Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Punkt 19 der 945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016

Für den Fall, dass Ziffer 8 der Ausschussempfehlungen (BR-Drucksache 164/1/16) keine Mehrheit erhält, möge der Bundesrat beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a (§ 34a Absatz 1a Satz 4 Nummer 1 GewO)

In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a sind in § 34a Absatz 1a Satz 4 Nummer 1 nach der Angabe "Satz 2 Nummer 4 und 5" die Wörter ", auch in nicht leitender Funktion," einzufügen.

Begründung:

Die Einfügung dient der Klarstellung, dass eine Abfrage im nachrichtendienstlichen Informationssystem nicht auf Personen beschränkt ist, die mit Bewachungen in leitender Funktion beauftragt werden sollen. Durch den Verweis auf "Bewachungen nach Satz 2 Nummer 4 und 5" in Absatz 1a Satz 4 Nummer 1 könnten in der Praxis insoweit Missverständnisse entstehen.