Beschluss des Bundesrates:
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. März 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die nachstehende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass eine Koppelung der Abgabe und Verschreibung von Arzneimitteln, die antimikrobiell wirksame Stoffe enthalten, an eine zeitgemäße tierärztliche Bestandsbetreuung den Interessen des vorbeugenden Verbraucherschutzes und der Arzneimittelsicherheit gerecht wird und gleichzeitig eine flexiblere und praxisgerechtere Arzneimittelabgabe durch den Tierarzt ermöglicht.

Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Regelung zu schaffen, um die tierärztliche Bestandsbetreuung als Voraussetzung für eine Flexibilisierung der 7-Tage-Regelung abweichend von § 56a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe b (neu) des Arzneimittelgesetzes zu verankern.