Beschluss des Bundesrates
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.