Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern - Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 KOM (2007) 62 endg.; Ratsdok. 6775/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 28. Februar 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Förderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 23. Februar 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 23. Februar 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
AE-Nr. 021305,
AE-Nr. 040543 und
Drucksache 138/07 (PDF) = AE-Nr. 070218

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 (Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einführung

In der vorliegenden Mitteilung wird eine Strategie zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in der Europäischen Union für den Zeitraum 2007 bis 2012 vorgeschlagen. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gehören heute zu den bedeutendsten und am weitesten entwickelten Aspekten der Politik der EU auf dem Gebiet Beschäftigung und soziale Angelegenheiten1. Dadurch, dass in den letzten Jahrzehnten ein umfassender Korpus von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft verabschiedet und angewandt worden ist, war es möglich, die Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu verbessern und beträchtliche Fortschritte bei der Verringerung der Zahl der arbeitsbedingten Unfälle und Krankheiten zu erreichen.

In dem Bestreben, der Arbeitsschutzpolitik einen neuen Impuls zu verleihen, hat die Europäische Kommission 2002 eine neue Gemeinschaftsstrategie für den Zeitraum 2002-2006 festgelegt. Diese gründete sich auf ein umfassendes Konzept des Wohlbefindens am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitswelt und des Auftretens neuer Risiken, insbesondere psychosozialer Natur.

Der Bericht über die Evaluierung der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-20062 zieht die Schlussfolgerung, dass diese Strategie den Präventionsmaßnahmen auf nationaler Ebene neuen Elan verliehen hat, dass sie kohärente und überzeugende Argumente zu Gunsten einer Partnerschaft zur Erreichung gemeinsamer Ziele geboten und die von der Prävention betroffenen Parteien gezwungen hat, strategische Überlegungen über die Art und Weise der Verwirklichung dieser Ziele anzustellen. Durch diese Strategie wurde die öffentliche Meinung für die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit in der Arbeitsumgebung sensibilisiert, als integrierende Bestandteile des Qualitätsmanagements und entscheidende Faktoren der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Im Rahmen der Lissabon-Strategie haben die Mitgliedstaaten anerkannt, dass Wirtschaftswachstum und Beschäftigung wesentlich gefördert werden können, wenn Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität gewährleistet sind. Wenn nämlich ein wirksamer Arbeitsschutz nicht gegeben ist, kann dies zu Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten führen sowie zu einer dauernden berufsbedingten Invalidität. Diese Phänomene weisen eine beträchtliche menschliche Dimension auf, aber sie haben auch erhebliche negative Folgen für die Wirtschaft. Durch die ungeheuren wirtschaftlichen Kosten von Problemen in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz wird das Wirtschaftswachstum gebremst und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der EU beeinträchtigt. Ein erheblicher Anteil dieser Kosten geht auch zulasten der Systeme der sozialen Sicherheit und des Staatshaushalts.

Im Jahre 2001 hat sich der Europäische Rat in Stockholm für den Zeithorizont 2010 das Ziel gesetzt, die durchschnittliche Beschäftigungsquote für die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen - für Männer und Frauen insgesamt - in der EU auf 50 % anzuheben. Auf seiner Tagung in Barcelona 2002 kam der Europäische Rat zu folgendem Schluss: "Es sollte angestrebt werden, dass das tatsächliche Durchschnittsalter des Eintritts in den Ruhestand in der Europäischen Union bis 2010 allmählich um etwa 5 Jahre ansteigt." Dazu können die moderne Arbeitsorganisation sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit in der Arbeitsumgebung einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sicherstellen, die Arbeitsfähigkeit aller Menschen maximieren und einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt vorbeugen.

Will man die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen und Männern und die Qualität des Berufslebens verbessern, so sind auch Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter erforderlich. Die Ungleichheiten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Arbeitswelt gegeben sind, können Sicherheit und Gesundheit der Frauen am Arbeitsplatz beeinträchtigen3 und somit deren Produktivität beeinflussen. Auch die spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit von Männern am Arbeitsplatz müssen mit aller gebotenen Aufmerksamkeit behandelt werden.

Mithilfe von Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene müssten Arbeitsumgebungen geschaffen und betriebsärztliche Dienste eingerichtet werden, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, bis in ein vorgerücktes Alter uneingeschränkt am Berufsleben produktiv teilzunehmen. Wir müssen darauf hinarbeiten, dass die Berufstätigkeit Gesundheit und Wohlbefinden auf persönlicher Ebene stärkt und dass der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Aufrechterhaltung der Beschäftigung die Gesundheit der Gesamtbevölkerung verbessern. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, welchen Beitrag eine gute Gesundheit am Arbeitsplatz für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt leisten kann. Insbesondere ist der Arbeitsplatz ein besonders geeigneter Ort für Präventionsaktivitäten und die Gesundheitsförderung.

