Empfehlungen der Ausschüsse
a) Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Drucksache: 324/14 (PDF) b) Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache: 181/15 (PDF)

934. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2015

A

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Buchstabe b:

Die Monopolkommission hält die Doppelverantwortung der Kommunen als Entsorger und Abfallbehörde für problematisch und lehnt die generelle Zuweisung der Hausmüllentsorgung durch die Kommunen ab. Sie schlägt stattdessen vor, jeden Haushalt frei wählen zu lassen, ob er an kommunal organisierten Entsorgungssystemen teilnimmt oder stattdessen die Abfallentsorgung mithilfe von zugelassenen Entsorgungsanbietern selbst regelt.

Die Erfüllung der kommunalen Entsorgungsaufgaben wäre allerdings im Falle der Abschöpfung lukrativer Entsorgungsbereiche mit hoher Einwohnerdichte durch private Entsorger wirtschaftlich nicht tragfähig. Die Durchführung der Entsorgungsaufgaben in verbleibenden wirtschaftlich unrentablen Gebieten würde zu erheblichen Planungs- und Finanzierungsschwierigkeiten führen. Die kommunal zu gewährleistende Entsorgung wäre auch trotz der dann notwendigen Gebührenerhöhungen für die Erfassung in den verbleibenden Gebieten kaum noch sicherzustellen.

Zu Buchstabe c:

Es liegen Erfahrungen vor, in denen die Übernahme der Hausmüllentsorgung in einen kommunalen Eigenbetrieb zu Effizienzsteigerungen und Kostenersparnis geführt haben, vgl. Beispiel der Stadt Bergkamen, angeführt im Gutachten der Monopolkommission, Nummer 1125 des Hauptgutachtens.

Zu Buchstabe d:

Die Monopolkommission lehnt die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen auf die kommunalen Entsorgungsträger ab. Die Bundesregierung schließt sich in ihrer Stellungnahme dieser Auffassung an und erklärt, dass eine vollständige Rekommunalisierung daher auch im Zuge der Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz nicht geplant sei.

Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass sich das Duale System in der Vergangenheit als instabil und wenig effizient gezeigt hat. Zwar steht zu erwarten, dass auf Grund der Änderung der Verpackungsverordnung im Rahmen der 7. Novelle der Verpackungsverordnung die Problematik der Unterlizensierung entschärft wurde, allerdings besteht weiterhin grundlegender Änderungsbedarf, da sich das bestehende System insgesamt als ineffektiv im Hinblick auf die Verpackungsvermeidung und die stoffliche Verwertung und als bürgerunfreundlich und intransparent erwiesen hat.

Zu Buchstabe e:

Die Monopolkommission verkennt, dass auf kommunaler Ebene eine neutrale Aufgabenwahrnehmung bei der Bearbeitung von Anzeigen durch eine personelle und organisatorische Trennung der Aufgabenbereiche erfolgen kann. Zudem bietet eine Zuständigkeitszuweisung an die unteren Abfallbehörden den Vorteil, dass eine zuverlässige Beurteilung der Entsorgungssituation im jeweils betroffenen Stadt- oder Kreisgebiet auf der ortsnahen unteren Verwaltungsebene erfolgen kann.

Zu Buchstabe f:

Die Monopolkommission geht mit dieser Forderung über das Ziel der Erleichterung des Wettbewerbs hinaus, indem sie den Ausschluss der Kommunen vom Wettbewerb fordert. Im Übrigen wird diese rein ökonomisch motivierte Forderung den unterschiedlichen Facetten der das Gemeindewirtschaftsrecht bestimmenden Diskussion nicht gerecht.

B

C

D

* Wird gegebenenfalls mit Ziffer 1 oder Ziffer 4 redaktionell zusammengeführt.