Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik KOM (2006) 66 endg.; Ratsdok. 6715/06

Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die Erhebung des Merkmals "Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden" führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der auskunftspflichtigen Unternehmen. Die bereits erhobenen Daten zur Beschäftigung und zu den Personalaufwendungen sind ausreichend. Der mögliche zusätzliche Erkenntnisgewinn steht in keinem Verhältnis zu dem enormen Aufwand der auskunftspflichtigen Unternehmen. Im Bereich Handel sind überwiegend Angestellte tätig und nur im geringem Umfang Lohnempfänger, die einen Stundenlohn erhalten. Die Vielzahl von Beschäftigungsformen im Handel (Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, geringfügig Beschäftigte, Saisonkräfte, Aushilfen z.B. für Inventur und Weihnachtsgeschäft) sowie die flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen (Jahresarbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Rollierendes System) erschweren die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden.