 2007 2008 2009
- in Mrd. € -
Zölle 2,8 3,0 3,3 3,1 3,1 3,1
Agrarabgaben 0,4 0,6 0,3 0,3 0,3 0,3
Mehrwertsteuer - Eigenmittel 3,0 3,3 3,6 3,1 3,2 3,3
Bruttonationaleinkommen - Eigenmittel 13,6 15,1 16,6 18,6 19,4 17,6
Eigenmittelabführung insgesamt *) 19,8 21,9 23,8 25,1 26,0 24,3


*) Rundungsdifferenzen möglich

Die aktuellen Entwicklungen, insbesondere der EU-Haushalt 2005 und die Beschlüsse zur finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 wurden bei der Anpassung an die Einnahmeentwicklung berücksichtigt.

Gemeinsamen Agrarpolitik und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlungen an das Vereinigte Königreich einbezogen werden sollen. Auf dieser Basis können dann entsprechende Beschlüsse des Europäischen Rates gefasst werden.

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

Der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen, der 1970 noch 54,2 Prozent betrug, ging bis zum Jahre 1998 auf 41,0 Prozent zurück. In den Folgejahren ist der Bundesanteil wieder bis auf 43,4 Prozent im Jahre 2003 angestiegen (Schaubild 16). Ursächlich hierfür ist vor allem die ökologische Steuerreform mit einer stufenweisen Anhebung der Mineralölsteuer und der Einführung einer Stromsteuer, deren Sätze ebenfalls bis zum Jahre 2003 kontinuierlich angehoben wurden. Mit den Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform stabilisiert der Bund die Beiträge zur Rentenversicherung.

Der Bundesanteil am Steueraufkommen sank im Jahre 2005 auf 42,2 Prozent Dieser Trend wird sich nach Einschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2005 bis zum Jahre 2008 fortsetzen. Der Bundesanteil am Steueraufkommen wird voraussichtlich auf 41,6 Prozent im Jahre 2008 sinken und im Jahr 2009 dann auf 42,1 Prozent anwachsen. Ursächlich für den reduzierten Bundesanteil sind Aufkommenseinbußen bei den reinen Bundessteuern insbesondere die schwache Entwicklung bei den Mineralöl- und Tabaksteuereinnahmen.

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

Nach Artikel 106 Abs. 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung der notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind nach Art. 106 Abs. 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen.

Von 1999 bis einschließlich 2006 erhält der Bund zur Refinanzierung des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vorab 5,63 Prozent des Umsatzsteueraufkommens. Damit werden dem Bund die zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 15 auf 16 Prozent mit Wirkung vom 1. April 1998 zur Finanzierung des zusätzlichen Zuschusses zur Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 Prozent als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer.

Von dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund seit dem Jahre 2002 49,6 Prozent und den Ländern 50,4 Prozent zu. Dabei sind die im Rahmen des Familienförderungsgesetzes zum 1. Januar 2000 sowie im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Familienförderung und des Solidarpaktfortführungsgesetzes ab dem 1. Januar 2002 vorgenommenen Erhöhungen des bisherigen Kompensationsbetrages für den Familienleistungsausgleich von 5,5 auf insgesamt 6,4 Umsatzsteuerpunkte berücksichtigt.

Ab 2007 wird sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern erneut verändern. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht der Gesetzgeber die Erhöhung des Umsatzsteuer-Normalsatzes ab 2007 um 3 Prozentpunkte auf 19 Prozent und ein weiteres Vorab zu Gunsten des Bundes in Höhe von einem Drittel des Mehraufkommens vor. Dieses neue Vorab wird die Bundesagentur für Arbeit in die Lage versetzen, die Arbeitslosenversicherung in Höhe eines Beitragspunktes zu entlasten. In Folge der Steuersatzerhöhung werden sich der Anteilssatz des "Renten-Vorab" für den Bund sowie die Anteile für den Kindergeldausgleich entsprechend vermindern.

Im Solidarpaktfortführungsgesetz wurde auch geregelt, dass die Schuldendienstanteile der alten Länder am Fonds "Deutsche Einheit", der bis zur vollständigen Einbeziehung der neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich im Jahre 1995 Finanzausgleichssubstitut war, ab dem 1. Januar 2005 entfallen.

Die Verbindlichkeiten des Fonds werden vollständig in die Bundesschuld eingegliedert und die weitere Abfinanzierung dieser Verbindlichkeiten vollständig vom Bund übernommen. Im Gegenzug hierzu erhält der Bund ab 2005 bis einschließlich 2019 von den Ländern unter anderem eine Kompensation in Form eines Umsatzsteuerfestbetrages von 1,32 Mrd. € jährlich.

In den Jahren 2005 bis 2009 erhält der Bund von der Ländergesamtheit einen weiteren Umsatzsteuerfestbetrag in Höhe von jährlich 1 Mrd. €, den er in Form von Sonder-Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Bundesländer zum Ausgleich der überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe weitergibt.

Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen.

Dabei werden die Prozentsätze für den Bund und die Länder bis einschließlich 2006 auf das nach Abzug der Vorwegbeträge für die gesetzliche Rentenversicherung und für die Gemeinden verbleibende USt-Aufkommen angewendet. Nach Abzug der Mittelabführungen an die EU, die der Bund allein trägt, verblieb dem Bund im Jahre 2005 noch ein tatsächlicher Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 40 Prozent zur Erfüllung seiner Aufgaben (Schaubild 17). Seit 1990 hat sich der tatsächliche Anteil des Bundes an der USt um 10,9 Punkte verringert. Ursache hierfür ist vor allem die wiederholte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder. So wuchs allein im Zeitraum von 1982 bis 2005 der gesetzliche Länderanteil an der Umsatzsteuer in mehreren Stufen von 32,5 Prozent (1982) um knapp 18 Prozentpunkte auf 50,4 Prozent (2005). Entlastend für den Bund ab 2007 wird sich die Einführung des neuen Vorab auswirken, da diese Mittel der Bundesagentur für Arbeit zu Gute kommen und in diesem Umfang eine ggf. erforderliche Defizitabdeckung erübrigen. Allerdings steigen mittelfristig durch die EU-Osterweiterung die Mittelabführungen an die EU an, was sich für den Bund wiederum belastend auswirkt.

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

Zum Jahresbeginn 2005 sind die umfassenden Neuregelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich in Kraft getreten. Aufbauend auf dem Maßstäbegesetz vom 9. September 2001 bildet das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 die gesetzliche Grundlage, in dem die Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich denen des Solidarpakts II für die Jahre 2005 bis 2019 festgelegt sind. Auch nach 2005 bleiben die Grundstrukturen des bisherigen mehrstufigen Ausgleichssystems, bestehend aus horizontaler Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen, bestehen. Die seit 2005 gültigen Regelungen zu den Bundesergänzungszuweisungen sind wie folgt:

Leistungsschwache Länder erhalten allgemeine Bundesergänzungszuweisungen seit dem Jahr 2005 nur noch in Höhe von 77,5 Prozent der nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 Prozent der länderdurchschnittlichen Finanzkraft. In den Jahren 1995 bis 2004 hatte die Auffüllung noch bei 90 Prozent der nach Länderfinanzausgleich verbliebenen Fehlbeträge gelegen, das Volumen betrug 2005 rd. 2,6 Mrd. € und wird für 2006 auf 2,5 Mrd. € geschätzt.

Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gewährt der Bund verschiedene Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.

Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die neuen Länder und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II. Ihr Volumen für 2005 belief sich auf rd. 10,5 Mrd. €. Für 2006 ist ein Rückgang von rd. 50 Mio. € festgelegt. Insgesamt wird der Bund den ostdeutschen Ländern zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten von 2005 bis 2019 rd. 105,3 Mrd. € in Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung stellen. Der ab 2006 einsetzende degressive Verlauf soll insbesondere den Übergang nach 2019 erleichtern. Die ostdeutschen Länder werden dem Finanzplanungsrat die Verwendung der Mittel jährlich in vom Bund zu bewertenden "Fortschrittsberichten Aufbau Ost" belegen. Mit dem Solidarpakt II werden die teilungsbedingten Sonderlasten im Anschluss an den 2004 ausgelaufenen Solidarpakt I bis zum Jahre 2020 abgebaut sein.

Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhalten die neuen Länder (ohne Berlin) von 2005 bis 2009 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 1,0 Mrd. € jährlich. Im Jahr 2008 wird überprüft, ob und in welcher Höhe diese Sonderlasten dieser Länder ab dem Jahr 2010 auszugleichen sind.

Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten der politischen Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen seit 2005 rd. 0,5 Mrd. € jährlich.

In den Jahren 1995 bis 2004 beliefen sie sich noch auf rd. 0,8 Mrd. € jährlich.

Nicht mehr gewährt werden seit dem Jahr 2005 Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen zugunsten finanzschwacher alter Länder, die diese aufgrund ihrer besonderen Belastungen durch die Einbeziehung der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich von 1995 bis 2004 erhalten haben. Ebenfalls entfallen sind 2005 die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die Länder Bremen und Saarland, die diese als Sanierungshilfen erhalten haben. Sowohl für die Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen als auch für die Sanierungshilfen waren der degressive Verlauf und das Auslaufen 2004 bereits frühzeitig gesetzlich festgelegt worden.

Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Jahr 2005 auf rd. 14,6 Mrd. € und wird für 2006 auf 14,5 Mrd. € geschätzt.

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-Haushalt)

Das finanzielle Engagement der Bundesrepublik innerhalb der EU beschränkt sich nicht allein auf die Abführungen an den EU-Haushalt. Sie beteiligt sich z.B. am Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (2005 bis 2009: 3,5 Mrd. €).

Die Bundesrepublik ist an dem Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung(EBWE) mit 8,5 Prozent (20 Mrd. €) beteiligt. Außerdem ist Deutschland einer der größeren Anteilseigner der Weltbankgruppe sowie der regionalen Entwicklungsbanken und beteiligt sich in entsprechendem Umfang an deren konzessionären Hilfsfonds.

Daneben sind die erheblichen Leistungen an

Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) erhält 2,8 Mrd. € im Finanzplanungszeitraum Für die Vereinten Nationen (VN) sind im selben Zeitraum 2,5 Mrd. € eingeplant; hinzu kommen die ebenfalls beachtlichen Leistungen an ihre Unter- und Sonderorganisationen sowie die Leistungen zur Unterstützung ihrer Sonderprogramme.

Im Bereich der VN beruht die Finanzierung auf den Pflichtbeiträgen sowie den freiwilligen Leistungen der Mitgliedstaaten. Die Höhe der Pflichtbeiträge wird im Wege der Beschlussfassung über den Verteilungsschlüssel festgesetzt. Hauptindikator für die Bemessung des Beitragsschlüssels bei den VN ist das Bruttosozialprodukt.

Darüber hinaus bestimmen der Mindestbeitrag für die zahlungsschwächsten Beitragszahler (0,001 Prozent) sowie der Höchstbeitragssatz (25 Prozent) die Veranlagung der Mitgliedstaaten. Die Beitragsskalen der meisten anderen Institutionen innerhalb und außerhalb des VN-Systems orientieren sich an dem für die VN festgelegten Verteilungsschlüssel, wobei die unterschiedlichen Mitgliedschaften in den einzelnen Organisationen zugrunde gelegt werden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland zudem mit freiwilligen Leistungen an der Finanzierung von Programmen.

Insgesamt sind im Haushaltsjahr 2006 für eine Vielzahl von inter- und supranationalen Organisationen unterschiedlichster Aufgabenbereiche Bundesmittel in Höhe von durchschnittlich 4,0 Mrd. € vorgesehen. Der Mittelbedarf steigt bis zum Haushaltsjahr 2009 auf rd. 4,5 Mrd. € jährlich an.

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

Die Zinsausgaben des Bundes werden nach derzeitiger Einschätzung am Ende des Finanzplanungszeitraums rd. 42,7 Mrd. € jährlich betragen (vgl. 3.2.12).

Die Zinsbelastung künftiger Haushaltsjahre hängt ganz wesentlich von den jeweiligen Konditionen für Anschlussfinanzierungen und für die Nettokreditaufnahme des Bundes ab. Als Faustregel gilt derzeit: 1 Mrd. € Nettokreditaufnahme verursacht jährlich etwa 27 Mio. € Zinsen.

6.2. Sondervermögen

Der Erblastentilgungsfonds (ELF) (vgl. 3.2.12.3) hat 2005 seinen Schuldenhöchststand von 181,4 Mrd. € (ohne Gegenrechnung von Tilgungen) erreicht.

Bis Ende des Jahres 1998 ist der ELF seinen Zins- und Tilgungsverbindlichkeiten aus Bundeszuführungen und eigenen Einnahmen nachgekommen. Infolge der Integration des ELF in die Bundesschuld zum 1. Januar 1999 werden diese Zins- und Tilgungsverpflichtungen nahezu vollständig im Rahmen des allgemeinen Schuldendienstes des Bundes erfüllt.

Die eigenen Einnahmen des ELF (Abführungen nach Altschuldenhilfegesetz und D-Markbilanzgesetz) werden - soweit sie nicht zur Abwicklung der Außenhandelsbetriebe benötigt werden - an den Bund abgeführt.

Eine Kreditaufnahme von ELF und Bundeseisenbahnvermögen am Kapitalmarkt findet aufgrund des Schuldeneingliederungsgesetzes nicht mehr statt.

Der Entschädigungsfonds begab bis zum 31.12.2003 an Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsberechtigte für Vermögensverluste in der ehemaligen DDR Schuldverschreibungen, die ab dem Jahre 2004 fällig werden.

Durch das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz vom 10. Dezember 2003 werden, die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen ab 1. Januar 2004 in bar erfüllt.

Die Gesamthöhe der Leistungen wird einschließlich der Leistungen für NS-Verfolgte bis zu 6,8 Mrd. € betragen.

6.3. Versorgungsleistungen

Bei den künftigen beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten, die in ihrer Höhe in bestimmten Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltung unterliegen. Sie sind daher nicht als Teil der Verschuldung des Bundes auszuweisen.

Die Entwicklung in den einzelnen Bereichen stellt sich wie folgt dar (vgl. 3.2.12.2):

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und Versorgungsausgaben beim Bund(Einzelplan 33)

Der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung(BT-Drucksache 015/5821) stellt die Zahl der Versorgungsberechtigten sowie die Ausgaben in der Vergangenheit und Gegenwart dar. Darüber hinaus gibt er eine Vorausschau auf die Entwicklung der Zahl der Versorgungsberechtigten und - in Modellrechnungen - einen Ausblick auf die zu erwartenden Versorgungsausgaben bis 2050. Im Gegensatz zu den übrigen Gebietskörperschaften wird die Zahl der Versorgungsberechtigten des Bundes bis 2015 weiter auf 187.000 zurückgehen. Dies ist auf die altersbedingte Abnahme der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (ganz überwiegend Hinterbliebene) nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen (G 131) zurückzuführen. Insgesamt wird die Zahl der Versorgungsberechtigten beim Bund nach 2015 wieder auf 205.000 in den Jahren 2030 bis 2035 ansteigen und dann auf 193.000 im Jahre 2050 zurückgehen. Gründe hierfür sind u.a. die eingeleiteten Maßnahmen zur Personalreduzierung sowie die Auswirkungen von Reformen des Dienst- und Versorgungsrechts.

Legt man die im Dritten Versorgungsbericht dargestellten Empfängerzahlen zu Grunde, ergeben sich bei unterstellten jährlichen Versorgungsanpassungen von 1,5 Prozent sowie jährlichen Erhöhungen der Beihilfeausgaben von 3 Prozent die in Tabelle 13 abgebildeten Versorgungsausgaben.

Zur Dämpfung der späteren Versorgungsausgaben des Bundes ist ein Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes" gebildet worden. Die Rücklage wird dadurch finanziert, dass nach dem bis 2001 geltenden Recht in den Jahren 1999 bis 2013 die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um jeweils 0,2 Prozent vermindert und die Unterschiedsbeträge gegenüber den unverminderten Anpassungen dem Sondervermögen zugeführt werden. Dadurch soll das Besoldungs- und Versorgungsniveau bis 2014 dauerhaft um 3 Prozent abgesenkt werden. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001, das die Rentenreform auf die Beamtenversorgung wirkungsgleich überträgt, wird die Minderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für den Aufbau der Versorgungsrücklage für die ab 2003 folgenden acht allgemeinen Anpassungen ausgesetzt und anschließend in Parallele zur 2. Stufe der Rentenreform bis zum Jahre 2017 fortgesetzt. Der bisher erreichte Basiseffekt der Versorgungsrücklage wird in der ersten Übertragungsstufe fortgeführt. Daneben wird die Hälfte der Einsparung durch die Absenkung des Versorgungsniveaus der Versorgungsrücklage zugeführt.

Durch die versorgungsrechtlichen Reformmaßnahmen der ersten Übertragungsstufe wird das Versorgungsniveau ab 2003 in acht Schritten um je 0,54 Prozent abgeflacht d.h. nach acht Besoldungs- und Versorgungsanpassungen ist das Versorgungsniveau dauerhaft um 4,33 Prozent geringer. In Verbindung mit dem

Tabelle 13
Versorgungsausgaben des Bundes bis 2050 in Mrd. €

Soll Prognose
2006 2010 2020 2030 2040 2050
Einzelplan 338,5 8,8 9,9 11,8 13,3 14,9
Anzahl der Versorgungsempfänger rd. 200.000 191.000 192.000 205.000 201.000 193.000
ehemalige Bahnbeamte 5,0 5,1 4,9 4,5 3,7 2,7
Anzahl der Versorgungsempfänger rd. 219.000 195.000 153.000 110.000 66.000 33.000
ehemalige Postbeamte *) 0,0 6,4 7,0 7,2 5,8 3,3
Anzahl der Versorgungsempfänger rd. 269.000 267.000 267.000 242.000 172.000 89.000
Summe 13,5 20,3 21,8 23,5 22,8 20,9
jährliche Veränderung in Prozent 12,6 0,7 0,8 - 0,3 - 0,8


*) für 2006 siehe Erläuterung zur Tabelle 3

Basiseffekt der bestehenden und von 1999 bis 2002 bereits angesammelten Versorgungsrücklagen von insgesamt 0,6 Prozent. ergibt sich für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach acht Besoldungs- und Versorgungsanpassungen eine Gesamtniveaureduzierung von knapp 5 Prozent im Vergleich zum bisherigen Versorgungsrecht.

Die Wirkung der Versorgungsrücklage wird unter Berücksichtigung der Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zeitnah vor dem weiteren Aufbau (voraussichtlich nach acht Besoldungs- und Versorgungsanpassungen) überprüft werden.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und Versorgungsausgaben der Bahn

Im Prognosezeitraum ist mit einer kontinuierlichen Reduzierung der Zahl der Versorgungsberechtigten zu rechnen. Die Versorgungsausgaben werden daher ab 2020 deutlich sinken.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und Versorgungsausgaben der Post

Die bei der Verwertung eines Teils der Forderungen der Postbeamtenversorgungskasse gegenüber den Postnachfolgeunternehmen erzielten Erlöse werden 2005 und 2006 zur Finanzierung der Versorgungs- und Beihilfeausgaben verwendet. Die restlichen Forderungen sollen ebenfalls verwertet werden. Zukünftig steht aufgrund der Kapitalisierung der Unternehmensbeiträge der Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen nicht mehr zur Finanzierung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen zur Verfügung.

6.4. Gewährleistungen

Das höchstmögliche Entschädigungsrisiko des Bundes aus Gewährleistungen wird aus heutiger Sicht bis Ende 2009 im Außenwirtschaftsverkehr auf rd. 32 Mrd. € geschätzt und im Binnenwirtschaftsverkehr auf rd. 46 Mrd. €. Neue Gewährleistungen und Tilgungen aus übernommenen Gewährleistungen sind in diesem Betrag nicht enthalten (vgl. 3.2.4.5).

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

Zur Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen durch Private ist der Bund Verpflichtungen in Höhe von insgesamt rd. 4,3 Mrd. € eingegangen. Davon hat er bis 2004 844 Mio. € verausgabt. Im Finanzplanungszeitraum werden voraussichtlich rd. 1,4 Mrd. € ausgabewirksam(Tabelle 14).

Die private Vorfinanzierung verlagert Ausgaben, die ansonsten während der Bauzeit direkt aus dem Haushalt zu finanzieren wären, auf künftige Haushaltsjahre. Die nachfolgende Übersicht dient daher vor allem dem Zweck, die Vollständigkeit des Ausweises der Zukunftsbelastungen zu gewährleisten. Damit bietet sie insbesondere bei künftigen Haushaltsentscheidungen eine klare Informationsgrundlage über die durch private Vorfinanzierung verursachten Vorbelastungen in relevanten Bereichen.

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigung (VE) ist eine im Haushaltsplan ausgebrachte Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren (§§ 6, 38 BHO). Die VE stellt noch keine Zahlungsverpflichtung dar. Sie ermöglicht aber die rechtliche Bindung für künftige Haushaltsjahre und trägt damit zur Realisierung größerer Projekte mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf bei.

