Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern

Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern

Die Bundesregierung wird gebeten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhaltern und zur Honorierung ihrer Biodiversitätsleistungen eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege in der Weidetierhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen. Die Zahlungen sollen aus der ersten Säule der GAP geleistet werden.

Begründung:

Die Weidetierhaltung, insbesondere von Schafen und Ziegen, leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, beweidete Flächen zählen zu den artenreichsten Flächen in der Landwirtschaft. Die Grünlandbeweidung trägt durch die Offenhaltung maßgeblich zum Erhalt jahrhundertealter Kulturlandschaft bei. Diese Kulturlandschaften verlieren ohne die Beweidung ihren typischen Charakter.

Um der traditionellen Weidetierhaltung mit Schafen und Ziegen vor dem Hintergrund der schwierigen ökonomischen Lage eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen und damit den Erhalt artenreichen Grünlands zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Weidehaltung von Schafen und Ziegen mit einer Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf bzw. Ziege in der Weidetierhaltung zu unterstützen.

Eine Förderung aus der - ausschließlich aus EU-Mitteln finanzierten - ersten Säule wird angesichts des vergleichsweise hohen Beitrags der Weidetierhaltung zum Erhalt der Biodiversität und der Kulturlandschaft als Leistung für die Gesellschaft als sachgerecht angesehen. Damit kann die Prämie unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länderhaushalte gewährt werden.

Mit der Gewährung der Weidetierprämie können auch Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter gefördert werden, die keine oder nur in geringem Umfang die Verfügungsgewalt über die von ihnen beweideten Flächen haben, wie insbesondere Schäfer auf der Wanderschaft und die daher mangels Eigenflächen keine oder nur geringe flächengebundenen Direktzahlungen erhalten.

Bei der Gewährung von 30 Euro je Mutterschaf bzw. Ziege in der Weidetierhaltung aus der ersten Säule sind die Auswirkungen auf die Basisprämie marginal (unter 5 Euro je Hektar).