Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004/2129(INI))

Das Europäische Parlament,

in Erwägung folgender Gründe:

A. die Europäische Union hat im Laufe ihrer Geschichte eine wesentliche Rolle bei der Schaffung eines sich ständig erweiternden Raumes des Friedens und des Wohlstands, der Demokratie und der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit gespielt,

B. die Verfassung konsolidiert diese Errungenschaften und bringt Neuerungen mit sich, die für die Erhaltung und die Stärkung der Fähigkeit der Union von fünfundzwanzig und möglicherweise mehr Mitgliedstaaten, intern und extern wirksam zu handeln, wesentlich sind,

C. die vom Europäischen Parlament seit seiner ersten Direktwahl unternommenen Anstrengungen, eine Verfassung zu erreichen, wurden durch den Erfolg des Konvents gekrönt, der in einem demokratischen, repräsentativen, transparenten und nachweislich effizienten Verfahren den Entwurf ausarbeitete und die Beiträge der europäischen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigte, was zu dem Konsens führte, den die Regierungskonferenz im Wesentlichen unverändert beibehielt,

D. zwangsläufig sind in der Verfassung als einem für alle Mitgliedstaaten akzeptablen Kompromiss mehrere Vorschläge, insbesondere des Europäischen Parlaments und des Konvents, unberücksichtigt geblieben, die nach Auffassung ihrer Autoren weitere Verbesserungen für die Union gebracht hätten, von denen jedoch viele künftig noch möglich bleiben,

E. die Zustimmung jeder einzelnen nationalen Regierung in der Europäischen Union zu der Verfassung beweist, dass die gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten alle der Auffassung sind, dass dieser Kompromiss die Grundlage darstellt, auf der sie künftig gemeinsam zusammenarbeiten wollen; dies erfordert von ihnen allen größtmöglichen politischen Einsatz, um eine Ratifizierung bis zum 1. November 2006 zu erreichen,

F. die Verfassung war Gegenstand von Kritik in der öffentlichen Debatte, die nicht dem tatsächlichen Inhalt und den rechtlichen Auswirkungen ihrer Bestimmungen entspricht, weil die Verfassung nicht zur Schaffung eines zentralisierten Superstaats führen wird, die soziale Dimension der Union eher stärken als, schwächen wird und die historischen und geistigen Wurzeln Europas nicht außer Acht lässt, weil sie auf sein kulturelles, religiöses und humanistisches Erbe verweist,

1. vertritt die Auffassung, dass die Verfassung insgesamt einen guten Kompromiss und eine erhebliche Verbesserung der bestehenden Verträge darstellt, der unmittelbar nach seiner Umsetzung sichtbare Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger (sowie für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente als deren demokratische Vertretung), für die Mitgliedstaaten (einschließlich ihrer Regionen und Gebietskörperschaften) für die effiziente Funktionsweise der Institutionen der Europäischen Union und damit für die Union als Ganzes mit sich bringen wird;

Größere Klarheit bezüglich des Wesens und der Ziele der Union

2. begrüßt, dass die Verfassung den Bürgerinnen und Bürgern eine verstärkte Klarheit bezüglich des Wesens und der Ziele der Union sowie der Beziehungen zwischen der Union und den Mitgliedstaaten bietet, insbesondere weil:

Größere Effizienz und eine gestärkte Rolle in der Welt

3. begrüßt, dass die Institutionen der Union mit dem Inkrafttreten der Verfassung in der Lage sein werden, ihre Aufgaben effektiver wahrzunehmen, insbesondere weil:

Mehr demokratische Rechenschaftspflicht

4. begrüßt, dass die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aufgrund der folgenden Verbesserungen, eine verstärkte demokratische Kontrolle der Tätigkeit der Union ausüben können:

Mehr Rechte für die Bürgerinnen und Bürger

5. begrüßt, dass die Rechte der Bürger durch die folgenden Verbesserungen gestärkt werden:

Schlussfolgerungen

6. billigt den Verfassungsvertrag und befürwortet rückhaltlos seine Ratifizierung;

7. vertritt die Auffassung, dass diese Verfassung einen stabilen und dauerhaften Rahmen für die künftige Entwicklung der Europäischen Union bieten wird, der weitere Beitritte ermöglicht und gleichzeitig Mechanismen für eine erforderliche Revision vorsieht;

8. bekundet seinen Willen, das neue Initiativrecht, das ihm die Verfassung übertragen wird, zu nutzen, um Verbesserungen an der Verfassung vorzuschlagen;

9. hofft, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Lage sein werden, die Ratifizierung bis Mitte 2006 abzuschließen;

10. wiederholt seine Forderung, dass alle möglichen Anstrengungen unternommen werden sollen, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger klar und objektiv über den Inhalt der Verfassung zu informieren; ersucht in diesem Zusammenhang die Institutionen der Union und die Mitgliedstaaten, bei der Verbreitung des Verfassungstextes (in der vollständigen Fassung oder in einer Zusammenfassung) unter den Bürgerinnen und Bürgern eindeutig zwischen den in den bisherigen Verträgen bereits geltenden Elementen und den durch die Verfassung eingeführten neuen Bestimmungen zu unterscheiden, und zwar sowohl aus pädagogischen Gründen als auch zur Verdeutlichung der Debatten; fordert sie auch auf, die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft in den Ratifizierungsdebatten anzuerkennen und ausreichende Unterstützung bereitzustellen, damit solche Organisationen die Wählerschaft überall in der Union in die Debatten einbinden können, um die aktive Teilnahme der Bürger an den Debatten über die Ratifizierung zu fördern;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Rat, der Kommission und den ehemaligen Mitgliedern des Europäischen Konvents zu übermitteln und zu gewährleisten, dass die Dienststellen des Parlaments, einschließlich seiner Informationsbüros, umfassende Informationen über die Verfassung und den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments anbieten.