Während der Laufzeit der Gemeinschaftsstrategie 2002-2006 wurde ein erheblicher Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle festgestellt. Die neue Strategie für 2007-2012 hat sich ein noch ehrgeizigeres Ziel gesetzt, nämlich bis 2012 in der EU der 27 die Gesamtinzidenz der Arbeitsunfälle durch Verbesserung des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer um 25 % zu verringern und auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu leisten.

2. Wichtigste Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der neuartige Ansatz der Gemeinschaftsstrategie 2002-2006 zeitigt heute gute Ergebnisse. Die Mitgliedstaaten haben bei der Ausarbeitung von Strategien und stärker zielgerichteten nationalen Aktionsprogrammen echte Fortschritte erreicht. Von 2000 bis 2004 (jüngste verfügbare Daten) ist die Inzidenz von tödlichen Arbeitsunfällen in den 15 EU-Ländern um 17 % zurückgegangen und die Inzidenz von Arbeitsunfällen mit Fehlzeiten von mehr als drei Tagen um 20 %4. Es wird damit gerechnet, dass diese positive Entwicklung durch die neuesten Statistiken bestätigt wird.

Trotz der erreichten Fortschritte weisen die letzten Ergebnisse der vierten europäischen Erhebung zu den Arbeitsbedingungen darauf hin, dass zahlreiche europäische Arbeitnehmer weiterhin der Ansicht sind, dass ihre Gesundheit oder Sicherheit durch ihre Arbeit bedroht sind:

Darüber hinaus hat keine homogene Verringerung der Berufsrisiken stattgefunden:

Mehrere Problemstellungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die bereits im vorangegangenen Berichtszeitraum aufgezeigt worden sind, nehmen an Bedeutung zu. Zu nennen sind insbesondere:

Darüber hinaus nimmt die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu, sie geht aber häufig mit einer Geschlechtersegregation einher. Somit müssen frauenspezifische Gesundheits- und Sicherheitsaspekte stärker berücksichtigt werden.

Bestimmte Arten von Berufskrankheiten werden häufiger (Erkrankungen des Bewegungsapparats, Infektionen und Erkrankungen im Zusammenhang mit psychologischem Druck). Die Art der Berufsrisiken verändert sich im Zuge einer Innovationsbeschleunigung, der Entwicklung neuer Risikofaktoren (Gewalt am Arbeitsplatz, einschließlich sexueller und psychologischer Belästigung, Abhängigkeiten) und des Wandels der Erwerbstätigkeit (stärker zersplitterte Berufslaufbahnen). Diese Phänomene müssen durch spezialisierte Forschungen genauer analysiert werden, damit wirksame Präventionsmaßnahmen gefunden werden können. Schließlich unterscheidet sich das Ausmaß der konkreten Durchführung des Gemeinschaftsrechts erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen.

Aus allen diesen Gründen ist es angezeigt, in den nächsten fünf Jahren die Bemühungen zur Förderung des Arbeitsschutzes fortzusetzen und zu verstärken.

3. Zielsetzungen der Gemeinschaftsstrategie 2007-2012

Vorrangiges Ziel der Gemeinschaftsstrategie für den Zeitraum 2007-2012 ist nach wie vor eine kontinuierliche, nachhaltige und homogene Verringerung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Nach Auffassung der Kommission müsste das Gesamtziel für diesen Zeitraum darin bestehen, die Inzidenz von Arbeitsunfällen auf der Ebene der EU der 27 um 25 % je 100 000 Arbeitnehmer zu verringern.

Damit dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden kann, werden die folgenden hauptsächlichen Vorhaben vorgeschlagen:

4. Einen modernen und wirksamen Rechtsrahmen setzen

4.1. Die Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften intensivieren

Will man Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass alle auf dem europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen unter gleichen Voraussetzungen operieren, so ist die Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands unerlässlich.

2004 hat die Kommission ihren Bericht über die praktische Durchführung der Rahmenrichtlinie 089/391 und der fünf ersten Einzelrichtlinien vorgelegt5. In den hauptsächlichen Schlussfolgerungen wird ihr positiver Einfluss auf die einzelstaatlichen Schutzniveaus bestätigt. Der Bericht zeigt jedoch auch schwer wiegende Mängel bei der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf, insbesondere in den Risikosektoren und hinsichtlich der am stärksten gefährdeten Arbeitnehmerkategorien (junge Menschen, Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und gering qualifizierte Arbeitnehmer), insbesondere in den KMU und im öffentlichen Sektor.

Wird das Gemeinschaftsrecht stärker eingehalten, so wird dies tatsächlich dazu beitragen, dass sich die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verringert. Damit diese Zielsetzung verwirklicht werden kann, müssen sich alle Akteure, auf Ebene der Gemeinschaft wie auf nationaler Ebene, stärker engagieren.

Die Kommission wird ihrerseits, in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge, sicherstellen, dass die gemeinschaftlichen Richtlinien auf wirksame Weise umgesetzt und durchgeführt werden. Sie wird die Mitgliedstaaten in diesem Sinn unterstützen, aber größtmögliche Wachsamkeit walten lassen, und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wie sie dies bereits getan hat.

Die Mitgliedstaaten wiederum sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass das Gemeinschaftsrecht seine volle Wirksamkeit entfaltet. In diesem Zusammenhang betrachtet die Kommission mit besonderer Besorgnis den Arbeitsschutz in europäischen Unternehmen. Auf die besonderen Gegebenheiten in KMU und auf deren Bedürfnisse muss stärker eingegangen werden, insbesondere hinsichtlich Risikobewertung sowie Beteiligung und Schulung der Arbeitnehmer, und ebenso auf die Gegebenheiten in den herkömmlichen Hochrisikosektoren, wie Landwirtschaft, Baugewerbe und Verkehrswesen.

Bei den nationalen Strategien müsste man daher vorrangig die Anwendung eines Gesamtpakets von Instrumenten ins Auge fassen, die eine weitgehende Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherstellen, insbesondere in den KMU und in den Hochrisikosektoren:

Die Kommission wird über das neue Programm PROGRESS und in Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz die Ausarbeitung praktischer Leitfäden für die ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinien 92/57/EWG (zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen)6, 2004/40/EG (elektromagnetische Felder)7 und 2006/25/EG (optische Strahlungen)8 weiter verfolgen. Gegebenenfalls wird man bei den Leitlinien auch das zukünftige wissenschaftliche Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken berücksichtigen.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Europäische Agentur) wird ihre Sensibilisierungs- und Fördermaßnahmen sowie ihre Aktionen zur Verbreitung bewährter Verfahren noch stärker auf die Hochrisikosektoren und die KMU konzentrieren.

Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wird seine Arbeiten weiterführen, um festzustellen, in welchen Bereichen Leitfäden bewährter Verfahren ausgearbeitet werden müssen, und um diese für KMU verständlicher zu machen.

In der Praxis stellt sich heraus, dass es zunehmend schwieriger wird, die Rechtsvorschriften für Gesundheit und Sicherheit in Fällen der Weitervergabe an Nachunternehmen anzuwenden, in denen jeder Arbeitgeber bestrebt ist, Präventionsmaßnahmen auf seine eigenen Arbeitnehmer zu beschränken. Diese Fälle, die immer häufiger werden, müssen besondere Beachtung finden, sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen, welche Modalitäten der Kooperation zwischen Arbeitgebern möglich sind, wenn an derselben Arbeitsstätte eine Weitervergabe auf mehreren Ebenen stattgefunden hat, und sie wird der Frage nachgehen, ob Empfehlungen angebracht sind.

Bei der Durchführung von Artikel 7 der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG treten hinsichtlich Qualität, Zuständigkeitsbereich und Zugänglichkeit der Präventionsdienste beträchtliche Ungleichheiten auf. Dies ließe sich daraus erklären, dass Unterschiede bei den Begriffsbestimmungen der Mitgliedstaaten für die erforderlichen Fähigkeiten und Eignungen bestehen und dass Präventionsmaßnahmen in übertriebener Weise ausgelagert werden.

An Hand der Evaluierung der Situation auf europäischer Ebene wird die Kommission prüfen, ob eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten ausgesprochen werden sollte, Initiativen zu ergreifen, um in den Fällen, in denen innerhalb eines Unternehmens keine entsprechenden Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Präventionsdiensten hoher Qualität zu erleichtern, insbesondere für KMU.

4.2 Die Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften vertiefen

Dass die nationalen Rechtsvorschriften, mit denen der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich des Arbeitsschutzes umgesetzt wird, wirksam und einheitlich angewandt werden, ist eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass vergleichbare Schutzniveaus in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Die Kommission wird weiterhin auf Gemeinschaftsebene die Arbeiten des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) mit dem Ziel vorantreiben, die Kontrolle und Überwachung der Anwendung der Rechtsvorschriften wirksamer zu gestalten, die Zusammenarbeit der Arbeitsaufsichtsbehörden zu erleichtern und gemeinsame Aktionen in bestimmten Sektoren oder hinsichtlich spezieller Risiken zu intensivieren.

Der SLIC wird zu folgenden Aktionen aufgefordert:

  • - zu untersuchen, aus welchen Gründen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Arbeitsunfallinzidenzen verzeichnet werden und ihre Erfahrungen mit neuartigen bewährten Lösungen auszutauschen;
  • - im Rahmen der Analyse der Auswirkungen der REACH-Verordnung seine Arbeiten zur Rolle der Arbeitsaufsichtsbehörden zu intensivieren und in Zusammenarbeit mit anderen, für Marktüberwachung und Umweltpolitik zuständigen Aufsichtsbehörden Synergien aufzubauen;
  • - die Mechanismen zum Informationsaustausch zu Problemen der praktischen Anwendung auszubauen, mit deren Hilfe diese Probleme gemeinsam in Angriff genommen werden können;
  • - die Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss zu verstärken, insbesondere im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für Legislativinitiativen und der Evaluierung der Durchführung der Richtlinien.

Auf nationaler Ebene sind angemessene Mittel vorzusehen, damit die Arbeitsaufsichtsbehörden gewährleisten können, dass die betreffenden Akteure ihre Verpflichtungen einhalten und in der Lage sind, ihre Rechte wahrzunehmen, einschließlich von Kontrollen, die dazu führen, dass tatsächlich abschreckende verhältnismäßige Sanktionen verhängt werden und eine Strafverfolgung wegen Verstoßes gegen die im Bereich Gesundheit und Sicherheit geltenden Regeln eingeleitet wird. Neue Herausforderungen, darunter auch die Zuwanderungsströme, rechtfertigen, dass gezielter kontrolliert wird und dass die Aufsichtsbeamten ihre Kenntnisse vertiefen.

4.3 Vereinfachung des Rechtsrahmens und Anpassung an den Wandel

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die existierenden Rechtsvorschriften an den Stand der Technik und an Veränderungen in der Arbeitswelt angepasst werden, wobei sie den Grundsatz beachtet, dass Rechtsakte kohärent, einfach und wirksam sein sollen, und das Gemeinschaftsziel vor Augen hat, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern.

Die Kommission wird:

  • - auf der Grundlage laufender Konsultationen der Sozialpartner ihre Arbeiten zu möglichen Initiativen weiterführen, mit denen die Prävention von Gefährdungen des Bewegungsapparats, von Gefährdungen durch Karzinogene und von Infektionsrisiken durch Injektionsnadeln verstärkt werden soll;
  • - eine dritte Liste von Richtwerten für chemische Arbeitsstoffe annehmen;
  • - Bericht erstatten über die Evaluierung der Durchführung der Richtlinien 92/57/EWG (zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen) und 92/58/EWG (Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz)9, 92/91/EWG (Betriebe, in denen durch Bohrungen Mineralien gewonnen werden)10 und 92/104/EWG (übertägige oder untertägige mineralgewinnende Betriebe)11 sowie 92/29/EWG (medizinische Versorgung auf Schiffen)12 und 93/103/EG (Fischereifahrzeuge)13;
  • - die im Anschluss an die Empfehlungen zu Selbstständigen14 und zur Europäischen Liste der Berufskrankheiten 15ergriffenen Maßnahmen evaluieren.

Die Evaluierung des administrativen und institutionellen Rechtsrahmens und seine Vereinfachung stehen ganz oben auf der Prioritätenliste der Kommission, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ihrer Mitteilungen "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union16" und "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds17".

Die Kommission wird:

  • - ihre Arbeiten zur Kodifizierung der Richtlinien im Bereich "Gesundheit und Sicherheit" fortführen, wobei sie den Möglichkeiten nachgehen wird, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, um den überflüssigen Verwaltungsaufwand zu verringern, ohne die Erreichung der in der vorliegenden Mitteilung angekündigten Ziele zu gefährden;
  • - eine Änderung des Beschlusses zur Einsetzung des SLIC vorschlagen, um die Zahl seiner Mitglieder zu verringern und seine Funktionsweise zu verbessern;
  • - die Ausarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Evaluierung der Arbeitsschutz-Richtlinien im Licht der nächsten Richtlinie für die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung vorantreiben18.

Auf nationaler Ebene müssen alle Bemühungen um eine für die Unternehmen greifbare Vereinfachung dazu führen, dass der nationale Rechtsrahmen verbessert und vereinfacht wird, ohne dass die bestehenden Schutzniveaus verringert werden. Die Kommission hat bereits vorgeschlagen, dass die Verbesserung der Rechtsetzung zwecks Vereinfachung in die nationalen "Lissabon"-Programme aufgenommen werden soll und empfiehlt den Mitgliedstaaten, über ihre laufenden und vorgesehenen entsprechenden Aktivitäten Rechenschaft abzulegen.

5. Förderung der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien

Der Erfolg der Gemeinschaftsstrategie wird davon abhängen, inwieweit es den Mitgliedstaaten gelingt, kohärente nationale Strategien zu entwickeln, in denen quantitative Zielvorgaben für die Verringerung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten festgelegt sind und die auf diejenigen Sektoren und Unternehmen mit den schlechtesten Ergebnissen, auf die häufigsten Risiken und die am stärksten gefährdeten Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Die Festlegung dieser Strategien sollte auf einer eingehenden Prüfung der nationalen Situation beruhen, die eine Anhörung und aktive Beteiligung aller interessierten Kreise, insbesondere der Sozialpartner, einschließt.

Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist besonders geeignet für den dreiseitigen Austausch von Informationen über den Inhalt der nationalen Strategien, ihre Ziele, die ergriffenen Maßnahmen, ihre Verknüpfung mit der Gemeinschaftsstrategie und die Beobachtung der erzielten Fortschritte. Außerdem wird im Beratenden Ausschuss der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren stattfinden, und er wird darauf achten, dass die nationalen Strategien auf kohärente Weise ausgearbeitet werden und in der gesamten EU gleichmäßige Schutzniveaus bieten.

Die nationalen Strategien sollten sich besonders auf vier Bereiche konzentrieren:

5.1 Steigerung der präventiven Wirksamkeit der Gesundheitsüberwachung

Gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen können langfristige Wirkungen zeigen und Berufskrankheiten und gesundheitliche Probleme verursachen, die erst viel später entdeckt werden - unter Umständen über 20 Jahre nach der Exposition, wie im Fall des Asbests. Die Überwachung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer stellt ein Präventionsinstrument ersten Ranges dar.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die Unternehmen auf, im Rahmen der Überwachung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer systematisch Daten zu erheben und zu analysieren, um ihre Präventionsarbeit zu verstärken; dabei sollten den Unternehmen aber keine weiteren Formalitäten aufgebürdet werden. Die nationalen Gesundheitssysteme sollten eine aktivere Rolle spielen, indem sie u. a. Maßnahmen zur Sensibilisierung von Ärzten für die Anamnese und die Arbeitsbedingungen ihrer Patienten ergreifen.

5.2 Maßnahmen zur Förderung der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern

Alljährlich müssen nahezu 350 000 Arbeitnehmer infolge eines Unfalls den Arbeitsplatz wechseln, 300 000 werden in unterschiedlichem Grad arbeitsunfähig und 15 000 müssen den Arbeitsmarkt endgültig verlassen19.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, in ihre nationalen Strategien spezielle Maßnahmen aufzunehmen (Hilfen, auf die individuelle Situation zugeschnittene Schulungen usw.), die darauf abzielen, die Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern zu verbessern, die wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Behinderung lange von der Arbeitswelt ausgeschlossen waren.

5.3 Bewältigung des sozialen und demografischen Wandels

Die Kommission hat die Herausforderungen, die sich aus der demografischen Entwicklung in der EU ergeben, in ihrer Mitteilung "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance"20 beschrieben. Die Arbeitsschutzpolitik kann einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten, und zwar in erster Linie durch stärkere Anpassung der Arbeitsplätze an die individuellen Bedürfnisse und durch bessere Anwendung wichtiger ergonomischer Grundsätze bei der Ausgestaltung des Arbeitsumfelds und der Arbeitsorganisation.

Den Bedürfnissen einer älter werdenden Erwerbsbevölkerung in Europa ist wohl Rechnung zu tragen, doch darf auch nicht die Lage jüngerer Arbeitnehmer vernachlässigt werden, von denen manche besonders großen Risiken am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Es darf nämlich nicht dazu kommen, dass sich das Risiko auf die jüngeren Altersgruppen verlagert, so dass künftige Probleme vorprogrammiert sind.

Die Europäische Agentur wird aufgefordert, von ihrer Beobachtungsstelle für Risiken eine Analyse der konkreten Herausforderungen anfertigen zu lassen, die sich auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit im Zusammenhang mit der stärkeren Integration von Frauen, Wanderarbeitnehmern und jüngerer, aber auch älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt stellen. Diese wird zur Ermittlung und Beobachtung von Trends, neuen Risiken und unabdingbaren Maßnahmen beitragen.

5.4 Stärkere Kohärenz der Politik

Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit der europäischen Arbeitnehmer sind nur dann wirksam, wenn auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten eine effektive Koordinierung der Arbeitsschutzpolitik mit den anderen Politikfeldern stattfindet, die sich auf diese Politik auswirken können. Deshalb ist es zweckmäßig, Synergieeffekte zu nutzen und insbesondere auf folgenden Gebieten auf Kohärenz zu achten:

Im Hinblick auf die Verhütung von Krankheiten und die Verlängerung des Erwerbslebens bei guter Gesundheit wird die Kommission sicherstellen, dass die Initiativen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz mit den Maßnahmen in Bereich öffentliche Gesundheit abgestimmt werden. Insbesondere wird sie bei der Umsetzung dieser Strategie den Ergebnissen der Anhörung Rechnung tragen, die 2007 durch das Grünbuch "Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene" eingeleitet worden ist; dasselbe gilt für die Ergebnisse der Anhörung zum Thema "Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union", die im Mai 2006 abgeschlossen wurde.

Die Kommission wird in der dienststellenübergreifenden Gruppe "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" darauf achten, dass bei Initiativen in anderen Politikbereichen deren Auswirkungen auf den Arbeitsschutz berücksichtigt werden.

Insbesondere wird sie prüfen, welche Möglichkeiten zur Förderung eines besseren Arbeitsschutzes die verschiedenen Gemeinschaftsprogramme und -fonds bieten.

6. Förderung von Verhaltensänderungen

Rechtsvorschriften können zur Fortentwicklung von Verhaltensmustern beitragen. Eine Strategie, die auf die Förderung einer Präventionskultur abzielt, muss alle Teile der Gesellschaft im Blick haben und darf sich nicht auf die Arbeitswelt und die Erwerbsbevölkerung beschränken. Sie muss einen Beitrag zur Schaffung einer allgemeinen Kultur leisten, die der Verhütung von Krankheiten und Risiken die ihr gebührende Bedeutung zumisst.

6.1 Einbeziehung des Arbeitsschutzes in die Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung

Die im Zuge der Umsetzung der Strategie 2002-2006 auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gesammelten Erfahrungen machen deutlich, wie wichtig es ist, in den Schulungsprogrammen auf allen Ebenen des Bildungssystems und auf allen Gebieten die Entwicklung einer Kultur der Risikoprävention voranzutreiben, d. h. auch im Rahmen der beruflichen Bildung und an den Hochschulen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Grundschulen, denn gerade in der Kindheit werden die wesentlichen Grundsätze der Prävention eingeübt.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem die Fortbildung junger Unternehmer auf dem Gebiet des Arbeitsschutz-Managements sowie Schulungen der Arbeitnehmer, in denen sie über die im Unternehmen bestehenden Risiken aufgeklärt werden und lernen, wie sie diese verhüten und ausschalten können. Dies gilt insbesondere für KMU und Wanderarbeitnehmer.

Dem Europäischen Sozialfonds kommt insoweit besondere Bedeutung zu, als aus diesem Fonds Initiativen der Mitgliedstaaten gefördert werden können, die auf die Entwicklung einer Präventionskultur im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz abzielen.

Die Europäische Agentur soll aufgefordert werden, einen Überblick über den Grad der Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in der Politik der allgemeinen und insbesondere der beruflichen Bildung der Mitgliedstaaten zu erstellen. Auf der Grundlage dieser Informationen und der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses wird die Kommission prüfen, ob die Vorlage eines Empfehlungsentwurfs zweckmäßig ist.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Möglichkeiten, die der Europäische Sozialfonds und andere Gemeinschaftsfonds bieten, stärker für die Entwicklung von Weiterbildungsprojekten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu nutzen.

6.2 Gesunde und sichere Arbeitsplätze:

Steigerung der Investitionen in Gesundheit und Förderung der Sensibilisierung in den Unternehmen Unternehmen, die durch aktive Präventionsmaßnahmen in den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer investieren, erzielen messbare Ergebnisse: Verringerung der durch Fehlzeiten entstehenden Kosten, geringere Personalfluktuation, zufriedenere Kunden, höhere Motivation, Verbesserung der Qualität und besseres Image des Unternehmens. Noch positivere Wirkungen können erzielt werden, wenn die Arbeitnehmer durch ein gesundes Arbeitsumfeld dazu angeregt werden, generell ein gesünderes Leben zu führen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre nationalen Strategien spezielle Initiativen aufzunehmen, die den Unternehmen und insbesondere den KMU den Zugang zu technischen Hilfs- und Beratungsangeboten zur Förderung des Schutzes der Gesundheit von Arbeitnehmern eröffnen.

Die Kommission fordert die Europäische Agentur auf, zur Unterstützung der Entwicklung von Kampagnen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und in Übereinstimmung mit der Strategie und den Programmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit einschlägige Informationen zu sammeln und zu verbreiten.

Die Kommission fordert die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf, die tatsächlichen Auswirkungen dieser Kampagnen zu analysieren.

Eine Verhaltensänderung in Bezug auf den Umgang mit Problemen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz lässt sich u. a. durch Sensibilisierung der betroffenen Akteure in den Unternehmen und durch wirksame und umfassende Anwendung der Vorschriften über die Information, Schulung und Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen erreichen, denn auf diese Weise können sie sich die erforderlichen Kenntnisse aneignen, präventives Verhalten einüben und ihre Aufgaben gefahrlos erfüllen.

Im Übrigen kann die Sensibilisierung - insbesondere in KMU - durch direkte oder indirekte wirtschaftliche Anreize verstärkt werden. Als Anreize kämen u. a. eine Verringerung der Sozialabgaben oder der Versicherungsbeiträge im Verhältnis zu den getätigten Investitionen in den Arbeitsschutz und/oder in die Unfallverhütung, wirtschaftliche Hilfen für die Einführung von Systemen des Arbeitsschutzmanagements oder die Aufnahme von Arbeitsschutzanforderungen in Ausschreibungen öffentlicher Aufträge in Frage.

Die Europäische Agentur soll aufgefordert werden, sektorale Sensibilisierungskampagnen zu entwickeln, die besonders auf die KMU abzielen, und das Arbeitsschutzmanagement in den Unternehmen durch den auf bestimmte Sektoren ausgerichteten Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu fördern.

Die Sozialpartner werden aufgefordert, im Rahmen des sektoralen sozialen Dialogs Initiativen auszuarbeiten und auf den Ausbau der Koordinierungsaufgaben der Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines systematischen Managements der beruflichen Risiken zu achten.

7. Neue und immer grössere Risiken - Wie kann man ihnen begegnen?

7.1. Ermittlung neuer Risiken

Sowohl die Grundlagenforschung als auch die angewandte Forschung sind unverzichtbar für die Erweiterung unserer Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, für die Beschreibung von Expositionsszenarien, für die Ermittlung der Ursachen und Wirkungen und für die Entwicklung von präventiven Lösungen und innovativen Technologien. Die wissenschaftliche Forschung liefert diejenigen Argumente und Beweise, auf die sich die politischen Entscheidungen stützen müssen.

Die Forschung muss sich insbesondere auf folgende Prioritäten konzentrieren: psychosoziale Fragen, Erkrankungen des Bewegungsapparats, gefährliche Stoffe, Kenntnis der Risiken für die Fortpflanzung, Arbeitsschutzmanagement, durch mehrere Faktoren bedingte Risiken (z.B. Arbeitsorganisation und Gestaltung der Arbeitsplätze, Ergonomie, gleichzeitige Exposition gegenüber physikalischen Einwirkungen und chemischen Arbeitsstoffen) und Risiken der Nanotechnologien.

Auf Gemeinschaftsebene müssen die Anstrengungen insbesondere im Rahmen des siebten Forschungs-Rahmenprogramms fortgesetzt werden, und zwar mit Unterstützung der Technologie-Plattform für Arbeits- und Umweltschutz, die im Jahr 2006 ihre strategische Forschungsagenda veröffentlicht hat. Es wurden bereits mehrere Fragenkreise ermittelt, zu denen im Rahmen dieses Rahmenprogramms Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen innerhalb der Themen Gesundheit, Nanowissenschaften, Nanotechnologien, neue Materialien und Produktionstechnologien sowie sozioökonomische und Humanwissenschaften veröffentlicht werden sollen: Evaluierung der wirtschaftlichen Dimension des Arbeitsschutzes und Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Nanopartikeln, Management industrieller Risiken, Schutzausrüstungen und strukturelle Sicherheit. Dem ist hinzuzufügen, dass die nationalen Forschungsprogramme angeglichen werden müssen. Die Einführung nationaler Technologie-Plattformen kann insoweit eine wesentliche Rolle spielen.

Die Europäische Agentur wird aufgefordert, sich bei den nationalen Forschungsinstituten für die Erstellung gemeinsamer Arbeitsschutz-Prioritäten, den Austausch von Ergebnissen und die Berücksichtigung der Bedürfnisse des Arbeitsschutzes in Forschungsprogrammen einzusetzen.

Die Risikobeobachtungsstelle der Europäischen Agentur sollte die frühzeitige Erkennung von Risiken - darunter biologische Risiken sowie die mit neuen Technologien, den komplizierten Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung verbundenen Risiken - verbessern.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die praktische Anwendung der Ergebnisse der Grundlagenforschung zügig umzusetzen, indem sie den Unternehmen und insbesondere den KMU einfache Präventionsinstrumente an die Hand geben.

