Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 27. Februar 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 19. Februar 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 20. Februar 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 134/08 (PDF) = AE-Nr. 080178 und
Drucksache 431/08 (PDF) = AE-Nr.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Jährliche Strategieplanung für 2010

1. Einleitung

Die Jährliche Strategieplanung bereitet den Weg für die Aufstellung einer politischen Agenda für 2010 und leitet den interinstitutionellen Dialog über die Prioritäten des Folgejahres ein. Die derzeitige Kommission muss die Kontinuität des Systems der Strategischen Planung und Programmgestaltung des Organs gewährleisten, zugleich aber auch der Tatsache Rechnung tragen, dass 2010 eine neue Kommission im Amt sein wird. Diese wird zu Beginn ihrer Amtszeit die politischen Prioritäten im Lichte ihrer strategischen Ziele überprüfen und bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms für 2010 in ein operatives Programm umzusetzen.

Sofern die Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten zum Abschluss gebracht werden, könnten sich 2010 durch den Vertrag von Lissabon wichtige Änderungen für den institutionellen Rahmen der EU ergeben. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, muss die Kommission eine Reihe von Vorschlägen vorlegen, damit er seine volle Wirkung entfalten kann.

Europa ist derzeit mit einer Wirtschaftskrise konfrontiert, von der Bürger wie Unternehmen in allen Teilen des Kontinents betroffen sind. Die Auswirkungen dieser Krise dürften sowohl 2009 als auch 2010 deutlich spürbar sein. Die EU muss deshalb auch weiterhin rasch, entschlossen und koordiniert handeln und ihre Rolle bei der Gestaltung internationaler Lösungen uneingeschränkt wahrnehmen. Das Europäische Konjunkturprogramm bietet eine solide Grundlage, auf der die Voraussetzungen für eine Konjunkturbelebung geschaffen werden können; seiner Durchführung in den Jahren 2009 und 2010 wird hohe Priorität zukommen. Damit die EU gestärkt aus der Krise hervorgehen kann und besser gerüstet ist, um den Aufschwung zu nutzen, müssen die Strukturreformen im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung im Geiste der Partnerschaft von EU-Organen und Mitgliedstaaten fortgesetzt werden.

Die Vorstellung der Haushaltsüberprüfung im Jahre 2009 wird eine bedeutsame Debatte zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat über die Zukunft der EU-Finanzen einleiten. Im Jahr 2010 wird sich die Kommission darum bemühen, einen Konsens über die Schwerpunkte des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens herbeizuführen, um die Voraussetzungen für die entsprechenden Legislativvorschläge zu schaffen. Zu diesen 2010 erfolgenden Vorbereitungsarbeiten gehört auch die Halbzeitbewertung der laufenden EU-Ausgabenprogramme. Der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften wird als Teil einer soliden und wirtschaftlichen Verwaltung der EU-Mittel weiterhin hohe Priorität genießen.

Die Kommunikation über EU-relevante Themen wird in einem von mehreren institutionellen Veränderungen geprägten Jahr von entscheidender Bedeutung sein. Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament werden entsprechend der politischen Erklärung "Partnerschaft für die Kommunikation über Europa" Prioritäten für die interinstitutionelle Kommunikation festlegen. Dazu werden Themen, die für den Bürger unmittelbar von Interesse sind (z.B. Wiederaufschwung, Umwelt, Klima und Energie), ebenso gehören wie die bessere Governance in Europa zum Nutzen der inneren und äußeren Sicherheit, die sich aus dem neuen Vertrag ergibt.

2. Teil I - Politische Prioritäten für 2010

2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung

Im Anschluss an die 2009 getroffenen Maßnahmen wird es zu den Hauptaufgaben der Kommission gehören, für ein wirkungsvolles Follow-up zum Europäischen Konjunkturprogramm zu sorgen und dessen Auswirkungen in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene zu verfolgen. Die Kommission wird sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung zur Fortsetzung und Koordinierung der nationalen Anstrengungen im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nachkommen. Da die zweite Phase der Lissabon-Strategie ihrem Ende zugeht, muss entschieden werden, wie diese Strategie nach 2010 verstärkt werden kann.

Je mehr sich die Krise verschärft, desto wichtiger ist es, dass die EU ihre Möglichkeiten nutzt, um die Arbeit der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Wahrung des sozialen Zusammenhalts zu unterstützen. Es gilt die EU spezifische Dimension der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungspolitik kreativ zu nutzen, um den Mitgliedstaaten, unter anderem durch eine verstärkte Nutzung des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Globalisierungsfonds, bei der Entwicklung von Strategien zu helfen, die den Aufbau neuer Qualifikationen, die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und die Unterstützung jener Bürger zum Ziel haben, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Die Anpassungen der Programme für Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 werden 2010 ihre Früchte tragen, zumal die Programme im Hinblick auf eine umfassende Erholung von der Krise beschleunigt durchgeführt werden. Als Folge wird verstärkt mit nationalen und regionalen Behörden zusammengearbeitet werden, um Projekte vorzubereiten, bei denen es um den Ausbau von Investitionen zugunsten von Energieeffizienz, Technologien für erneuerbare Energien mit niedrigem Kohlenstoffausstoß, Infrastrukturprojekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels geht.

Das Jahr 2010 wird auch ein Schlüsseljahr für die Fertigstellung und Umsetzung der laufenden Überarbeitung der Vorschriften zur Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte sein. Durch die Krise sind Unzulänglichkeiten und Schwächen der bisherigen Regelung zu Tage getreten. Die Kommission hat sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle systemrelevanten Einrichtungen einer angemessenen Regelung unterworfen werden. Die Kommission wird in Kürze parallel zu den laufenden internationalen Entwicklungen, insbesondere in der G-20, Vorschläge für die Reform der Finanzdienstleitungen vorlegen, die auf den Arbeiten der De-Larosière-Gruppe aufbauen. Die ordnungsgemäße und fristgerechte Annahme und Durchführung der Reformmaßnahmen wird 2009 wie 2010 eine der obersten Prioritäten bleiben.

Ein gut funktionierender und offener Binnenmarkt ist eines der wertvollsten Werkzeuge, über das die EU verfügt, um das Wachstum zu fördern und den Wohlstand zu mehren. Die Kommmission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, dass der Binnenmarkt gleichermaßen zum unmittelbaren Nutzen der EU-Bürger und der EU-Wirtschaft arbeitet. Sie wird die im Rahmen der Überprüfung des Binnenmarktes eingeleiteten Reformen fortsetzen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die Nachfrage zu steigern. Zu den 2010 durchzuführenden Arbeiten zur Konjunkturbelebung wird auch gehören, dass der 2008 aufgelegte "Small Business Act" vollständig umgesetzt und der Zugang der KMU zu Drittlandsmärkten verbessert wird, was den KMU dabei helfen wird, auch in Krisenzeiten im Geschäft zu bleiben.

Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass der Binnenmarkt auch weiterhin dem privaten Unternehmertum offensteht, damit die Märkte dabei unterstützt werden, in den Jahren nach 2010 wettbewerbsfähig zu werden. Die Umsetzung und Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie dürfte einen stabilen Hintergrund für diese Anstrengungen bilden. Die Umsetzung der Richtlinie über Postdienste wird in die abschließende Phase treten und eine vollständige Öffnung der Postmärkte für den Wettbewerb zur Folge haben. Gegebenenfalls wird ein neuer Rahmen für die Normung in Europa entwickelt, damit das bisherige System noch effektiver und effizienter wird.

Zu den Prioritäten des Jahres 2010 wird es auch gehören, die Auswirkungen der krisenbedingten Veränderungen in der europäischen Wirtschaft durch staatliche Beihilfen und Fusionskontrollmaßnahmen abzufedern. Die stärkere Bekämpfung von Kartellen und die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Energie, IKT, Verkehr, Post und Finanzdienste) werden der wirtschaftlichen Erholung ebenfalls förderlich sein. Weitere sektorspezifische Wettbewerbsuntersuchungen und neue systematische Marktbeobachtungen werden dazu beitragen, jene ineffizienten Märkte und Sektoren zu ermitteln, bei denen entsprechende Anpassungen zu Verbesserungen in Bezug auf Wachstum, Beschäftigungslage und Verbraucherschutz führen können. Zugleich muss bei Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen, die von der Krise schwer betroffen sind, die Kohärenz auf europäischer Ebene gewährleistet werden.

Die Umsetzung der Rechtsvorschriften, die 2009 für die netzgebundenen Wirtschaftszweige verabschiedet werden sollen, dürfte bewirken, dass der Telekommunikations- Elektrizitäts- und Gasmarkt wettbewerbsfähiger werden. Im Jahr 2010 wird die Zeit reif sein für eine politische Gesamtstrategie für die digitale Dienstleistungswirtschaft und eine Überarbeitung des IKT-Rahmens (i2010). Insbesondere werden die Arbeiten fortgeführt, die sich dem Beitrag der IKT zur Energieeffizienz gelten. Die Netz- und Informationssicherheit wird besonderes Augenmerk verlangen. Auch werden 2010 die Folgemaßnahmen zur der von der Kommission 2009 einzuführenden neuen Breitbandstrategie einsetzen, darunter auch die voraussichtliche Ausweitung des Breitbandzugangs auf ländliche Gebiete.