Trotz umfangreicher Bindungen aus eingegangenen Verpflichtungen sind ausreichend Spielräume bei den Baransätzen vorhanden.

Bis 31. Dezember 2004 wurden Verpflichtungen in einer Größenordnung von 77,7 Mrd. € eingegangen, die ab dem Haushaltsjahr 2006 bis über das Ende des Finanzplanungszeitraums hinaus in Teilbeträgen fällig werden. Für die Haushalte der Jahre 2006 bis 2009 werden aus diesen eingegangenen Verpflichtungen Zahlungen von rd. 46,7 Mrd. € fällig. Die restlichen Verpflichtungen von insgesamt rd. 31 Mrd. € werden zu Belastungen der Haushalte ab dem Jahre 2010 führen.

Neben den im Bundeshaushalt 2005 bewilligten VE in Höhe von 50,1 Mrd. € sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2006 57,4 Mrd. € für VE vorgesehen. Davon entfallen 28,5 Mrd. € auf den Finanzplanungszeitraum und 28,9 Mrd. € auf Folge- und zukünftige Jahre.

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

Im Jahr 2005 ist das Bruttoinlandsprodukt um real 0,9 Prozent gestiegen. Bereinigt um den Arbeitstageeffekt belief sich die Zuwachsrate auf 1,1 Prozent, genauso viel wie im Jahr zuvor. Unter Berücksichtigung des statistischen Unterhangs aus dem Jahr 2004, mit dem die deutsche Wirtschaft in das vergangene Jahr startete, hat sich die gesamtwirtschaftliche Dynamik sogar beschleunigt. Gleichwohl blieb es auch 2005 bei der nun schon seit geraumer Zeit andauernden heterogenen Entwicklung zwischen außenwirtschaftlicher Stärke und binnenwirtschaftlicher Schwäche. So trug der Überschuss der Exporte gegenüber den Importen mit 0,6 Prozent-Punkten zum Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts bei, während die inländische Verwendung weiterhin schwach blieb (+ 0,3 Prozentpunkte Wachstumsbeitrag). Zwar deutete sich eine Erholung der Ausrüstungsinvestitionen an, aber der private Konsum stagnierte.

Für dieses Jahr ist anzunehmen, dass die positiven Impulse aus dem Ausland mehr und mehr auf die Binnenwirtschaft ausstrahlen, wovon zunächst aber im Wesentlichen die Ausrüstungsinvestitionen berührt sein dürften, während für den privaten Konsum eine durchgreifende Erholung noch aussteht:

Die deutlich verbesserte Stimmung von Konsumenten und Investoren unterstützt die Fortsetzung und die Verstärkung der wirtschaftlichen Erholung. Ein wichtiger Beitrag hierzu sind die Strukturreformen der Bundesregierung, die vor allem darauf abzielen, die mittel- und längerfristigen Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern. Im Jahr 2006 fördern die beschlossenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen die Stabilisierung der Binnenkonjunktur.

7.2. Ausblick für 2006

Die Bundesregierung erwartet daher im Jahr 2006 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von real rund 1 ½ Prozent, spitz gerechnet 1,4 Prozent. Die Projektion der Bundesregierung liegt innerhalb der Bandbreite der Vorausschätzungen anderer nationaler und internationaler Institutionen (Prognosespektrum: +1,4 Prozent bis +1,7 Prozent).

Tabelle 14
Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

(Leasing, Ratenkauf, Mietkauf sowie vergleichbare Modelle)
MaßnahmeGesamtausgabenFinanzierungsverlaufLaufzeit(Vertragsende/Jahr)
Verausgabt bis 2004 Finanzplanzeitraum 2005-2009 Folgejahre (insgesamt)
Mio. € Mio. €
A. Laufende Maßnahmen
23 Bundesfernstraßen 4.326 844 1.439 2.044 15 Jahre
B. Neue Maßnahmen: keine
Gesamtsumme 4.326 844 1.439 2.044

Die Arbeitslosigkeit hat sich zum Ende des vergangenen Jahres saisonbereinigt stetig reduziert. Es ist zwar damit zu rechnen, dass die Arbeitslosigkeit im Jahresverlauf weiter sinkt, jedoch ist der kräftige Rückgang der Arbeitslosenzahl zu einem großen Teil der günstigen Ausgangslage zum Jahresende 2005 zuzuschreiben.

