Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma Das Europäische Parlament,

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103634 - vom 19. Februar 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 31. Januar 2008 angenommen.

A. in der Erwägung, dass die 12 bis 15 Millionen Roma in Europa, davon 10 Millionen in der Europäischen Union, aus Gründen der Rasse diskriminiert werden und in vielen Fällen unter schwerwiegender struktureller Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, sowie aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, einer Behinderung und der sexuellen Ausrichtung vielfach diskriminiert werden, und in der Erwägung, dass die Mehrheit der Roma in Europa im Zuge der EU-Erweiterungen von 2004 und 2007 die Unionsbürgerschaft erhielt, wodurch sie in den Genuss des Rechtes der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen kommen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

B. in der Erwägung, dass die europäischen Roma ein historischer Teil der Gesellschaft in vielen europäischen Ländern sind und zu ihr beitragen und sich damit von den nationalen Minderheiten in Europa unterscheiden, was spezifische Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt,

C. in der Erwägung, dass die Roma-Unionsbürger in Ausübung ihres Grundrechts als Unionsbürger auf Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit häufig Diskriminierung ausgesetzt sind,

D. in der Erwägung, dass viele Roma und Roma-Gemeinschaften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit niederlassen, in einer besonders schwierigen Lage sind,

E. in der Erwägung, dass bei der Bekämpfung der Diskriminierung der Roma und bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnen in den Mitglied- und Beitrittsstaaten kaum Fortschritte erzielt wurden,

F. in der Erwägung, dass die Segregation im Bildungswesen nach wie vor in den Mitgliedstaaten toleriert wird und dass diese Diskriminierung beim Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung die Roma-Kinder beharrlich an der Ausübung ihres Rechts auf persönliche Entfaltung durch Bildung hindert,

G. in der Erwägung, dass Bildung ein wesentliches Instrument für die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung, Ausbeutung und Kriminalität ist,

H. in der Erwägung, dass unterdurchschnittliche und unhygienische Lebensbedingungen und eine eindeutige Gettoisierung weit verbreitet sind und dass Roma regelmäßig Opfer von Zwangsräumungen werden oder daran gehindert werden, aus einer bestimmten Umgebung wegzuziehen,

I. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaften durchschnittlich von inakzeptabel hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind, so dass spezifische Maßnahmen notwendig sind, um den Zugang zu Arbeitsplätzen zu erleichtern, und unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass der europäische Arbeitsmarkt sowie die gesamte europäische Gesellschaft großen Nutzen aus der Eingliederung der Roma ziehen würden,

J. in der Erwägung, dass die Europäische Union über eine Vielfalt von Mechanismen und Instrumenten zur Förderung des Zugangs der Roma zu qualitativ hochwertiger Bildung, Beschäftigung, Wohnungen und Gesundheitsfürsorge verfügt, insbesondere im Rahmen der Integrations-, Regional- und Beschäftigungspolitik,

K. in der Erwägung, dass die soziale Eingliederung der Roma-Gemeinschaften ein immer noch nicht erreichtes Ziel ist und dass die Instrumente der Europäischen Union für sichtbare und nachhaltige Veränderungen eingesetzt werden müssen,

L. in der Erwägung, dass die aktive Teilnahme der Roma am politischen Leben, insbesondere an Entscheidungen über ihr eigenes Leben und Wohlergehen, sichergestellt werden muss,

M. in der Erwägung, dass Romafeindlichkeit in Europa immer noch weit verbreitet ist und von Extremisten propagiert und genutzt wird, was zu rassistischen Angriffen, Hassparolen, körperlichen Angriffen, rechtswidrigen Räumungen und zu Schikanierung durch die Polizei führen kann,

N. in der Erwägung, dass die meisten Roma-Frauen als Roma und als Frauen doppelt diskriminiert werden,

O. in der Erwägung, dass der Holocaust der Roma (Porajmos) uneingeschränkt anerkannt werden muss angesichts der schweren nationalsozialistischen Verbrechen, die die physische Ausrottung der europäischen Roma ebenso wie der Juden und anderer Gruppen zum Ziel hatten,