Angesichts des aktuellen Wirtschaftsklimas muss zusätzliche Energie für die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie mobilisiert werden, und zwar sowohl von den Zollbehörden als auch im Wege der internationalen Zusammenarbeit. Die Anstrengungen im Hinblick auf die Schaffung eines Gemeinschaftspatents und eines Patentgerichtssystems werden weiter vorangetrieben. Analog dazu sollten die Systeme für Urheberrecht und Markenrecht dahingehend modernisiert werden, dass sie dem Bedarf von Wirtschaft und Verbrauchern gerecht werden.

Die Kommission wird auch weiterhin mit den Mitgliedstaaten auf den freien Wissensverkehr im Europäischen Forschungsraum (EFR) hinarbeiten, damit die Fragmentierung der Forschungsbemühungen in der EU abnimmt. Das 7. Forschungsrahmenprogramm wird auch weiterhin einer der Eckpfeiler der EFR-Architektur sein. Die wirkungsvolle Umsetzung der breit angelegten Innovationsstrategie wird dazu beitragen, Forschungsergebnisse nutzbringend kommerziell zu verwerten.

Die Kommission wird die Entwicklung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ETI) weiter fördern. Das innovationsstimulierende Potenzial dieses Instituts wird durch die Einführung der ersten Wissens- und Innovationsgemeinschaften freigesetzt werden.

Die Beratungen über die künftige Verkehrspolitik der EU werden voraussichtlich 2010 abgeschlossen. Das gibt der Kommission die Möglichkeit, ihre Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der geforderten kohlenstoffarmen Wirtschaft und der unlängst entwickelten Finanzierungsmechanismen zu überprüfen Die Leitlinien für die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) werden nach Maßgabe des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts ebenfalls aktualisiert. Außerdem wird die Kommission Vorschläge für die künftige (nach 2013 erfolgende) Lenkung des Programms GALILEO vorlegen.

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

Sofern die EU ihr ehrgeiziges Ziel eines neuen internationalen Klimaschutzübereinkommens 2009 in Kopenhagen erreicht, wird dieses neue Übereinkommen innerhalb der EU und in anderen Teilen der Welt, einschließlich in den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Ländern, umgesetzt und befolgt. Die EU ist überdies ehrgeizige einseitige Verpflichtungen zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen, zur Entwicklung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz eingegangen. Die Umsetzung des unlängst verabschiedeten Klima- und Energiepakets, darunter ein überarbeitetes System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft, gehört zu den Prioritäten des Jahres 2010. Investitionen aus Mitteln der Strukturfonds - 13 Mrd. EUR im Jahr 2010 - werden dazu beitragen, die Umwelt zu verbessern und den Klimawandel zu bekämpfen. Die operativen Dienste für globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (Global Monitoring for Environment and Security (GMES)) werden weiter ausgebaut werden, um die Folgen des Klimawandels zu überwachen.

Entsprechend den Vorschlägen der Kommission dürfte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Frühjahr 2010 einen Energieaktionsplan für den Zeitraum 2010-2014 verabschieden. Die Energieeffizienz bleibt nicht zuletzt durch die Aktualisierung des Aktionsplans für Energieeffizienz ein wichtiges Thema. Die Leitlinien für die Transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sollten ebenfalls überarbeitet werden, um ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Energieversorgung zu schaffen. Weitere Anstrengungen werden nötig sein, um die neuen Rechtsvorschriften für erneuerbare Energien und den Binnenmarkt im Strom- und Gassektor umzusetzen.

Die Kommission wird den Schutz der Artenvielfalt durch die Umsetzung der Naturschutzvorschriften, die Fertigstellung des Netzes "Natura 2000" und die Erfüllung des 2006 aufgestellten Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2010 weiterhin fördern. Das Jahr 2010 wird das erste Jahr sein, in dem der Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vollständig umgesetzt wird. Die Kommission wird die in ihrem Arbeitsprogramm für 2009 vorgesehenen Initiativen im Zusammenhang mit der Abgrenzung benachteiligter Gebiete und der Qualität von Agrarerzeugnissen ebenfalls weiterverfolgen.

Die Kommission wird 2010 zudem die integrierte Meerespolitik weiter fördern und umsetzen, darunter auch die Langzeitprojekte zur Seeüberwachung, zur maritimen Raumplanung, zur Meeresdatenüberwachung sowie zum europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk (EMODNET). Für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) wird 2010 ein wichtiges Jahr sein, da die Kommission nach einer öffentlichen Anhörung voraussichtlich Vorschläge für eine GFP-Reform vorgelegen wird. Sofern der anhängige Kommissionsvorschlag angenommen wird, wird 2010 außerdem die Reform der Kontrolle und Durchsetzung der GFP-Vorschriften in Kraft treten.

