Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen" (2007/2106(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103634 - vom 19. Februar 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 31. Januar 2008 angenommen.


Stellungnahme des Bundesrates:
Drucksache 745/06(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass es zu chaotischen Klimaänderungen kommen wird, wenn die weltweite Temperatur um mehr als 2° C über dem vorindustriellen Niveau steigt, wie unter anderem in dem Bericht des Zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für Klimaänderungen vom Mai 2007 ausgesagt wird, dass einschneidende Verringerungen der Kohlenstoffemissionen bis 2015 erforderlich sind, wenn der weltweite Temperaturanstieg auf nur 2° C begrenzt bleiben soll, und dass der effizientere Energieeinsatz die am unmittelbarsten wirkende und kostengünstigste Art der Senkung der Kohlenstoffemissionen ist,

B. in der Erwägung, dass Energieeffizienz wesentlich zur Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieeinfuhren - indem sie der künftigen Energieknappheit begegnet - und zur Begrenzung der Auswirkungen von Energiepreisschocks beizutragen hat,

C. unter Hinweis darauf, dass in der Folgenabschätzung zu dem Aktionsplan für Energieeffizienz ein Mangel an Durchsetzungsmöglichkeiten auf allen Entscheidungsebenen innerhalb der Kommission festgestellt und die Schätzung vorgenommen wurde, dass zusätzliche 20 Stellen nötig wären, um den Aktionsplan zum Erfolg zu führen,

D. unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2002/91/EG nur von fünf Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt worden ist,

E. unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2006/32/EG den Mitgliedstaaten vorschreibt, der Kommission bis zum 30. Juni 2007 einen nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz vorzulegen, und dass der Kommission am 1. September 2007 nur neun nationale Aktionspläne, und am 10. Januar 2008 noch immer nur siebzehn, vorgelegen haben,

F. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG durch die Mitgliedstaaten zu spät kommt und bei weitem nicht perfekt ist,

G. in der Erwägung, dass die Europäische Union zu den reichsten und technologisch am meisten fortgeschrittenen Weltregionen gehört, dass sie seit 1990 ihre Wirtschaftsleistung um fast 40 % und das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen um ein Drittel gesteigert hat und dass im gleichen Zeitraum die Nachfrage nach Ressourcen zur Energie- und Stromerzeugung nur um 11 % zugenommen hat;

H. unter Hinweis darauf, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien, falls die richtigen politischen Signale gegeben werden, zusätzliche Produktivitätszuwächse über das der Europäischen Union gesetzte Ziel von 20% hinaus schaffen könnten und dass bestimmte Technologien, wie die Technologien für intelligente Netze, intelligente Managementsysteme und punktuelle Rechnertechnologien, deshalb Gegenstand konkreter politischer Empfehlungen sein sollten,

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