Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am 26. März 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/4453 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/4202 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.05.15
Erster Durchgang: Drucksache. 646/14 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

2. In Nummer 3 Buchstabe a Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter "benannten beauftragten Stellen" durch die Wörter "bestimmten Stellen" ersetzt.

3. Nummer 5 Absatz 10 wird wie folgt geändert:

4. In Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 1e werden die Wörter "benannten beauftragten Stellen" durch die Wörter "bestimmten Stellen" ersetzt.