Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
(Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)

Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1

§ 2 ist wie folgt zu ändern:

Begründung

In § 1 Absatz 2 der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung ist der Begriff der "Erhaltungskosten" definiert. Bei einer Differenz von "Erhaltungskosten" können sich nur "Erhaltungsmehrkosten" und nicht "Unterhaltungsmehrkosten" ergeben.

Ebenso sollten im Sinne des einheitlichen Sprachgebrauchs die Begriffe "erhaltungspflichtiger Baulastträger" bzw. "erhaltungspflichtigen Beteiligen" gewählt werden. Soweit es erforderlich erscheint, können diese Begriffe zusätzlich in § 1 definiert werden.