Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Nord-Kivu

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Februar 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Konflikt in der DRK seit 1998 5,4 Millionen Menschenleben gefordert hat und weiterhin - direkt und indirekt - tagtäglich für den Tod von 1 500 Menschen verantwortlich ist,

B. in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee, den Rebellen des gestürzten Generals Laurent Nkunda und den Kämpfern der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR, auch Interhamwes genannt) seit vielen Monaten für unvorstellbare Leiden der Zivilbevölkerung in der Region Nord-Kivu verantwortlich sind,

C. in der Erwägung, dass in den vergangenen 18 Monaten im Osten der DRK sowohl von den Truppen der Rebellen von Laurent Nkunda als auch von den Kämpfern der FDLR und der kongolesischen Armee selbst Massaker, Vergewaltigungen von Mädchen, Müttern und Großmüttern, Zwangsrekrutierungen von Zivilisten und Kindersoldaten sowie zahlreiche weitere Gewalttaten und schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte verübt wurden,

D. unter Hinweis darauf, dass das Mandat der UN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) in Kapitel VII der Charta der UNO einzuordnen ist, was es der Mission erlaubt, alle notwendigen Mittel anzuwenden, um jegliche den politischen Prozess gefährdende Gewaltanwendung von Seiten bewaffneter ausländischer oder kongolesischer Truppen, vor allem der Ex-FAR und der Interhamwes, zu verhindern und den Schutz der durch physische Gewalt unmittelbar bedrohten Zivilisten sicherzustellen

E. in der Erwägung, dass der Vertreter des UN-Generalsekretärs in der DRK am 25. Januar 2008 zum Einen die Entsendung von Beobachtern angekündigt hat, die den Waffenstillstand in allen bis zu diesem Zeitpunkt von den bewaffneten Gruppen besetzten Gebieten überwachen sollen, zum Anderen eine militärische und zivile Verstärkung des Büros der MONUC in Goma,

F. in Erwägung der Zusagen einer progressiven Demobilisierung und der Vereinbarung eines Waffenstillstands vom 23. Januar 2008 im Anschluss an die Konferenz von Goma für Frieden, Sicherheit und Entwicklung, was einen Waffenstillstand zwischen allen Konfliktparteien, die Entwaffnung aller Nichtregierungstruppen, die Rückkehr und Wiederansiedlung aller Vertriebenen aus dem Osten der DRK und die Schaffung eines befristeten Mechanismus zur Überwachung des Waffenstillstands einschließt,

G. in der Erwägung, dass die praktischen Einzelheiten dieser Demobilisierung im Rahmen der Gemischten Technischen Kommission für Frieden und Sicherheit unter dem gemeinsamen Vorsitz der Regierung der DRK und der internationalen Vermittler dieser Vereinbarung noch präzisiert werden müssen,

H. in der Erwägung, dass die FDLR, deren Kämpfer in der Region Zuflucht gefunden hatten in die Kämpfe verwickelt sind,

I. in der Erwägung, dass die kongolesische Armee nicht über die notwendigen personellen technischen und finanziellen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben in Nord-Kivu zu erfüllen, was der Hauptgrund dafür ist, dass sie eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellt, statt sich in den Dienst der Bevölkerung und des Friedens zu stellen J. in der Erwägung, dass eine politische Regelung der Krise in Nord-Kivu unerlässlich ist, um Frieden und Demokratie zu festigen sowie Stabilität und Entwicklung im Hinblick auf das Wohlergehen aller Völker in der Region der Großen Seen zu fördern,

K. in der Erwägung, dass am 3. September 2007 in Kinshasa ein Treffen der Außenminister der DRK, Mbusa Nyamwisi, und Ruandas, Charles Murigande, im Rahmen der Bemühungen zur Regelung des Konflikts in Nord-Kivu stattfand,

L. in der Erwägung, dass vom 28. bis 30. Januar 2008 in Beni unter gemeinsamem Vorsitz der Verteidigungsminister der DRK, Chikez Diemu, und Ugandas, Crispus Kijonga, eine Sitzung stattfand,

M. in der Erwägung, dass der Konflikt in der DRK seit Ende 2006 auch zur Vertreibung von fast 400 000 Menschen geführt hat und dass sich in der Provinz Nord-Kivu derzeit insgesamt 800 000 Vertriebene aufhalten,

N. in der Erwägung, dass der seit drei Jahren andauernde Bürgerkrieg geprägt ist durch die systematische Plünderung der Reichtümer des Landes durch die Verbündeten und die Gegner der kongolesischen Regierung,

O. in der Erwägung, dass eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitswesens und eine Verringerung der Sterblichkeitsrate in der DRK im Allgemeinen und in Nord-Kivu im Besonderen ein jahrelanges nachhaltiges Engagement und umfangreiche Finanzinvestitionen sowohl seitens der kongolesischen Regierung als auch seitens der internationalen Gemeinschaft erfordern werden,

P. in der Erwägung, dass am 3. Februar 2008 ein Erdbeben der Stärke 6 auf der Richter-Skala die Region der Großen Seen erschüttert hat, insbesondere die Städte Bukavu und Goma sowie deren von den Konflikten bereits stark in Mitleidenschaft gezogene Umgebung, wobei Tote und Verletzte sowie erhebliche materielle Schäden verzeichnet wurden Q. in der Erwägung, dass mehrere humanitäre Organisationen im Anschluss an die Feindseligkeiten Ende 2007 gezwungen waren, ihre Tätigkeit einzustellen, während die Gesundheitszentren nicht mehr versorgt werden oder sogar vom Pflegepersonal verlassen wurden,

R. in der Erwägung, dass die Organisation Ärzte ohne Grenzen feststellt, dass die lokale Bevölkerung und die Vertriebenen in Nord-Kivu immer schwächer werden und dass die Fortsetzung der Kämpfe den Zugang der humanitären Helfer zu bestimmten Gebieten verhindert, die aber dringend Nahrungsmittel- und medizinische Hilfe benötigen S. in der Erwägung, dass die Unterernährung derzeit eine weitere Form der extremen Gefährdung der Bevölkerung in Nord-Kivu darstellt und dass die Daten der medizinischen Hilfsprogramme von Ärzte ohne Grenzen alarmierende Hinweise auf das Ausmaß der Unterernährung in Nord-Kivu enthalten und Befürchtungen für die Familien wecken, die die Hilfe nicht erreichen kann,