Letztlich ist diese im Wesentlichen statistisch bedingt, da sich der Hartz IV-Effekt im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, der Anfang des vergangenen Jahres zu einem sprunghaften Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit geführt hatte, im weiteren Jahresverlauf zurückbildete. Der Aufbau der Erwerbstätigkeit dürfte im Jahresverlauf wieder in Gang kommen, im Jahresdurchschnitt ist allerdings von einer Stagnation auszugehen.

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

Das Wirtschaftswachstum blieb in der letzten Dekade hinter den Produktionsmöglichkeiten der deutschen Volkswirtschaft zurück. Das bedeutet, die tatsächliche Produktion lag unter dem Niveau, das sie bei Normalauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten hätte erreichen können (negative Produktionslücke).

Hierfür waren verschiedene Sonderfaktoren maßgeblich.

Dazu zählen vor allem die fortwirkenden Belastungen und Anpassungsprozesse im Gefolge der deutschen Vereinigung. In den letzten Jahren kam es darüber hinaus zu einer lang anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase. Sie ging mit einer ausgeprägten Investitionszurückhaltung einher, die die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten beeinträchtigt hat. Es dürfte eine Weile dauern, bis sich das Produktionspotential als Maß für die Normalauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten, die mittel- und langfristig die Wachstumsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft determinieren, wieder erholt. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind mehr Investitionen in das Sach- und Humankapital der Volkswirtschaft.

Kommt es dazu, wird sich das jährliche Potentialwachstum gegen Ende des Mittelfristzeitraums voraussichtlich in Richtung 1 ½ Prozent bewegen. Erst in der längeren Frist wird dann wieder mit Potentialwachstumsraten zu rechnen sein, die sich in einer Spanne von 1 ½ bis 2 Prozent bewegen dürften. Dies ist auch deshalb zu erwarten, da als Folge der in Deutschland durchgeführten Reformen eine deutliche Verringerung der Sockelarbeitslosigkeit zu erwarten ist; das bedeutet auch, dass das Erwerbspersonenpotential infolge der strukturellen Reformen besser ausgeschöpft wird.

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Wirtschaftswachstum dürfte in der mittleren und längeren Frist von den günstigen makroökonomischen Rahmenbedingungen profitieren:

Für die Projektion werden darüber hinaus folgende technische Annahmen getroffen:

7.5. Ergebnisse

Unter den dargestellten Voraussetzungen ergeben sich für die Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2005 bis 2009 folgende Eckwerte:

Dabei ist zu erwarten, dass sich die gesamtwirtschaftliche Dynamik im Jahr 2007 aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorübergehend abschwächen wird. Das reale Wirtschaftswachstum dürfte daher 2007 rd. 1 Prozent betragen, nach schätzungsweise rd. 1 ½ Prozent in 2006.

In den Folgejahren (2008 und 2009) wird das Bruttoinlandsprodukt voraussichtlich um jeweils rd. 1 ¾ Prozent zunehmen.

Die stärksten Wachstumsimpulse werden im Vorausschätzungszeitraum - wie in den Jahren zuvor - von den Exporten ausgehen, während die Binnennachfrage erst allmählich wieder stärker zum Wirtschaftswachstum beitragen dürfte. Die kräftige Expansion des Welthandels und der deutschen Abatzmärkte könnte zu einer Steigerung der Ausfuhren um real rd. 5 ½ Prozent p. a. führen. Mit einer Zunahme der Einfuhren um real rd. 5 Prozent p. a. würde sich der Außenbeitrag in konstanten und jeweiligen Preisen weiter deutlich verbessern. Der private Konsum wird mit real knapp ½ Prozent p. a. deutlich schwächer als das Bruttoinlandsprodukt zulegen. Der Staatsverbrauch wird als Folge des Konsolidierungskurses über den gesamten Projektionszeitraum nur wenig zunehmen.

Die Unternehmensinvestitionen dürften überproportional zur Produktion steigen. Die Investitionsentwicklung profitiert von den kräftig gestiegenen Gewinnen, der moderaten Arbeitskostenentwicklung und den niedrigen Zinsen. Zudem werden die Unternehmen durch Steuersenkungen und Umfinanzierungen der Sozialbeiträge entlastet. Mit weiter ansteigender Kapazitätsauslastung besteht auch ein zunehmender Bedarf für Erweiterungsinvestitionen. Die Ausrüstungsinvestitionen könnten somit nach der Zurückhaltung der vergangenen Jahre um real rd. 5 Prozent p. a. zunehmen. Der Abwärtstrend der Bauinvestitionen setzt sich nicht weiter fort, im Gegenteil:

Im Durchschnitt ergibt sich eine leichte Zunahme um rd. ½ Prozent p. a.

Die gesamtwirtschaftliche Inflationsrate wird aufgrund der moderaten Lohnabschlüsse nur rd. 1 Prozent p. a. betragen. Damit könnte das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen um durchschnittlich 2 ½ Prozent p. a. steigen.

Bei der dargestellten wirtschaftlichen Entwicklung wird erwartet, dass die Beschäftigung in den Jahren bis 2009 wieder zunimmt. Schwerer abzuschätzen ist, wie sich die Zahl der Arbeitslosen entwickeln wird, denn dabei spielt auch das künftige Erwerbsverhalten der Menschen eine wichtige Rolle. Mit einer Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen, vor allem aber auch von älteren Arbeitnehmern, ist zu rechnen. Sie zeichnet sich schon jetzt in einer sukzessiven Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters ab. Der Abbau der Arbeitslosigkeit dürfte deshalb hinter dem unterstellten Beschäftigungszuwachs zurückbleiben.

Auf lange Sicht ist es von Vorteil, wenn sich ein wachsender Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auch tatsächlich am Erwerbsleben beteiligt. Einer Abnahme des Arbeitskräfteangebots, wie sie sich in Deutschland aus demographischen Gründen abzeichnet, kann so entgegengewirkt werden. Änderungen in der Erwerbsbeteiligung haben einen erheblichen Einfluss auf die künftigen Wachstumsmöglichkeiten und die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Das haben nicht zuletzt das ifo-Institut in Modellrechnungen zu den fiskalischen Folgen der Bevölkerungsalterung und der Tragfähigkeitsbericht des Bundesministeriums der Finanzen aufgezeigt.

Tabelle 15
Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum

- Bundesrepublik Deutschland -
Bruttoinlandsprodukt
preisbereinigt, Kettenindex 2000=100
Jahr Erwerbstätige (Inland) Arbeitszeit je Erwerbstätigen insgesamt je Erwerbstätigen je Erwerbstätigenstunde in jeweiligen Preisen Deflator
Veränderungen insgesamt in v. H.
2005/2001 1) - 1,4 - 1,3 2,4 3,8 5,2 6,3 3,8
2009/2005 2) 1 ½ 6 5 4 ½ 10 ½ 4 ½
jahresdurchschnittliche Veränderungen in v. H.
2005/20011) - 0,3 - 0,3 0,6 0,9 1,3 1,5 0,9
2009/2005 2) ¼ 0 1 ½ 1 ¼ 1 2 ½ 1


1) 2005 Ergebnis des Statistischen Bundesamtes, Rechenstand Februar 2006
2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung (gerundete Werte)

Tabelle 16
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen) Mrd. €

- Bundesrepublik Deutschland -
Konsumausgaben Bruttoinvestitionen
Jahr Bruttoinlandsprodukt Private Haushalte Staat insgesamt Anlagen VorratsveränderungAußenbeitrag
2001 2.113,2 1.258,6 400,2 411,9 422,9 - 11,0 42,5
2005 1) 2.245,5 1.329,7 417,2 386,5 384,7 1,9 112,1
2009 2) 2.483 1.437 435 451 441 9 160
Anteile am BIP in v. H.
2001 100,0 59,6 18,9 19,5 20,0 - 0,5 2,0
2005 1) 100,0 59,2 18,6 17,2 17,1 0,1 5,0
2009 2) 100 58 17½ 18 18½12
Veränderungen insgesamt in v. H.
2005/01 1) 6,3 5,7 4,2 - 6,2 - 9,0 . .
2009/05 2) 10½ 8 16½15 . .
jahresdurchschnittliche Veränderungen in v. H.
2005/01 1) 1,5 1,4 1,0 - 1,6 - 2,3 . .
2009/05 2) 2 1 4 . .


1) 2005 Ergebnis des Statistischen Bundesamtes, Rechenstand Februar 2006;
2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung (gerundete Werte)