Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern" - Antrag des Landes Niedersachsen -Punkt 16 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006.

Der Bundesrat möge die Entschließung in Drucksache 167/06 (PDF) in geänderter Fassung beschließen:

"Die Zukunft der ESF-Förderung sichern

Die derzeitige Position der Bundesregierung, wonach diese für ein ESF-Bundesprogramm im Ziel "Konvergenz" rund 1,4 Mrd. € beansprucht, wird als überzogen abgelehnt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Programme in Art und finanziellem Umfang in Abstimmung mit den Ländern so zu begrenzen, dass Parallelstrukturen vermieden und eine Gefährdung etablierter Länderprogramme ausgeschlossen wird. In jedem Fall sollte die vorgesehene Mittelausstattung des ESF-Bundesprogramms im Ziel "Konvergenz" deutlich reduziert werden.

Begründung

Zu Ziffer 1:

Die Mittel, die im Rahmen der Europäischen Strukturfonds zum Einsatz kommen haben für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik der Länder erhebliche Bedeutung.

Die Bundesregierung setzt bisher ihre ESF-Programme überwiegend über die Bundesagentur für Arbeit (BA) um. Dies wird künftig nur noch im eingeschränkten Umfang der Fall sein, da die Umsetzung im Rahmen der Einzelfallförderung für die BA zu aufwändig ist. Die bisher von der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dargestellten Planungen lassen befürchten, dass sich die Bundesprogramme in wesentlichen Teilen auf Förderbereiche beziehen sollen, die vornehmlich von den Ländern abgedeckt werden. Der Bundesrat bittet darum, den Aufbau paralleler Förderstrukturen von Bund und Ländern zu vermeiden, um u. a. keine Mehrfachzuständigkeiten, mögliche Doppelförderungen und einen Förderwettstreit zu vermeiden.

Zu Ziffern 2 und 3:

Es soll in der neuen Förderperiode sichergestellt werden, dass die Länder im Rahmen der jeweiligen Ziele "Wettbewerbsfähigkeit" und "Konvergenz" im Zuge der Verteilung der EU-Mittel in die Lage versetzt werden, die ihnen aus den Brüsseler Beschlüssen zur Unterstützung der Lissabon-Strategie zu wachsenden Aufgaben auch in finanzieller Hinsicht bewältigen zu können.

Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der Entwürfe der EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen."