Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 18. März 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für, Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 015/5133 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eingebrachten
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts - Drucksache 015/4834 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 wird § 4 Abs. 4 wie folgt gefasst: