Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mit Schreiben vom 2. März 2005 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:

Auf diesem Gebiet wurden bislang von der Bundesregierung folgende Schritte unternommen:

Bereits 1997 im "Gemeinsamen Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner" (Bundesarbeitsblatt vom 1. Juni 1997 - 111b2-36004) wurde die Normung von Arbeitsschutzmanagementsystemen durch nationale und internationale Normungsgremien abgelehnt. Gleichzeitig wurde vereinbart, ein gemeinsames Modell für ein Arbeitsschutzmanagementsystem zu entwickeln und entsprechende Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene einzufordern.

Auf Basis dieses Konzeptes wurden 1999 "Eckpunkte des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme" (Bundesarbeitsblatt vom 1. Februar 1999 - 111b2-36004 ) vorgestellt, die ebenfalls als wichtige Grundlagen für die Erstellung eines "Leitfadens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu Arbeitsschutzmanagementsystemen "dienten.

Dieser Leitfaden wurde durch den nationalen Beirat, bestehend aus Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialpartner und des BMA wesentlich vorangetrieben.

Nach Fertigstellung des "IAO Leitfadens AMS" im Jahr 2001 wurde vom Beirat eine nationale Umsetzung und ein damit verbundenes Umsetzungskonzept erarbeitet. Der nationale Leitfaden ist in der Ausgabe 1/2003 des Bundesarbeitsblatts veröffentlicht worden.

Der nationale Leitfaden diente den Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie den Berufsgenossenschaften als Grundlage eigener AMS-Konzepte, die sich überwiegend an KMU richten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Aufgabe übernommen, eine Internetplattform zu betreiben, in der umfassende Informationen und nichtkommerzielle Angebote übersichtlich dargestellt und einfach abrufbar sind. (http://www.baua.de/prax/ams/ams.htm )

Beispielhaft sind hier anzuführen:

Rahmenkonzepte der Länder:

Branchenspezifische Konzepte:

Betriebsgrößenspezifische Konzepte:

Die vorgenannten Organisationen bieten ebenfalls eine in der Regel kostenfreie Wirksamkeitsüberprüfung und Wirksamkeitsbescheinigung der jeweiligen AM-Systeme an. Im Rahmen des Fachausschusses "Organisation" erarbeiten die gewerblichen Berufsgenossenschaften derzeit an einer einheitlichen berufsgenossenschaftlichen Präventionsstrategie zu AM-Systemen, wobei insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:

Gebühren und Beitragsnachlässe bei Nachweis eines funktionierenden AM-Systems.

Fast alle gewerblichen Berufsgenossenschaften bieten inzwischen branchenspezifische AMSKonzepte an.

Damit wird den Unternehmen ein Instrument angeboten, das Fortschritte in folgenden Bereichen ermöglicht:

Über diese Aktivitäten hinaus unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) die Verbreitung von Managementsystemen. Im Rahmen verschiedener Projekte werden sowohl branchen- und betriebsgrößenspezifische integrierte Managementkonzepte erarbeitet und erprobt sowie Netzwerke und Strukturen für deren Verbreitung vor Ort geschaffen.

Beispiel hierfür ist der Thematische Initiativkreis Netzwerk Baustelle. In diesem Handlungsfeld wird insbesondere die Verbesserung der Arbeits- und Geschäftsprozesse bei KMU der Bauwirtschaft durch das Konzept "AMS-Bau" verfolgt.

Vergleichbare Transferkonzepte werden von weiteren Thematischen Initiativkreisen im Rahmen von INQA sowohl branchenspezifisch (Pflegedienste, Büroarbeit) als auch branchenübergreifend (Lebenslanges Lernen) verfolgt.