Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Durchführung einer dritten Bundeswaldinventur
(Dritte Bundeswaldinventur-Verordnung)

Der Bundesrat hat in seiner 833. Sitzung am 11. Mai 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen und die folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat betont die Bedeutung der dritten Bundeswaldinventur für die Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Kyoto-Protokoll und weist insbesondere auf die Wirkung der deutschen Wälder als Kohlenstoffsenke hin. Er begrüßt daher grundsätzlich die vor kurzem getroffene Entscheidung der Bundesregierung, ab 2008 die CO₂-Speicherfähigkeit der Wälder auf die nationalen Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des Artikels 3 Abs. 4 des Kyoto-Protokolls anrechnen zu lassen. Daraus sich ergebende Erlöse sollen primär der Forstwirtschaft zu Gute kommen. Der Bundesrat weist auf offene Fragen im Hinblick auf zeitweilige Vorratsschwankungen hin. Er fordert die Bundesregierung auf, die dafür bedeutsamen Verfahrensfragen gemeinsam mit den Ländern zeitnah zu klären, und bittet, die Möglichkeit zur Anerkennung des Produktspeichers "Holz" in einem Kyoto-Folgeabkommen zu prüfen.