Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland

Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 20. März 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland zuzuleiten.

Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 30. März 2012 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft

Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung:

In der Folge der im Sommer letzten Jahres eingeleiteten Energiewende konzentriert sich die Diskussion hinsichtlich ihrer weiteren Ausgestaltung oftmals zu sehr auf die Bereiche "Netze" und "Ausbau der Erneuerbaren Energien".

So nimmt auch das mit Datum vom 23. Februar 2012 durch BMWi und BMU veröffentlichte Papier "Energiewende auf gutem Weg - Zwischenbilanz und Ausblick" - bewusst oder unbewusst - eine Priorisierung der für den Erfolg der Energiewende entscheidenden Bereiche vor und beschäftigt sich eingangs zunächst mit dem Ausbau von Netzen und Regenerativen Energien, bevor es sich dem Thema "Energieeffizienz" widmet.

Einer Erhöhung der Energieeffizienz auf sämtlichen Versorgungsebenen, d.h. bei der Energieerzeugung, bei der Energieverteilung als auch beim Energieverbrauch, kommt hingegen nicht minder elementare Bedeutung für einen Erfolg der Energiewende zu, denn Energie, die gar nicht erst verbraucht wird, muss zuvor weder erzeugt noch verteilt werden.

Es besteht auch unabhängig von derzeitigen Abstimmungsprozessen auf europäischer Ebene hinsichtlich einer durch die Mitgliedstaaten umzusetzenden Energieeffizienz-Richtlinie die Notwendigkeit, dem Bereich "Energieeffizienz" gesteigerte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und ein Konzept zu entwickeln, dass es den unterschiedlichen Versorgungsebenen und Verbrauchergruppen ermöglicht, auf diesem Gebiet nachhaltige Fortschritte zu realisieren.

Eine Erhöhung der allgemeinen Energieeffizienz geht einher mit Ressourcenschonung, Reduzierung von Netzausbaunotwendigkeiten und Systemstabilisierung. Obwohl der derzeit im Vermittlungsausschuss zur Beratung anstehende Gebäudesektor dabei zu Recht im Fokus der Energieeffizienz steht, müssen daneben auch in dem privaten und gewerblichen Strombereich Potentiale identifiziert und genutzt werden.