Vorlage an den Bundesrat
Wahl eines Stellvertreters für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz(2017)

Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Magdeburg, 22. Mai 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesdatenschutzgesetzes 2017 (BDSG) wird der Stellvertreter für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss durch den Bundesrat aus dem Kreis der Leiterinnen und Leiter der Aufsichtsbehörden der Länder gewählt. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre.

Der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat mich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der IMK darum gebeten, die Befassung des Innenausschusses des Bundesrates mit der Angelegenheit zu ermöglichen.

Als Vorsitzland der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder komme ich daher dem gesetzlichen Auftrag des BDSG nach und bitte Sie, diese Vorlage dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zuzuweisen und die erforderliche Wahl durch den Bundesrat herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reiner Haseloff