Die Kommission wird die Umsetzung der Ostsee-Strategie und des einschlägigen Aktionsplans in den Bereichen Energie, Umwelt, Energie, Verkehr, IKT, Forschung, Innovation und verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern operativ unterstützen.

2.3. Bürgernahe Politik

Das Jahr 2010 wird das erste Jahr der Durchführung des Stockholm-Programms im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. Ausgehend von Initiativen, die 2009 vorgestellt werden, werden die Arbeiten zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität im Hinblick auf eine höhere Sicherheit der Bürger weiter vorangetrieben. Ein weiteres Arbeitsfeld wird der Ausbau des Europäischen Rechtsraums sein, der insbesondere durch das E-Justizportal, die Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung in bestimmten Bereichen des Straf- und Zivilrechts sowie die Gewährung weiterer Verfahrensrechte erfolgen soll.

Der Schutz der Grundrechte bleibt eine Kerntätigkeit der EU; dies gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder. Die Maßnahmen, mit denen die Unionsbürgerschaft gefördert und dem Bürger das Leben bei Reisen in Drittländer erleichtert wird, werden fortgesetzt. Es wird unter Umständen weiterer Initiativen bedürfen, damit die Herausforderungen bewältigt werden können, die sich in Bezug auf die Privatsphäre in einer globalisierten Welt stellen.

Der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl gibt den Rahmen für die Einwanderungs- und Asylpolitik der EU in den kommenden Jahren vor. Ausgehend von einem Bericht der Kommission wird der Europäische Rat im Juni 2010 seine erste jährliche Aussprache über die Umsetzung dieses Paktes halten. Im Bereich Integration müssen die 2008 auf der Ministerkonferenz in Vichy verabschiedeten Initiativen umgesetzt werden.

Im Bereich Grenzen sollte der neue Schengener Evaluierungsmechanismus in die Praxis umgesetzt werden. Anfang 2010 wird die Kommission unter Umständen Vorschläge für ein Ein-/Ausreisesystem, ein Registrierungsprogramm für Reisende sowie für Änderungen des Auftrags der FRONTEX-Agentur vorlegen. Überdies dürften 2010 Fortschritte in Richtung auf die Schaffung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur) erzielt werden. Die gemeinsame europäische Visumpolitik wird verstärkt, namentlich durch die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei Befreiung von der Visumpflicht.

Die Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Schul- und Berufsbildung werden im Zentrum der Anstrengungen stehen, die zur Bewältigung der Folgen der Krise unternommen werden. Im Nachgang zur neue Sozialagenda wird die nächste Kommission die Arbeiten in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit und Jugend fortsetzen und damit dazu beizutragen, dass die zentralen politischen Herausforderungen, die sich unter anderem mit der Globalisierung, der technologischen Entwicklung und dem demografischen Wandel stellen, bewältigt werden können. Die Kommission sollte zudem eine Follow-up-Strategie für den 2010 endenden EU-Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorlegen und die einschlägigen Arbeiten fortsetzen, damit die Gleichstellung von Behinderten greifbare Gestalt annimmt. Das 2010 stattfindende Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wird dazu beitragen, der politischen Verpflichtung der EU zur Beseitigung der Armut und zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung mehr Gewicht zu verschaffen. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten, den einschlägigen Akteuren und den übrigen EU-Organen die Durchführung eines Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit vorbereiten, das 2011 stattfinden soll.

Es werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheitsversorgung und zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit erfolgen. Dazu gehören unter anderem die Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie, die Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Gesundheitsbereich, der Abschluss der Mitentscheidungsverfahren über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, über Organspenden und Organtransplantationen sowie die Aktualisierung der Arbeiten über Grippepandemien und Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Annahme des Maßnahmenpakets Arzneimittel von 2008 wird dazu beitragen, dass den Patienten sichere Arzneimittel zur Verfügung stehen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erhalten bleibt. Tiergesundheit und Tierschutz dürften ein weiterer Bereich sein, für den die Kommission nach Maßgabe der Tiergesundheitsstrategie und des Aktionsplans für Tierschutz neue Vorschläge vorlegen wird.

Die Kommission wird ihre gemeinsame Aktion zur Produktsicherheit mit den Behörden der USA und Chinas fortführen und auf weitere Länder ausdehnen. Das bevorstehende Inkrafttreten der Spielzeugrichtlinie markiert eine Intensivierung dieser Bemühungen. Die Kommission wird die Märkte und die Folgen für den Verbraucher weiter beobachten und ihre Überlegungen über eine bessere Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz auf der Grundlage einer 2009 vorzulegenden Mitteilung fortsetzen. Sie wird ferner für das Follow-up zu dem 2008 veröffentlichten Grünbuch über den Rechtsschutz für Verbraucher bei Sammelklagen Sorge tragen.

2.4. Europa als Partner in der Welt

Eine starke Stellung der EU auf internationalem Parkett ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen, die die Globalisierung mit sich bringt: Energiesicherheit, Klimawandel, Nahrungsmittelsicherheit, Zuwanderung und Unterstützung der ärmsten Länder beim wirtschaftlichen Wiederaufschwung. Falls der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, wird mit dem Jahr 2010 eine neue Phase der EU-Außenpolitik eingeleitet werden. Eine der ersten sichtbaren Auswirkungen dieser institutionellen Veränderung wäre die Schaffung des europäischen Auswärtigen Dienstes.

Im Jahr 2010 dürfte es eine wirtschaftliche Erholung und eine reformierte internationale Finanzarchitektur geben. Die Kommission wird in den verschiedenen internationalen Gremien, die neue globale Strukturen formen wollen, aktiv mitarbeiten. Auch werden wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzaufsicht, der makrofinanziellen Überwachung und der Krisenbewältigung durchgeführt werden.

Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei werden fortgesetzt. Die Kommission wird Maßnahmen zur Umsetzung der vom Europäischen Rat geäußerten Forderung ergreifen, den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess in den Ländern des westlichen Balkans zu beschleunigen. Sie wird außerdem Maßnahmen vorbereiten, um die politische und sozioökonomische Entwicklung des Kosovo zu fördern und die Fortschritte, die der Kosovo als Teil der Region auf dem Weg in die EU macht, zu unterstützen.

Die EU wird auch weiterhin den Wiedervereinigungsprozess auf Zypern unterstützen.

Bei der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) wird besonderes Gewicht auf den Ausbau bilateraler Beziehungen, insbesondere zu Israel, der Republik Moldau, Marokko und der Ukraine, gelegt werden. Die ENP wird zudem intensiviert werden, beispielsweise durch die Östliche Partnerschaft, den Start der ersten Flagschiffprojekte der Union für das Mittelmeer und die verbesserte Zusammenarbeit im Rahmen der Schwarzmeersynergie. Außerdem werden im Jahr 2010 die Verhandlungen mit Russland über ein neues Abkommen fortgeführt. Die Umsetzung der Zentralasienstrategie wird intensiviert werden. Die Kommission wird mit allen diesen Partnern zusammenarbeiten und dabei besonderes Gewicht auf die Entwicklung gegenseitiger Energiesicherheit legen.

Die Kommission wird eng mit der neuen US-Regierung zusammenarbeiten, um die transatlantische Partnerschaft weiterzuentwickeln. Dabei sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um gemeinsame Interessen und eine positive gemeinsame Agenda im globalen Kontext zu fördern.

Die Kommission wird ferner die Zusammenarbeit mit den ASEAN-Ländern, mit China und mit Indien fortsetzen. Auf dem EU-Lateinamerika-Gipfel im Mai 2010 wird die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika weiterentwickelt werden. Gemäß dem Beschluss des Rates vom Juni 2008 über die Wiederaufnahme der politischen Gespräche mit Kuba wird die Zusammenarbeit nunmehr fortgeführt und im Jahr 2010 ausgeweitet werden.

Die Kommission wird sich im Jahr 2010 voraussichtlich aktiv am Abschluss und/oder an der praktischen Umsetzung der Entwicklungsrunde von Doha sowie an wichtigen laufenden bilateralen Handelsgesprächen beteiligen. Der Regulierungsdialog mit unseren wichtigsten Wirtschaftspartnern wird fortgesetzt, um der europäischen Wirtschaft den Zugang zu Drittlandmärkten zu erleichtern. Außerdem wird die Kommission besonderes Gewicht auf die Verhütung und Beseitigung von unlauterem Wettbewerb und Protektionismus in Drittländern legen.

Der Beitrag der EU zur internationalen Sicherheit und Stabilität wird weiterhin nötig sein, insbesondere im Kosovo, im Nahen Osten, in Afghanistan und in Georgien. Die EU wird sich aktiv für den Friedensprozess im Nahen Osten einsetzen müssen, wo mögliche Fortschritte von der innenpolitischen Lage in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten sowie von der weiteren Unterstützung durch die neue US-Regierung, von den Anstrengungen der vier beteiligten Parteien und von den Entwicklungen vor Ort abhängen.

Die Umsetzung der Nahrungsmittelfazilität wird fortgesetzt. Im Jahr 2010 wird die Kommission wie schon in den Vorjahren versuchen, ein aktives Krisenmanagement zu betreiben und bei humanitären Krisen rasch und effizient zu reagieren, wie es der im Jahr 2008 angenommene Aktionsplan zur Umsetzung des Europäischen Konsens über humanitäre Hilfe vorsieht.

Auf dem UN-Gipfel im September 2010 werden die Fortschritte bei der Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele geprüft werden. Auf dem Weg zur Erfüllung der ehrgeizigen Zusagen, die die EU in Bezug auf den Umfang der Hilfe gemacht hat (0,7 % bis 2015), wurde das Jahr 2010 als Zwischenziel gesetzt. Auch soll im Jahr 2010 die zweite Revision des Abkommens von Cotonou mit den AKP-Ländern abgeschlossen und die Halbzeitüberprüfung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds vorgenommen werden. Auf dem dritten Afrika-EUGipfel wird die im Dezember 2007 angenommene gemeinsame Strategie überprüft und über einen neuen Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2013 entschieden werden.

Falls in Kopenhagen ein neues Klimaabkommen vereinbart wird, wird die Kommission mit den entwickelten Ländern und mit den Entwicklungsländern zusammenarbeiten, damit das Abkommen rasch umgesetzt wird.

Etwaige Änderungen, die bei der Halbzeitüberprüfung der Finanzierungsinstrumente für die Außenbeziehungen im Jahr 2009 vereinbart werden, würden im Jahr 2010 in Kraft treten.

2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz

Die Verbesserung der Rechtsetzung bleibt ein Hauptziel der Kommission. So soll in Bezug auf die bestehenden Rechtsvorschriften im Rahmen eines integrierten Vereinfachungsprozesses die Gesamtwirksamkeit des ordnungspolitischen Rahmens nach Politikbereich überprüft werden. Parallel dazu wird sich die Kommission mit jenen Bereichen befassen, die im Paket für eine bessere Rechtsetzung aus dem Jahr 2009 als vereinfachungsfähig gekennzeichnet werden. Die Kommission wird außerdem konsequent den Bürokratieabbau vorantreiben, damit die bis 2012 angestrebte Reduzierung um 25 % erreicht wird. Damit neue Rechtsvorschriften eine optimale Qualität aufweisen, wird die Kommission weiterhin das unlängst verbesserte Folgenabschätzungsverfahren anwenden und die Nutzung seiner Ergebnisse verbessern.

Die Arbeiten im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative werden fortgeführt. Im Anschluss an die Überarbeitung des Registers der Interessenvertreter ("Lobbyistenregister") könnte zusammen mit dem Europäischen Parlament ein gemeinsames Register angelegt werden. Auch wird die Kommission die Transparenz in Bezug auf die Endbegünstigten von EU-Finanzhilfen weiter verbessern.

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

3.1. Personelle Ressourcen

Bei dem Anfang 2007 erfolgten Überprüfung der Personalausstattung1 hat sich die Kommission verpflichtet, nach der Bewilligung der letzten Erweiterungsposten für Bulgarien und Rumänien ihren gesamten weiteren Personalbedarf bis zum Jahr 2013 mit gleich bleibenden Ressourcen zu decken. Damit die für 2010 gesetzten politischen Ziele verwirklicht werden können, hat die Kommission ihre Dienststellen angewiesen, nach Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen insbesondere auf den Gebieten Unterstützung und Koordinierung zu suchen. Ziel ist die Neuzuweisung von rund 600 Stellen - zumeist in den einzelnen Generaldirektionen - für operative Tätigkeiten auf den Gebieten Politik, Rechtsetzung sowie Überwachung und Durchsetzung der Gemeinschaftspolitik. Darunter fallen auch Tätigkeiten zur Bewältigung der Folgen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, zur Konsolidierung von Forschungsprogrammen in den Bereichen Verkehr und Energie, zur Stärkung der allgemein- und handelspolitischen Aufgaben der EU-Delegationen in Drittländern, zur personellen Verstärkung der Vertretungen in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung kommissionseigener Kommunikationswerkzeuge.

3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung

Zur Unterstützung des Haushaltsvorentwurfs 2010, den die Kommission Ende April vorlegen wird, werden in der jährlichen Strategieplanung für sämtliche Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 Änderungen der Finanzplanung vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge stehen allesamt im Einklang mit den Ausgabenobergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 und den Referenzbeträgen der verschiedenen Finanzierungsprogramme.

