Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 17. März 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 015/5112 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Dreizehntes Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Drucksache 015/4736 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: ,