Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Februar 2013 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, das der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel folgender Änderungen einberufen wird:

Das Gesetz ist um wichtige Maßnahmen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen zu ergänzen.

Dies gilt insbesondere für folgende Maßnahmen:

Das Gesetz ist um weitere Maßnahmen zu ergänzen, die im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drucksache 632/12 (PDF) ) einschließlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) enthalten sind. Im Ergebnis soll das Gesetz so gefasst werden, dass die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) mit den Änderungen durch die Nummern I bis X, das heißt ohne die darin enthaltenen Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften, umgesetzt wird.

Begründung:

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz soll fachlich zwingend erforderlicher Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden.

Wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen sind in dem Gesetz nicht enthalten. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (BR-Drucksache 302/12(B) PDF ) auf die Notwendigkeit weiterer Regelungen hingewiesen.

An der Notwendigkeit, ungewollte Steuergestaltungen insbesondere in den Bereichen

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) enthält für die oben beschriebenen Maßnahmen geeignete Gesetzesformulierungen und weitere steuerliche Maßnahmen, um die das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ergänzt werden soll. Im Ergebnis soll das Gesetz so gefasst werden, dass der Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 (BR-Drucksache 632/12 (PDF) ) einschließlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 033/13 (PDF) ) mit den Änderungen durch die Nummern I bis X umgesetzt wird. Die im Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2013 strittige Frage der allgemeinen steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften sollte dabei nicht erneut Gegenstand des Vermittlungsverfahrens werden.