Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

Begründung:

Die Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ab. Die auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier vorgeschriebene Kennzeichnung von Konsumeiern mit Angaben zur Haltungsart der Legehennen gestattet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Entscheidung beim Kauf von nicht verarbeiteten Eiern.

Im Gegensatz hierzu haben Verbraucherinnen und Verbraucher bislang mangels entsprechender Kennzeichnung keine Möglichkeit, die Haltungsart der Legehennen bei der Entscheidung zum Kauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte enthalten - also beim Kauf von Lebensmitteln, die verarbeitete Eier oder Eiprodukte enthalten - zu berücksichtigen. Annähernd 50 % der Eier umfasst dieses Marktsegment in Deutschland. Die Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten erfüllt die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer umfassenderen Information über die Herkunft der in Lebensmitteln verarbeiteten Eier und Eiprodukte. Eine Neuregelung sollte daher gleichermaßen für Eier mit deutscher wie auch ausländischer Herkunft gelten.

Neben der Prüfung, wie die rechtlichen Voraussetzungen durch entsprechende Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-KennzeichnungsverordnungLMKV) zu schaffen sind, um die Verbraucherinnen und Verbraucher einschlägig zu informieren, soll sich die Bundesregierung für eine EU-weit gültige Kennzeichnungspflicht einsetzen. Diese Kennzeichnungspflicht soll sich auch auf Bedarfsgegenstände und zubereitete Speisen erstrecken, die Eier und/ oder Eiprodukte enthalten.

Für die Prüfung durch die Bundesregierung wird auf Artikel 39 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hingewiesen. Unter den dort genannten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten nach dem in der EU-Verordnung näher beschriebenen Mitteilungsverfahren Vorschriften erlassen, die zusätzliche Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln vorschreiben.

Um die Überwachung des Eiermarktes effizient und kostengünstig zu gestalten, sollten zügig die Voraussetzungen für eine internetbasierte und bedarfsorientierte Bund-Länder-Kommunikationsplattform zur Überwachung des Eiermarktes nach dem Marktordnungsrecht geschaffen werden.