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1a)

Für die Teilrubrik 1a ("Wachstum und Beschäftigung") ist in Übereinstimmung mit der Finanzplanung der Kommission eine Mittelerhöhung um 9 % gegenüber dem Haushalt 2009 vorgesehen. Sie umfasst Mittelaufstockungen für Schlüsselinitiativen im Rahmen des europäischen Konjunkturprogramms (Teilrubrik 1a) und der Strategie von Lissabon:

Einen wichtigen Bestandteil des europäischen Konjunkturprogramms, das der Europäische Rat2 im Dezember 2008 angenommen hat, bildet ein neues Finanzierungsinstrument: das europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung. Im Rahmen dieses Programms sollen Energieprojekte in der Gemeinschaft entwickelt werden. Das Programm hat eine Laufzeit von zwei Jahren (2009 - 2010) und ist mit insgesamt 3,5 Mrd. EUR ausgestattet, die sich wie folgt verteilen:

Die Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 vorgelegt, um zusätzliche Mittel unter der Teilrubrik 1a zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Gesamtbeträge einzuhalten, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom 17. Mai 20063 festgelegt wurden. Vor dem Hintergrund der Gespräche mit der Haushaltsbehörde schlägt sie eine Übertragung der nicht benötigten Mittel der Rubrik 2 für das Jahr 2008 auf die Rubrik 1A vor, um den für Energieprojekte vorgeschlagenen Betrag von 3,5 Mrd. EUR (1,5 Mrd. EUR im Jahr 2009 und 2,0 Mrd. EUR im Jahr 2010) zu finanzieren.

Die Kommission wird gemeinsam mit der Europäischen Agentur für chemische Stoffe prüfen, wie dem für 2010 erwarteten Mangel an liquiden Mitteln der Agentur begegnet werden kann, welcher dadurch entstehen wird, dass die betreffenden Gebühren erst im weiteren Verlauf des Jahres entrichtet werden. Daher wird es nötig sein, eine Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt vorzusehen.

Das vorgeschlagene Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf den Gebieten Finanzdienstleistungen, Rechnungslegung und Abschlussprüfung4 soll der Gemeinschaft die Möglichkeit geben, bestimmte Gremien zu finanzieren, die auf den Gebieten konvergentere Aufsichtspraktiken und Zusammenarbeit sowie Rechnungslegung und Abschlussprüfung tätig sind5. Die vorgeschlagene Mittelzuweisung beläuft sich auf 36, 2 Mio. EUR für den Zeitraum 2010-2013 und ist als solche bereits in der aktualisierten Finanzplanung vom Januar 2009 vorgesehen.

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1b)

In Übereinstimmung mit der bestehenden Planung der Struktur- und Kohäsionsfonds werden die Mittel in der Teilrubrik "Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung" um 980 Mio. EUR (2 %) gegenüber 2009 aufgestockt. Nach Festlegung der Bedingungen für eine effiziente Verwaltung und Kontrolle und nach Annahme der Ende 2008 vorgeschlagenen Maßnahmen für eine raschere Umsetzung wird sich die Kommission auf die Optimierung der Auswirkungen konzentrieren, die diese Maßnahmen in Bezug auf die Kohäsion, das Wachstum und eine effiziente Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise bewirken können.

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Rubrik 2)

Der "Gesundheitscheck" der Agrarpolitik wird mit einer Mittelübertragung im Umfang von 479 Mio. EUR von den Direkthilfen zum Bereich ländliche Entwicklung einhergehen. Diese ergänzt die Mittelübertragung im Zusammenhang mit der fakultativen Modulation für Portugal und der Reform des Weinsektors, so dass die Mittel für die ländliche Entwicklung im Jahr 2010 um insgesamt 4,3 % gegenüber 2009 aufgestockt werden.

Die spezifischen Maßnahmen, die im Jahr 2009 im Kontext des europäischen Konjunkturprogramms vorgesehen wurden, bleiben dabei allerdings unberücksichtigt. So schlägt die Kommission vor, im Jahr 2009 in Rubrik 2 jene Maßnahmen vorzuziehen, die im Rahmen des "Gesundheitschecks" für die neue Herausforderung vorgesehen wurden (Volumen: 500 Mio. EUR), und die Breitbandinfrastrukturen in ländlichen Gemeinden zu verbessern (1 Mrd. EUR). Diese Maßnahmen des europäischen Konjunkturprogramms erfolgen zusätzlich zu den in Teilrubrik 1a vorgesehenen Maßnahmen.

Die für LIFE+ zugewiesenen Mittel werden gemäß der Finanzplanung im Jahr 2010 um 6,9 % aufgestockt.

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht (Teilrubrik 3a)

Die in dieser Teilrubrik eingesetzten Mittel werden im Jahr 2010 um ca. 14 % gegenüber 2009 aufgestockt, was den hohen Stellenwert der Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich verdeutlicht.

Die Kommission wird Vorschläge zur Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems unterbreiten, insbesondere zur Einrichtung einer Förderagentur, wie sie der vom Europäischen Rat auf der Tagung vom 15. und 16. Oktober 2008 angenommene Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl vorsieht. Die Agentur wäre eine zentraler Bestandteil einer gemeinsamen europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik.

Die Kommission schlägt ferner vor, im Jahr 2010 die Haushaltsmittel für FRONTEX in der für 2009 veranschlagten Höhe (78 Mio. EUR) beizubehalten; dies sind 8 Mio. EUR mehr als ursprünglich in der Finanzplanung vorgesehen wurde.

Angesichts fehlender Rechtsinstrumente wird eine Mittelkürzung um 30 Mio. EUR vorgeschlagen; auf dem Gebiet der Grenzkontrollen vorgesehene Entwicklungen wie das Einreise- und Ausreisesystem oder das Registrierungssystem für Reisende könnten dennoch wie ursprünglich geplant im Jahr 2010 in Angriff genommen werden.

3.2.5. Unionsbürgerschaft (Teilrubrik 3b)

Angesichts des niedrigen Niveaus dieser Ausgabenrubrik bedeutet der für 2010 vorgeschlagene Gesamtbetrag einen leichten Anstieg um 0,6 % gegenüber 2009; auf diese Weise soll das bestehende Finanzierungsniveau für zentrale Maßnahmen zugunsten der EU-Bürger (beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Verbraucherschutz, Zivilschutz, Kultur und Kommunikation) beibehalten werden.

3.2.6. Die EU als globaler Partner (Rubrik 4)

Ein erfolgreicher Abschluss der Klimakonferenz der Vereinten Nationen, die im Dezember 2009 in Kopenhagen stattfinden wird, ist der EU ein vorrangiges Anliegen. Das Follow-up zu der Konferenz wird sich sowohl auf die interne als auch auf die externe Politik der EU auswirken. Das neue internationale Klimaschutzkonzept, das in Kopenhagen verabschiedet werden soll, wird voraussichtlich sowohl Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen als auch Maßnahmen zum Finanz- und Technologietransfer - insbesondere im Rahmen der Globalen Allianz für den Klimaschutz zur Unterstützung der Anpassungsprogramme der am meisten benachteiligten Länder - vorsehen.

Die Kommission möchte 600 Mio. EUR für die schrittweise Umsetzung der Östlichen Partnerschaft im Zeitraum 2010-2013 zuweisen. Durch Umschichtung von ENPI-Mitteln sind dafür bereits 250 Mio. EUR vorgesehen worden. Die übrigen 350 Mio. EUR sollen wie folgt aus den nicht zugewiesenen Mitteln der Rubrik 4 aufgebracht werden: 25 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2010, 53 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2011, 113 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2012 und 159 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2013.

Was die palästinensischen Gebiete anbelangt, so bedarf es weiterer kontinuierlicher Hilfe zur Milderung der Folgen, die die langwierige Krise für Gaza und die West Bank mit sich bringt.

Die Kommission wird weiterhin ihrer Zusage nachkommen, sich um die aus der Georgien-Krise von 2008 resultierenden Bedürfnisse zu kümmern. So sind Hilfen für Binnenvertriebene vorgesehen, die die Unterstützung für die vorrangigen politischen Ziele ergänzen und verstärken sollen, die im ENPI-Richtprogramm für Georgien für den Zeitraum 2007-2010 vorgesehen sind: Unterstützung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung, Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung, Unterstützung von Armutsminderung und Sozialreformen sowie Unterstützung der friedlichen Beilegung interner Konflikte in Georgien.

Die Kommission wird zudem weiterhin den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess in Kosovo unterstützen. Im Jahr 2010 wird die Kommission im Zusammenhang mit der Studie, die sie im Herbst 2009 vorzulegen beabsichtigt, Maßnahmen zur Förderung der politischen und sozioökonomischen Entwicklung des Kosovo und seiner Annäherung an die EU durchführen.

Der Mittelbedarf für den Friedensprozess im Nahen Osten, für Kuba, Georgien und Kosovo, für den Wiedervereinigungsprozess auf Zypern sowie den Klimawandel hängt von der weiteren Entwicklung in den kommenden Monaten ab. Die Kommission wird ihre diesbezüglichen Vorschläge daher im Laufe des Haushaltsverfahrens ergänzen.