Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 14. bis 17. Januar 2013 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2013 zugeleitet.

P7_TA-PROV(2013)0027
Todesfälle, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zu den Todesfällen, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch (2012/2908(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass am 24. November 2012 im Bezirk Ashulia nahe der Hauptstadt Dhaka (Bangladesch) mindestens 112 Personen bei einem Brand in dem Textilunternehmen Tazreen starben und dass im September 2012 in Karatschi (Pakistan) 289 Menschen bei einem Feuer ums Leben kamen;

B. in der Erwägung, dass jedes Jahr Hunderte von Arbeitern bei ähnlichen Vorfällen in ganz Südasien zu Tode kommen und dass allein bei Fabrikbränden in Bangladesch seit 2005 circa 600 Textilarbeiter starben, was in vielen Fällen hätte verhindert werden können;

C. in der Erwägung, dass in den Textilfabriken oft schwierige Verhältnisse herrschen und dass das Arbeitsrecht, z.B. die in den wichtigsten Übereinkommen der IAO niedergelegten Bestimmungen, nur äußerst unzureichend berücksichtigt wird sowie dass mancherorts auch Brandschutzbestimmungen nur äußerst unzureichend oder überhaupt nicht berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass viele Eigentümer derartiger Fabriken nicht bestraft wurden und daher wenig getan haben, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern;

D. in der Erwägung, dass in Bangladesch mehr als 5 000 Textilfabriken existieren, die circa 3,5 Millionen Menschen beschäftigen, womit Bangladesch nach China weltweit das bedeutendste Exportland für Konfektionskleidung ist;

E. in der Erwägung, dass der europäische Markt der wichtigste Absatzmarkt für Bekleidungs- und Textilprodukte aus Bangladesch ist und dass bekannte westliche Unternehmen eingeräumt haben, sie hätten Verträge über die Lieferung von Bekleidung mit den Eigentümern des Textilunternehmens Tazreen;

F. in der Erwägung, dass die steigenden Arbeitskosten in anderen Teilen der Welt dazu geführt haben, dass die Zahl der Arbeitsplätze für gering qualifizierte Arbeitnehmer in der verarbeitenden Industrie in Indien, Pakistan, Kambodscha, Vietnam und insbesondere Bangladesch, wo auf Bekleidung inzwischen 75 % der Exporte entfallen, sprunghaft anstieg;

G. im Bedauern darüber, dass einige Unternehmen zunächst versucht haben, ihre Zusammenarbeit mit dem von dem Brand in Dhaka betroffenen Unternehmen abzustreiten, und erst später eingeräumt haben, dass ihre Textilien auf diesem Gelände produziert worden waren;

H. in der Erwägung, dass die Spannungen zwischen der Regierung von Bangladesch und Gewerkschaftsaktivisten in den vergangenen Monaten eskaliert sind, wobei die Arbeitnehmer gegen ihre niedrigen Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen protestierten;

I. in der Erwägung, dass die Ermordung von Aminul Islam im April 2012, der die unsicheren Bedingungen in der Bekleidungsindustrie in Bangladesch kritisiert hatte, bis heute nicht aufgeklärt wurde;

P7_TA-PROV(2013)0028
Empfehlungen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags im Hinblick auf die Verwirklichung eines Nahen Ostens ohne Massenvernichtungswaffen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zu den Empfehlungen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags im Hinblick auf die Schaffung eines von Massenvernichtungswaffen freien Nahen Ostens (2012/2890(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die für Dezember 2012 angesetzte Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten verschoben wurde;

B. in der Erwägung, dass die auf der 2010 abgehaltenen Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags getroffene Entscheidung, die Konferenz zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten abzusagen, die Sicherheit in der Region und die weltweiten Bemühungen um nukleare Abrüstung beeinträchtigen könnte;

C. in der Erwägung, dass der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und Massenvernichtungswaffen einen Eckpfeiler für die Sicherheit in der Welt darstellt; und in der Erwägung, dass die dringendsten Prioritäten auf dem Gebiet der Sicherheit darin bestehen, weitere Staaten davon abzuhalten, Kernwaffen in ihren Besitz zu bringen oder einzusetzen, die weltweiten Bestände zu verringern und zu einer Welt ohne Kernwaffen zu gelangen;

D. in der Erwägung, dass das Abschlussdokument der 2010 abgehaltenen Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags die Vereinbarung enthält, im Jahr 2012 eine Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten abzuhalten; und in der Erwägung, dass ein derartiger Prozess dringend erforderlich ist, um der Gültigkeit des Nichtverbreitungsvertrags Nachdruck zu verleihen;

E. in der Erwägung, dass die Vorbereitungen für diese Konferenz seit der Ernennung von Jaakko Laajava, Staatssekretär im finnischen Außenministerium, zum Vermittler für diese Konferenz im Gange sind;

F. in der Erwägung, dass es für andere Regionen der Welt, nämlich Lateinamerika und die Karibik, den Südpazifik, Südostasien, Afrika und Zentralasien, bereits eine Reihe von Verträgen über kernwaffenfreie Zonen gibt; in der Erwägung, dass die Selbstzuweisung des Status als kernwaffenfreie Zone seitens der Mongolei mit der Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel "Mongolia"s International Security And Nuclear-Weapon-Free Status" (Status der Mongolei als international sichere und kernwaffenfreie Zone) anerkannt wurde; in der Erwägung, dass es weitere Verträge gibt, in denen ebenfalls die nukleare Abrüstung bestimmter Gebiete behandelt wird, darunter der Antarktisvertrag, der Weltraumvertrag, der Mondvertrag und der Meeresbodenvertrag;

G. in der Erwägung, dass die EU alle Staaten der Region auffordert, die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vermittler fortzusetzen und mit weiteren Initiativen darauf hinzuarbeiten, dass in der Region alle Massenvernichtungswaffen - unabhängig davon, ob es sich um Kernwaffen, chemische oder biologische Waffen handelt - und deren Trägersysteme vollständig beseitigt werden;

H. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und alle Mitglieder der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft 1995 in der Erklärung von Barcelona dazu verpflichtet haben, die Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Ostens zu fördern; in der Erwägung, dass die EU die Anstrengungen des Vermittlers und das Ziel unterstützt, die Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten zu fördern, insbesondere mithilfe des "Konsortiums für die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen" und einer Reihe von Seminaren zu diesem Thema, ähnlich den in den Jahren 2008 und 2011 und im November 2012 veranstalten Seminaren;

I. in der Erwägung, dass die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten Mitunterzeichner der 1995 von der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags verabschiedeten Resolution über den Nahen Osten und die Verwahrstaaten des Vertrags sind;

J. in der Erwägung, dass die politische Lage in dieser Region nach wie vor sehr instabil ist, da im Nahen Osten Unruhen und dramatische politische Veränderungen zu verzeichnen sind - die Eskalation des Konflikts in Syrien, die festgefahrene Situation in Bezug auf den Iran und die wachsenden Spannungen zwischen Israel, Palästina und benachbarten Staaten;

K. in der Erwägung, dass die EU die laufende Vorbereitung für die Konferenz unterstützt, an der alle Staaten der Region teilnehmen sollen, damit diese vor dem Hintergrund der Unruhen und des politischen Wandels im Nahen Osten Erfolge zeitigt;

L. in der Erwägung, dass die Bewegung der Blockfreien Staaten die zügige Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten als wesentlichen Schritt zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone in der Region fordert;

P7_TA-PROV(2013)0032
Menschenrechtslage in Bahrain

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zur Lage der Menschenrechte in Bahrain (2013/2513(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechte in Bahrain nach der brutalen Abrechnung mit Demokratie fordernden Demonstranten 2011 weiterhin kritisch bleibt; in der Erwägung, dass die Rechte und Freiheiten von Teilen der bahrainischen Bevölkerung - vor allem das Recht von Einzelpersonen auf friedliche Demonstration, Meinungsfreiheit und digitale Freiheit - durch viele der jüngsten Maßnahmen der bahrainischen Regierung weiterhin schwer verletzt und beschränkt werden; in der Erwägung, dass die bahrainischen Behörden nach wie vor brutal gegen friedliche politische Demonstranten vorgehen;

B. in der Erwägung, dass Sicherheits- und Polizeikräfte weiterhin mit unverhältnismäßiger Gewalt einschreiten, sodass Menschen verletzt werden oder sogar mit dem Leben bezahlen; in der Erwägung, dass sich die Berichte über Gesetzesüberschreitungen der bahrainischen Behörden - wie außergerichtliche Verhaftungen und Hausdurchsuchungen, unfaire Gerichtsverfahren, Übergriffe auf die Medien, die Einschüchterung und Erniedrigung von Bürgern an Kontrollpunkten und eine massive Diskriminierung am Arbeitsplatz und an den Universitäten - häufen;

C. in der Erwägung, dass Mohammed al-Maskati, der Präsident der bahrainischen Jugendorganisation für Menschenrechte, unter dem Vorwurf, in der vorangehenden Woche in Manama an einer illegalen Versammlung teilgenommen zu haben, am 16. Oktober 2012 von den Behörden festgenommen wurde; in der Erwägung, dass Mohammed al-Maskati am Folgetag auf Kaution freigelassen wurde, wobei kein Gerichtstermin festgelegt wurde;

D. in der Erwägung, dass am 18. Oktober 2012 vier Männer wegen Diffamierung des Königs von Bahrain auf der Website eines sozialen Netzwerks verhaftet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Computer der Männer und weitere elektronische Geräte von den Sicherheitskräften konfisziert wurden, während diese inhaftiert waren; in der Erwägung, dass die vier Inhaftierten erklärten, sie hätten sich nichts zu Schulden kommen lassen;

E. in der Erwägung, dass der Innenminister, Schaikh Raschid bin Abdulla al-Khalifa, mit der Begründung, die Behörden würden regierungskritische Proteste nicht länger tolerieren, am 30. Oktober 2012 ein allgemeines Verbot öffentlicher Versammlungen und Kundgebungen anordnete (das er inzwischen jedoch offiziell aufgehoben hat);

F. in der Erwägung, dass am 5. November 2012 in der Hauptstadt Manama mehrere selbst gebaute Bomben explodierten und zwei Arbeiter töteten, während ein dritter verletzt wurde;

G. in der Erwägung, dass die Regierung 31 Aktivisten, die sich an friedlichen Protesten beteiligt hatten, am 7. November 2012 ohne ordentliches Gerichtsverfahren die Staatsbürgerschaft entzog, was einen Verstoß gegen die nach dem Völkerrecht geltenden Rechte bahrainischer Staatsbürger darstellt;

H. in der Erwägung, dass Said Yusuf al-Muhafdha, der Vizepräsident des Bahrainischen Zentrums für Menschenrechte (BCHR), der sich unermüdlich für die Freilassung vieler Aktivisten, vor allem für Nabil Radschab, den Präsidenten des BCHR, und Dschalila alSalman, die ehemalige Vizepräsidentin des bahrainischen Lehrerverbands, eingesetzt hat, am 18. Dezember 2012 unter dem Vorwurf, er habe mithilfe digitaler Medien falsche Nachrichten verbreitet, verhaftet wurde; in der Erwägung, dass seine Verhandlung auf den 17. Januar 2013 vertagt wurde, dass er bis dahin in Haft bleibt und im Falle einer Verurteilung mit einer zweijährigen Haftstrafe zu rechnen hat; in der Erwägung, dass Said Yusuf al-Muhafdha schon mehrfach von den bahrainischen Behörden festgenommen wurde und dass derartige Schikanen und Inhaftierungen Teil der systematischen Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern in Bahrain sind;

I. in der Erwägung, dass das bahrainische Kassationsgericht am 7. Januar 2013 Haftstrafen gegen 13 bekannte Aktivisten verhängt hat, die beschuldigt werden, den Umsturz der Monarchie geplant zu haben; in der Erwägung, dass acht dieser Aktivisten, darunter Abdulhadi al-Khawadscha und Ibrahim Scharif, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass dieses Urteil endgültig ist und den Angeklagten nun nur noch die Möglichkeit bleibt, den König um Gnadenerweis zu ersuchen; in der Erwägung, dass durch dieses Urteil offenbar nur ein weiteres Mal bestätigt wird, dass das bahrainische Rechtssystem am Schutz grundlegender Rechte scheitert;

J. in der Erwägung, dass alle von Militärgerichten entschiedenen Fälle von ordentlichen Gerichten geprüft werden, dass die ordentlichen Gerichte jedoch in der Regel nicht die Aufnahme eines neuen Verfahrens ermöglichen, sondern nur anhand der von den Gerichten für nationale Sicherheit zusammengestellten Akten die Urteile überprüfen;

K. in der Erwägung, dass die bahrainischen Behörden trotz der Zusicherungen, die Empfehlungen der BICI umzusetzen und die grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten zu respektieren, bisher weder Ermittlungen zur Aufklärung der Gewalttaten eingeleitet noch die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen haben; in der Erwägung, dass die Umsetzung der Empfehlungen der BICI nach wie vor nur langsam voranschreitet;

L. in der Erwägung, dass Bahrain im September 2012 einem Staatenüberprüfungsverfahren des VN-Menschenrechtsrates (Universal Periodic Review) unterzogen wurde;

M. in der Erwägung, dass Kronprinz Salman bin Hamad bin Isa al-Khalifah von Bahrain am 7. Dezember 2012 zum Dialog mit der Opposition im Land aufgerufen hat, damit die zurzeit festgefahrene Situation in dem von Unruhen gezeichneten arabischen Golfstaat überwunden wird; in der Erwägung, dass eine umfassende Lösung nur erreicht werden kann, wenn ein konstruktiver Dialog zwischen allen Kräften stattfindet;