Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. März 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.