Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 8. März 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 3. März 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 470/00 = AE-Nr. 002228 und AE-Nr. 060693

Vom Umdruck der fremdsprachigen Anhänge ist abgesehen worden; sie werden als Folgedokumente an die Länder verteilt.

Einleitung

Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor:

Für jeden Bereich werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt. Die Kommission kann diese Ziele nicht allein erreichen, da viele Bereiche in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Daher steht der Fahrplan für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteurinnen zu intensivieren.

Dieser Fahrplan baut auf den Erfahrungen der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern1 für den Zeitraum 2001-2005 auf. Er ist eine Kombination aus neuen Initiativen und der Stärkung bestehender erfolgreicher Tätigkeiten. Er bekräftigt den dualen Ansatz, der auf Gender Mainstreaming (der Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) und spezifischen Maßnahmen beruht.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Dank Rechtsvorschriften zur Gleichstellung, Gender Mainstreaming, spezifischen Maßnahmen zur Frauenförderung, Aktionsprogrammen, dem sozialen Dialog und dem Dialog mit der Zivilgesellschaft hat die EU deutliche Fortschritte im Bereich der Gleichstellung erzielt. Das Europäische Parlament ist dabei ein wichtiger Partner. Viele Frauen verfügen über die höchsten Bildungsabschlüsse, Frauen sind am Arbeitsmarkt stark vertreten und haben wichtige Positionen im öffentlichen Leben erreicht. Trotzdem bestehen nach wie vor Ungleichheiten, die sich noch verstärken könnten, da der globale Wettbewerb flexiblere und mobilere Arbeitskräfte verlangt. Frauen kann das stärker betreffen, da sie häufig gezwungen sind, sich zwischen Kindern und Karriere zu entscheiden, weil flexible Arbeitsregelungen und Betreuungseinrichtungen fehlen, weil Geschlechterstereotype sich hartnäckig halten und weil Männer einen deutlich geringeren Teil der familiären Verpflichtungen übernehmen. Die Position von Frauen am Arbeitsmarkt spiegelt die von ihnen erzielten Fortschritte, einschließlich in den für die Lissabon-Strategie zentralen Feldern wie der Bildung und der Forschung, nicht wider. Diese Verschwendung von Humankapital kann sich die EU nicht leisten. Gleichzeitig gefährden niedrige Geburtenraten und eine geringere Erwerbsbevölkerung die politische und wirtschaftliche Position der EU.

Die EU ist ein wichtiger Partner, wenn es um die weltweite Förderung der Gleichstellung geht. Aus der Globalisierung einen für alle Frauen und Männer positiven Faktor zu machen und der Armut den Kampf anzusagen, sind große Herausforderungen.

Kommunikationstechnologien begünstigen Verbrechen wie Menschenhandel und tragen zu ihrer Verbreitung bei.

Wenn die EU diese Herausforderungen bewältigen soll, müssen bei der Gleichstellung rascher Fortschritte erzielt werden, Gender Mainstreaming muss in allen Politikbereichen und vor allem in den im Fahrplan festgelegten Feldern verstärkt werden.

Teil I:
AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung

1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie

Die Lissabon-Strategie gibt eine Frauenbeschäftigungsquote von 60 % bis 2010 vor. Derzeit liegt sie bei 55,7 % und ist für ältere Frauen (55-64 Jahre) deutlich niedriger (31,7 %). Auch die Arbeitslosenquote ist für Frauen höher als für Männer (9,7 % gegenüber 7,8 %). Die Geschlechterdimension der Lissabon-Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum muss gestärkt werden. Die Einhaltung der Gleichbehandlungsvorschriften und der wirksame Einsatz der neuen Strukturfonds (z.B. Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung und unternehmerische Initiative) kann helfen, die Frauenbeschäftigungsquote zu erhöhen. Mit der Individualisierung der steuer- und sozialrechtlichen Ansprüche kann ebenfalls erreicht werden, dass sich Berufstätigkeit sowohl für Männer als auch für Frauen lohnt.

1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede

Trotz EU-Rechtsvorschriften zu gleichem Entgelt verdienen Frauen 15 % weniger als Männer2 und diese Differenz nimmt sehr viel langsamer ab als die Diskrepanz bei der Beschäftigungsquote. Ursachen für diesen sich hartnäckig haltenden Zustand sind direkte Diskriminierung und strukturelle Ungleichheiten, wie sektor- und berufsbezogene Segregation, unterschiedliche Arbeitsmuster, Zugang zu Aus- und Weiterbildung, Evaluierungs- und Gehaltssysteme, die Frauen benachteiligen, und Stereotype. Diese Problemstellungen erfordern einen mehrdimensionalen Ansatz und die Mobilisierung aller Betroffenen.

1.3 Frauen als Unternehmerinnen

Frauen stellen im Schnitt 30 % der Unternehmer/innen in der EU. Bei der Gründung eines Unternehmens, beim Zugang zu Finanzierungen und Ausbildung haben sie häufig mit größeren Problemen zu kämpfen als Männer. Die unternehmerische Initiative gibt, um die Zahl der Gründerinnen durch besseren Zugang zu Finanzierung und den Aufbau entsprechender Netzwerke zu erhöhen, müssen noch weiter umgesetzt werden.

1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung

Die Sozialsysteme sollten negative Anreize beseitigen, die Frauen und Männer davon abhalten in den Arbeitsmarkt einzutreten oder dort zu verbleiben, und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, individuelle Pensionsansprüche zu akkumulieren. Trotzdem zeigt sich bei Frauen nach wie vor die Tendenz zu einer kürzeren oder unterbrochenen beruflichen Laufbahn, weshalb sie auch weniger Rechte und Ansprüche erwerben als Männer. Dadurch steigt die Gefahr der Verarmung, vor allem für Alleinerzieherinnen, ältere Frauen oder Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, z.B. in der Landwirtschaft und der Fischerei.

Der neue Europäische Fischereifonds (EFF) und die Politik für die ländliche Entwicklung (ELER) können die Situation der Frauen in diesen Sektoren verbessern. Sozialschutzsysteme müssen unbedingt gewährleisten, dass diese Frauen Zugang zu angemessenen Leistungen haben vor allem beim Eintritt in den Ruhestand.

1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen

Frauen und Männer sind mit jeweils spezifischen Gesundheitsrisiken, Erkrankungen, Fragestellungen und gewohnten Vorgangsweisen konfrontiert, die sich auf ihre Gesundheit auswirken. Dazu zählen Umweltaspekte wie der Einsatz von Chemikalien und Pestiziden, da diese häufig in der Schwangerschaft und beim Stillen weitergegeben werden. Medizinische Forschung sowie zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsstandards sind stärker auf Männer und männlich dominierte Arbeitsbereiche ausgerichtet.

Der Wissensstand in diesem Bereich sollte verbessert und statistische Erhebungen und Indikatoren weiterentwickelt werden. Soziale, Gesundheits- und Pflegedienste sollten mit dem Ziel modernisiert werden, sie leichter zugänglich zu machen, ihre Qualität zu verbessern und die neuen und spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern stärker zu berücksichtigen.

1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten

Die EU ist bemüht, alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und eine integrative Gesellschaft zu schaffen. Bei benachteiligten Gruppen ist die Situation für Frauen häufig noch schlechter als für Männer. Die Situation weiblicher Angehöriger von ethnischen Minderheiten und Immigrantinnen ist symptomatisch. Sie leiden häufig unter doppelter Diskriminierung.

Daher muss in der Migrations- und Integrationspolitik die Gleichstellung gefördert werden, um die Rechte von Frauen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten, ihr Beschäftigungspotenzial voll auszuschöpfen und ihren Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen zu verbessern.

Zentrale Aktionen

Die Kommission wird

2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben

2.1 Flexible Arbeitsregelungen

Flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer Maßnahmen, die die Vereinbarkeit erhöhen, tragen zur Flexibilisierung der Wirtschaft bei und verbessern die Lebensqualität von Frauen und Männern. Sie unterstützen Menschen beim Zugang zum und Verbleib am Arbeitsmarkt, indem sie das gesamte Potenzial der Erwerbsbevölkerung ausschöpfen, und müssen Frauen und Männern gleichermaßen offen stehen. Flexible Arbeitsregelungen steigern die Produktivität, sorgen für höhere Zufriedenheit bei den Arbeitnehmerinnen und nützen dem guten Ruf des Unternehmens. Trotzdem erzeugt die Tatsache, dass bei weitem mehr Frauen als Männer derartige Regelungen nutzen, ein Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern, das negative Auswirkungen auf die Position der Frauen am Arbeitsplatz und auf ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit hat.

2.2 Ausbau der Betreuungsangebote

Europa steht vor einer dreifachen Herausforderung: die sinkende Zahle der Personen im erwerbsfähigen Alter, niedrige Geburtenraten und ein Anstieg in der Gruppe älterer Personen.

Bessere Regelungen für eine gelungene Work-Life-Balance sind Teil der Antwort auf die negative demografische Entwicklung, da sie Kinderbetreuungsmöglichkeiten bieten, die - wie in den Barcelona-Zielen8 gefordert - leistbar und zugänglich sind, und weil sie Dienstleistungen anbieten, die den Betreuungsbedürfnissen älterer Menschen und Menschen mit Behinderung entsprechen. Die Qualität dieser Leistungen sollte verbessert und die Qualifikationen des Personals, überwiegend Frauen, stärker entwickelt und mehr wertgeschätzt werden.

2.3 Bessere Vereinbarkeit

Bessere Vereinbarkeit sowohl für Frauen als auch für Männer Dienstleistungen und Strukturen passen sich nicht rasch genug der Situation an, in der sowohl Frauen als auch Männer berufstätig sind. Nur wenige Männer nehmen Elternurlaub oder arbeiten Teilzeit (7,4 % im Vergleich zu 32,6 % der Frauen); nach wie vor übernehmen vorwiegend Frauen die Betreuung von Kindern und anderen abhängigen Personen. Männer sollten ermutigt werden, Familienpflichten zu übernehmen, vor allem durch Anreize für Eltern- und Vaterurlaub, und Ansprüche auf Freistellung mit den Frauen zu teilen.

Zentrale Aktionen

Die Kommission wird

3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

3.1 Frauen in der Politik

Die nach wie vor zu geringe Repräsentation von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen ist ein Demokratiedefizit. Die aktive Bürgerschaft von Frauen, ihre Teilhabe an der Politik und am gehobenen Management auf allen Ebenen (lokal, regional, national und europäisch) der öffentlichen Verwaltung sollte weiter gefördert werden. Der Verfügbarkeit EU-weit vergleichbarer und zuverlässiger Daten kommt nach wie vor Priorität zu.

3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

Die ausgewogene Partizipation von Frauen und Männern an ökonomischen Entscheidungsprozessen kann dazu beitragen, das Arbeitsumfeld und die Arbeitskultur 8 Bis 2010 ein Kinderbetreuungsangebot für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintrittsalter sowie für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren zu schaffen. produktiver und innovativer zu machen und die wirtschaftliche Leistung zu steigern.

Voraussetzung dafür sind Transparenz bei Beförderungsverfahren, flexible Arbeitsregelungen und das Angebot von Betreuungsmöglichkeiten.

3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik

Die Partizipation von Frauen in Wissenschaft und Technik kann dazu beitragen, Innovation, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit wissenschaftlicher und industrieller Forschung zu steigern und sollte daher gefördert werden. Um die Zielvorgabe10 von 25 % Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Forschung zu erreichen, sollten Maßnahmen gesetzt und die Fortschritte überprüft werden. Weitere Vernetzung und die Verfügbarkeit von EU-Daten sind eine wichtige Voraussetzung.

Zentrale Aktionen

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4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels

4.1 Geschlechterbezogene Gewalt

Die EU hat sich verpflichtet, alle Formen der Gewalt zu bekämpfen. Opfer geschlechterbezogener Gewalt sind überwiegend Frauen. Dies ist eine Verletzung der grundlegenden Rechte auf Leben, Sicherheit, Freiheit, Würde sowie körperliche und seelische Unversehrtheit. Die Verletzung dieser Rechte kann weder toleriert, noch mit irgendwelchen Begründungen entschuldigt werden. Es bedarf der Prävention und diese setzt Bildung und Wissen, den Aufbau von Netzwerken und Partnerschaften sowie den Austausch bewährter Verfahren voraus. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um auf Gewohnheit oder Tradition beruhende fehlgeleitete Einstellungen und Praktiken zu beseitigen, darunter weibliche Genitalverstümmelung, Früh- oder Zwangsehen und Verbrechen aus Ehre.

4.2 Menschenhandel

Menschenhandel ist ein Verbrechen und eine Verletzung der Grundrechte der/des Einzelnen.

Er ist eine Form moderner Sklaverei; besonders gefährdet sind von Armut betroffene Frauen und Kinder, vor allem Mädchen. Für den Kampf gegen Menschenhandel ist eine Kombination aus Präventivmaßnahmen, Kriminalisierung des Handels durch geeignete Gesetze sowie Schutz und Unterstützung der Opfer notwendig.11 Maßnahmen, die die Nachfrage nach Frauen und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verhindern, müssen weiter ausgebaut werden. Der EU-Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels12 spiegelt diesen Ansatz wider.

Die Richtlinie über Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel13 bietet ein neues Instrument zur Reintegration von Opfern, indem ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu (Aus)bildung gewährt wird. Synergien mit dem EFS sollten umfassend genutzt werden. Die EU sollte vergleichbares Datenmaterial erstellen, um jährlich das Ausmaß des Menschenhandels in den einzelnen Ländern zu bewerten.

Zentrale Aktionen

Die Kommission wird

5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft

5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur

Geschlechterstereotype werden nach wie vor über (Aus)bildung und Kultur weitergegeben.

Frauen und Männer folgen häufig traditionellen Bildungs- und Ausbildungswegen, die Frauen vorwiegend in Berufe mit geringerer Anerkennung und geringerer Bezahlung führen. Die Strategie sollte dahingehen, Geschlechterstereotypen schon in der Kindheit entgegenzutreten, indem Lehrpersonen und Studierende ein entsprechendes Training erhalten und junge Frauen und Männer ermutigt werden, sich für nicht traditionelle Bildungswege zu interessieren. Das Bildungssystem sollte jungen Menschen die entsprechende Qualifikation vermitteln. Daher ist es wichtig, das Phänomen des frühen Abgangs von der Schule zu untersuchen, das mehr Burschen als Mädchen betrifft.

5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt

Frauen sind nach wie vor sowohl mit horizontaler als auch vertikaler Segregation konfrontiert.

Nach wie vor sind die meisten in traditionellen Frauensektoren beschäftigt, die in der Regel weniger Anerkennung und Wertschätzung genießen. Darüber hinaus finden sie sich im Allgemeinen auf den unteren Stufen in der Unternehmenshierarchie wieder. Es ist genauso wichtig Frauen den Zugang zu untypischen Sektoren zu erleichtern, wie die Präsenz von Männern in Sektoren zu fördern, in denen traditionell vorwiegend Frauen arbeiten. Antidiskriminierungsgesetze sollten durchgesetzt und Schulungen und Anreize geboten werden.

5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien

Den Medien kommt im Kampf gegen Geschlechterstereotype eine besonders wichtige Rolle zu. Ihr spezieller Beitrag kann darin bestehen, dass sie ein realistisches Bild der Fähigkeiten und Potenziale von Frauen und Männern in der modernen Gesellschaft zeichnen und darauf verzichten Frauen und Männer in abwertender oder verletzender Weise darzustellen. Dialoge mit Interessierten und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung sollten auf allen Ebenen gefördert werden.

Zentrale Aktionen

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6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU

6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15

Länder, die der EU beitreten, müssen sich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern bekennen. Die Überwachung der Umsetzung, Implementierung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung wird bei zukünftigen Erweiterungsprozessen eine EU-Priorität sein.

6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik(ENP), der Außen- und der Entwicklungspolitik

Gleichstellung an sich ist ein Ziel, ein Menschenrecht, und trägt zur Beseitigung von Armut bei. Die EU ist eine wichtige Akteurin bei internationalen Bemühungen im Entwicklungsbereich und hält sich an international anerkannte Grundsätze wie die Millenniumserklärung zur Entwicklung und die Pekinger Aktionsplattform (PAP). In der Erklärung Der europäische Konsens über die Entwicklungspolitik16 hat sie die Gleichstellung als einen von fünf zentralen Grundsätzen der Entwicklungspolitik bekräftigt. In der neuen EU-Strategie für Afrika17 ist die Gleichstellung der Geschlechter zentraler Bestandteil aller Partnerschaften und nationalen Entwicklungsstrategien. Die Kommission engagiert sich in den Außenbeziehungen, einschließlich der ENP, für die Förderung der Gleichstellung. Bei humanitären Interventionen trägt die EU den besonderen Bedürfnissen von Frauen eigens Rechnung.

