Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

COM (2018) 183 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Europäische Kommission
Brüssel, den 11.4.2018 COM (2018) 183 final Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

In der EU gelten seit 1987 die strengsten Verbraucherschutzvorschriften weltweit, wobei die Verbraucher über umfassende Verbraucherrechte verfügen. Die Verbraucherausgaben machen 56 % des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union aus1. Ein gesundes Verbraucherumfeld ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum2.

Die Verbraucherrechte der EU sorgen sowohl bei den Bürgern als auch bei den Unternehmen für Vorhersehbarkeit und Vertrauen.

Zu ihnen zählt das Recht auf sichere Produkte, auf Rücksendung online erworbener Produkte innerhalb von 14 Tagen sowie auf Nachbesserung oder Austausch eines Produkts innerhalb der Gewährleistungszeit. Dies sind nur einige der konkreten Rechte, die im Alltag der Menschen spürbar sind.

Die europäische Verbraucherschutzpolitik bringt durch wichtige Rechtsvorschriften über die Rechte von Fahrgästen und von Verbrauchern, unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Vertragsklauseln greifbare Vorteile. Für die europäischen Bürger und Unternehmen begründet dies ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit. Aber der Markt ändert sich schnell.

Um aufbauend auf diesem Erfolg den Herausforderungen des neuen und sich ständig entwickelnden Marktes zu begegnen, hat Präsident Juncker die Kommission neu aufgestellt, um der Verbraucherpolitik eine bedeutendere Rolle zuzuteilen3. Die Kommission hat seit Beginn ihres Mandats im Jahr 2014 über 80 % der Vorschläge umgesetzt, mit denen die zehn vorrangigen Bereiche, die Präsident Juncker in seinen politischen Leitlinien festgelegt hat, angegangen werden sollen4. Die Verbraucherinteressen stellen ein zentrales Thema in verschiedenen Initiativen der Kommission dar.

Zu nennen sind zum Beispiel die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die zu Rechtsvorschriften über die Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen mit Wirkung vom 15. Juni 20175 und über das Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking geführt hat, sodass die Verbraucher ab dem 3. Dezember 2018 Zugang zu Waren oder Dienstleistungen von Websites, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, haben und diese erwerben können6. Ab 1. April 2018 ist zudem die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltsdiensten sichergestellt7. Im Rahmen der Energieunion und der Klimapolitik wurde eine Einigung über die Vorschläge der Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte im Energiemarkt8 sowie zu neuen Emissions- und Kraftstoffverbrauchprüfungen für Kraftfahrzeuge9 erzielt. Außerdem gelten ab dem 1. Juli 2018 modernisierte Rechtsvorschriften über Pauschalreisen10.

Es laufen zudem Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Vorschläge im Zusammenhang mit digitalen Verträgen, die ein zentrales Thema der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt darstellen. Das Ziel dieser Strategie ist die Modernisierung der Rechtsvorschriften über Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte11 und über den Warenverkauf12. Angesichts der Bedeutung dieser Vorschläge in Hinsicht darauf, die Verbraucher mit klaren und wirksamen Rechten bei Zugang auf digitale Inhalte auszustatten und sicherzustellen, dass sowohl die Verbraucher als auch die Unternehmen auf einheitliche und wirksame Rechtsvorschriften in ganz Europa vertrauen können, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, die baldige Annahme der in der Gemeinsamen Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten hervorgehobenen Vorschläge sicherzustellen, die die Präsidenten aller drei Institutionen vereinbart haben.

Auch andere Vorschläge der Kommission werden zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen. Besonders der Vorschlag von 2008 über eine Gleichbehandlungsrichtlinie, die unter anderem die Gleichbehandlung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung als Ziel hat, könnte eine bedeutende Auswirkung haben13. Zudem wird der von der Kommission 2015 vorgeschlagene Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit eine große Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher mit Behinderungen besser zugänglich machen14. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, schnell eine Vereinbarung über diesen wichtigen Vorschlag zu erreichen. Sie beabsichtigt, nach deren Annahme einen Vorschlag zu präsentieren, den Rechtsakt zur Barrierefreiheit in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie über Verbandsklagen aufzunehmen15.

Dank der Arbeit der Kommission haben sich die Bedingungen für Verbraucher in der ganzen EU verbessert16 und die Unternehmen haben von zentralen Anlaufstellen für Durchsetzungsmaßnahmen in bestimmten Fragen profitiert (z.B. In-App-Käufe in Online-Spielen, Autovermietung oder illegale Inhalte auf Social-Media-Plattformen17).

Viele Herausforderungen der Verbraucherpolitik bleiben dennoch bestehen. Die jüngsten groß angelegten missbräuchlichen Praktiken, die die Verbraucher in der ganzen EU betrafen, haben deren Vertrauen in den Binnenmarkt untergraben. Diese weitreichenden Ereignisse betreffen das "Dieselgate" (bei dem bestimmte Autohersteller in Kraftfahrzeuge Technologien eingebaut hatten, die eine Manipulation der Abgastests ermöglichten) sowie die weitverbreitete Verwendung von missbräuchlichen Vertragsklauseln in Hypothekenverträgen durch Banken18. Diese Ereignisse haben auch eine Debatte darüber ausgelöst, ob die EU über ausreichend wirksame Instrumente verfügt, um solche Vorfälle in den Griff zu bekommen, also die Verbraucherschutzvorschriften tatsächlich durchzusetzen und geschädigten Verbrauchern zu einer Entschädigung zu verhelfen. Daneben hat sich auch das Thema der unterschiedlichen Zusammensetzungen oder Eigenschaften derselben und in unterschiedlichen Teilen des Binnenmarkts verkauften Waren als ein Grund für Bedenken in verschiedenen Mitgliedstaaten erwiesen.

Die Notwendigkeit der Aktualisierung einiger Verbraucherschutzbestimmungen und der Stärkung der Einhaltung wurde durch eine umfangreiche Bewertung der Verbraucherschutzbestimmungen bestätigt, die die Kommission in 2017 abgeschlossen hat (REFIT "Fitness Check"19, Bewertung Verbraucherschutzrichtlinie20). Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass die EU-Verbraucherschutzbestimmungen zu dem Funktionieren des Binnenmarktes beigetragen und ein hohes Verbraucherschutzniveau erreicht haben. Sie sind insgesamt zweckmäßig, müssen aber besser angewandt und durchgesetzt werden. Die Bewertung zeigt auch Bereiche auf, in denen das EU-Verbraucherrecht aktualisiert und verbessert werden könnte.

Der im Januar 2018 angenommene Bericht über die Empfehlung der Kommission zum kollektiven Rechtsschutz21 bestätigt die Ergebnisse der Prüfung von 2017. Er kommt zu dem Schluss, dass Individualrechtsschutzverfahren in "Massenschadensereignissen", die eine große Zahl von Verbrauchern in der EU betreffen, nicht ausreichend sind.

Diese Ergebnisse können nicht ignoriert werden. Die EU muss Antworten auf die neuen Herausforderungen der Verbraucherpolitik finden und dabei sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen einen fairen Binnenmarkt sicherstellen.

1.2 Einführung der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher"

Das in dieser Mitteilung vorgestellte Maßnahmenpaket versucht diese Herausforderungen anzugehen und somit die von der Juncker-Kommission versprochene "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" zum Abschluss bringen. Dabei soll sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen ein fairer Binnenmarkt für die zukünftigen Jahre sichergestellt werden.

Eine bessere Durchsetzung der Bestimmungen, wirksame Instrumente für den Rechtsschutz und bessere Kenntnisse der Verbraucher über ihre Rechte werden das Verbrauchervertrauen aufbauen. Diese den Verbraucherausgaben beigemessene Bedeutung für die Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftsmodells fördert die europäische Wirtschaft.

Die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" baut auf dem vorhandenen verbraucherpolitischen Rahmen auf und bringt diesen mit ihren Vorschlägen für moderne Bestimmungen, die für die heutigen sich ändernden Markt- und Geschäftspraktiken geeignet sind, wirksamere öffentliche und private Durchsetzungsmittel und bessere Rechtsbehelfe ein Stück weiter.

Das Ziel der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" besteht praktisch:

Zur Erreichung dieser Ziele schlägt die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" Änderungen im Rechtsrahmen vor, die durch eine Reihe von nicht Recht setzenden Maßnahmen gemäß den Ausführungen in dieser Mitteilung ergänzt werden. Dieses Legislativpaket beinhaltet die folgenden beiden Instrumente:

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

Die von der Kommission eingeholten Informationen belegen, dass bestimmte Verbraucherschutzvorschriften modernisiert werden sollten, um den derzeitigen Herausforderungen zu begegnen. Das Ziel der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" ist es, diese Modernisierung über folgende Maßnahmen zu erreichen:

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

Verbraucher sollten das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe (z.B. finanzielle Entschädigung) haben, wenn sie durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt werden. Das EU-Recht stellt heute keine klaren und ausreichenden Mittel bereit, um die negativen Auswirkungen solcher Praktiken zu beseitigen. Sollte sich zum Beispiel ein neuer Skandal des Typs "Dieselgate" ereignen, stünden den Verbraucher bei irreführender Werbung Rechtsbehelfe zur Verfügung.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

Wenn Verbraucher einen Online-Marktplatz besuchen24, dann wissen sie heute nicht immer, von wem sie etwas kaufen (von einem Unternehmer oder einem anderen Verbraucher). Viele Verbraucher haben den Eindruck, etwas von einem Online-Marktplatz zu kaufen und deshalb einen Vertrag mit dieser Plattform abzuschließen. In Wirklichkeit kaufen sie etwas meistens von einem Drittanbieter, der auf dem Online-Marktplatz aufgeführt ist. Die Verbraucher können folglich fälschlicherweise glauben, mit einem Unternehmer zu tun zu haben (und deshalb Verbraucherrechte geltend machen zu können25). Diese Verwechslung kann Probleme verursachen, wenn beim Online-Kauf etwas schiefläuft, weil es nicht immer einfach ist festzustellen, wer für Fehler haftet. Dies verringert die Möglichkeit, Abhilfe zu erhalten. Nach den vorgeschlagenen neuen Vorschriften sind Online-Marktplätze verpflichtet, Verbraucher klar über die Identität der Partei zu informieren, mit der sie gerade einen Vertrag schließen (d.h. darüber, ob es sich um einen Unternehmer oder um eine Privatperson handelt). Die Kommission stellt in ihrem Vorschlag zudem klar, dass alle Online-Plattformen Suchergebnisse, die auf erhaltenen Zahlungen von anderen Unternehmern basieren, eindeutig von "natürlichen" Suchergebnissen unterscheiden müssen, und dass Online-Marktplätze über die wesentlichen Parameter informieren sollten, nach denen sich die Rangfolge der Angebote bestimmt26. Dies wird zu mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen führen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf "kostenlose Dienste".

Eine weitere Lücke besteht im Verbraucherschutz bei "kostenlosen" digitalen Diensten, für die Verbraucher nicht mit Geld zahlen, sondern ihre personenbezogenen Daten bereitstellen.

Zu diesen "kostenlosen" Diensten gehören Cloud Storage, soziale Netzwerke und E-Mail-Konten. Aufgrund des wachsenden wirtschaftlichen Werts von personenbezogenen Daten können diese Dienste nicht einfach als "kostenlos" erachtet werden. Deshalb sollten Verbraucher unabhängig davon, ob sie für den Dienst mit Geld oder durch Bereitstellung personenbezogener Daten bezahlen, dasselbe Recht auf vorvertragliche Informationen und auf Vertragskündigung (Widerrufsrecht) innerhalb einer vierzehntägigen "Bedenkzeit" haben.

- Entlastung für Unternehmen.

Die Einhaltung des EU-Verbraucherrecht geht nachweislich mit niedrigen durchschnittlichen Kosten für Unternehmen einher. Gewisse Bestimmungen sind in einigen Bereichen jedoch aufgrund des technologischen Wandels überholt oder bedingen unnötige Kosten für Unternehmen. Mit der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" wird vorgeschlagen, unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen, beispielsweise in Bereichen der Kommunikation mit Verbrauchern, zu beseitigen. Den Unternehmern sollte mehr Flexibilität bei der Wahl der am besten geeigneten Mittel der Kommunikation mit den Verbrauchern eingeräumt werden. Sie sollten anstelle von E-Mail-Adressen neue Online-Kommunikationsmittel wie Web-Formulare oder Chats verwenden können, sofern der Verbraucher die Kommunikation mit dem Unternehmer nachverfolgen kann.

Da das Widerrufsrecht eine von zentraler Bedeutung für die Verbraucher und für das Vertrauen im Online-Geschäftsverkehr ist, schlägt die Kommission auch vor, einige Belastungen für Unternehmer im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht bei "Fernabsatzverträgen" und "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen" Verträgen zu beseitigen. Wenn ein Verbraucher eine bestellte Ware verwendet und sie nicht nur in derselben Weise ausprobiert, wie er es in einem herkömmlichen Geschäft gemacht hätte, so sollte er nicht länger ein Recht auf Widerruf des Vertrages haben. Damit wird sich die Belastung für Unternehmer im Zusammenhang mit der Rückgabe von gebrauchten Waren verringern.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

Vorschriften sind nur dann wirksam, wenn sie den Verbrauchern ermöglichen, im Fall eines Verstoßes auf einfache Weise zu ihrem Recht zu kommen, und wenn sie von den nationalen Behörden durchgesetzt werden. Aus diesem Grund beinhaltet die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" Vorschläge für bessere Rechtsschutzmöglichkeiten für Verbraucher und eine wirksamere Durchsetzung bestehender Verbraucherschutzvorschriften.

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

Die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" will den Rechtsschutz für Verbraucher verbessern durch:

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei "Massenschadensereignissen".

Verbraucher sollten bei Massenschadensereignissen die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche nicht nur einzeln, sondern im Rahmen des kollektiven Rechtsschutzes geltend machen zu können. So könnten zum Beispiel in einem Fall des Typs "Dieselgate" die Rechtsbehelfe für die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken durch eine Verbandsklage kollektiv durchgesetzt werden.

Die Kommission schlägt mit der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" ein modernisiertes System von Verbandsklagen vor, das auf der bestehenden Richtlinie über Unterlassungsklagen aufbaut27. Das System ermöglicht qualifizierten Einrichtungen ohne Erwerbszweck, beispielsweise

Verbraucherverbänden oder unabhängigen öffentlichen Stellen, in Fällen eines Massenschadens die Kollektivinteressen der Verbraucher zu verteidigen. Dies wird den einzelnen Verbraucher helfen, ihre Rechte zu sichern. Besonders hilfreich wird dies für Verbraucher sein, die aus verschiedenen Gründen vor einer Einzelklage zurückschrecken. Das System wird eingebaute Schutzmechanismen enthalten, darunter die Beschränkung der Klagebefugnis auf Einrichtungen, die bestimmte Kriterien erfüllen, sowie das Erfordernis der Transparenz im Hinblick auf deren Finanzierungsquellen. So wird die notwendige Balance zwischen dem Zugang zur Justiz und der Verhinderung möglichen Missbrauchs gehalten, wobei sich der Ansatz von dem der Sammelklage nach US-amerikanischem Modell unterscheidet.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

Verbraucher haben dank der alternativen Streitbeilegung28 und der Online-Streitbeilegung29 Zugang zu einfachen, schnellen und fairen Verfahren zur Lösung ihrer innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmern, ohne vor Gericht ziehen zu müssen. Der Rahmen der alternativen Streitbeilegung und der Online-Streitbeilegung gibt Unternehmern auch einen Anreiz zur Entwicklung geeigneter Systeme der Kundenbetreuung30.

Die Kommission wird weiterhin zur größeren Wirksamkeit dieses Rahmens beitragen, indem sie die Akzeptanz desselben seitens der Unternehmer und die Schaffung eines Dialogs zwischen den betreffenden Beteiligten fördert.31. Eines dieser Ziele wird sein sicherzustellen, dass Verbraucher diese Mittel zur Streitbeilegung einfach finden und nutzen können.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

Die wirksame Durchsetzung stellt eine der obersten Prioritäten in diesem Auftrag der Kommission dar. Sie nahm einen zentralen Platz in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ein und umfasste eine Initiative zur Aktualisierung der Durchsetzung verbraucherrechtlicher Regeln zu deren Anpassung an das digitale Zeitalter: die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC)32.

Die CPC-Verordnung bildet die Grundlage für ein Netzwerk aus nationalen Durchsetzungsbehörden zur Sicherstellung der durchgehenden grenzüberschreitenden Durchsetzung der wichtigsten EU-Verbraucherschutzgesetze. Die überarbeiteten Vorschriften gelten in den Mitgliedstaaten ab 20. Januar 2033. Mit Inkrafttreten der neuen CPC-Verordnung gibt es eine Reihe von Mindestbefugnissen für die nationalen Behörden, ein neues Verfahren zur Bekämpfung weitverbreiteter Verstöße gegen den Verbraucherschutz auf Unionsebene und ein besseres Überwachungssystem. Die Kommission wird eine stärkere

Koordinierungsfunktion übernehmen und wird zeitnah koordinierte Durchsetzungsuntersuchungen im Fall unionsweiter Verstöße durchführen können34.

Die Kommission ergreift die folgenden Maßnahmen zur Stärkung der Durchsetzung und der Zusammenarbeit der Behörden:

a) Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

Verletzt ein Unternehmen heute Verbraucherschutzregeln, so variieren die in den nationalen Bestimmungen festgesetzten Sanktionen in der gesamten EU ziemlich und sind häufig sehr gering. Sie tragen deshalb wenig dazu bei, skrupellose Unternehmer von betrügerischem Verhalten gegenüber den Verbrauchern abzuhalten.

In der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" schlägt die Kommission vor, dass nationale Durchsetzungsbehörden in der ganzen EU ein gemeinsames Kriterium bei der Entscheidung über die finanziellen Sanktionen für Verletzungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken35, der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln36, der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher37 und der Richtlinie zur Preisangaben38 anwenden. Wenn ein Unternehmer gegen diese Richtlinien in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig verstößt (sogenannte "weitverbreitete Verstöße"39), werden die Behörden gegen den Unternehmer eine Geldbuße von mindestens 4 % seines Umsatzes verhängen können. Abschreckende Sanktionen dieser Art werden dazu beitragen, Verletzungen zu verhindern und die Fairness wiederherzustellen.

b) Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

Die Kommission will die Mitgliedstaaten in den Jahren 2018 und 2019 durch Hilfeleistungen für die nationalen Behörden und durch Überwachung der Anpassung des nationalen Rechtssystems unterstützen. Im Einzelnen wird die Kommission die folgenden Aufgaben erfüllen:

c) Aufbau von Kapazitäten

Die Kommission wird sich weiter mit Maßnahmen zum Aufbau der Kapazitäten der nationalen Behörden beschäftigen. Die Konzentration wird dabei auf die zunehmende "Digitalisierung" des Verbrauchermarkts liegen.

Zu diesem Kapazitätsaufbau zählen die folgenden Hauptmaßnahmen:

- Finanzierung und Koordinierung für die "E-Enforcement Academy".

Dieses Projekt stellt 1,75 Millionen EUR für den Kapazitätsaufbau der nationalen Verbraucherschutzbehörden und der nationalen Behörden für die Sicherheit von Verbraucherprodukten bereit.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

dass zuverlässige Beweise über mögliche Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften erhoben werden. Dies wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, schneller weitverbreitete Probleme zu erkennen, auf die Verbraucher in der EU treffen.

d) Koordinierte Durchsetzung

Die Kommission wird für die Förderung der Fairness in dem digitalen Binnenmarkt weiter mit den nationalen CPC-Behörden in Bezug auf strategische und gezielte Durchsetzung arbeiten40. Dies erfolgt in Form der koordinierten Untersuchung von Websites ("Kontrollmaßnahmen")41 oder einer koordinierter Vorgehensweise zur Lösung von Angelegenheiten, die eine große Zahl von Verbrauchern in der EU betreffen42. Die von der Kommission seit 2014 mit der Durchsetzung gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass es möglich ist, positive Ergebnisse für die Verbraucher wie für die Unternehmen zu erreichen (zum Beispiel "One-Stop-Shop-"Lösungen für EU-weite Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften).

Ein wesentliches Thema wird die Bekämpfung unlauterer Praktiken (z.B. irreführende und unbegründete Umweltschutzklagen) und illegaler Online-Inhalte43 sein.

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten auch bei einer besseren Zusammenarbeit im Bereich der Produktsicherheit helfen44. Die Sicherstellung des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher vor gefährlichen Produkten ist von wesentlicher Bedeutung, unabhängig davon, ob diese Produkte online oder offline gekauft werden. Die Maßnahmen hierfür lauten:

a) Modernisierung des Schnellwarnsystems

Das Europäische Schnellwarnsystem wird von der Kommission betrieben. Es stellt sicher, dass die Information über gefährliche Non-Food-Produkte, die irgendwo in Europa vom Markt zurückgerufen und/oder von Verbrauchern zurückgenommen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ausgetauscht werden.

Damit die Marktüberwachungsbehörden effizienter tätig werden können, überarbeitet die Kommission unter anderem die Leitlinien für das Schnellwarnsystem zur Optimierung der Vorteile für die Verbraucher.

b) Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

Die Kommission hat zur Verbesserung der Arbeitsweise des Binnenmarkts zugunsten der Verbraucher Geldmittel für koordinierte Maßnahmen der Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit bereitgestellt. Dies führte zu mehr als 25 koordinierten Marktüberwachungsmaßnahmen in verschiedenen Produktsektoren (z.B. Kinderspielzeug, Babyartikel). Die Kommission wird weiter gemeinsame Aktionen der EU-Behörden unterstützen, um den Wissensaustausch und die Stärkung des Netzwerks der Marktüberwachungsbehörden auch vor dem Hintergrund des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung für die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte45 zu fördern. Diese Unterstützung wird dazu beitragen, gefährliche Produkte in der ganzen EU zu verfolgen und zu entfernen.

Der vorab erwähnte Vorschlag der Kommission für eine Verordnung für die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte will den Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten sowohl im Binnenmarkt als auch an den Außengrenzen einschließlich der strukturellen Zusammenarbeit und des Austausches im Bereich Marküberwachung mit internationalen Partnern, stärken.

4. Internationale Zusammenarbeit

a) Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

Die Organe, die Verbraucherrechtsvorschriften durchsetzen, haben weltweit mit sehr ähnlichen (wenn nicht sogar identischen) Geschäftspraktiken und Marketingstrategien zu tun. Diese Probleme koordiniert anzugehen kann nur zu einer besseren Einhaltung durch Unternehmen führen.

Die Kommission will an bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes zwischen der EU und wichtigen Ländern wie den USA, Kanada und in Zukunft auch China, arbeiten.

Diese internationale Kooperation wird durch den stärkeren Rahmen für die Koordinierung der Durchsetzungsbehörden innerhalb der EU gemäß der überarbeiteten CPC-Verordnung erleichtert, die als Grundlage für das Suchen von Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern herangezogen werden kann. Solche Vereinbarungen könnten festlegen: Mechanismen für Amtshilfe zwischen Behörden; an die digitale Wirtschaft angepasste Instrumente für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Websites, die weltweite Betrügereien begehen; ein neues "One-Stop-Shop-"Verfahrens zur Bekämpfung groß angelegter Verstöße gegen Verbraucherrechte durch Unternehmen auf globaler Ebene; effizientere Überwachungssysteme.

b) Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

Lieferketten sind global und Verbraucher können Produkte einfach online direkt von Ländern außerhalb der EU kaufen. Aus diesem Grund ist die internationale Kooperation für die Sicherheit der Verbraucher in der EU entscheidend. Eine Zusammenarbeit im Bereich der Produktsicherheit ist sowohl mit den Erzeugerländern als auch mit Ländern mit ähnlichen Produkten auf ihren Märkten notwendig, damit die Marktüberwachung durch die EU-Mitgliedstaaten die größtmögliche Wirkung erzielt.

Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit China weiter verbessern46 und das Bewusstsein der Hersteller über die EU-Anforderungen an die Produktsicherheit steigern. Die Kommission wird auch internationale Initiativen für die weltweite Verbesserung der Sicherheit von online verkauften Produkten unterstützen.

Die Kommission wird schließlich weiter den wirksamen Verbraucherschutz in zukünftigen bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen vorantreiben. Sie wird hierfür spezifische Regeln über die Zusammenarbeit im Bereich der Produktsicherheit in Handelsabkommen aufnehmen. Dies wird den entsprechenden Informationsaustausch über gefährliche Produkte unter Einbeziehung der Erzeugerländer ermöglichen.

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der "ZWEIERLEI QUALITÄT" von VERBRAUCHSGÜTERN

Präsident Juncker führte in seiner Rede zur Lage der Union 2017 Folgendes aus:

"Ich kann nicht akzeptieren, dass den Menschen in manchen Teilen Europas [...] qualitativ schlechtere Lebensmittel verkauft werden als in anderen, obwohl Verpackung und Markenkennzeichnung identisch sind. [...] nun müssen wir die nationalen Behörden mit umfassenderen Befugnissen ausstatten, sodass diese flächendeckend gegen diese, ja, illegalen Praktiken vorgehen können."

Die Kommission hat bereits einige wichtige Schritte zur Bekämpfung dieser Probleme unternommen.

Im September 1747 nahm die Kommission eine Reihe von Leitlinien für die Anwendung des EU-Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts zur Bekämpfung des Problems von Produkten "zweierlei Qualität" angenommen. Das Ziel der Leitlinien ist es, den nationalen Behörden bei der Feststellung zu helfen, ob ein Unternehmen gegen EU-Vorschriften verstößt, wenn es in verschiedenen Ländern Produkte unterschiedlicher Zusammensetzung mit identischer Markenkennzeichnung verkauft.

Die Kommission hat in Gesprächen mit Vertretern der Wirtschaft Unternehmen dazu aufgefordert, ungerechtfertigte und irreführende Produktdifferenzierungen einzustellen, die keinen spezifischen Marktanforderungen entsprechen. Einige Hersteller haben bereits begonnen, die Zusammensetzung ihrer Produkte anzupassen, um sicherzustellen, dass innerhalb der EU dieselben Produkte verkauft werden. Weitere Änderungen werden in ihren Strategien der Differenzierung und der Verbraucherinformation erwartet.

Die Kommission hat die Bereitstellung für Mittel zur Unterstützung der Durchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten und für die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes für vergleichende Warentests für Lebensmittel angeboten. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission entwickelt diese Methode derzeit mit der Unterstützung von 16 Mitgliedstaaten und Akteuren und wird im Mai 2018 eine Testkampagne starten. Die Tests werden einen gängigen Korb aus Produkten abdecken, die in den meisten Mitgliedstaaten vermarktet werden, und chemische sowie sensorische Tests beinhalten. Die Ergebnisse werden Ende 2018 erwartet. Sollte es notwendig sein, wird die Kommission zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten die Problematiken behandeln, die sich aus dem ersten Testergebnis über den gängigen Produktkorb ergeben.

Gleichzeitiger zu diesen laufenden Arbeiten geht die Kommission davon aus, dass einige der Maßnahmen, die in der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" vorgeschlagen werden, insbesondere strengere Sanktionen für illegale Praktiken, individuelle Rechtsbehelfe für irregeführte Verbraucher und kollektive Rechtsschutzverfahren, es für Unternehmer schwieriger und kostenaufwändiger werden lässt, Verbraucher durch die Vermarktung von Produkten "zweierlei Qualität" irrezuführen.

Unternehmer steht es frei, Waren mit unterschiedlichen Zusammensetzungen oder Eigenschaften zu vermarkten und zu verkaufen und ihre Produkte dabei an die örtlichen Verbraucherpräferenzen anzupassen oder der Notwendigkeit zu folgen, auf verschiedene Trends in der Nachfrage, Logistikfragen und neu entstehende Technologien zu antworten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie die Rechtsvorschriften der EU (ob über Produktsicherheit, Etikettierung oder andere horizontale oder sektorspezifische Rechtsvorschriften) uneingeschränkt einhalten. Produkte derselben Marke können ausnahmsweise verschiedene Eigenschaften haben. Eine wesentliche unterschiedliche Zusammensetzung in identischen Markenwaren kann jedoch Bedenken hervorrufen, wenn solche Produkte in einer Art vermarktet werden, die das Potenzial hat, den Verbraucher in die Irre zu führen.

Damit kein Raum für Zweifel darüber gelassen wird, dass die EU-Rechtsvorschriften ungerechtfertigte und irreführende Produktdifferenzierungen im Binnenmarkt verbieten, will die Kommission die nationalen Behörden mit klareren Regeln ausstatten, um sicherzustellen, dass sie unlauterer Praktiken einfacher bekämpfen können. Die Kommission schlägt deshalb vor, in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ausdrücklich aufzunehmen, dass eine Vermarktung von Produkten als identisch mit demselben und in verschiedenen anderen Mitgliedstaaten vermarkteten Produkt, die jedoch deutlich andere Zusammensetzungen oder Eigenschaften besitzen, eine irreführende Handlung im Sinne von Artikel 6 der Richtlinie begründet.

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

Die Bewertung der Verbraucherschutzvorschriften durch die Kommission im Jahr 2017 ("Eignungstest") hat ergeben, dass ein eingeschränktes Bewusstsein der Verbraucher und der Unternehmer über ihre Rechte und Pflichten die geringe Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts weiterhin verschärft, wobei das Bewusstsein zwischen den EU-Mitgliedstaaten erheblich variiert. Die von Verbrauchern mitgeteilten Probleme lagen 2016 bei 20 %, dieselbe Rate wie in 2008, was eine geringe oder gar keine Verbesserung in zehn Jahren bedeutet. Gleichzeitig wussten zum Beispiel nur 41 % der EU-Bürger, gemäß den EU-Rechtsvorschriften einen Anspruch auf eine kostenlose Nachbesserung oder einen Ersatz eines mangelhaften Produkts zu haben.

Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2018 und danach die unten erläuterten Schritte unternehmen, um das Wissen über die Verbraucherrechte zu verbessern und eine neue Kultur der Einhaltung der EU-Verbraucherschutzgesetze anzuregen.

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

Die Kommission startete im November 2017 eine umfassende Diskussion als Teil der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" mit dem Ziel, die Akteure, die an der Verbesserung der Verbraucherrechte in der EU arbeiten, zusammenzubringen und darüber zu diskutieren, wie "die EU-Verbraucherschutzvorschriften neu zu gestalten sind, damit sie für das 21. Jahrhundert passen"48.

Die Kommission wird als Teil der Initiative im Laufe des Jahres 2018 eine Reihe von "Dialoge mit Verbrauchern" in den Mitgliedstaaten mit einem länderspezifischen Ansatz organisieren. Das Ziel der Dialoge ist es, den Menschen zu erklären, was die EU gerade für sie als Verbraucher tut und ihre Meinung darüber zu hören, wie die EU ihre Belange besser bewältigen kann.

Die Kommission wird in 2018 außerdem eine umfassende Informationskampagne durchführen, um das Bewusstsein der Europäer über ihre derzeitigen Verbraucherrechte in der EU zu erhöhen. Die Kampagne wird sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf die Mitgliedstaaten konzentrieren, in denen die Bürger das geringste Wissen über die Verbraucherrechte gezeigt haben.

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

Während sich das Paket "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" mit den wichtigsten Herausforderungen für den Verbraucherschutz in der heutigen EU befasst, entwickeln sich die Märkte natürlich weiter und ändern sich schnell. Die Verbraucherschutzvorschriften müssen sich ständig anpassen und entwickeln können, um relevant zu bleiben und neue Bereiche von Herausforderungen für Verbraucher angehen zu können. Ein Beispiel hierfür könnten neue komplexe und nicht transparente Transaktionen sein. Die Kommission wird die Verbrauchermärkte weiter überwachen, um auftretende Probleme festzustellen und Verhaltenseinsichten für ihre Politikgestaltung entwickeln.

Die Kommission untersucht gerade die folgenden Bereiche:

- Künstliche Intelligenz.

Künstliche Intelligenztechnologien bringen für Verbraucher neue Möglichkeiten. Gleichzeitig können sie aber Probleme mit sich bringen in Bezug auf

- Internet der Dinge.