7.2 Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz

Derzeit stellen psychische Gesundheitsprobleme die vierthäufigste Ursache von Arbeitsunfähigkeit dar. Die WHO rechnet damit, dass Depressionen bis zum Jahr 2020 zur Hauptursache von Arbeitsunfähigkeit werden könnten. Die Verhütung psychischer Beschwerden und die Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz ist deshalb besonders erfolgversprechend.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit den einschlägigen Gemeinschaftsinitiativen spezielle Initiativen zur Prävention psychischer Probleme und zur Förderung der psychischen Gesundheit in ihre nationalen Strategien aufzunehmen, und zwar auch im Bereich der Beschäftigung von Personen mit einer geistigen Behinderung.

Die Kommission unterstreicht die Bedeutung von Verhandlungen der Sozialpartner über die Verhütung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und fordert die Sozialpartner auf, Konsequenzen aus der Evaluierung der Umsetzung der Rahmenvereinbarung auf europäischer Ebene über Stress am Arbeitsplatz zu ziehen.

8. Evaluirung der erzielten Fortschritte

Die Ausarbeitung neuer Instrumente zur Messung der erzielten Fortschritte und der Anstrengungen sämtlicher Akteure auf nationaler wie europäischer Ebene ist für ein angemessenes Follow-up zur Umsetzung dieser Strategie notwendig.

Im Rahmen des Statistikprogramms der Gemeinschaft hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt, der u. a. darauf abzielt, die Methodik von ESAW21 und EODS22 zu konsolidieren und die systematische Übermittlung dieser Verwaltungsdaten durch die Mitgliedstaaten an die Kommission sicherzustellen. Die Kommission wird auch die Erhebung statistischer Daten zum Arbeitsschutz im Rahmen von Bevölkerungserhebungen ausbauen.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss ein gemeinsames System entwickeln, das die Erhebung und den Austausch von Informationen über den Inhalt der nationalen Strategien, die Evaluierung des Grades der Erreichung festgelegter Ziele sowie der Effizienz nationaler Präventionsstrukturen und der unternommenen Anstrengungen ermöglicht. Sie wird die Entwicklung qualitativer Indikatoren zur Ergänzung der Daten fördern, die sich aus den europäischen Statistiken und den Meinungsumfragen zum Arbeitsschutz ergeben.

9. Förderung von Sicherheit und Gesundheit auf internationaler Ebene

In einer immer stärker globalisierten Wirtschaft hat die EU großes Interesse an einem Ausbau der Arbeitsschutznormen in der ganzen Welt durch multilaterales Vorgehen in Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Einrichtungen und durch bilaterale Verhandlungen mit Drittländern. Sie muss außerdem den Kandidatenländern dabei helfen, sich auf die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sollte die EU die Grundsätze der Prävention fördern, die sie in ihrer Arbeitsschutzpolitik festgelegt hat, und zwar durch

10. Fazit

Aus wirtschaftlichen und humanitären Gründen verdient das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, auf der politischen Agenda der Gemeinschaft ganz oben zu stehen.

Die im Mittelpunkt der Lissabon-Strategie stehende Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Produktivität fordert verstärkte Anstrengungen aller betroffenen Akteure in der EU im Hinblick auf eine Verbesserung der Ergebnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Arbeitsschutz spielt eine herausragende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen und für die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme, denn mehr Arbeitsschutz bedeutet geringere Kosten durch Unfälle, Zwischenfälle und Krankheiten sowie höhere Motivation der Arbeitnehmer. Die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten entstehende Belastung für die öffentlichen und privaten Sozialschutzsysteme ist enorm und erfordert eine integrierte, koordinierte und strategische Reaktion sowie eine Zusammenarbeit der wichtigsten Beteiligten in der Europäischen Union hinsichtlich der Ausarbeitung gemeinschaftlicher und nationaler Politiken. Die Kommission wird gemeinsam mit den übrigen betroffenen Akteuren im Rahmen des Fortschrittsanzeigers der Sozialagenda konkrete, auf Gemeinschaftsebene zu treffende Maßnahmen und einen präzisen Zeitplan ausarbeiten; diese werden die Aktionen ergänzen, zu deren Durchführung sich die Mitgliedstaaten verpflichten werden.

Mit der vorliegenden Mitteilung möchte die Kommission alle Beteiligten auffordern, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass der hohe Preis, den Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten heute noch fordern, gesenkt werden kann und dass Wohlbefinden am Arbeitsplatz für die EU-Bürger eine konkrete Realität wird und so einen konkreten Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der am 10. Mai 2005 beschlossenen Agenda für die Bürger darstellt.