Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, die aus der Anlage 1 ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage 1

Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Der Bundesrat bekräftigt erneut seine ablehnende Haltung zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (BR-Drucksache 812/04(B) HTML PDF vom 05.11.2004). Er ist unverändert der Auffassung, dass das novellierte Gentechnikgesetz - vor allem auf Grund der Haftungsregelungen - im Ergebnis innovationsfeindlich und wachstumsschädlich ist und die von der EU geforderte Koexistenz nicht gewährleisten kann. Das Gesetz läuft zudem den Bestrebungen der Länder nach Aufgabenabbau und Entbürokratisierung zuwider.

Ungeachtet dessen erinnert der Bundesrat an die von der Bundesregierung im Rahmen des Vermittlungsverfahrens abgegebene Erklärung vom 27. Oktober 2004 (vgl. Anlage 2). Er bittet die Bundesregierung, dem Bundesrat über die hierauf ergriffenen Maßnahmen und die bislang erreichten Ergebnisse bis 1. Mai 2005 zu berichten.

Anlage

Erklärung der Bundesregierung vom 27.10.2004 (vgl. Protokoll zur 805. Sitzung des Bundesrates am 05.11.2004, Anlage 1, S. 567).

Anlage 2

Erklärung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft