Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 96. Sitzung am 17. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/5093 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/4401 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 704/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. In Absatz 6 werden nach dem Wort "Gebiet" die Wörter ", dem Gebiet des Landes oder, soweit Einvernehmen zwischen den beteiligten Landesregierungen besteht, im Gebiet eines anderen Landes" eingefügt."

"Artikel 8
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Abschnitt I der Anlage zu der AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: