Beschluss des Bundesrates
Zweiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(52. Anrechnungsverordnung - 52. AnrV)

Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.