Die EU wird sich weiterhin weltweit für Bildung und eine sichere Umwelt für Mädchen und Frauen, für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, die auch ein Beitrag zum Kampf gegen HIV/Aids sind, für die Selbstermächtigung von Frauen und für den Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen die gleichberechtigte Einbindung von Frauen ins wirtschaftliche und politische Leben sowie in den Entscheidungsprozess, in Konfliktprävention und -lösung, in Frieden schaffende und Aufbaumaßnahmen fördern.

Zentrale Aktionen

Die Kommission wird

Teil II:
politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung

Gleichstellung ist nur mit Hilfe eines klaren Bekenntnisses auf höchster politischer Ebene zu erreichen. Die Kommission fördert die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen18 und unterstützt eine Reihe von Strukturen19, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben.

Trotzdem sind noch große Fortschritte in den im Fahrplan festgelegten Schlüsselbereichen nötig und das erfordert bessere Entscheidungsstrukturen auf allen Ebenen: EU-Organe, Mitgliedstaaten, Parlamente, Sozialpartner und Zivilgesellschaft. Eine wichtige Voraussetzung ist die Unterstützung der Gleichstellungsminister/innen: Ihre von der Kommission unterstützten regelmäßigen Treffen und Präsidentschaftskonferenzen sind wichtige Gelegenheiten für Dialog und Monitoring. Der Europäische Pakt für Gleichstellung zeigt das Engagement auf höchster politischer Ebene in den Mitgliedstaaten, die Anstrengungen zu erhöhen, um gemeinsam mit der Kommission das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

Das geplante Europäische Institut für Gleichstellungsfragen20 soll Expertise bereitstellen, den Wissensstand erhöhen und das Thema Gleichstellung stärker ins öffentliche Blickfeld rücken.

Die Strukturfonds, die Finanzprogramme in den verschiedenen Politikbereichen und das geplante Programm Fortschritte soll die Umsetzung dieses Fahrplans unterstützen. Die Umsetzung von Gleichstellungsmethodiken wie der Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen und dem Gender Budgeting (Einbeziehung der Genderperspektive beim Haushaltsverfahren) werden die Gleichstellung fördern und für mehr Transparenz und höhere Verantwortlichkeit sorgen.

Zentrale Aktionen

Die Kommission wird

Überwachung der Fortschritte

Funktionierende Entscheidungsstrukturen leben von der Verantwortlichkeit. Die Kommission wird diesen Fahrplan laufend kontrollieren und bewerten. Ihr Jährliches Arbeitsprogramm für die Umsetzung des Gender Mainstreaming ist ein wirksames Instrument, das beibehalten und für das Follow-up dieses Fahrplans angepasst werden soll.

Die Kommission wird


1 KOM (2000) 335.
2 Nicht bereinigte Differenz.
3 KOM (2005) 706.
4 Vgl. Strategische Leitlinien der Gemeinschaft zur Kohäsionspolitik, KOM (2005) 299.
5 KOM (2005) 389.
6 KOM (2005) 669.
7 Richtlinie 2004/113/EG.
9 Follow-up zu KOM (2005) 94.
10 Schlussfolgerungen des Rates vom 18.04.2005.
11 KOM (2005) 514.
12 ABl. C 311 vom 9.12.2005,p.1.
13 Richtlinie 2004/81/EG.
14 KOM (2005) 494.
15 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, einschließlich Kosovo. Vgl. Auch KOM (2005) 561.
16 Ratstagung vom 22.11.2005.
17 KOM (2005) 489.
18 Anhang III.
19 Anhang II.
20 KOM (2005) 81
21 2000/407/EG.
22 SEK(2005) 791.
23 KOM (2004) 279.
24 http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/home.html
25 http://europa.eu.int/citizensrights/signpost/front_end/index_de.htm
26 Anhang II.
27 Anhang I.