Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen

C(2018) 2444 final siehe Drucksache 709/17(B) HTML PDF

Europäische Kommission

Brüssel, 30.04.2018 C(2018) 2444 final

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen" (COM (201 7) 534 final}.

Mit der vor dem Hintergrund der Vertiefung des Binnenmarkts verabschiedeten Mitteilung sollen rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse abgebaut werden, die einer engeren Zusammenarbeit und Interaktion von Grenzregionen und damit der Erreichung aller Ziele des Binnenmarkts noch entgegenstehen. Auch soll die Mitteilung einen Beitrag zu dem mit dem Weißbuch zur Zukunft Europas eingeleiteten Reflexionsprozess leisten, indem Maßnahmen vorgeschlagen und Empfehlungen ausgesprochen werden, wie Grenzregionen an Binnengrenzen leichter zusammenarbeiten und die Menschen und Unternehmen in diesen Regionen das Potenzial voll ausschöpfen können.

Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrats für die in der Mitteilung skizzierten Handlungsansätze und eine zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in den EU-Grenzregionen.

Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme, dass Rechtsvorschriften und Finanzierungsmechanismen verstärkt werden sollten. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass dazu die engagierte Mitwirkung aller beteiligten Akteure in den Mitgliedstaaten und entlang der Grenze unerlässlich ist. Wie der Bundesrat, so ist auch die Kommission überzeugt, dass die Mitgliedstaaten und Regionen in den Abbau bestehender Hindernisse unmittelbar eingebunden werde müssen. Die Kommission zählt auf die Unterstützung des Bundesrats bei der Suche von Lösungen für grenzbezogene Hemmnisse, denen Unternehmen und andere Interessenträger in deutschen Grenzregionen noch gegenüberstehen können.

Herrn Michael Müller
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4 D
10117 Berlin Deutschland

Die Kommission begrüßt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebrachte Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg-Programme).

Sie nimmt die Bedenken des Bundesrats zur Kenntnis, dass durch die Einrichtung der Anlaufstelle "Grenze" zusätzliche Bürokratie geschaffen werden könnte, und möchte klarstellen, dass die Anlaufstelle bestehende regionale Strukturen nicht beeinträchtigen wird, da es sich um ein in das bestehende Referat für grenzübergreifende Zusammenarbeit der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung integriertes kleines Team handelt. Über die Anlaufstelle "Grenze" werden die Maßnahmen der Kommissionsdienststellen zur wirksamen Umsetzung der Mitteilung koordiniert.

Die Kommission stimmt der vom Bundesrat unter Punkt 8 und 9 seiner Stellungnahme vertretenen Auffassung zu, dass die Finanzierungsmechanismen nicht nur in der gegenwärtigen Förderperiode, sondern auch in Zukunft von großer Bedeutung sein werden. Sie fordert den Bundesrat auf, sich aktiv für eine starke Kohäsionspolitik und insbesondere eine starke Europäische territoriale Zusammenarbeit einzusetzen, und begrüßt die Aufforderung, die der Bundesrat in diesem Sinne an die Bundesregierung gerichtet hat.

Die Kommission ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass die Beschäftigung in benachbarten Grenzregionen in anderen Ländern unterstützt werden sollte. Wie in der Mitteilung vorgesehen, werden die Kommissionsdienststellen in diesem Bereich Maßnahmen umsetzen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat zu dem Vorschlag für eine Europäische Arbeitsbehörde eine kritische Prüfung im Rahmen der Bundesratsberatung vorbehält. Mit diesem am 13. März 2018 verabschiedeten Vorschlag verfolgt die Kommission das Ziel, Bürgern und Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, die richtigen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung fairer und wirksamer Vorschriften zu fördern.

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die regelmäßige Bereitstellung von Daten aus der Raumbeobachtung der Grenzgebiete wichtig ist. Das Raumordnungsvorhaben (MORO) "Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende Regionen" der deutschen Behörden trägt wesentlich zur fachlichen Diskussion bei. Die Kommissionsdienststellen verfolgen das Vorhaben genau und werden sich um weitere Zusammenarbeit bemühen.

Abschließend möchte die Kommission dem Bundesrat mitteilen, dass die in der Mitteilung vorgesehene Anlaufstelle "Grenze" in der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung bereits eingerichtet wurde. Auch die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen hat bereits begonnen, so beispielsweise die Einrichtung der Online-Expertenplattform und die Aufforderung für Pilotprojekte.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit, freundlichen Grüßen

Frans Timmermans Corina Cretu
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission