Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg.; Ratsdok. 7512/07

833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

[Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Mit der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG wurde bereits 2003 die Grundlage für eine Harmonisierung der Steuern auf Gasöl und unverbleitem Benzin beschlossen. Die nach wie vor bestehenden deutlichen Unterschiede in der Besteuerung für Kraftstoffe innerhalb der EG führen sowohl zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen als auch aufgrund des Tanktourismus zu zusätzlichen Umweltschäden. Dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, war schon Zielstellung im Jahr 2003. Weitere Übergangsfristen bis 2017, die insbesondere für Deutschland mit negativen Wirkungen (u. a. weiteren Steuerausfällen) verbunden sind, sind angesichts der Langfristigkeit der bestehenden Bemühungen als auch der schädlichen Auswirkungen auf die Luftqualität nicht angemessen.]

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Faktisch haben weder die Vorgänger-Richtlinien 92/81/EWG bzw. 92/82/EWG noch die oben genannte Richtlinie zu einer spürbaren Harmonisierung der Verbrauchsteuerbelastung für Agrardiesel geführt. Im Gegenteil: Während die steuerliche Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland noch gestiegen ist (Einführung eines Selbstbehalts, einer Obergrenze für rückerstattungsfähige Verbrauchsmengen), haben andere Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit die Belastung ihrer Landwirte spürbar gesenkt bzw. erheben keine Steuer auf Agrardiesel. Die Bundesregierung sollte angesichts der oben beschriebenen Entwicklung mit Nachdruck aufgefordert werden, ihre in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Absicht einer stärker harmonisierten Energiebesteuerung in der EU auch für den landwirtschaftlichen Bereich in die Tat umzusetzen.

Der vorliegende Richtlinienvorschlag wäre ein geeignetes Mittel, in die Harmonisierung der Agrardieselbesteuerung einzusteigen. Eine EU-weite Harmonisierung könnte an den im Richtlinienvorschlag genannten Mindeststeuersatz von 359 €/1 000 l bzw. 380 €/1 000 l als Basis für die Agrardieselbesteuerung ansetzen. Eine in einzelnen Mitgliedstaaten darüber hinausgehende Besteuerung - wie in Deutschland - könnte wie bisher durch Rückvergütungen ausgeglichen werden.