Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
(Geologiedatengesetz - GeolDG)

989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020

A

1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. April 2020 verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einzuberufen.

Begründung:

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz erfüllt nicht die Voraussetzungen, um den im Rahmen der Endlagerkommission verabredeten und im Standortauswahlgesetz beschlossenen Transparenzanforderungen für die Suche nach dem bestmöglichen Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle zu genügen. Es stellt damit den gefundenen nationalen Konsens bei der Endlagersuche in Frage und gefährdet die Vertrauensbasis.

Die Möglichkeit der Veröffentlichung von durch den Vorhabenträger nach Standortauswahlgesetz erstellten 3D-Modellen sowie die hierfür hinzugezogenen Schichtenverzeichnisse genügen nicht, damit unabhängige Dritte Auswahlentscheidungen objektiv nachvollziehen können. Die Konkretisierung des nach § 8 Absatz 2 StandAG bereits bestehenden Einsichtsrechts des Nationalen Begleitgremiums in nicht öffentlich bereitzustellende geologische Daten vermag diesen Umstand nicht zu heilen.

Nach Auffassung des Bundesrates ist hierfür erforderlich, dass nach Ablauf einer angemessenen Frist geologische Daten umfassend veröffentlicht werden.

B

2. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.