Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung
(Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)

Punkt 21 der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

Der Bundesrat möge beschließen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben neu zu bewerten.

Begründung:

Die von der Lohnentwicklung (Ost) abgekoppelte Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost) könnte zu Irritationen bei den Spätaussiedlern führen. Sie mussten nach der Wiedervereinigung und dem Fall des "Eisernen Vorhangs" gerade auch mit Hinweis auf die Rentensituation in den neuen Ländern sukzessive Leistungsverschlechterungen bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz hinnehmen.

Daher sollten die rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler neu bewertet werden. So könnte beispielsweise in Erwägung gezogen werden, Rentenzahlungen aus dem Herkunftsland als Ausgleich für Erschwernisse bei deren Geltendmachung im Ausland nur zum Teil auf die deutsche Rente anzurechnen. Eine nur anteilige Anrechnung der ausländischen Rente würde zudem einen Anreiz schaffen, diese überhaupt zu beantragen. Davon würden sowohl Spätaussiedler als auch Rentenversicherung profitieren - zudem gegebenenfalls auch Sozialhilfe und Grundsicherung.