Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 82. Sitzung am 1. März 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/4444 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes Drucksache 016/4017 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.03.07

Erster Durchgang: Drucksache. 781/06 (PDF)