Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Februar 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Demografie das konjugierte Ergebnis verschiedener Faktoren ist, der Geburtenrate, der Lebenserwartung und der Migrationsflüsse, und dass die derzeitigen Werte in den Mitgliedstaaten bis 2050 bedeutende demografische Veränderungen erwarten lassen, die vor allem zu einer Alterung der europäischen Bevölkerung führen werden, deren Durchschnittsalter von 39 Jahren im Jahr 2004 auf 49 Jahre im Jahr 2050 ansteigen könnte,

B. in der Erwägung, dass diese demografischen Veränderungen nach den Schätzungen der Kommission zu tief greifenden Änderungen der Bevölkerungsstruktur und der Alterspyramide führen könnten und dass die Zahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis 14 Jahren von 100 Millionen (Stand 1975) auf 66 Millionen im Jahr 2050 zurückgehen würde, dass die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter gegen 2010 ihren Höchststand mit 331 Millionen haben und danach stetig abnehmen würde (etwa 268 Millionen im Jahr 2050), wogegen die Lebenserwartung zwischen 2004 und 2050 um sechs Jahre für Männer und fünf Jahre für Frauen zunehmen würde und dass die Zahl der Menschen, die älter als 80 Jahre sind, von 4,1% im Jahr 2005 auf 11,4% im Jahr 2050 ansteigen würde,

C. in der Erwägung, dass der europäische Durchschnitt des Altenquotienten (Zahl der Personen über 65 geteilt durch die Zahl der Personen zwischen 14 und 65) von 25% im Jahr 2004 auf 53% im Jahr 2050 ansteigen dürfte,

D. in der Erwägung, dass aber der Belastungsquotient der Erwerbsbevölkerung (Anzahl der nicht Erwerbstätigen wie Menschen im Ruhestand, Kinder und Jugendliche in der Ausbildung, geteilt durch die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter) für die Berechnung der Kosten, die die Gesellschaft für die nicht am Erwerbsleben Beteiligten zu tragen hat, weit schwerer ins Gewicht fällt als der Altenquotient,

E. in der Erwägung, dass der demografische Wandel erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben hat, die zwischen 2004 und 2050 schätzungsweise um 10 % steigen werden,

F. in der Erwägung, dass die demografischen Veränderungen wohl bis 2050 nicht die Gesamtzahl der europäischen Bevölkerung ändern werden, dass sie aber zu beträchtlichen territorialen Ungleichgewichten führen werden, zumal bestimmte Regionen der Union von hohen Abwanderungsbewegungen junger Menschen, überwiegend junger Frauen, geprägt sind; auch in der Erwägung, dass der Anteil der europäischen Bevölkerung an der Weltbevölkerung von 15 % vor einem Jahrhundert auf 5 % im Jahr 2050 sinken würde, wobei die Regionen innerhalb der Union sehr verschieden von diesen Veränderungen betroffen sind; während in Abwanderungsregionen bereits jetzt überproportional viele ältere Menschen leben, ist dieser Prozess der alternden Gesellschaft in Zuwanderungsregionen durch die Immigration von jungen Menschen noch nicht zu verzeichnen,

G. in der Erwägung, dass Unfruchtbarkeit einer der Gründe für den Geburtenrückgang ist und dass sie als ein Problem der öffentlichen Gesundheit und ein Problem der Gesellschaft anzusehen ist, das Männer und Frauen betrifft; erinnert die Kommission an seinen "Aufruf zum Tätigwerden im Bereich Unfruchtbarkeit und Demografie" aus dem Jahr 2005, in dem sie aufgefordert wurde, Empfehlungen in diesem Bereich abzugeben,

H. in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung ein positives Element der europäischen Bevölkerungsstruktur darstellt, das notwendig ist, um das demografische Gleichgewicht aufrechtzuerhalten; jedoch in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung für sich allein nicht ausreicht, um der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union entgegenzuwirken, und dass Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate bei der Wohnbevölkerung der Union notwendig sind,

I. in der Erwägung, dass die Einwanderung lediglich eine kurzfristige Teillösung zur Bewältigung des demografischen Wandels in Europa darstellt, da hierfür ein Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Achtung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen und privaten Sektor, den Schutz der Mutterschaft, die Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung für Familien und Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeit für Männer und Frauen, Familie und Beruf zu vereinbaren, erforderlich ist,

J. in der Erwägung, dass Behinderungen eng mit dem Alter zusammenhängen und dass bei älteren Menschen Gebrechen oder Behinderungen wahrscheinlicher sind,

Allgemeine Bemerkungen

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

Humanressourcen als Herausforderung

Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung