Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus
(2008-2010)

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die makroökonomische Stabilität durch einen gesunden Mix aus einer Reihe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen sichergestellt wird; in der Erwägung, dass Herausforderungen für die Stabilität nicht nur mit Hilfe makroökonomischer Maßnahmen angegangen werden sollten, sondern auch mit Hilfe der Durchführung von Strukturreformen auf den Waren-, Arbeits- und Kapitalmärkten,

B. unter Hinweis darauf, dass noch mehr unternommen werden muss, um die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf die Globalisierung vorzubereiten und die Grundlagen für den wirtschaftlichen Erfolg und mehr sozialen Zusammenhalt auf mittlere bis längere Sicht zu stärken,

C. unter Hinweis darauf, dass es für jedermann eine Chance gibt, Nutzen aus der Dynamik des einzigartigen Wettbewerbsvorteils infolge der Erweiterungen der Europäischen Union und ihrer weiteren Integration zu ziehen,

D. unter Hinweis darauf, dass eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Währungspolitik eine zusätzliche Dimension für eine Integration der Volkswirtschaften und die Koordinierung der politischen Strategien bieten, die die Rolle des Euroraums bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen für die gesamte Europäische Union stärken könnten,

E. unter Hinweis darauf, dass die Integrierten Leitlinien ein zentrales Instrument der makroökonomischen Politik der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung sind und sich auf einen mittelfristigen Zeitraum von drei Jahren konzentrieren

F. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sowohl makroökonomische als auch mikroökonomische Politiken durchführen müssen, um Europa zu einem attraktiveren Standort für Investitionen und Arbeit zu machen und Wissen und Innovation im Dienste des Wachstums Impulse zu geben,

G. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2007 verpflichtet hat, quantitative Zielvorgaben für eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien bis 2020 zu verwirklichen,

H. unter Hinweis darauf, dass Finanzdienstleitungen besonders wichtig sind, da dieser Sektor insofern eine Schlüsselrolle spielt, als er die Entwicklung zahlreicher Bereiche der Wirtschaftstätigkeit ermöglicht,

I. in der Erwägung, dass Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitionen in das Wissen und die Humanressourcen zu erhöhen, sowie Maßnahmen, die die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union stärken, Kernstück der Lissabon- Strategie für Wachstum und Beschäftigung sind,

J. unter Hinweis darauf, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umwandlung der kreativen Energie der Menschen in innovative wirtschaftliche Ergebnisse, z.B. neue Ideen, Hightech-Unternehmen und regionale Entwicklung, unzureichend entwickelt sind und weiterhin zersplittert bleiben,

K. in der Erwägung, dass im Kontext einer beschleunigten Globalisierung eine verbesserte internationale Konsistenz von Legislativvorschriften einschließlich einer Verpflichtung auf hohe Umwelt- und Sozialstandards von ausschlaggebender Bedeutung ist,

L. in der Erwägung, dass die Stabilität der Europäischen Union und Vertrauen in die Europäische Union nur mit Hilfe des gemeinsamen Verständnisses von Gesetzen und Vorschriften, die die Realität angemessen widerspiegeln, sichergestellt werden können M. unter Hinweis darauf, dass es nicht möglich ist, ohne die aktive Einbeziehung aller Bürger der Europäischen Union wesentliche Fortschritte bei der Schaffung einer wissensgestützten Gesellschaft zu erzielen, Wirtschaftlicher Rahmen Gewährleistung von Wachstum und makroökonomischer Stabilität

Gesunde Finanzmärkte

Gestaltung der externen Agenda

Förderung des Binnenmarktes

Beitrag der Steuerpolitik zur Lissabonner Agenda

Investitionen in die Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte Unternehmertum und Kreativität

Einwanderungspolitik

Verbesserung der wirtschaftlichen Governance

Empfehlung der KommissionÄnderungsvorschläge des Parlaments
Änderungsvorschlag 1
Leitlinie 1
Leitlinie 1. Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum Leitlinie 1. Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum, soziale Integration und Ausweitung der Beschäftigung im weltweiten Umfeld
1. Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele einhalten. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten sie alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen. Dabei sollten sie eine prozyklische Finanzpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, müssen außerdem wirksame Maßnahmen zu dessen umgehender Korrektur ergreifen. 1. Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele einhalten. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten sie alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sowie die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherstellen. Dabei sollten sie eine prozyklische Finanzpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, müssen außerdem wirksame Maßnahmen zu dessen umgehender Korrektur ergreifen.
2. Mitgliedstaaten mit potenziell nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und gegebenenfalls durch finanzpolitische Maßnahmen korrigieren. 2. Mitgliedstaaten mit potenziell nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und gegebenenfalls durch finanzpolitische Maßnahmen sowie durch die Konsolidierung der Ergebnisse des wirtschaftlichen Wachstums und die Berücksichtigung von besseren Synergien zwischen Haushaltspolitik und Produktivitätswachstum korrigieren.
2a. Im Interesse der Stabilität sollten die Mitgliedstaaten nicht der Geldpolitik allein die gesamte Verantwortung für die Bekämpfung des Inflationsrisikos überlassen, was insbesondere für die gegenwärtige Situation hoher Wechselkurse gilt. Die Mitgliedstaaten sollten alle sonstigen Maßnahmen treffen, die dabei helfen können, das Inflationsrisiko zu bekämpfen.
2b. Die Mitgliedstaaten sollten die Widerstandskraft der Wirtschaft der EU erhöhen, indem sie die externe Dimension des Binnenmarktes entwickeln mit dem Ziel, die Fragen in Verbindung mit zunehmenden weltweiten Ungleichgewichten anzugehen.
2c. Im Anschluss an die jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten sollten die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Kreditkrise und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Investitionsbedarf von öffentlichen und privaten Akteuren gedeckt wird.
Änderungsvorschlag 2
Leitlinie 2
Leitlinie 2. Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für mehr Arbeitsplätze Leitlinie 2. Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für verbesserte Wachstumsaussichten
Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten Angesichts der prognostizierten künftigen demografischen Herausforderungen sollten die Mitgliedstaaten
1. durch ein ausreichendes Tempo des Staatsschuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken; 1. die Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme so reformieren und stärken, dass sie finanziell tragfähig und nachhaltig und dabei sozial angemessen und zugänglich sind;
2. die Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme so reformieren und stärken, dass sie finanziell tragfähig und dabei sozial angemessen und zugänglich sind; 2. durch ein ausreichendes Tempo des Staatsschuldenabbaus und eine gleichzeitige Verbesserung des Schuldenmanagements die öffentlichen Finanzen stärken;
3. Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot insbesondere bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen, und einen lebenszyklusorientierten Ansatz für das Arbeitsleben fördern, um die beruflich geleistete Arbeitszeit zu erhöhen. 3. Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot insbesondere bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen, und einen lebenszyklusorientierten Ansatz für das Arbeitsleben fördern, um die beruflich geleistete Arbeitszeit zu erhöhen und
3a. die "fünfte Freiheit" des Wissens umsetzen und neue Fertigkeiten fördern, lebenslanges Lernen für alle sicherstellen und die Infrastrukturen für die Forschung sowie die Bildungs- und Ausbildungssysteme modernisieren.
Änderungsvorschlag 3
Leitlinie 3
Leitlinie 3. Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation Leitlinie 3. Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation und Stärkung des Vertrauens in die Wirtschaft
Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Lissabon-Strategie die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen und die Reformpakete in sich kohärent sind. Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Lissabon-Strategie die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken, produktivitätsgestütztes Wachstum fördern und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben wie qualitativ hochwertigen Investitionen entsprechend den Zielvorgaben von Lissabon in Einklang stehen und die Reformpakete in sich kohärent sind.
Änderungsvorschlag 4
Leitlinie 4
Leitlinie 4. Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum Leitlinie 4. Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum
Zu diesem Zweck und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme schaffen und so anstreben, dass Erhöhungen der nominalen Löhne und der Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen, wobei den Unterschieden bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen Rechnung zu tragen ist. Zu diesem Zweck und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme schaffen und so anstreben, dass Erhöhungen der nominalen Löhne und der Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen, wobei insbesondere die auf dem Finanzmarkt tätigen Berufsgruppen und die Unterschiede bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen zu berücksichtigen sind.
Änderungsvorschlag 5
Leitlinie 5
Leitlinie 5. Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik Leitlinie 5. Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik Die Mitgliedstaaten sollten: 1. die wirtschaftspolitische Koordinierung zur Angleichung ihrer nationalen Reformagenden bei gleichzeitiger Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vielfalt und unterschiedlicher Traditionen verbessern;
Die Mitgliedstaaten sollten Reformen der Arbeits- und Produktmärkte durchführen, die zugleich das Wachstumspotenzial fördern und die makroökonomischen Rahmenbedingungen durch mehr Flexibilität, Mobilität und Anpassungsfähigkeit dieser Märkte stützen, um auf Globalisierung, technologischen Fortschritt, Nachfrageverschiebungen und Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme neu anstoßen, damit größere Anreize geboten werden und dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte erhöhen und dabei Flexibilität mit Sicherheit verbinden sowie die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in Humankapital verbessern. 2. Reformen der Arbeits- und Produktmärkte durchführen, die zugleich das Wachstumspotenzial fördern und die makroökonomischen Rahmenbedingungen durch Gewährleistung von Flexibilität mithilfe neuer Formen der Sicherheit, Mobilität und Anpassungsfähigkeit dieser Märkte stützen, um auf Globalisierung, technologischen Fortschritt, Nachfrageverschiebungen und Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme neu anstoßen, damit größere Anreize geboten werden und dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte erhöhen und dabei Flexibilität mit Sicherheit verbinden sowie die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in Humankapital verbessern;
3. der Stärkung der institutionellen und administrativen Effizienz besondere Aufmerksamkeit widmen und
4. zur Entwicklung einer umfassenden EU-Einwanderungspolitik beitragen, einschließlich von Kriterien und Verfahren für die wirtschaftliche Migration entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes.
Änderungsvorschlag 6
Leitlinie 6
Leitlinie 6. Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU - Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschaftsund Haushaltspolitik sicherstellen und insbesondere Leitlinie 6. Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU - Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik sicherstellen und insbesondere
-1. die positiven Spillover-Effekte von Reformen maximieren, da eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Geldpolitik eine zusätzliche Dimension für die Koordinierung bieten;
1. darauf achten, dass ihre öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt finanzpolitisch tragfähig sind; 1. darauf achten, dass ihre öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt finanzpolitisch tragfähig sind;
2. zu einem Policy-Mix beitragen, der den wirtschaftlichen Aufschwung fördert und mit Preisstabilität vereinbar ist und somit das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher kurzfristig stärkt, aber auch mit einem langfristig nachhaltigen Wachstum vereinbar ist; 2. zu einem Policy-Mix beitragen, der den wirtschaftlichen Aufschwung fördert und mit Preisstabilität vereinbar ist und somit das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher kurzfristig stärkt, aber auch mit einem langfristig nachhaltigen Wachstum vereinbar ist;
3. Strukturreformen vorantreiben, die das langfristige Wachstumspotenzial des Eurogebiets stärken und dessen Produktivität, dessen Wettbewerbsfähigkeit und dessen Fähigkeit zur wirtschaftlichen Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern, und dabei besonders der Beschäftigungspolitik Beachtung schenken und 3. Strukturreformen vorantreiben und Investitionsprioritäten in Übereinstimmung mit den Zielvorgaben von Lissabon verfolgen, die das langfristige Wachstumspotenzial des Eurogebiets stärken und dessen Produktivität, dessen Wettbewerbsfähigkeit und dessen Fähigkeit zur wirtschaftlichen Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern, und dabei besonders der Beschäftigungspolitik Beachtung schenken und
4. sicherstellen, dass der Einfluss des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht. 4. sicherstellen, dass der Einfluss der EU und des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht.
Änderungsvorschlag 7
Leitlinie 7, Einleitung und Nummern 1, 2 und 3
Leitlinie 7. Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor - Das allgemeine Ziel eines Investitionsniveaus von 3 % des BIP im Jahr 2010 wird bestätigt und dabei Ausgewogenheit zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt. Auf nationaler Ebene soll jeweils ein spezifisches Zwischenniveau festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten das Maßnahmen-Paket zur Förderung von FuE-Investitionen, vor allem seitens der Wirtschaft, durch folgende Maßnahmen optimieren: Leitlinie 7. Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor - Das allgemeine Ziel eines Investitionsniveaus von 3 % des BIP im Jahr 2010 wird bestätigt und dabei Ausgewogenheit zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt; außerdem sollen eine Unternehmenskultur gefördert und die Privatinitiative ermutigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten das Maßnahmen-Paket zur Förderung der Modernisierung der Wirtschaft und sämtlicher Formen der Innovation optimieren durch die
1. Verbesserung der Rahmenbedingungen und Gewährleistung, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten und attraktiven Umfeld agieren; 1. Entwicklung von marktorientierten Institutionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen, um zu gewährleisten, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten Unternehmensumfeld agieren und Nutzen aus der Umsetzung von Innovationen ziehen;
2. wirksamere und effizientere öffentliche FuE-Investitionen und Ausbau von ÖPP;
3. Ausbau und Stärkung von Spitzenkompetenzzentren der Bildungs- und Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls Gründung neuer Zentren und verbesserte Zusammenarbeit und besserer Technologietransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Privatunternehmen;
3a. Förderung der Dezentralisierung von industriellen Forschungszentren mit Blick auf ihren weiteren Verbund mit Bildungszentren, Sondierung der Vielfalt unterschiedlicher Forschungskulturen;
Änderungsvorschlag 8
Leitlinie 11 Nummern 4 a und 4 b (neu)
4a. den Zusagen nachkommen, die sie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderung in den Bereichen Energie und Umwelt abgegeben haben, und
4b. im Kontext des Anstiegs der Lebensmittelpreise, der offensichtlich nicht konjunkturbedingt ist, sondern von Dauer sein wird, die Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik überarbeiten, die das Angebot einschränken.
Änderungsvorschlag 9
Leitlinie 12, Einleitung und Nummern 1 und 6
Leitlinie 12. Ausbau und Vertiefung des Binnenmarkts - Die Mitgliedstaaten sollten Leitlinie 12. Ausbau und Vertiefung des Binnenmarkts sowie Gewährleistung offener und wettbewerbsfähiger Märkte Die Mitgliedstaaten sollten
1. die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien beschleunigen; 1. die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien beschleunigen und verbleibende Hindernisse für die grenzüberschreitende Tätigkeit beseitigen;
2. das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen; 2. das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen;
3. noch bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten abbauen; 3. noch bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten abbauen;
4. die EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizient anwenden; 4. die EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizient anwenden;
5. einen voll funktionsfähigen Dienstleistungsbinnenmarkt unter Wahrung des europäischen Sozialmodells fördern; 5. unter Wahrung des europäischen Sozialmodells einen voll funktionsfähigen Dienstleistungsbinnenmarkt fördern und universale, zugängliche und nachhaltige öffentliche Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und mit hohen Qualitätsstandards für alle gewährleisten;
6. die Finanzmarktintegration durch eine konsequente und kohärente Umsetzung und Durchführung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen stärker vorantreiben. 6. die Integration des Dienstleistungsmarktes einschließlich der Finanzdienstleistungen durch eine kohärente Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt und die Durchführung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen stärker vorantreiben, während gleichzeitig die Transparenz, die Verantwortung und die Aufsicht für Investoren, Märkte und Regulierungsbehörden im Hinblick auf alternative wie nicht alternative Investitionstätigkeiten auf den Finanzmärkten verbessert werden;
6a. zur Entwicklung eines ausgewogenen Ansatzes bei der Regulierung der grenzüberschreitenden Verbreitung von finanziellen Risiken beitragen;
6b. angemessene Voraussetzungen für die Steigerung der Ressourceneffizienz bei den Verkehrs- und Energieinfrastrukturen entwickeln, mit Schwerpunktsetzung auf grenzüberschreitende Abschnitte, Randregionen und den Verbund zwischen "alten" und "neuen" Mitgliedstaaten, und
6c. auf internationaler Ebene eine führende Rolle im Hinblick auf Fragen des Krisenmanagements und die Verbesserung der gegenwärtigen weltweiten Aufsichtsregelungen übernehmen.
Änderungsvorschlag 10
Leitlinie 13 Nummer 6 a (neu)
6a. einen transatlantischen Markt vollenden;