Laut den Prognosen wird es 2020 mindestens 6 Milliarden mit Internet verbundene Produkte in der EU und 25 Milliarden weltweit geben52. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Produkte und Technologien für Verbraucher sicher sind, während eine breite Auswahl garantiert und Innovation nicht unterdrückt wird. Die Kommission wird prüfen, ob der derzeitige Rechtsrahmen für Produktsicherheit im Hinblick auf die neuen Herausforderungen, die diese neuen Technologien mit sich bringen, zweckmäßig ist oder ob es Lücken zu schließen gibt. Die Kommission wird in diesem Sinne weiterhin die Zusammenhänge zwischen Cyber-Sicherheit53 und Produktsicherheit untersuchen und dabei Instrumente ermitteln, die die Produktsicherheit und die Auslegungssicherheit verbessern können. Die Kommission hat auch eine Sachverständigengruppe gegründet, die prüfen wird, ob und in welchem Umfang bestehende Haftungssysteme an die entstehenden Marktrealitäten angepasst sind, und dabei der Entwicklung der neuen Technologien im weiten Sinne, einschließlich künstlicher Intelligenz, fortgeschrittener Robotik, des Internets der Dinge und der Themen über Cybersicherheit, folgen. - Mobiler E-Commerce. Die zunehmende Bedeutung mobilen E-Commerce kann Verbraucher in verschiedener Weise gefährden, auch aufgrund der Art und Weise, wie ihnen die verlangten Informationen präsentiert werden. Die Kommission leitet gerade eine Verhaltensstudie ein, die sich auf die Auswirkung von online genutzten Marketing- und Offenlegungspraktiken auf Verbraucher konzentrieren wird. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden und insbesondere, wie diese vermarktet und über mobile Geräte verkauft werden.

- Nachhaltiger Verbrauch.

Der steigende weltweite Verbrauch verursacht einen zunehmenden Druck auf die Umwelt. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, Verbrauchern nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und sie zu einem umweltverträglicheren Verbrauch anzuregen. Bei den Verbrauchern entsteht ein wachsendes Interesse an nachhaltigen Produkten. Sie müssen in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen treffen und einen einfachen Zugang zu umweltfreundlichen Produkten haben zu können. Es sind zusätzliche Anstrengungen zur Sensibilisierung notwendig, damit Verbraucher mehr über die verschiedenen Kennzeichnungsinstrumente der EU54, wie das EU-Umweltzeichen, wissen und damit sichergestellt wird, dass sie diese richtig verstehen.

Die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" kommt der Umwelt zugute, da eine bessere Durchsetzung und bessere Möglichkeiten für Individualrechtsschutz gegen unlautere Praktiken falsche umweltbezogene Behauptungen oder vorsätzliche Obsoleszenzpraktiken verhindern können und den Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft ergänzen55. Dies umfasst zum Beispiel Recherchen über vorzeitige Obsoleszenz56 und die Pilotprojekte über ökologische Fußabdrücke57, deren Ziel die Einschränkung falscher Behauptungen durch Bereitstellung harmonisierter Berechnungs- und Prüfmethoden von gelieferten Umweltinformationen ist.

8. Schlussfolgerung

Die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" hat für die Juncker-Kommission Priorität. In den letzten Jahren wurde bereits viel für die Verbesserung der Verbraucherrechte und die Sicherheit für Unternehmen in Bereichen wie grenzüberschreitende Portabilität von Inhalten, Roaming-Gebühren und Geoblocking sowie im Energiesektor erreicht. Dies muss nun mit modernisierten Verbraucherschutzvorschriften, die für die Herausforderungen der sich heute schnell entwickelnden Märkte geeignet sind, privater und staatlicher Durchsetzung und besseren Rechtsbehelfen voll umgesetzt und ergänzt werden. Dies ist das Ziel dieser Mitteilung und ihrer Vorschläge. Die Vorschläge werden spürbare Änderungen im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft herbeiführen, die auf dem Verbrauchervertrauen beruhen.

Insgesamt werden die in dieser Mitteilung genannten Vorschläge und Initiativen in Bezug auf die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" den europäischen Verbrauchern, die nach Auswahl und Fairness suchen, ebenso eindeutige Vorteile bringen wie den europäischen Unternehmen, die Sicherheit und Vertrauen im gesamten Binnenmarkt suchen.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, in dem Rat in den nächsten Jahren zusammenzuarbeiten, um die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen über die Gesetzessammlung vor den Europäischen Parlamentswahlen im Mai 2019 zu vereinbaren. Es ist ein umfassenderes Engagement notwendig, damit alle Akteure an einer öffentlichen Debatte darüber teilnehmen, wie Verbraucherbelange besser angegangen werden können, ohne die zukünftigen Herausforderungen außer Acht zu lassen. Die Kommission wird in den nächsten Jahren mit den Mitgliedstaaten und mit allen Akteuren zur Anregung dieser öffentlichen Debatten zusammenarbeiten.

Mit der "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" wird den europäischen Verbrauchern wie den europäischen Unternehmen die Sicherheit und der Schutz garantiert, den sie brauchen. Die "Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" betrifft die Stärkung von Verbrauchern durch Förderung der Fairness und den Vertrauensaufbau innerhalb des Binnenmarkts. Sie wird sicherstellen, dass es keine Verbraucher zweiter Klasse in der Europäischen Union gibt und dass europäische Unternehmen innerhalb eines Regulierungsrahmens tätig sind, der den heutigen Herausforderungen entspricht und gleiche Wettbewerbsbedingungen in gesamten Binnenmarkt anbietet.