Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. April 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: