Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 9. April 2010 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat anlässlich seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 eine Entschließung zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport gefasst.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Das BMELV sieht bei der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Änderungsbedarf und würde es begrüßen, wenn die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorlegen würde. Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen ist auf eine weitere Begrenzung der Transportzeiten hinzuwirken.

Die Festlegung einer konkreten Zeitdauer ist insofern problematisch, als die Erreichbarkeit von Schlachthöfen von verschiedenen Faktoren abhängig ist, etwa bestehende Strukturen in der Primärproduktion und der Schlachtbetriebe. Zu berücksichtigen ist, dass die Transportzeit die Verladezeiten der Tiere beinhaltet und auch eine etwaige Zusammenstellung von Tiersendungen. Erst in Kenntnis des Wortlauts des von der Europäischen Kommission angekündigten Änderungsentwurfs kann eine endgültige Verhandlungsposition festgelegt werden.

Die Konkretisierung bestimmter Anforderungen beim Transport, z.B. die Temperatur- und Klimaanforderungen in Transportmitteln oder die Raumhöhe, sollte soweit vorliegend, auf der Basis wissenschaftlicher Daten erfolgen.

Das BMELV tritt grundsätzlich dafür ein, Transporte lebender Tiere über lange Strecken zu vermeiden und nach Möglichkeit durch Fleischtransporte zu ersetzen.

Handelsabkommen oder vergleichbare Vereinbarungen mit Drittländern werden durch das BMELV nicht abgeschlossen. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch nicht die Möglichkeit, Schlachttiertransporte in Drittstaaten zu verbieten.

Die Vermeidung unnötiger Bürokratie oder die ausreichend bestimmte und konkrete Formulierung der Anforderungen im Gemeinschaftsrecht sind der Bundesregierung ein ständiges Anliegen.

Das BMELV begrüßt, dass der Bundesrat die Bundesregierung in ihren Bemühungen um eine Verbesserung des Tierschutzes beim Transport unterstützt.