Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 4. bis 7. Februar 2013 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 26. Februar 2013 zugeleitet.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zu Laos: der Fall Sombath Somphone (2013/2535(RSP))3

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zur Inhaftierung von Menschenrechtsaktivisten in Simbabwe (2013/2536(RSP))6

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zu den jüngsten Anschlägen auf medizinische Fachkräfte in Pakistan (2013/2537(RSP)).111 Laos: der Fall Sombath Somphone

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zu Laos: der Fall Sombath Somphone (2013/2535(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Sombath Somphone, ein bekannter Aktivist, der sich für gesellschaftliche Entwicklung und Bildung für Jugendliche einsetzt, am 15. Dezember 2012 in Vientiane, der Hauptstadt von Laos, verschwunden ist; in der Erwägung, dass die Aufnahmen einer Überwachungskamera, die sich im Besitz der Familie des Vermissten befinden, belegen, dass Sombath Somphone am Tag seines Verschwindens zuletzt um 18.00 Uhr an der Polizeiwache Thadeau zusammen mit städtischen Polizisten gesehen und anschließend von Männern in Zivil in einem Auto fortgebracht wurde;

B. in der Erwägung, dass die laotische Regierung in einer Erklärung vom 19. Dezember 2012 bestätigt hat, dass der Vorfall von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde; in der Erwägung, dass die Regierungsstellen angeben, Sombath Somphone sei einer Entführung zum Opfer gefallen, deren Motiv persönliche oder geschäftliche Auseinandersetzungen seien;

C. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen und 65 internationale Menschenrechtsorganisationen die Befürchtung geäußert haben, man habe Sombath Somphone - möglicherweise im Zusammenhang mit seiner Arbeit - gewaltsam verschwinden lassen, und dass sie sich zudem äußerst besorgt über die Sicherheit des Vermissten geäußert sowie den Mangel an Fortschritten bei den Ermittlungen der laotischen Behörden zu den Umständen seines Verschwindens und an Information darüber beklagt haben;

D. in der Erwägung, dass es den Angehörigen des Vermissten bisher nicht gelungen ist, Näheres über seinen Verbleib in Erfahrung zu bringen, obwohl sie sich wiederholt mit entsprechenden Appellen an die örtlichen Behörden gewandt und in der Umgebung Suchaktionen durchgeführt haben;

E. in der Erwägung, dass Sombath Somphone für seine intensiven Bemühungen um nachhaltige und faire Entwicklung, vor allem durch Gründung des Schulungszentrums für mitbestimmte Entwicklung (PADETC) im Jahr 1996, hoch geschätzt wird und sehr bekannt ist; in der Erwägung, dass er für sein soziales Engagement 2005 mit dem Ramon-Magsaysay-Preis (Ramon Magsaysay Award for Community Leadership) ausgezeichnet wurde;

F. in der Erwägung, dass Sombath Somphone als Mitglied des laotischen Organisationskomitees im Oktober 2012 zu den Organisatoren des 9. Asien-EuropaBürgerforums gehörte, das vor dem 9. ASEM-Gipfel in Vientiane stattfand, und dass er einer der Hauptredner war;

G. in der Erwägung, dass eine Gruppe von Parlamentariern der ASEAN in der Woche vom 14. bis 18. Januar 2013 nach Laos gereist ist, um Näheres über Sombath Somphone in Erfahrung zu bringen;

H. in der Erwägung, dass in Laos die Grundfreiheiten, vor allem die Presse- und Medienfreiheit, die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die akademische Freiheit und die Rechte der Minderheiten, verletzt werden;

Inhaftierung von Menschenrechtsaktivisten in Simbabwe

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zur Inhaftierung von Menschenrechtsaktivisten in Simbabwe (2013/2536(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Einschüchterungen, willkürliche Festnahmen, Schikanen seitens der Justiz und das Verschwindenlassen von Menschenrechtsverteidigern und politischen Gegnern der ZANU-PF von Robert Mugabe in einem Zeitraum, der nun als Wahlkampfperiode angesehen wird, erheblich zugenommen haben und viele Mitglieder der MDC, einige Abgeordnete der MDC und Schlüsselfiguren der Führungsriege der MDC, wie der für Energie zuständige Minister Elton Mangoma, die Ko-Ministerin für Inneres, Theresa Makone, und der abgesetzte Präsident des Parlaments, Lovemore Moyo, betroffen sind;

B. in der Erwägung, dass Okay Machisa, geschäftsführender nationaler Direktor des simbabwischen Menschenrechtsverbands (Zimbabwe Human Rights Association - ZimRights) und Vorsitzender der "Crisis in Zimbabwe Coalition", am 14. Januar 2013 festgenommen wurde;

C. in der Erwägung, dass Okay Machisa die "Verbreitung von Unwahrheiten", "Fälschung" und "Betrug" gemäß den Abschnitt en 31, 136 und 137 des (kodifizierten reformierten) Strafgesetzes vorgeworfen wird, sowie der mutmaßliche Versuch, die oberste Registerbehörde durch die Fälschung von Wählerkarten und die gewerbsmäßige Herstellung unechter Wählerkarten zu betrügen;

D. in der Erwägung, dass Okay Machisa in Polizeidienststellen in Harare und Rhodesville inhaftiert war; in der Erwägung, dass er vom Obergericht zwar auf Kaution freigelassen wurde, jedoch im Rahmen übermäßig strikter Bedingungen;

E. in der Erwägung, dass auch andere Mitglieder der Organisation ZimRights - Leo Chamahwinya, Direktor für Bildungsprogramme, und Dorcas Shereni, Vorsitzende der Ortsgruppe Highfields - willkürlich festgenommen und von der Justiz schikaniert wurden, und dass sie mit Beschluss des Magistratsgerichts vom 21. Januar 2013 bis 4. Februar 2013 in Untersuchungshaft bleiben;

F. in der Erwägung, dass Machisa, Chamahwinya und Shereni nach einer Polizeirazzia in den Büroräumen von ZimRights am 13. Dezember 2012 festgenommen und inhaftiert wurden;

G. in der Erwägung, dass ZimRights nur wenige Wochen vor diesen Festnahmen angeprangert hatte, dass in ganz Simbabwe eine Tendenz zu zunehmender brutaler Polizeigewalt besteht, und die zuständigen Behörden aufgefordert hatte, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um gegen diese Menschenrechtsverletzungen vorzugehen;

H. in der Erwägung, dass die Polizeirazzia vom 5. November 2012 in den Räumen der simbabwischen Counselling Services Unit (CSU), einer registrierten medizinischen Klinik in Harare, in der Opfer des organisierten Verbrechens und von Folter medizinisch behandelt und beraten werden, und die Inhaftierung von Mitarbeitern ohne förmliche Anklage Anlass zur Sorge geben;

I. in der Erwägung, dass die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Meinungsfreiheit wesentliche Komponenten jedweder Demokratie darstellen, insbesondere in Bezug auf den Abschluss der Ausarbeitung einer Verfassung und die Vorbereitung von Wahlen;

J. in der Erwägung, dass zu den nichtstaatlichen Organisationen, bei denen 2012 Polizeirazzien durchgeführt wurden, der simbabwische Menschenrechtsverband (Zimrights), die Counselling Services Unit (CSU), das simbabwische Forum nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen (Zimbabwe Human Rights NGO Forum), das Ressourcenzentrum für Wahlen (Election Resource Centre - ERC) und der Lesben- und Schwulenverband in Simbabwe (Gays and Lesbians Association of Zimbabwe - GALZ) zählen;

K. in der Erwägung, dass 2009 eine Koalitionsregierung gebildet wurde, nachdem die ZANU-PF und die MDC im September eine Vereinbarung über die Aufteilung der Macht getroffen hatten, um der politischen Pattsituation und den Menschenrechtsverstößen infolge der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von 2008 ein Ende zu bereiten;

L. in der Erwägung, dass die Regierung der nationalen Einheit (Government of National Unity - GNU) sich in ihrem allgemeinen politischen Abkommen dazu verpflichtet hat, eine neue Verfassung zu erarbeiten, für die Achtung der Menschenrechte und des Rechts auf politische Tätigkeit sowie für einen Konjunkturaufschwung zu sorgen; in der Erwägung, dass sie die EU zwar aufgefordert hat, die restriktiven Maßnahmen zu beenden, jedoch ihren Verpflichtungen im Rahmen des allgemeinen politischen Abkommens nicht nachgekommen ist, damit zu kämpfen hatte, für Stabilität im Land zu sorgen und aufgrund einer vorsätzlichen Blockade durch die ZANU-PF nicht fähig war, durch glaubwürdige Wahlen den Weg für einen demokratischen Wandel zu ebnen;

M. in der Erwägung, dass eine wirksame Menschenrechtskommission einen wichtigen Schritt hin zur Umsetzung des allgemeinen politischen Abkommens und des vereinbarten Zeitplans für friedliche und glaubwürdige Wahlen darstellen würde;

N. in der Erwägung, dass gemäß den Artikeln 11b, 96 und 97 des Abkommens von Cotonou Bestimmungen über verantwortungsvolle Staatsführung, Transparenz in Bezug auf politische Ämter und Menschenrechte eingehalten werden müssen;

O. in der Erwägung, dass der Aufschwung der Konjunktur des Landes nach wie vor instabil ist und bestimmte staatliche Maßnahmen die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und Simbabwe gefährden;

Angriffe aus jüngster Zeit auf medizinisches Personal in Pakistan

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zu den jüngsten Anschlägen auf medizinische Fachkräfte in Pakistan (2013/2537(RSP))

Das Europäische Parlament,

1 Angenommene Texte, P7_TA(2012)0126.

A. in der Erwägung, dass Pakistan zu den letzten drei Ländern gehört, in denen Kinderlähmung noch endemisch ist, und dass es dort im Jahr 2011 zu 198 Infektionen gekommen ist; in der Erwägung, dass nach Angaben der WHO ein Scheitern der Ausrottung der Kinderlähmung zu schweren Gesundheitsrisiken für die Region und darüber hinaus führen würde, da es sich bei Kinderlähmung um eine hoch ansteckende Krankheit handelt;

B. in der Erwägung, dass am 1. Januar 2013 sechs medizinische Fachkräfte und ein Arzt auf dem Nachhauseweg von dem Gemeinschaftszentrum in der nordwestpakistanischen Region Swabi - rund 75 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Islamabad -, in dem sie als Mitarbeiter einer nichtstaatlichen Organisation tätig waren, niedergeschossen wurden;

C. in der Erwägung, dass vom 17. bis 19. Dezember 2012 in Karatschi und Peschawar neun medizinische Fachkräfte, die an der nationalen Kampagne zur Ausrottung der Kinderlähmung beteiligt waren, davon sechs Frauen, niedergeschossen wurden;

D. in der Erwägung, dass am 29. Januar 2013 ein Polizist, der für die Sicherheit eines Teams zuständig war, das unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen Impfungen gegen Kinderlähmung durchführte, in der Nähe von Swabi ermordet wurde, sowie in der Erwägung, dass am 31. Januar 2013 zwei für Impfaktionen gegen Kinderlähmung zuständige Personen bei der Explosion einer Landmine im Nordwesten Pakistans getötet wurden, wobei nicht klar ist, ob es sich dabei um einen gezielten Anschlag handelte;

E. in der Erwägung, dass bei einem weiteren Anschlag im Juli 2012 ein ghanaischer Arzt der WHO und dessen Fahrer, die bei der Bekämpfung der Kinderlähmung in Karatschi mitwirkten, verletzt wurden;

F. in der Erwägung, dass bei all diesen Anschlägen der Verdacht besteht, dass sie einen Zusammenhang mit Kampagnen zur Impfung pakistanischer Kinder gegen Kinderlähmung aufweisen;

G. in der Erwägung, dass die letzte Serie von Anschlägen die WHO und Unicef dazu veranlasst haben, ihre Impfkampagnen gegen Kinderlähmung in dem Land auszusetzen; in der Erwägung, dass die Regierung Pakistans und die Provinzen Sindh und Khyber ihre Impfkampagnen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der medizinischen Fachkräfte ebenfalls ausgesetzt haben;

H. in der Erwägung, dass die Regierung Pakistans Kinderlähmung zu einem Thema von besonderer Dringlichkeit erklärt hat und derzeit eine Impfkampagne gegen Kinderlähmung mit dem Ziel der Ausrottung der Krankheit in Pakistan durchführt; in der Erwägung, dass diese Kampagne auf internationaler Ebene unter anderem von der WHO und Unicef unterstützt wird und Teil der GPEI ist; in der Erwägung, dass die Kampagne die Impfung von 33 Millionen Kindern zum Ziel hat und mehrere hunderttausend medizinische Fachkräfte - viele davon Frauen - umfasst, die landesweit Impfungen durchführen;

I. in der Erwägung, dass die Ausgaben für das Gesundheitswesen in Pakistan sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Ebene der Provinzen weniger als 0,3 % der jährlichen Haushaltsmittel ausmachen;

J. in der Erwägung, dass die meisten Anschläge auf medizinische Fachkräfte in den nordwestlichen Landesteilen, in der Nähe von Aufständischen-Hochburgen, stattgefunden haben und mutmaßlich mit den Taliban zusammenhängen;

K. in der Erwägung, dass durch solche Anschläge den Kindern in Pakistan ihr Recht auf grundlegende, lebensrettende medizinische Dienstleistungen verwehrt wird und die Kinder dem Risiko einer Krankheit ausgesetzt werden, die eine lebenslange Behinderung zur Folge hat;

L. in der Erwägung, dass der Grund für die jüngsten Anschläge die Ablehnung der Impfkampagnen durch islamistische Gruppen zu sein scheint, die behaupten, dass mit der Impfung muslimische Kinder sterilisiert werden sollen;

M. in der Erwägung, dass die Taliban zur Rechtfertigung ihrer kriminellen Taten den Vorwand angeführt haben, dass in der Vergangenheit ausländische Geheimdienste überall in Pakistan örtliche Impfteams für die Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse genutzt hätten;

N. in der Erwägung, dass Akteure im Bildungswesen und medizinische Fachkräfte in zunehmendem Maße das Ziel militanter islamischer Gruppen wie Tehriki-Taliban (TTP) oder Dschundollah sind, die Widerstand gegen die Bekämpfung der Kinderlähmung in Pakistan leisten, da sie diese als Mittel zur Verbreitung ausländischer, liberaler Ideen betrachten;

O. in der Erwägung, dass die tödlichen Anschläge die wachsende Unsicherheit widerspiegeln, der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen in Pakistan ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass gemäß dem Jahresbericht 2012 der "Aid Worker Security Database" Pakistan zu den fünf gefährlichsten Ländern für Mitarbeiter von Hilfsorganisationen gehört;

P. in der Erwägung, dass nichtstaatliche Organisationen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen in vielen Gebieten und Provinzen Pakistans eine wesentliche Rolle spielen, insbesondere in den Stammesgebieten, wo die Regierung nicht in der Lage ist, Dienstleistungen in Form von Kliniken oder Schulen bereitzustellen;

Q. in der Erwägung, dass es sich bei den meisten Opfern der Anschläge auf medizinische Fachkräfte um Frauen handelt, was im Einklang mit der Gewohnheit der Taliban steht, weibliches Personal anzugreifen, und mit der Botschaft verbunden ist, dass Frauen nicht außerhalb ihres Zuhauses arbeiten dürfen;