Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am 26. März 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/4453 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/4202 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.05.15
Erster Durchgang: Drucksache. 646/14 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "der Hersteller oder der Sicherheitsbehörde" durch die Wörter "der Hersteller, der Sicherheitsbehörde oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder" ersetzt.
- b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern "eines Auftrages der Sicherheitsbehörde" die Wörter "oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder" eingefügt.
2. In Nummer 3 Buchstabe a Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter "benannten beauftragten Stellen" durch die Wörter "bestimmten Stellen" ersetzt.
3. Nummer 5 Absatz 10 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "zum 31. Dezember eines jeden Jahres" durch die Wörter "zum 30. Juni eines jeden Jahres" ersetzt.
- b) In Satz 3 werden die Wörter "zum 31. Dezember 2015" durch die Wörter "bis spätestens 30. Juni 2017" ersetzt.
4. In Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 1e werden die Wörter "benannten beauftragten Stellen" durch die Wörter "bestimmten Stellen" ersetzt.