Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/5169 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 17/4144 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 585/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Das Kraftfahrsachverständigengesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBI. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel 291 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. In § 17 Absatz 2 wird die Angabe "und Abs. 2" durch die Wörter ", Absatz 2 und § 3" ersetzt."